Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangs-heimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen - Beratung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2007 - Beratung und Beschlussfassung der Satzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangs-heimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen
- Beratung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2007
- Beratung und Beschlussfassung der Satzung) Beschlussvorlage (Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangs-heimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen
- Beratung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2007
- Beratung und Beschlussfassung der Satzung) Beschlussvorlage (Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangs-heimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen
- Beratung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2007
- Beratung und Beschlussfassung der Satzung)

öffnen download melden Dateigröße: 18 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-759/2006 1. Ergänzung Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: 50 64 11 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bemerkungen: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales 28.11.2006 Original Rat der Stadt Bedburg 19.12.2006 1. Ergänzung Betreff: Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen - Beratung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2007 - Beratung und Beschlussfassung der Satzung Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales vom 28.11.2006, a) der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung der Benutzungsgebühr für die Übergangsheime in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2007 und b) der Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen zuzustimmen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Eine Nefassung der zur Zeit geltenden Satzung der Stadt Bedburg ist erforderlich, da sich die Rechtsgrundlagen und die zu berücksichtigenden Berechnungsgrundlagen zwischenzeitlich geändert haben. Die als Anlage 1 beigefügte Gebührenberechnung wurde nach den Grundsätzen des § 6 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) erstellt. Hierbei wurde die Abschreibung ausgehend von einer 80-jährigen Nutzungsdauer ermittelt; die kalkulatorischen Zinsen sind mit dem zur Zeit gültigen Zinssatz - 5,33 % - vom abgeschriebenen Restwert des tatsächlichen Herstellungswertes bzw. Kaufpreises in Ansatz gebracht. Die Verwaltungskosten entsprechen dem geplanten Haushaltsansatz für Jahr 2007; die Unterhaltungskosten basieren auf dem Rechnungsergebnis des Vorvorjahres (Haushaltsjahr 2005). Hinsichtlich der Einrichtungsgegenstände weist die Verwaltung darauf hin, dass - wenngleich die Übergangsheime mit robusten Gegenständen, beispielsweise Betten und Schränke aus Metall, ausgestattet sind, die überaus intensive Beanspruchung und zum Teil nachlässige Behandlung der Einrichtungsegenstände eine Ersatzbeschaffung in relativ kurzen Zeitabständen erfordert; gleiches gilt für elektrische Geräte, wie Waschmaschinen und E-Herde. Aufgrund der unterschiedlichen Belegung der Unterkünfte - Familien/ Einzelpersonen. Leerstände - variieren die Betriebskosten der einzelnen Unterkünfte mitunter stark; da den untergebrachten Personen ein „Recht zur Auswahl ihrer Unterbringung“ nicht zusteht, schlägt die Verwaltung vor, für alle Unterkünfte eine einheitliche Gebühr pro untergebrachter Person festzusetzen. Eine Zusammenfassung mehrerer dem gleichen Zweck dienender Einrichtungen in eine organisatorische, wirtschaftliche und rechtliche Einheit ist laut Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes vom 05.02.1997 zulässig und liegt im Ermessen der Kommune. Abschließend weist die Verwaltung darauf hin, dass eine gemäß KAG zu vermeidende Überfinanzierung, schon alleine durch die nicht zu vermeidenden Leerstände - Vorhaltekosten - vermieden wird. Der Satzungsentwurf ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt. STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 29.11.2006 ----------------------------------Hamacher ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister