Daten
Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-788/2006
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
09.01.2007
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 5 Bedburg, 1. Änderung, -Teilgebiet an der Oeppenstraßea) Beratung und Beschließung über die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange und Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1
und § 2 Abs. 2 des Baugesetzbuches sowie der Beteiligung der Bürger gem. § 3 Abs. 1 des
Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen
b)
Beschluss zur öffentlichen Auslegung der Planung gem. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und 4a
Abs. 2 des Baugesetzbuches
Beschlussvorschlag:
zu a) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, über die während des
Beteiligungsverfahrens der Bürger gem. § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden abgegebenen
Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und über die Stellungnahmen gem. Anlage einzeln
zu beschließen.
zu b) Ferner beschließt der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung unter Berücksichtigung
der Änderungen und Ergänzungen gem. a) des Beschlussvorschlages den Plan nebst Begründung
und Umweltbericht auf die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a des
Baugesetzbuches, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S.
2414), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. September 2006 (BGBI. I S. 2098)
öffentlich auszulegen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Begründung:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 06.12.2005
gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes
vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818), den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
Nr. 5 Bedburg, 1. Änderung, Teilgebiet an der Oeppenstraße gefasst.
Wesentliches Planungsziel des Bebauungsplanes Nr. 5 Bedburg, 1. Änderung ist,
aufgrund des anhaltenden Wohnraumbedarfs in der Ortslage Bedburg und der hohen
Nachfrage nach Baugrundstücken sowie zur innerörtlichen Verdichtung der Bauflächen
und damit verbunden der Schonung des Freiraumes, die Änderung der Flächen für
Gemeinbedarf in allgemeines Wohngebiet (WA), um somit die Fläche des ehemaligen
Hallenbades in Anpassung an die Nachbarbebauung der Wohnbebauung zuzuführen.
Nach Erstellung der Entwurfsbegründung nebst Planzeichnung sowie des
Umweltberichtes gem. § 2a Baugesetzbuch hat die Verwaltung unmittelbar das
Bauleitplanverfahren eingeleitet.
Der Aufstellungsbeschluss des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung vom
06.12.2005 wurde gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches am 04.10.2006 im Amtsblatt des
Rhein-Erft-Kreises öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über
die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende
Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen,
und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Im Rahmen der Bekanntmachung am 04.10.2006 wurden den Bürgern die Möglichkeit zur
Äußerung und Erörterung vom 06.10.2006 bis zum 06.11.2006 gegeben.
Mit Schreiben vom 28.11.2006 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sowie die Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch um Äußerung
auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch zum Plan nebst Begründung bis zum 05.01.2007
gebeten.
Zum Zeitpunkt der Zustellung läuft die Frist für das Beteiligungsverfahren noch – es ist
jedoch zum Sitzungstermin abgeschlossen.
Die bis dato vorgetragenen Stellungnahmen seitens der Bürger und der Träger öffentlicher
Belange sind in der Anlage zu a) nebst Abwägungs- und Beschlussvorschlag aufgeführt.
Stellungnahmen mit grundsätzlich negativer Tendenz sind bis zum jetzigen Zeitpunkt sowohl seitens der Bürger als auch von Seiten der Träger öffentlicher Belange - nicht
vorgetragen worden
Sollten bis zur Sitzung noch weitere Stellungnahmen vorgetragen werden, so werden
diese in das Bürger- und Ratsinformationssystem SD-Office eingepflegt und zu den
Vorbesprechungen entsprechend nebst Abwägungs- und Beschlussvorschlag gereicht.
Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden
STADT BEDBURG
Seite: 4
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den
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----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister