Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
49 kB
Datum
28.02.2011
Erstellt
18.02.11, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Hauptamt - Herr Drewes-Janssen
BE: Herr Stolz
Kreuzau, 16.02.2011
Vorlagen-Nr.: 11/2011
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rat
28.02.2011
Neufassung der Richtlinien über besondere Ehrungen durch die Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Bereits seit 2005 bestehen Bestrebungen, die Richtlinien neu zu fassen. In diesem
Zusammenhang wurde die Angelegenheit mehrfach interfraktionell und auch im Sanierungsbeirat
besprochen, um einen möglichst breiten Konsens zu erreichen.
Der nunmehr erarbeitete Entwurf der Richtlinien entspricht den vorgebrachten Änderungsvorschlägen der im Rat vertretenen Parteien.
Die wesentlichen Änderungen führe ich wie folgt auf:
a)
b)
c)
d)
e)
Verleihung der Ehrenbezeichnung soll erst nach dem Ausscheiden aus der aktiven Politik
geschehen.
Aufnahme der Ehrenbezeichnungen Altbürgermeister/Altortsvorsteher.
Als Ehrengaben werden Ehrenmedaillen in drei Abstufungen sowie der Ehrenring auch an
sachkundige Bürger und sonstige Personen vergeben.
Die Verleihung der Ehrengaben soll zeitnah nach Erreichen der jeweiligen Voraussetzungen
erfolgen, in der Regel nach Ablauf der jeweiligen Legislaturperiode.
Neuregelung der Verfahrensweise bei Sterbefällen.
Ich schlage Ihnen vor, über die als Anlage beigefügte Neufassung der Richtlinien zu beschließen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die erforderlichen Mittel werden im maßgeblichen Haushaltsjahr bei Kostenstelle 11100101,
Sachkonto 549902 zur Verfügung gestellt.
III. Beschlussvorschlag:
Die Richtlinien über besondere Ehrungen durch die Gemeinde Kreuzau werden in der als Anlage
beigefügten Fassung beschlossen. Sie treten am 1.3.2011 in Kraft.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig: ________
Ja:
________
Nein:
________
Enthaltungen: ________
Anlage