Daten
Kommune
Bedburg
Größe
30 kB
Datum
10.02.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
1
Anlage zu a)
Stellungnahmen im Rahmen des Beteiligung Bebauungsplan 39a/Bedburg, 2. vereinfachte Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
1.
Rhein-Erft-Kreis,
Willy- Zur 2. Änderung des o.g. Bebauungsplanes beste- Entfällt.
Brandt-Platz 1, 50126 Berg- hen aus der Sicht des Immissionsschutzes keine
heim
grundsätzlichen Bedenken.
17.12.2008
Ich weise jedoch darauf hin, dass die im Bebauungsplan festgesetzten Lärmkontigente nicht die
Nachweispflicht über die Einhaltung der zulässigen
Lärm-Immissionsrichtwerte in den jeweiligen Genehmigungsverfahren ersetzen.
2.
Stadtverwaltung Bergheim,
Bethlehemer
Str.
9-11,
50126 Bergheim
9.12.2008
3.
Vor dem Hintergrund der gemeinschaftlichen Entwicklung und Vermarktung interkommunaler Gewerbeflächen durch die Stadt Bedburg und die
Stadt Bergheim haben Sie und die Bürgermeisterin
Frau Pfordt eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung
unterzeichnet. Deren inhaltliche ausgestaltung
sieht im § 1 Absatz 1 eindeutig vor, dass die zur
ansiedlung der Firma Sany vorgesehene Fläche
künftig den Namen „Industrie- und Gewerbepark
Bedburg/Bergheim-Mühlenerft“ tragen soll.
Ich rege daher an, diese Vereinbarung auch im
Bauleitverfahren umusetzen und die vereinbarte
Bezeichnung anzuwenden.
Bereits die Ursprungsfassung des Bebauungsplanes
Nr. 39a Bedburg, 1. Änderung –Industriepark Mühlenerft- ist eine feststehende Bezeichnung des Satzungsrechtes durch den Satzungsgeber, die Stadt
Bedburg. Die öffentlich rechtliche Vereinbarung ist
sehr wohl bekannt und wird im Rahmen der Vermarktung entsprechend der Vereinbarung Berücksichtigung finden.
Der Ausschuss für
Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt
dem Rat der Stadt
Bedburg ...
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
… die Anregung im
Rahmen des Bauleitplanverfahrens nicht zu
berücksichtigen.
Im konkreten Verfahren der 2. Bebauungsplanänderung kann aus Gründen der Rechtssicherheit im
beidseitigen Interesse des gemeinsamen "Industrieund Gewerbeparkes Bedburg-Bergheim-Mühlenerft"
keine Änderung erfolgen.
Straßen NRW
In Abänderung meines Schreibens vom 9.12.08 Entfällt.
… die Mitteilung zur
Regionalniederlassung Nie- wird folgende Stellungnahme abgegeben:
Kenntnis zu nehmen.
derrhein
Gegen die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
Postfach 101027
39 a werden seitens der hiesigen Niederlassung
41010 Mönchengladbach
grundsätzlich keine Bedenken erhoben. Hinsicht17.12.2008
lich der Erschließung des Plangebietes zur L 213/L
116 (Netzknoten 4905047) mittels eines geplanten
Kreisverkehrsplatzes, bitte ich um weitere Abstimmung mit der hiesigen Niederlassung.
Bed_BP39a_anreg_entwurf_090203.doc
2
Anlage zu a)
Stellungnahmen im Rahmen des Beteiligung Bebauungsplan 39a/Bedburg, 2. vereinfachte Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
4.
5.
6.
WDR
Gegen die Änderung des o.g. Bebauungsplanes Entfällt.
Appellhofplatz 1, 50600 Köln hat der WDR keine Einwände. Wir bitten aber um
11.12.2008
Mitteilung, wenn in dem Gebiet tatsächlich eine
Windkraftanlage geplant wird, um den Einfluss auf
die Rundfunkversorgung zu überprüfen.
RWE Westfalen-Weser-Ems Mit Ihrem Schreiben vom 5.12.08 teilen Sie uns Entfällt.
Netzservice
unter Beifügung von Planunterlagen die o.a. MaßFreistuhl 7,
nahme mit:
44137 Dortmund
Durch die o.g. Maßnahme werden keine von
5.12.2008
RWE und Thyssengas GmbH betreuten Erdgashochdruckleitungen betroffen.
Neuverlegung in diesem Bereich sind von uns
zz. nicht vorgesehen.
Bemerkungen:
Aufgrund einer Konzernumstrukturierung werden
seit dem 1. Juli 2004 Planungen der Träger öffentlicher Belange zu Leitungen und Anlagen des Gastransportleitungsnetzes der RWE Rhein/Ruhr (u.a.
zum Leitungsnetz der Thyssengas GmbH) durch
die RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice
GmbH beantworten.
Gegen die o.a. Maßnahme bestehen aus unserer
Sicht keine Bedenken.
RWE Power AG
Wir haben Ihre Anfrage geprüft und teilen Ihnen Entfällt.
Abt. Bergschäden - Mark- mit, dass wir hierzu aus Bergschadensgesichtsscheiderei, 50416 Köln
punkten des Braunkohlenbergbaues keine Beden18.11.2008
ken vorzubringen haben, da die erforderlichen
Hinweise auf den im Plangebiet als Baugrund anstehenden aufgeschütteten Boden bereits unter
Punkt 3.7 Kennzeichnungen enthalten sind.
Bed_BP39a_anreg_entwurf_090203.doc
Der Ausschuss für
Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt
dem Rat der Stadt
Bedburg ...
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
3
Anlage zu a)
Stellungnahmen im Rahmen des Beteiligung Bebauungsplan 39a/Bedburg, 2. vereinfachte Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
7.
Straßen NRW
Regionalniederlassung Niederrhein
Postfach 101027
41010 Mönchengladbach
17.12.2008
8.
Erftverband
Postfach 1320
50103 Bergheim
14.01.2009
In Abänderung meines Schreibens vom 9.12.08
wird folgende Stellungnahme abgegeben:
Gegen die 2. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 39a werden seitens der hiesigen Niederlassung
grundsätzlich keine Bedenken erhoben. Hinsichtlich der Erschließung des Plangebietes zur L 213/L
116 (Netzknoten 4905047) mittels eines geplanten
Kreisverkehrsplatzes, bitte ich um weitere Abstimmung mit der hiesigen Niederlassung.
Nach Rücksprache mit Ihrem Mitarbeiter Herrn
Schmitz ist uns ein korrigierter Text für das Kap.
2.5 „Ver- und Entsorgung“ für die Begründung
(Entwurf) der hier behandelten 2. Änderung des
Bebauungsplanes zur Verfügung gestellt und die
Fristsetzung
zur
Stellungnahme
auf
den
15.01.2009 gesetzt worden. Darauf bezugnehmend nimmt der Erftverband wie folgt Stellung:
Für die Regenwasserbeseitigung für das Teilgebiet
„Neuerschließung“ ist eine Einleitung in die Kastener Mühlenerft vorgesehen. Hierzu fanden bereits
Abstimmungsgespräche mit unserem Hause statt.
Die zuständige Ansprechpartnerin ist Frau Scholten, Abteilung G2 - Flussgebietsbewirtschaftung,
Tel.-Nr.: 02271/88-1216.
In diesem Zusammenhang ist in einer ersten groben Abschätzung nach dem vereinfachten Nachweisverfahren BWK Merkblatt 3 die Größenordnung von ca. 200 l/s als Einleitungsmenge ermittelt
worden. Die Festlegung der tatsächlich zulässigen
Einleitmenge kann erst nach Durchführung des o.
g. Nachweises endgültig ermittelt werden.
Bed_BP39a_anreg_entwurf_090203.doc
Entfällt.
Der Ausschuss für
Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt
dem Rat der Stadt
Bedburg ...
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Der Bebauungsplan Nr. 39a, 1. Änderung trifft fol- … die Mitteilung zur
gende Festsetzung: „In der gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 Kenntnis zu nehmen.
BauGB festgesetzten und mit M 2 bezeichneten
Fläche ist die Anlage eines Regenrückhaltebeckens
(RRB) mit einer Fläche von maximal 5.500 qm (einschließlich der notwendigen Erschließung) zur Nutzung durch das angrenzende Industriegebiet zulässig.“ Diese Festsetzung für die nördlich außerhalb
des aktuellen Änderungsbereichs gelegenen öffentlichen Grünflächen beruht auf der Entwässerungsplanung, die Spitz Consultants, Euskirchen für den
gesamten Industriepark Mühlenerft von etwa 80 ha
im Zuge der 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 39a erarbeitet haben.
Die Industrieparkfläche wird sukzessive von ansiedelnden Unternehmen in Anspruch genommen werden, so dass mit einer vollständigen Ausnutzung des
Plangebietes, für die das Volumen des o. g. Regenrückhaltebeckens berechnet wurde, erst langfristig
zu rechnen ist.
4
Anlage zu a)
Stellungnahmen im Rahmen des Beteiligung Bebauungsplan 39a/Bedburg, 2. vereinfachte Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
9.
Erftverband
Postfach 1320
50103 Bergheim
14.01.2009
Aufgrund dieser Stufen weisen Entwicklung des
Baugebiets sieht die Stadt Bedburg - selbst bei endgültiger Festlegung einer ggf. niedrigeren Einleitungsmenge als 200 l/s - aktuell nicht den Bedarf,
weitere Flächen für evtl. erforderliches zusätzliches
Retentionsvolumen vorzuhalten. Im unmittelbaren
Die EV aquatec GmbH bietet den Kommunen und Umfeld des geplanten RRB stehen zudem ausreiBetrieben an, den Nachweis gegen eine Kosten- chend Flächen für eine potentielle Erweiterung zur
pauschale als Dienstleitung durchzuführen. Des Verfügung.
Weiteren
ist
unsere
Stellungnahme
vom
10.01.2008 auch weiterhin inhaltlich zu berücksich- In der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39a
wird ergänzend darauf hingewiesen, dass für Anlatigen.
gen zur Niederschlagswasserbeseitigung bzw.
-rückhaltung auf den Grundstücken bei der Unteren
Wasserbehörde des Erftkreises die erforderlichen
Anträge zu stellen und die Genehmigung sowie die
Einleitungserlaubnis einzuholen sind.
RWE Westfalen-Weser-Ems
Netzservice GmbH
Freistuhl 7,
44137 Dortmund
18.11.2008
Mit Ihrem Schreiben vom 18.11.08 teilen Sie uns Entfällt.
unter Beifügung von Planunterlagen die o.a. Maßnahme mit:
Durch die o.g. Maßnahme werden keine von
RWE und Thyssengas GmbH betreuten Erdgashochdruckleitungen betroffen.
Neuverlegung in diesem Bereich sind von uns
zz. nicht vorgesehen.
Durch die o.g. Maßnahme werden keine von
RWE und Thyssengas GmbH betreuten Erdgashochdruckleitungen betroffen.
Neuverlegung in diesem Bereich sind von uns zz.
nicht vorgesehen. Gegen die o.a. Maßnahme bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken.
Bed_BP39a_anreg_entwurf_090203.doc
Der Ausschuss für
Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt
dem Rat der Stadt
Bedburg ...
Bis zum Abschluss der Untersuchung und endgültigen Festlegung der Einleitungsmenge sollten bei
der Planung die Vorhaltung von Flächen für evtl.
erforderliches zusätzliches Retentionsvolumen
berücksichtigt werden.
Entfällt.
5
Anlage zu a)
Stellungnahmen im Rahmen des Beteiligung Bebauungsplan 39a/Bedburg, 2. vereinfachte Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
11.
12.
RWE Westfalen-Weser-Ems
Netzservice GmbH
Freistuhl 7,
44137 Dortmund
18.11.2008
Wehrbereichsverwaltung
West
Postfach 301054, 40410
Düsseldorf
25.11.08
Bed_BP39a_anreg_entwurf_090203.doc
Im Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen kei- Entfällt.
ne RWE-Hochspannungsleitungen. Planungen von
Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen
aus heutiger Sicht nicht vor.
Unter Bezugnahme auf das o.a. Schreiben teile ich Entfällt.
Ihnen mit, dass –unter Berücksichtigung der von
mir wahrzunehmenden Balange – meinerseits
grundsätzlich keine Bedenken gegen die Realisierung der o.a. Planung bestehen.
Es kann meinerseits jedoch nicht ausgeschlossen
werden, dass Gebäude, Gebäudeteile, sonstige
bauliche Anlagen „untergeordnete Gebäudeteile“
oder Aufbauten wie z.B. Antennenanlagen geplant
und realisiert werden, die einzeln oder zusammen
eine Höhe von 30 m über Grund übersteigen. Sollte dieses der Fall sein, so bitte ich in jedem Einzelfall eine erneute Abstimmung mit mir durchzuführen.
Der Ausschuss für
Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt
dem Rat der Stadt
Bedburg ...
Entfällt.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.