Daten
Kommune
Bedburg
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14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-191/2003
Sitzungsteil
Fachbereich IV
Öffentlich
Az.: FB IV - 20-21
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
Bemerkungen:
09.12.2003
Betreff:
Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Haushaltsplan und
weiteren Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2004
Beschlussvorschlag:
Der vom Kämmerer am 01.12.2003 aufgestellte und vom Bürgermeister am 02.12.2003
festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Haushaltsplan und weiteren
Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2004 wird dem Rat der Stadt Bedburg gemäß §
79 Abs. 2 GO NRW zur Sitzung zugeleitet.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Nachstehend ist das Verfahren zum Erlass einer Haushaltssatzung gemäß § 79 GO NRW
dargestellt:
Zeitliche Planung:
Aufstellung des Entwurfs durch den Kämmerer
01.12.2003
Feststellung des Entwurfs durch den Bürgermeister
02.12.2003
Zuleitung des Entwurfs an den Rat (Einbringung)
09.12.2003
Bekanntmachung der Auslegungsfrist des Entwurfs im
Amtsblatt des Erftkreises
16.12.2003
Auslegung des Entwurfs an 7 Werktagen
17.12.2003 – 30.12.2003
Möglichkeit der Erhebung von Einwendungen gegen den
Entwurf (14 Tage nach Beginn der Auslegung)
17.12.2003 – 31.12.2003
Öffentliche Beratung der Haushaltssatzung im Haupt- und
Finanzausschuss
Öffentliche Beratung und Beschließung der Haushaltssatzung durch den Rat (einschließlich der Beschlussfassung
über die ggf. vorliegenden Einwendungen gegen den
Entwurf)
vorauss. 20.01.2004
vorauss. 10.02.2004
Nach der Beschlussfassung durch den Rat ist die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen der
Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Die Haushaltssatzung darf frühestens einen Monat nach der
Anzeige öffentlich bekannt gemacht werden. Im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung ist
der Haushaltsplan an 7 Tagen öffentlich auszulegen.
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan einschließlich der Anlagen und Bestandteilen wird zur
Sitzung am 09.12.2003 bereitliegen. Die sogenannten „Eckdaten“ zur Haushalts- und
Finanzplanung sind dem Vorbericht zu entnehmen.
50181 Bedburg, den 8. Juli 2009
----------------------------------Herr Eßer
----------------------------------Herr Baum
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Erster Beigeordneter und
Stadtkämmerer