Daten
Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-759/2006 1.
Ergänzung
Sitzungsteil
Fachbereich II
Öffentlich
Az.: 50 64 11
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bemerkungen:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit
und Soziales
28.11.2006
Original
Rat der Stadt Bedburg
19.12.2006
1. Ergänzung
Betreff:
Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen,
Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
leistungsberechtigten Personen
- Beratung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2007
- Beratung und Beschlussfassung der Satzung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Ausschusses für
Schule, Jugend, Freizeit und Soziales vom 28.11.2006,
a) der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung der
Benutzungsgebühr für die Übergangsheime in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr
2007 und
b) der Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von
Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen
Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG) leistungsberechtigten Personen
zuzustimmen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Eine Nefassung der zur Zeit geltenden Satzung der Stadt Bedburg ist erforderlich, da sich
die Rechtsgrundlagen und die zu berücksichtigenden Berechnungsgrundlagen
zwischenzeitlich geändert haben.
Die als Anlage 1 beigefügte Gebührenberechnung wurde nach den Grundsätzen des § 6
Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) erstellt. Hierbei wurde die Abschreibung
ausgehend von einer 80-jährigen Nutzungsdauer ermittelt; die kalkulatorischen Zinsen
sind mit dem zur Zeit gültigen Zinssatz - 5,33 % - vom abgeschriebenen Restwert des
tatsächlichen Herstellungswertes bzw. Kaufpreises in Ansatz gebracht. Die
Verwaltungskosten entsprechen dem geplanten Haushaltsansatz für Jahr 2007; die
Unterhaltungskosten basieren auf dem Rechnungsergebnis des Vorvorjahres
(Haushaltsjahr 2005).
Hinsichtlich der Einrichtungsgegenstände weist die Verwaltung darauf hin, dass
- wenngleich die Übergangsheime mit robusten Gegenständen, beispielsweise Betten und
Schränke aus Metall, ausgestattet sind, die überaus intensive Beanspruchung und zum
Teil nachlässige Behandlung der Einrichtungsegenstände eine Ersatzbeschaffung in
relativ kurzen Zeitabständen erfordert; gleiches gilt für elektrische Geräte, wie
Waschmaschinen und E-Herde.
Aufgrund der unterschiedlichen Belegung der Unterkünfte - Familien/ Einzelpersonen.
Leerstände - variieren die Betriebskosten der einzelnen Unterkünfte mitunter stark; da den
untergebrachten Personen ein „Recht zur Auswahl ihrer Unterbringung“ nicht zusteht,
schlägt die Verwaltung vor, für alle Unterkünfte eine einheitliche Gebühr pro
untergebrachter Person festzusetzen. Eine Zusammenfassung mehrerer dem gleichen
Zweck dienender Einrichtungen in eine organisatorische, wirtschaftliche und rechtliche
Einheit ist laut Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes vom 05.02.1997 zulässig und
liegt im Ermessen der Kommune.
Abschließend weist die Verwaltung darauf hin, dass eine gemäß KAG zu vermeidende
Überfinanzierung, schon alleine durch die nicht zu vermeidenden Leerstände
- Vorhaltekosten - vermieden wird.
Der Satzungsentwurf ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 29.11.2006
----------------------------------Hamacher
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister