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Beschlusstext (Fortschreibung des Parkplatzbewirtschaftungskonzeptes;Ausdehnung der Karenzzeit Hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 19.01.2009)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Datum
10.03.2009
Erstellt
19.03.09, 22:01
Aktualisiert
19.03.09, 22:01
Beschlusstext (Fortschreibung des Parkplatzbewirtschaftungskonzeptes;Ausdehnung der Karenzzeit
Hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 19.01.2009) Beschlusstext (Fortschreibung des Parkplatzbewirtschaftungskonzeptes;Ausdehnung der Karenzzeit
Hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 19.01.2009)

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Bad Münstereifel, 12.03.2009 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 38. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 10.03.2009 Zu Punkt 7. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1533 Z-2 Fortschreibung des Parkplatzbewirtschaftungskonzeptes;Ausdehnung der Karenzzeit Hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 19.01.2009 Für das interfraktionelle Abstimmungsgespräch zur Schaffung zusätzlicher Stellplätze entlang der Straße „Große Bleiche“ und in der Kernstadt werden folgende Stadtverordnete benannt: Herr Krauß, Frau Welter, Herr R. Waasem, Herr A. Schmitz, Herr Mahlberg, Herr Daniel und Herr Borsch. Beschluss: Einstimmiger Beschluss: 1. Die derzeitig auf allen gebührenpflichtigen Stellplätzen geltende 15-minütige Karenzzeit gilt nur noch auf folgenden Stellplätzen und wird auf 30 Minuten ausgedehnt: Alle Stellplätze im Mauerring der Kernstadt, Europaplatz, Stellplätze vor dem Werther Tor (ehemalige Polizeiwache), einschließlich der Motorradparkplätze, Stellplätze entlang der Kölner Straße und auf der Komm, Stellplätze mit täglicher Gebührenpflicht entlang der Trierer Straße und vor dem Orchheimer Tor, Römische Glashütte einschließlich der Motorradstell plätze. 2. Die gebührenfreie Zeit (Karenzzeit) gilt nur für Erledigungen bis zu einer halben Stunde. Bei einer darüber hinaus reichenden Parkzeit gilt die Gebührenpflicht ab der ersten Minute. 3. Der Parkkunde ist verpflichtet, am jeweiligen Parkschein einen "Null-Bon" zu ziehen und diesen entsprechend der Straßenverkehrsordnung gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen oder am Motorrad anzubringen. 4. Für eine Übergangs- und Eingewöhnungsphase gilt die bisherige Regelung noch acht Wochen parallel zur neuen Regelung. 5. Der der RD 1.533/Z-2 beigefügte Entwurf der 1. Änderung der Gebührenordnung für die Benutzung von Parkeinrichtungen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel (Parkgebührenordnung) vom 10.09.2008 wird beschlossen. 6. Die durch die Ausdehnung der Karenzzeit entstehenden Programmkosten für die Parkscheinautomaten in Höhe von 1.800,00 € sowie die Mindereinahmen an Parkgebühren in Höhe von 12.775,00 € sind über die Veränderungsliste zum Haushalt 2009 zu berichtigen. Anlage 1 zu RD-Nr. 1533 Z 2 1. Änderung vom ...................... der Gebührenordnung für die Benutzung von Parkeinrichtungen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel (Parkgebührenordnung) vom 10.09.2008 Auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt Bad Münstereifel vom 10.03.2009 wird gemäß folgender gesetzlicher Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung § 6a Absätze 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes vom 19.12.1952 BGBL I S. 837), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 14. Januar 2004 (BGBL I S.74) § 38 b des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden Ordnungsbehördengesetz- (OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV NRW S. 528/SGV NRW S. 2.060) sowie § 1 der Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 04.02.1981 über die Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen nach § 6a Absätze 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes (GV NRW S. 48), für die Stadt Bad Münstereifel folgende 1. Änderung der Parkgebührenordnung als ordnungsbehördliche Verordnung erlassen: §1 Der § 4 erhält folgende Fassung: §4 Karenzzeitregelung (1) Auf folgenden gebührenpflichtigen Stellplätzen gilt vom Parkbeginn an eine bis zu 30 minütige gebührenfreie Parkzeit (Karenzzeit): Alle Stellplätze im Mauerring der Kernstadt, Europaplatz, Stellplätze vor dem Werther Tor (ehemalige Polizeiwache), einschließlich der Motorradstellplätze, Stellplätze entlang der Kölner Straße und Auf der Komm, Stellplätze mit täglicher Gebührenpflicht entlang der Trierer Straße und vor dem Orchheimer Tor, Römische Glashütte einschließlich der Motorradstellplätze. (2) Die gebührenfreie Zeit (Karenzzeit) gilt nur für Erledigungen bis zu 30 Minuten. Bei einer darüber hinaus reichenden Parkzeit gilt die Gebührenpflicht ab Parkbeginn. (3) Der Parkkunde ist verpflichtet, am jeweiligen Parkscheinautomat einen "Null-Bon" zu ziehen und diesen entsprechend der Straßenverkehrsordnung gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen oder am Motorrad anzubringen. §2 Die 1. Änderung der Parkgebührenordnung tritt einen Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Beratungsergebnis: Beschluss der Sitzung des Rates vom 10.03.2009 Seite 2