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Beschlussvorlage (eine Abwägung durchzuführen und über die Stellungnahmen gem. Anlage einzeln zu beschließen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (eine Abwägung durchzuführen und über die Stellungnahmen gem. Anlage einzeln zu beschließen) Beschlussvorlage (eine Abwägung durchzuführen und über die Stellungnahmen gem. Anlage einzeln zu beschließen) Beschlussvorlage (eine Abwägung durchzuführen und über die Stellungnahmen gem. Anlage einzeln zu beschließen) Beschlussvorlage (eine Abwägung durchzuführen und über die Stellungnahmen gem. Anlage einzeln zu beschließen)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-788/2006 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 09.01.2007 Betreff: Bebauungsplan Nr. 5 Bedburg, 1. Änderung, -Teilgebiet an der Oeppenstraßea) Beratung und Beschließung über die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 des Baugesetzbuches sowie der Beteiligung der Bürger gem. § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung der Planung gem. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und 4a Abs. 2 des Baugesetzbuches Beschlussvorschlag: zu a) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, über die während des Beteiligungsverfahrens der Bürger gem. § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden abgegebenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und über die Stellungnahmen gem. Anlage einzeln zu beschließen. zu b) Ferner beschließt der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung unter Berücksichtigung der Änderungen und Ergänzungen gem. a) des Beschlussvorschlages den Plan nebst Begründung und Umweltbericht auf die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a des Baugesetzbuches, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. September 2006 (BGBI. I S. 2098) öffentlich auszulegen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Begründung: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 06.12.2005 gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818), den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 5 Bedburg, 1. Änderung, Teilgebiet an der Oeppenstraße gefasst. Wesentliches Planungsziel des Bebauungsplanes Nr. 5 Bedburg, 1. Änderung ist, aufgrund des anhaltenden Wohnraumbedarfs in der Ortslage Bedburg und der hohen Nachfrage nach Baugrundstücken sowie zur innerörtlichen Verdichtung der Bauflächen und damit verbunden der Schonung des Freiraumes, die Änderung der Flächen für Gemeinbedarf in allgemeines Wohngebiet (WA), um somit die Fläche des ehemaligen Hallenbades in Anpassung an die Nachbarbebauung der Wohnbebauung zuzuführen. Nach Erstellung der Entwurfsbegründung nebst Planzeichnung sowie des Umweltberichtes gem. § 2a Baugesetzbuch hat die Verwaltung unmittelbar das Bauleitplanverfahren eingeleitet. Der Aufstellungsbeschluss des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung vom 06.12.2005 wurde gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches am 04.10.2006 im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Im Rahmen der Bekanntmachung am 04.10.2006 wurden den Bürgern die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung vom 06.10.2006 bis zum 06.11.2006 gegeben. Mit Schreiben vom 28.11.2006 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch um Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch zum Plan nebst Begründung bis zum 05.01.2007 gebeten. Zum Zeitpunkt der Zustellung läuft die Frist für das Beteiligungsverfahren noch – es ist jedoch zum Sitzungstermin abgeschlossen. Die bis dato vorgetragenen Stellungnahmen seitens der Bürger und der Träger öffentlicher Belange sind in der Anlage zu a) nebst Abwägungs- und Beschlussvorschlag aufgeführt. Stellungnahmen mit grundsätzlich negativer Tendenz sind bis zum jetzigen Zeitpunkt sowohl seitens der Bürger als auch von Seiten der Träger öffentlicher Belange - nicht vorgetragen worden Sollten bis zur Sitzung noch weitere Stellungnahmen vorgetragen werden, so werden diese in das Bürger- und Ratsinformationssystem SD-Office eingepflegt und zu den Vorbesprechungen entsprechend nebst Abwägungs- und Beschlussvorschlag gereicht. Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den ----------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister