Daten
Kommune
Jülich
Größe
155 kB
Datum
05.12.2013
Erstellt
21.11.13, 17:06
Aktualisiert
05.12.13, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 56 Az.: Es
Jülich, 13.11.2013
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 469/2013
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
28.11.2013
Stadtrat
05.12.2013
TOP
Ergebnisse
Einstimmig mit Änderungen (s.
Erläuterung auf letzter Seite)
Seniorenbeirat der Stadt Jülich
Hier: Satzungsänderung
Anlg.:2
30
Mu.
13.11.
V
Es.
13.11.
SD.Net
Mu.
20.11.
Beschlussentwurf:
1. Der Stadtrat stimmt der Änderung der Satzung des Seniorenbeirates zu.
2. Die Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich wird entsprechend angepasst.
Begründung:
Ausgangslage:
Im Februar 2014 stehen turnusmäßig die Neuwahlen des Seniorenbeirates an. In § 4 (1) der Satzung
des Seniorenbeirates (vollständige Version vgl. Anlage 1)heißt es:
„Der Seniorenbeirat der Stadt Jülich besteht aus insgesamt 14 Mitgliedern, davon:
- neun stimmberechtigten Vertretern/Vertreterinnen von Organisationen, Einrichtungen und Initiativen, die sich in der Seniorenarbeit in der Stadt Jülich engagieren.
- je einem beratenden Mitglied der fünf im Rat vertretenen Fraktionen. Sie sind namentlich zu benennen.
Entsprechend legt § 17 (4) der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich die Zusammensetzung wie folgt fest:
„Der Beirat hat 14 Mitglieder; jedes Mitglied hat eine persönliche Vertretung. Die im Rat vertretenen Fraktionen nennen ein Ratsmitglied oder einen sachkundigen Bürger und dessen Stellvertretung
in den Beirat mit beratender Stimme. Die weiteren Mitglieder und deren persönliche Stellvertretungen werden auf Vorschlag der Jülicher Initiativen und Verbände, die sich mit Seniorenbelangen
beschäftigen, vom Rat bestellt.“
Der Seniorenbeirat besteht seit dem Jahr 2005. Das seinerzeit favorisierte Delegationsmodell hat
sich grundsätzlich bewährt und sollte auch künftig beibehalten werden. Allerdings sollte eine Regelung für den Fall eingefügt werden, dass sich Initiativen auflösen und keine (legitimierten) Mitglieder mehr entsenden können. Dies ist in der Vergangenheit etwa bei der Gruppe „Senioren in Jülich“
der Fall gewesen. Gleichzeitig entstehen neue Initiativen bzw. es gibt immer wieder nichtorganisierte Seniorinnen und Senioren mit Interesse an einer Mitarbeit und mit der Bereitschaft, ihr Engagement in den Seniorenbeirat einzubringen.
Nach Rücksprache mit der Landesseniorenvertretung NRW ist es begrüßenswert, wenn sich nichtorganisierte Vertreterinnen und Vertreter zur Wahl aufstellen lassen. Ein Engagement von weiteren
Seniorinnen und Senioren im Seniorenbeirat trägt zur Öffnung des Seniorenbeirates bei und dient
einer Stärkung der Basis der Älteren.
Allerdings ist es wichtig, dass die nichtorganisierten Seniorinnen und Senioren nicht als Einzelperson, sondern für eine Personengruppe zur Wahl antreten. Um zu zeigen, dass sie in der Lage sind,
andere Senioren anzusprechen und deren Anliegen zu vertreten, müssen sie ein Mandat von 20 Unterschriften vorlegen, um zur Wahl zugelassen und anschließend von den Delegierten gewählt zu
werden. Laut Seniorenvertretung NRW hat sich dieses Vorgehen in Städten vergleichbarer Größe
bereits bewährt.
Um für die Wahl im Februar 2014 mehr Flexibilität in der Besetzung der stimmberechtigten Plätze
zu erhalten, empfiehlt die Verwaltung, dem Wunsch des Seniorenbeirats zu folgen und die Satzung
des Seniorenbeirats sowie in der Folge die Zuständigkeitsordnung des Rates Jülich zu ändern.
Künftig heißt es dann (Änderungen sind kursiv und fett hervorgehoben):
1. Satzung des Seniorenbeirates
§ 4: Zusammensetzung des Seniorenbeirats
(1) Der Seniorenbeirat der Stadt Jülich besteht aus insgesamt 14 Mitgliedern, davon:
neun stimmberechtigten Vertretern/Vertreterinnen von Organisationen, Einrichtungen
und Initiativen, die sich in der Seniorenarbeit in der Stadt Jülich engagieren.
Neu: Sollten nicht ausreichend stimmberechtigte Delegierte benannt werden können,
so können die fehlenden (somit freibleibenden) Sitze durch nicht-organisierte Seniorinnen/Senioren besetzt werden.
je einem beratenden Mitglied der fünf im Rat vertretenen Fraktionen. Sie sind namentlich zu benennen.
(...)
§ 5: Wahl des Seniorenbeirats
(1) Die stimmberechtigten Mitglieder des Seniorenbeirats sowie deren Stellvertretungen werden von
Organisationen, Einrichtungen und Initiativen, die sich in der Seniorenarbeit in der Stadt Jülich engagieren dem Rat vorgeschlagen und von diesem benannt.
Neu: Nicht-organisierte Senioren können sich zur Wahl stellen, wenn sie ein Mandat von 20
Unterschriften vorlegen. Die im Delegationsverfahren entsendeten Mitglieder wählen im Anschluss an ihre Benennung durch den Rat die nicht-organisierten Seniorinnen/Senioren und
schlagen sie dem Rat zur Benennung vor.
(...)
Sitzungsvorlage 469/2013
Seite 2
2. Zuständigkeitsordnung des Rates Jülich
§ 17 (4) Zusammensetzung
Der Beirat hat 14 Mitglieder; jedes Mitglied hat eine persönliche Vertretung.
(...)
Die weiteren Mitglieder und deren persönliche Stellvertretungen werden auf Vorschlag der Jülicher
Initiativen und Verbände, die sich mit Seniorenbelangen beschäftigen, vom Rat bestellt.
Neu: Sollten Plätze frei bleiben, so können sich nicht-organisierte Seniorinnen und Senioren zur
Wahl aufstellen lassen, sofern sie ein Mandat von 20 Stimmen vorlegen können. Die Mitglieder
aus den Jülicher Initiativen und Verbänden wählen nach ihrer Benennung durch den Stadtrat
die nicht-organisierten Mitglieder. Diese werden ebenfalls vom Rat benannt.
(...)
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
x
nein
nein
Beschlussempfehlung Haupt- und Finanzausschuss 28.11.2013:
Vorschlag für Stadtrat (Änderungen gegenüber Beschlussvorschlag in Vorlage in Rot):
3. Satzung des Seniorenbeirates
§ 4: Zusammensetzung des Seniorenbeirats
(1) Der Seniorenbeirat der Stadt Jülich besteht aus insgesamt 14 Mitgliedern, davon:
neun stimmberechtigten Vertretern/Vertreterinnen von Organisationen, Einrichtungen
und Initiativen, die sich in der Seniorenarbeit in der Stadt Jülich engagieren.
Neu: Sollten nicht ausreichend stimmberechtigte Delegierte benannt werden können,
so können die fehlenden (somit freibleibenden) Sitze durch nicht-organisierte Seniorinnen/Senioren besetzt werden.
Sitzungsvorlage 469/2013
Seite 3
je einem beratenden Mitglied der fünf im Rat vertretenen Fraktionen. Sie sind namentlich zu benennen.
(...)
(3) Neben den 14 Mitgliedern ......
(...)
§ 5: Wahl des Seniorenbeirats
(1) Die stimmberechtigten Mitglieder des Seniorenbeirats sowie deren Stellvertretungen werden von
Organisationen, Einrichtungen und Initiativen, die sich in der Seniorenarbeit in der Stadt Jülich engagieren dem Rat vorgeschlagen und von diesem benannt.
Neu: Nicht-organisierte Senioren können sich zur Wahl stellen, wenn sie ein Mandat von 20
Unterschriften vorlegen. Die im Delegationsverfahren entsendeten Mitglieder wählen im Anschluss an ihre Benennung durch den Rat die nicht-organisierten Seniorinnen/Senioren und
schlagen sie dem Rat zur Benennung vor.
(...)
4. Zuständigkeitsordnung des Rates Jülich
§ 17 (4) Zusammensetzung
Der Beirat hat 14 Mitglieder besteht aus 9 stimmberechtigten Mitgliedern und je einem Vertreter
der im Rat der Stadt Jülich vertretenen Fraktionen als beratende Mitglieder; jedes Mitglied hat eine
persönlich namentlich zu benennende Vertretung.
(...)
Die weiteren Mitglieder und deren persönliche Stellvertretungen werden auf Vorschlag der Jülicher
Initiativen und Verbände, die sich mit Seniorenbelangen beschäftigen, vom Rat bestellt.
Neu: Sollten Plätze frei bleiben, so können sich nicht-organisierte Seniorinnen und Senioren zur
Wahl aufstellen lassen, sofern sie ein Mandat von 20 Stimmen vorlegen können. Die Mitglieder
aus den Jülicher Initiativen und Verbänden wählen nach ihrer Benennung durch den Stadtrat
die nicht-organisierten Mitglieder. Diese werden ebenfalls vom Rat benannt.
(...)
Sitzungsvorlage 469/2013
Seite 4