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Beschlussvorlage (Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Haushaltsplan und weiteren Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2004)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Haushaltsplan und weiteren Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2004) Beschlussvorlage (Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Haushaltsplan und weiteren Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2004)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-191/2003 Sitzungsteil Fachbereich IV Öffentlich Az.: FB IV - 20-21 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 09.12.2003 Betreff: Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Haushaltsplan und weiteren Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2004 Beschlussvorschlag: Der vom Kämmerer am 01.12.2003 aufgestellte und vom Bürgermeister am 02.12.2003 festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Haushaltsplan und weiteren Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2004 wird dem Rat der Stadt Bedburg gemäß § 79 Abs. 2 GO NRW zur Sitzung zugeleitet. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Nachstehend ist das Verfahren zum Erlass einer Haushaltssatzung gemäß § 79 GO NRW dargestellt: Zeitliche Planung: Aufstellung des Entwurfs durch den Kämmerer 01.12.2003 Feststellung des Entwurfs durch den Bürgermeister 02.12.2003 Zuleitung des Entwurfs an den Rat (Einbringung) 09.12.2003 Bekanntmachung der Auslegungsfrist des Entwurfs im Amtsblatt des Erftkreises 16.12.2003 Auslegung des Entwurfs an 7 Werktagen 17.12.2003 – 30.12.2003 Möglichkeit der Erhebung von Einwendungen gegen den Entwurf (14 Tage nach Beginn der Auslegung) 17.12.2003 – 31.12.2003 Öffentliche Beratung der Haushaltssatzung im Haupt- und Finanzausschuss Öffentliche Beratung und Beschließung der Haushaltssatzung durch den Rat (einschließlich der Beschlussfassung über die ggf. vorliegenden Einwendungen gegen den Entwurf) vorauss. 20.01.2004 vorauss. 10.02.2004 Nach der Beschlussfassung durch den Rat ist die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Die Haushaltssatzung darf frühestens einen Monat nach der Anzeige öffentlich bekannt gemacht werden. Im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung ist der Haushaltsplan an 7 Tagen öffentlich auszulegen. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan einschließlich der Anlagen und Bestandteilen wird zur Sitzung am 09.12.2003 bereitliegen. Die sogenannten „Eckdaten“ zur Haushalts- und Finanzplanung sind dem Vorbericht zu entnehmen. 50181 Bedburg, den 8. Juli 2009 ----------------------------------Herr Eßer ----------------------------------Herr Baum ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer