Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
04.03.2015
Erstellt
02.02.15, 18:43
Aktualisiert
02.02.15, 18:43
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 45/2015
Az.: 6712-04/00
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 19.01.2015
Kämmerer
gez. Lüngen, 1.
Beigeordneter
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
02.02.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
04.02.2015
vorberatend
Betriebsausschuss Straßen
04.03.2015
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Anregung bzgl. Verbesserung der Freizeitmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche
in Borr
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
2500,00
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
65
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2015
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
2500,00
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Stadt Erftstadt hat seit 1994 bis zunächst zum 10.11.2016 von der Kath. Kirchengemeinde
eine Teilfläche des Grundstückes an der Vonnesstraße gepachtet.
Die Fläche wird als Kinderspielplatz genutzt und ist derzeit mit einer Rutsche, einer
Doppelschaukel, einem Klettergerüst, zwei Federwippgeräten und einem Basketballkorb bestückt.
Zur Zeit gibt es in Borr 19 Kinder in den Altersklassen 6-12 und 32 Kinder in der Altersklasse 1218 Jahre.
Die vorhandene Ballspielwiese kann durch das Aufstellen von zwei kleinen Toren (2,80 x 1,80 m)
attraktiver gestaltet werden.
Eine Überdachung der bereits vorhandenen Sitzbank würde den Kindern bei einsetzendem Regen
und Wind einen Schutz bieten.
Durch die zugesagte Eigenleistung des Ortsbürgermeisters (Organisation und Umbau von 2
Toren) können die Kosten erheblich reduziert werden.
Wie bereits in der Stellungnahme zum Antrag 401/2014 vom Jugendamt erläutert, besteht zur Zeit
kein Bedarf für ein Outdoor-Jugendtreff im Bereich des ehemaligen Sportplatzes.
Dennoch ist es sicherlich möglich, die vorhandene Spielfläche in der Vonnesstraße neben dem
Kindergarten mit zwei Fußballtoren zu ergänzen.
Beschlussvorschlag 1:
Der Antrag wird abgelehnt, da die Bedarfe für einen Outdoor-Jugendtreff von der Verwaltung
bereits mit der Beantwortung des Antrags 401/2014 (Jugendhütte Borr) nicht gesehen wurden.
Beschlussvorschlag 2:
Dem Antrag wird entsprochen und Mittel in Höhe von 2500,00 Euro werden in den Haushalt
eingestellt.
Unter Berücksichtigung der Gesamtumstände der Situation in Borr und insbesondere vor dem
Hintergrund des Engagements des Ortsbürgermeisters sowie der Antragsteller tendiert die
Verwaltung selbstverständlich zu dem Beschlussvorschlag 2.
In Vertretung
(Hallstein)
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