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Beschlussvorlage (Anlage a Abwägung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
30 kB
Datum
10.02.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei

1 Anlage zu a) Stellungnahmen im Rahmen des Beteiligung Bebauungsplan 39a/Bedburg, 2. vereinfachte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. 1. Rhein-Erft-Kreis, Willy- Zur 2. Änderung des o.g. Bebauungsplanes beste- Entfällt. Brandt-Platz 1, 50126 Berg- hen aus der Sicht des Immissionsschutzes keine heim grundsätzlichen Bedenken. 17.12.2008 Ich weise jedoch darauf hin, dass die im Bebauungsplan festgesetzten Lärmkontigente nicht die Nachweispflicht über die Einhaltung der zulässigen Lärm-Immissionsrichtwerte in den jeweiligen Genehmigungsverfahren ersetzen. 2. Stadtverwaltung Bergheim, Bethlehemer Str. 9-11, 50126 Bergheim 9.12.2008 3. Vor dem Hintergrund der gemeinschaftlichen Entwicklung und Vermarktung interkommunaler Gewerbeflächen durch die Stadt Bedburg und die Stadt Bergheim haben Sie und die Bürgermeisterin Frau Pfordt eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung unterzeichnet. Deren inhaltliche ausgestaltung sieht im § 1 Absatz 1 eindeutig vor, dass die zur ansiedlung der Firma Sany vorgesehene Fläche künftig den Namen „Industrie- und Gewerbepark Bedburg/Bergheim-Mühlenerft“ tragen soll. Ich rege daher an, diese Vereinbarung auch im Bauleitverfahren umusetzen und die vereinbarte Bezeichnung anzuwenden. Bereits die Ursprungsfassung des Bebauungsplanes Nr. 39a Bedburg, 1. Änderung –Industriepark Mühlenerft- ist eine feststehende Bezeichnung des Satzungsrechtes durch den Satzungsgeber, die Stadt Bedburg. Die öffentlich rechtliche Vereinbarung ist sehr wohl bekannt und wird im Rahmen der Vermarktung entsprechend der Vereinbarung Berücksichtigung finden. Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. … die Anregung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens nicht zu berücksichtigen. Im konkreten Verfahren der 2. Bebauungsplanänderung kann aus Gründen der Rechtssicherheit im beidseitigen Interesse des gemeinsamen "Industrieund Gewerbeparkes Bedburg-Bergheim-Mühlenerft" keine Änderung erfolgen. Straßen NRW In Abänderung meines Schreibens vom 9.12.08 Entfällt. … die Mitteilung zur Regionalniederlassung Nie- wird folgende Stellungnahme abgegeben: Kenntnis zu nehmen. derrhein Gegen die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. Postfach 101027 39 a werden seitens der hiesigen Niederlassung 41010 Mönchengladbach grundsätzlich keine Bedenken erhoben. Hinsicht17.12.2008 lich der Erschließung des Plangebietes zur L 213/L 116 (Netzknoten 4905047) mittels eines geplanten Kreisverkehrsplatzes, bitte ich um weitere Abstimmung mit der hiesigen Niederlassung. Bed_BP39a_anreg_entwurf_090203.doc 2 Anlage zu a) Stellungnahmen im Rahmen des Beteiligung Bebauungsplan 39a/Bedburg, 2. vereinfachte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. 4. 5. 6. WDR Gegen die Änderung des o.g. Bebauungsplanes Entfällt. Appellhofplatz 1, 50600 Köln hat der WDR keine Einwände. Wir bitten aber um 11.12.2008 Mitteilung, wenn in dem Gebiet tatsächlich eine Windkraftanlage geplant wird, um den Einfluss auf die Rundfunkversorgung zu überprüfen. RWE Westfalen-Weser-Ems Mit Ihrem Schreiben vom 5.12.08 teilen Sie uns Entfällt. Netzservice unter Beifügung von Planunterlagen die o.a. MaßFreistuhl 7, nahme mit: 44137 Dortmund ƒ Durch die o.g. Maßnahme werden keine von 5.12.2008 RWE und Thyssengas GmbH betreuten Erdgashochdruckleitungen betroffen. ƒ Neuverlegung in diesem Bereich sind von uns zz. nicht vorgesehen. ƒ Bemerkungen: Aufgrund einer Konzernumstrukturierung werden seit dem 1. Juli 2004 Planungen der Träger öffentlicher Belange zu Leitungen und Anlagen des Gastransportleitungsnetzes der RWE Rhein/Ruhr (u.a. zum Leitungsnetz der Thyssengas GmbH) durch die RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH beantworten. Gegen die o.a. Maßnahme bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken. RWE Power AG Wir haben Ihre Anfrage geprüft und teilen Ihnen Entfällt. Abt. Bergschäden - Mark- mit, dass wir hierzu aus Bergschadensgesichtsscheiderei, 50416 Köln punkten des Braunkohlenbergbaues keine Beden18.11.2008 ken vorzubringen haben, da die erforderlichen Hinweise auf den im Plangebiet als Baugrund anstehenden aufgeschütteten Boden bereits unter Punkt 3.7 Kennzeichnungen enthalten sind. Bed_BP39a_anreg_entwurf_090203.doc Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 3 Anlage zu a) Stellungnahmen im Rahmen des Beteiligung Bebauungsplan 39a/Bedburg, 2. vereinfachte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. 7. Straßen NRW Regionalniederlassung Niederrhein Postfach 101027 41010 Mönchengladbach 17.12.2008 8. Erftverband Postfach 1320 50103 Bergheim 14.01.2009 In Abänderung meines Schreibens vom 9.12.08 wird folgende Stellungnahme abgegeben: Gegen die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39a werden seitens der hiesigen Niederlassung grundsätzlich keine Bedenken erhoben. Hinsichtlich der Erschließung des Plangebietes zur L 213/L 116 (Netzknoten 4905047) mittels eines geplanten Kreisverkehrsplatzes, bitte ich um weitere Abstimmung mit der hiesigen Niederlassung. Nach Rücksprache mit Ihrem Mitarbeiter Herrn Schmitz ist uns ein korrigierter Text für das Kap. 2.5 „Ver- und Entsorgung“ für die Begründung (Entwurf) der hier behandelten 2. Änderung des Bebauungsplanes zur Verfügung gestellt und die Fristsetzung zur Stellungnahme auf den 15.01.2009 gesetzt worden. Darauf bezugnehmend nimmt der Erftverband wie folgt Stellung: Für die Regenwasserbeseitigung für das Teilgebiet „Neuerschließung“ ist eine Einleitung in die Kastener Mühlenerft vorgesehen. Hierzu fanden bereits Abstimmungsgespräche mit unserem Hause statt. Die zuständige Ansprechpartnerin ist Frau Scholten, Abteilung G2 - Flussgebietsbewirtschaftung, Tel.-Nr.: 02271/88-1216. In diesem Zusammenhang ist in einer ersten groben Abschätzung nach dem vereinfachten Nachweisverfahren BWK Merkblatt 3 die Größenordnung von ca. 200 l/s als Einleitungsmenge ermittelt worden. Die Festlegung der tatsächlich zulässigen Einleitmenge kann erst nach Durchführung des o. g. Nachweises endgültig ermittelt werden. Bed_BP39a_anreg_entwurf_090203.doc Entfällt. Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Der Bebauungsplan Nr. 39a, 1. Änderung trifft fol- … die Mitteilung zur gende Festsetzung: „In der gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 Kenntnis zu nehmen. BauGB festgesetzten und mit M 2 bezeichneten Fläche ist die Anlage eines Regenrückhaltebeckens (RRB) mit einer Fläche von maximal 5.500 qm (einschließlich der notwendigen Erschließung) zur Nutzung durch das angrenzende Industriegebiet zulässig.“ Diese Festsetzung für die nördlich außerhalb des aktuellen Änderungsbereichs gelegenen öffentlichen Grünflächen beruht auf der Entwässerungsplanung, die Spitz Consultants, Euskirchen für den gesamten Industriepark Mühlenerft von etwa 80 ha im Zuge der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39a erarbeitet haben. Die Industrieparkfläche wird sukzessive von ansiedelnden Unternehmen in Anspruch genommen werden, so dass mit einer vollständigen Ausnutzung des Plangebietes, für die das Volumen des o. g. Regenrückhaltebeckens berechnet wurde, erst langfristig zu rechnen ist. 4 Anlage zu a) Stellungnahmen im Rahmen des Beteiligung Bebauungsplan 39a/Bedburg, 2. vereinfachte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. 9. Erftverband Postfach 1320 50103 Bergheim 14.01.2009 Aufgrund dieser Stufen weisen Entwicklung des Baugebiets sieht die Stadt Bedburg - selbst bei endgültiger Festlegung einer ggf. niedrigeren Einleitungsmenge als 200 l/s - aktuell nicht den Bedarf, weitere Flächen für evtl. erforderliches zusätzliches Retentionsvolumen vorzuhalten. Im unmittelbaren Die EV aquatec GmbH bietet den Kommunen und Umfeld des geplanten RRB stehen zudem ausreiBetrieben an, den Nachweis gegen eine Kosten- chend Flächen für eine potentielle Erweiterung zur pauschale als Dienstleitung durchzuführen. Des Verfügung. Weiteren ist unsere Stellungnahme vom 10.01.2008 auch weiterhin inhaltlich zu berücksich- In der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39a wird ergänzend darauf hingewiesen, dass für Anlatigen. gen zur Niederschlagswasserbeseitigung bzw. -rückhaltung auf den Grundstücken bei der Unteren Wasserbehörde des Erftkreises die erforderlichen Anträge zu stellen und die Genehmigung sowie die Einleitungserlaubnis einzuholen sind. RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH Freistuhl 7, 44137 Dortmund 18.11.2008 Mit Ihrem Schreiben vom 18.11.08 teilen Sie uns Entfällt. unter Beifügung von Planunterlagen die o.a. Maßnahme mit: ƒ Durch die o.g. Maßnahme werden keine von RWE und Thyssengas GmbH betreuten Erdgashochdruckleitungen betroffen. ƒ Neuverlegung in diesem Bereich sind von uns zz. nicht vorgesehen. ƒ Durch die o.g. Maßnahme werden keine von RWE und Thyssengas GmbH betreuten Erdgashochdruckleitungen betroffen. Neuverlegung in diesem Bereich sind von uns zz. nicht vorgesehen. Gegen die o.a. Maßnahme bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken. Bed_BP39a_anreg_entwurf_090203.doc Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Bis zum Abschluss der Untersuchung und endgültigen Festlegung der Einleitungsmenge sollten bei der Planung die Vorhaltung von Flächen für evtl. erforderliches zusätzliches Retentionsvolumen berücksichtigt werden. Entfällt. 5 Anlage zu a) Stellungnahmen im Rahmen des Beteiligung Bebauungsplan 39a/Bedburg, 2. vereinfachte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. 11. 12. RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH Freistuhl 7, 44137 Dortmund 18.11.2008 Wehrbereichsverwaltung West Postfach 301054, 40410 Düsseldorf 25.11.08 Bed_BP39a_anreg_entwurf_090203.doc Im Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen kei- Entfällt. ne RWE-Hochspannungsleitungen. Planungen von Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Unter Bezugnahme auf das o.a. Schreiben teile ich Entfällt. Ihnen mit, dass –unter Berücksichtigung der von mir wahrzunehmenden Balange – meinerseits grundsätzlich keine Bedenken gegen die Realisierung der o.a. Planung bestehen. Es kann meinerseits jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Gebäude, Gebäudeteile, sonstige bauliche Anlagen „untergeordnete Gebäudeteile“ oder Aufbauten wie z.B. Antennenanlagen geplant und realisiert werden, die einzeln oder zusammen eine Höhe von 30 m über Grund übersteigen. Sollte dieses der Fall sein, so bitte ich in jedem Einzelfall eine erneute Abstimmung mit mir durchzuführen. Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Entfällt. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen.