Daten
Kommune
Jülich
Größe
28 kB
Datum
05.12.2013
Erstellt
21.11.13, 17:06
Aktualisiert
21.11.13, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Amt 56 – Senioren – Es
Satzung für den Seniorenbeirat der Stadt Jülich
Präambel
Der Seniorenbeirat der Stadt Jülich ist eine Interessenvertretung der älteren Generation und
berät Rat und Verwaltung der Stadt Jülich sowie auf Wunsch andere Einrichtungen,
Institutionen und Träger des öffentlichen und privaten Rechts im Bereich der Seniorenarbeit.
Er arbeitet überparteilich und überkonfessionell und unabhängig von Verbänden und
Vereinen.
§ 1: Allgemeines
Zu den Seniorinnen und Senioren im Sinne dieser Satzung gehören alle Einwohner, die das
60ste Lebensjahr vollendet haben.
§ 2: Aufgaben der Seniorenvertretung
(1) Der Seniorenbeirat nimmt die Interessen und Belange der älteren und alten Menschen
wahr und entwickelt Ideen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der Seniorinnen und
Senioren in der Stadt Jülich.
(2) Der Seniorenbeirat unterbreitet dem Rat und seinen Ausschüssen sowie der Verwaltung
der Stadt Jülich Vorschläge und berät im Rahmen seiner Möglichkeiten Organisationen,
Vereine, Verbände sowie sonstige Träger von Altenhilfemaßnahmen und Seniorenarbeit in
allen Belangen, die Seniorinnen und Senioren betreffen.
(3) Der Seniorenbeirat wirkt bei der Planung und Verwirklichung von Angeboten und Hilfen
für Senioren mit und ist Ansprechpartner für Seniorinnen und Senioren der Stadt Jülich.
(4) Der Seniorenbeirat entwickelt seine Aufgaben aus eigener Initiative.
§ 3: Mitwirkung in den Ausschüssen des Rates der Stadt Jülich
(1) Der Seniorenbeirat soll bei allen die Seniorinnen und Senioren betreffenden Fragen gehört
werden, insbesondere in den Bereichen:
-
Stadt- und Verkehrsplanung
ÖPNV und Verkehrssicherheit
Wohnen im Alter und Altenpflege
Freizeit- und Sportangebote
Sozial- und Gesundheitswesen
Weiterbildung und Kultur
(2) Der/die Vorsitzende des Seniorenbeirats bzw. dessen Vertreter/Vertreterin erhalten die
Tagesordnung zu allen Sitzungen der Ausschüsse und des Rats zur Kenntnis.
(3) Der Seniorenbeirat hat das Recht, Mitglieder in den Rat und die Ausschüsse zu entsenden,
in denen seniorenrelevante Themen behandelt werden. Die Mitglieder haben den Status von
Sachverständigen. Für jedes Mitglied ist eine stellvertretende Person zu benennen.
§ 4: Zusammensetzung des Seniorenbeirats
(1) Der Seniorenbeirat der Stadt Jülich besteht aus insgesamt 14 Mitgliedern, davon:
-
neun stimmberechtigten Vertretern/Vertreterinnen von Organisationen,
Einrichtungen und Initiativen, die sich in der Seniorenarbeit in der Stadt Jülich
engagieren.
je einem beratenden Mitglied der fünf im Rat vertretenen Fraktionen. Sie sind
namentlich zu benennen.
(2) Die stimmberechtigten Mitglieder des Seniorenbeirats müssen das 60ste Lebensjahr
vollendet und ihren Wohnsitz in Jülich haben.
(3) Neben den 14 Mitgliedern können dem Seniorenbeirat Vertreter/Vertreterinnen
-
des Caritas Verbands Düren-Jülich e.V.
des Diakonischen Werks des Kirchenkreises Jülich e.V.
der Arbeiterwohlfahrt Jülich e.V.
des Sozialdienst kath. Frauen e.V. Jülich
als Beisitzer angehören. Sie sind nicht stimmberechtigt.
(4) Für die Mitglieder des Seniorenbeirats werden stellvertretende Mitglieder benannt. Alle
Regelungen für die Mitglieder gelten auch für die stellvertretenden Mitglieder.
§ 5: Wahl des Seniorenbeirats
(1) Die stimmberechtigten Mitglieder des Seniorenbeirats sowie deren Stellvertretungen
werden von Organisationen, Einrichtungen und Initiativen, die sich in der Seniorenarbeit in
der Stadt Jülich engagieren dem Rat vorgeschlagen und von diesem benannt.
(2) Die beratenden Mitglieder der fünf dem Rat angehörenden Fraktionen werden benannt.
(3) Zur konstituierenden Sitzung lädt der Bürgermeister ein und leitet die Sitzung bis zur
Wahl der/des Vorsitzenden.
§ 6: Ehrenamt
Die Ausübung der Tätigkeit im Seniorenbeirat oder für ihn im Rat und seinen Ausschüssen
erfolgt ehrenamtlich.
§ 7: Vorsitz
(1) Der Seniorenbeirat wählt aus seiner Mitte der stimmberechtigten Mitglieder die
Vorsitzende/den Vorsitzenden sowie deren Vertretungen. Gewählt ist die Person, die mehr als
die Hälfte aller gültigen Stimmen auf sich vereint.
(2) Die/der Vorsitzende vertritt den Seniorenbeirat gegenüber dem Rat und der Verwaltung
sowie repräsentativ gegenüber der Öffentlichkeit und als Mitglied bei der Arbeitsgemeinschaft der Landesseniorenvertretung Nordrhein-Westfalen e.V.
§ 8: Amtszeit
Die Amtsperiode des Seniorenbeirats beträgt zwei Jahre. Auf Antrag mit einer Mehrheit von
zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitgliedern kann sie vom Rat verlängert werden.
§ 9: Ausscheiden, Nachrücken
(1) Die Mitgliedschaft im Seniorenbeirat endet durch Verzicht, Wegzug oder Tod.
(2) Scheidet ein stimmberechtigtes Mitglied aus, so rückt das stellvertretende Mitglied nach.
(3) Ein neues stellvertretendes Mitglied ist von der entsendenden Organisation, Einrichtung
bzw. Initiative dem Rat vorzuschlagen und von diesem zu benennen.
§ 10: Geschäftsordnung
Der Seniorenbeirat gibt sich zur Regelung des Geschäftsgangs eine Geschäftsordnung und
legt diese dem Rat der Stadt Jülich zur Kenntnisnahme vor.
§ 11: Verschwiegenheitspflicht
Die Beiratsmitglieder unterliegen der Verschwiegenheitspflicht nach § 22 GO NRW. Sie sind
hierüber zu belehren. Die Belehrung ist im Protokoll oder auf eine andere geeignete Weise
festzuhalten.
§ 12: Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tage der Veröffentlichung in Kraft.