Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
24.02.2015
Erstellt
30.10.14, 12:07
Aktualisiert
12.01.15, 18:47
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 421/2014
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.1- Datum: 06.10.2014
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
12.01.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Sportausschuss
Termin
12.11.2014
vorberatend
Betriebsausschuss Immobilien
04.12.2014
beschließend
Betriebsausschuss Immobilien
24.02.2015
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2015 an Sportanlagen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2015 für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
vorgesehenen Sanierungs- und Baumaßnahmen an Sportanlagen werden zur Kenntnis
genommen. Der Rat der Stadt wird gebeten, die Umsetzung der Maßnahmen zu beschließen.
Begründung:
Die Mittel für Bauerhaltungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden werden im Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft veranschlagt.
Aufgrund fortlaufender Ortsbesichtigungen sowie nach Abfrage bei den Nutzern der städtischen
Gebäude wird für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes eine Übersicht über den
Sanierungsbedarf städtischer Gebäude erstellt. Ein Auszug aus dieser Übersicht, einschließlich
Erläuterungen, in der Maßnahmen an Sportanlagen erfasst sind, ist beigefügt.
Im Rahmen der Beratungen über den Wirtschaftsplan 2014 wurde hinterfragt, ob die von der
Verwaltung vorgeschlagene Sanierung des Parkplatzes an der Dreifachhalle Lechenich zwingend
erforderlich sei. Die erforderlichen Mittel wurden im Wirtschaftsplan 2014 nicht veranschlagt.
Aufgrund dieser Diskussion rege ich an, in den Wirtschaftsplan 2015 Planungskosten in Höhe von
25.000,- € einzustellen. Damit können die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt werden. Der Planer
soll zunächst untersuchen, in welchem Zustand sich der Platz befindet und wann es erforderlich
ist, entweder aus wirtschaftlichen Gründen oder zum Erhalt der Verkehrssicherheit, den Platz zu
sanieren. Weiterhin sollen verschiedene Varianten geprüft werden, ob und ggf. wie die Kosten für
die Sanierung reduziert werden können.
Im Entwurf des Wirtschaftsplanes habe ich vorgesehen, alle Maßnahmen die unter “Bauprogramm
2015" aufgelistet sind, im Jahr 2015 auch zu realisieren.
Der Ausschuss für öffentlicher Ordnung und Verkehr wird gebeten, zu den vorgeschlagenen
Maßnahmen eine Empfehlung abzugeben. Die Beschlussfassung erfolgt nach weiterer
Vorberatung im Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Werksausschuss Immobilienwirtschaft
durch den Rat der Stadt.
In Vertretung
(Hallstein, techn. Beigeordnete)
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