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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP7-788/2006)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
38 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28

Inhalt der Datei

WP7-788/2006 Anlage zur Vorlage WP7-788/2006 Anlage zu a) des Beschlussvorschlages „Abwägungsliste“ Bebauungsplan Nr. 5/Bedburg, 1. Änderung Lfd. Schreiben von, vom Nr. 1 2. 3. Infracor Marl, Schreiben vom 04.12.2006 Stellungnahme Abwägungsvorschlag An den im Betreff näher bezeichneten Entfällt. Stellen verlaufen keine von uns betreuten Fernleitungen. Wehrbereichsverwaltung Unter Bezugnahme auf Ihr o.g. Entfällt. Schreiben teile ich Ihnen mit, dass West, Düsseldorf, unter Berücksichtigung der von mir Schreiben vom wahrzunehmenden Belange – 07.12.2006 meinerseits grundsätzlich keine Bedenken gegen die Realisierung der o.a. Planung bestehen. Nach Prüfung unserer Unterlagen teilen RWE Rhein-Ruhr wir Ihnen mit, dass wir grundsätzlich Netzservice, Bergheim, keine Bedenken erheben. Schreiben vom 06.12.2006 Zur Information über unseren Es handelt sich bei der Planung um eine Leitungsbestand in obig genanntem Änderung der Gebietsausweisung wodurch Bereich fügen wir in Anlage zu diesem zukünftig die Bebauung des überplanten Schreiben Auszüge aus unseren Areals geändert wird, d.h. Abriss der Bestandsplanunterlagen bei. Durch das Lehrschwimmhalle und Bebauung mit Plangebiet werden unsere Wohngebäuden. Eine Änderung der Versorgungsleitungen z.T. berührt. Wie Verkehrsflächen ist nicht vorgesehen. bitten Sie bei der weiteren Planungen die Lage unserer Leitungen zu berücksichtigen, um Kosten für Die übersandten Bestandsplanunterlagen Trassenanpassungen zu vermeiden. werden als Anlage im Rahmen eines zum Bebauungsplan Bei Nutzungsänderung der Flächen, Hinweises wie z.B. Entwidmung von öffentlichen genommen, um dem Anliegen der RWE Grundstücksflächen werden bei einem Rhein-Ruhr Netzservice Rechung zu Verkauf vereinbarungsgemäß dingliche tragen. Sicherungen unserer Leitungstrassen und Anlagenstandorte notwendig. Bei Leistungserhöhungen ist u.U. die Beschluss: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt........ .... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur .... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur .... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und die Bestandsplanunterlagen sowie die vorgetragenen Anregungen im Rahmen eines Hinweises zum Bebauungsplan unter Ziff. 1.5.3 der Begründung aufzunehmen. 1 WP7-788/2006 Anlage zur Vorlage WP7-788/2006 Anpassung unserer netze erforderlich. Hier sollte frühestmöglich eine Absprache mit uns stattfinden , um notwendige Anpassungsmaßnahmen (wie z.B. zusätzliche Ortsnetzstationen) zu planen und erforderliche Flächen zu berücksichtigen. Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein erhöhter Leitungsbedarf an Energie oder auch an Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir bei der Netzauslegung den Bedarf entsprechend berücksichtigen können. Unter Umständen wäre auch der Raum für einen Ortsnetzstation mit in die Vorplanung einzubeziehen. Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum und Strauchwerk bleiben. Bei nicht auszuschließenden Näherungen an Bepflanzungen an unserer Versorgungsleitungen bitten wir Sie die DGVW Richtlinie GW 125 „ Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ zur berücksichtigen. Darüber hinaus sind notwendig Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen. Veränderungen an unseren Versorgungsnetzen sind in dem betroffenen Bereich zur Zeit nicht geplant. 2 WP7-788/2006 4. 5. Anlage zur Vorlage WP7-788/2006 IHK Köln, Schreiben vom Wir teilen mit, dass von Seiten der Entfällt 11.12.2006 Industrie- und Handelskammer zu Köln keine Anregungen bezüglich der Aufstellung des Bebauungsplanes bestehen. PLEDOC, Essen, Wir danken für die Benachrichtigung Entfällt.. Schreiben vom und teilen Ihnen mit, dass die oben 11.12.2006 genannten Maßnahmen die Versorgungsanlagen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber nicht berühren. - E.ON Ruhrgas AG, Essen - E.ON Gastransport AG & Co. KG, Essen - Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg - GasLine Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen - KGN Kommunalgas Nordbayern GmbH, Bamberg - MEGAL GmbH, Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft, Essen - Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Haan - Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH ‚& Co. KG (NETG), Haan - Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder sollte der Arbeitsraum die .... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur .... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur 3 WP7-788/2006 6. 7. Anlage zur Vorlage WP7-788/2006 dargestellten Projektgrenzen wesentlich überschreiten, so bitten wir, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen. Gegen die Bauleitplanung bestehen Entfällt. seitens der Straßenbauverwaltung keine Bedenken. Landesbetrieb Straßenbau NRW, Euskirchen, Schreiben vom 08.12.2006 Geologischer Dienst Folgender Hinweis zur Seismologie NRW, Krefeld, Schreiben betrifft das Planvorhaben: vom 12.12.2006 o Bitte nehmen Sie den Hinweis im Kapitel textliche Festsetzungen auf, dass sich die Stadt Bedburg in der Erdbebenzone 2 befindet. o Nach § 9 Abs. 5 Baugesetzbuch sollen im Bebauungsplan gekennzeichnet werden, Flächen bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen gegen äußere Einwirkungen oder bei denen besondere bauliche Sicherungsmaßnahmen gegen Naturgewalten erforderlich sind. 8. RWE Westfalen Weser Ems Netzservice, Schreiben vom 08.12.2006 9. Amt für Agrarordnung Euskirchen, Schreiben vom 08.12.2006 .... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur vollinhaltlich .... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und den Anregungen zu Im Abschnitt textliche Festsetzungen wird entsprechen. ein Hinweis auf die Erdbebenzone 2 aufgenommen. Ferner wird gem. § 9 Abs. 5 Baugesetzbuch eine entsprechende Kennzeichnung des Plangebiets vorgenommen. Den Anregungen entsprochen. Weitere Anregungen liegen nicht vor. Entfällt Im Planbereich der Maßnahme verlaufen keine RWE Hochspannungsleitungen. Planungen von Hochspannungsleitungen liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Gegen die Planung sind aus Sicht der Entfällt von mir wahrzunehmenden öffentlichen Belange der allgemeinen Landeskultur wird .... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur .... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur 4 WP7-788/2006 10. Erft Verband, Schreiben vom 19.12.2006 Anlage zur Vorlage WP7-788/2006 und der Landentwicklung keine Anregungen vorzubringen. Planungen bzw. Maßnahmen des Amtes für Agrarordnung sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen. Entfällt gegen die o.g. Maßnahme bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine Bedenken, wenn folgende Hinweise und Anregungen berücksichtigt werden: .... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur .... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und den Anregungen zu entsprechen. Der Schutz des Grundwassers muss auch bei einer evtl. geplanten Versickerung des Niederschlagswassers sichergestellt werden. Die Versickerung des Niederschlagswassers sollte nur über belebte Bodenschichten erfolgen. Schluckbrunnen sind grundsätzlich zu vermeiden. Es wird ein Hinweise in den Bebauungsplan aufgenommen, wonach die Versickerung des Niederschlagswasser nur über belebte Bodenschichten erfolgen soll und Schluckbrunnen grundsätzlich zu vermeiden sind. Gem. § 51 a LWG ist Niederschlagswasser zu versickern, verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten. .... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. Da im Bebauungsplan (WA) Allgemeines Wohngebiet mit ausschließlich Wohnbebauung festgesetzt wist, sind Belastungen durch anfallendes Niederschlagswasser in Richtung des Grundwassers nicht zu erwarten. Belastungen aus dem anfallenden Niederschlagswasser sind daher nicht zu erwarten. Gemäß § 51a Abs. 1 LWG ist Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 1. Januar 1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah direkt oder ohne Vermischung mit zur 5 WP7-788/2006 Anlage zur Vorlage WP7-788/2006 Schmutzwasser über eine Kanalisation in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist. Nach § 51a Abs. 3 ist von der Regelung nach Abs. 1 ausgenommen das Niederschlagswasser, das auf Grund einer nach bisherigem Recht genehmigten Kanalisationsnetzplanung gemischt mit Schmutzwasser einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage zugeführt wird oder werden soll, wenn der technische oder wirtschaftliche Aufwand unverhältnismäßig ist. Da die Voraussetzungen vorliegen, findet § 51 a Abs. 4 Satz 2 und 3 Anwendung. Zur Entlastung der Kanalisation durch den starken Oberflächenabfluss und zur Verringerung der nachfolgenden Gewässerbelastung sollten im Plangebiet versickerungsfördernde Maßnahmen zugelassen bzw. Zisternen zur Speicherung und Nutzung festgesetzt werden. Gerade in Wohnsiedlungen bieten sich hier für die jeweiligen Haushalte eine Vielzahl von Einzelmöglichkeiten an, wie z.B. die Versickerung vor Ort und die Reduzierung von versiegelten Flächen. Aber auch die offenfugige Pflasterung der Wege- und Hofflächen, die Anlage von Einstaudächern, Gründächern, Teichen, Mulden oder Biotope haben nicht nur einen ökologischen Nutzen; wenn sie attraktiv gestaltet sind, werten .... die Mitteilung zur Den Anregungen wird teilweise bereits Kenntnis zu nehmen und den Anregungen teilweise entsprochen. zu entsprechen. In den planungsrechtliche Festsetzungen ist unter 3. festgesetzt, dass Garagenzufahrten, Stellplätze und Carportflächen aus versickerungsfähigem Material herzustellen sind. Anlagen wie Zisternen, Gründächer, Teiche, etc. werden in den Festsetzungen nicht ausgeschlossen sollen allerdings nicht festgesetzt werden. 6 WP7-788/2006 Anlage zur Vorlage WP7-788/2006 sie die Gebäude und Grundstücke zusätzlich ästhetisch auf. Ebenso ist die Samm-lung/Zwischenspeicherung zur Nutzung wie u.a. zur Freianlagenbzw. Garten-bewässerung, zur Reinigung der Hofflächen etc. eine ökologisch sinnvolle und machbare Bewirtschaf-tung des Regenwassers. Stellungnahmen nach der Zustellung 11. RWE Power, Schreiben vom 03.01.2007 Wir weisen darauf hin, dass die Bodenkarte des Landes Nordrhein-Westfalen, Blatt L 5104 im gesamten Plangebiet Böden ausweist, die humoses Bodenmaterial enthalten. Das gesamte Plangebiet wird gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB als Fläche gekennzeichnet, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind. Humose Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im allgemeinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen reagieren können. Das gesamte Plangebiet ist daher wegen der Baugrundverhältnisse gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind. Der nachfolgende Hinweis wird ebenfalls unter Punkt 1.5.8 in der Begründung aufgenommen: Die Bodenkarte des Landes NordrheinWestfalen, weist für das gesamte Plangebiet Böden aus, die humoses Bodenmaterial enthalten. Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 „Baugrund – Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau“ und der DIN 18 196 „Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“ sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes NordrheinWestfalen zu beachten. .... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und der Anregung zu entsprechen. 7 WP7-788/2006 12. Bergamt Düren, Schreiben vom 12.12.2006 13. RWE Estfalen-WeserEms Netzservice, Schreiben vom 14.12.2006 14. Ish NRW GmbH, Schreiben vom 03.01.2007 Anlage zur Vorlage WP7-788/2006 Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 „Baugrund Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau“ und der DIN 18 196 „Erdund Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“ sowie die Bestimmungen der Bauord nung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten. Gegen den Bebauungsplan bestehen aus hiesiger Sicht keine Bedenken. Entfällt .... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und die vorgetragene Anregung im Rahmen eines Hinweises zum Bebauungsplan unter Ziff. 1.5.8 der Begründung aufzunehmen. Ich weise jedoch darauf hin, dass das Plangebiet im Bereich braunkohlenbergbaubedingter, großflächiger Grundwasserbeeinflussung liegt. Es wird empfohlen, einen entsprechenden Hinweis in den Textteil des Bebauungsplanes aufzunehmen. Unter Punkt 1.5.8 wird ein Hinweise in der Begründung aufgenommen, wonach das Plangebiet im Bereich braunkohlenbergbaubedingter, großflächiger Grundwasserbeeinflussung liegt. Deshalb wird gebeten, die entsprechende Bergwerksgesellschaft, RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, an dem weiteren Bauleitplanverfahren zu beteiligen. Durch die o.g. Maßnahme werden keine von Thyssengas GmbH betreuten Erdgashochdruckleitungen betroffen. Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns zz. nicht vorgesehen. Als Lizenznehmer gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Lit c. des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ist die ish NRW GmbH gemäß § 68 Abs. 2 TKG berechtigt, Verkehrswege für die öffentlichen Die Beteiligung der RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln ist bereits mit Schreiben vom 28.11.2006 erfolgt. .... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen zur Entfällt .... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen zur Entfällt .... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen zur 8 WP7-788/2006 Anlage zur Vorlage WP7-788/2006 Zwecken dienenden Telekommunikationslinien unentgeltlich zu benutzen. Die Lage unserer Telekommunikationsanlagen können Sie aus dem beigefügten Bestandlageplan ersehen. Da nach Beschlussfassung des BBPl. Nr. 5 die Fläche der Wohnbebauung zugeführt werden soll, benötigen wir für den Fall, dass unser oberirdischer Verstärkerpunkt 1.69 mit seinen unterirdischen Telekommunikationsanlagen auf dem Grundstück verbleiben kann, eine Grunddienstbarkeit. Den Text dazu werden ich Ihnen zu gegebener Zeit zukommen lassen. Für den Fall, dass der oberirdische Verstärkerpunkt 1.69 mit seinen unterirdischen Telekommunikationsanlagen auf dem Grundstück verbleiben kann, wird der Ish NRW GmbH eine Grunddienstbarkeit eingeräumt. .... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und der vorgetragene Anregung zu entsprechen. Falls aber andererseits eine Verlegung/ Versetzung unserer Telekommunikationsanlagen in Betracht kommen soll, bitten wir Sie, uns dies, unter Angabe eines neuen Standortes-Vorschlages in der unmittelbaren Nähe, anzugeben. 15. Rhein-Erft-Kreis, Amt für Kreisplanung und Naturschutz, Schreiben vom 04.01.2007 Aus Gründen des Umwelt- und Entfällt Naturschutzes ist es notwendig, den Baumbestand im Stadtgebiet möglichst zu erhalten. Die Erhaltung von älteren Bäumen ist für das Stadtbild und im Hinblick auf das Stadtklima, das Wohlbefinden und die Gesundheit der Menschen sowie als Lebensraum für Tiere von unschätzbaren Wert. .... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen zur 9 WP7-788/2006 Anlage zur Vorlage WP7-788/2006 Im Umweltbericht wird der erhaltenswerte Baumbestand nach Baumschutzsatzung nur teilweise berücksichtigt. Die Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen sind für das Schutzgut Pflanzen zu ergänzen und die Eingriffs/ Ausgleichsbilanzierung beizulegen. Dazu ist es erforderlich, im Bereich des Bebauungsplanes die geschützten Bäume (3 Ahorn, 3 Platanen, 2 Eschen, 1 Weide, 3 Säuleneichen) der Baumschutzsatzung mit Standort, Stammumfang und Kronendurchmesser darzustellen. Da der Bereich des Bebauungsplanes Nr. 5 .... die Mitteilung Bedburg, 1. Änderung nur ein sehr kleiner Kenntnis zu nehmen Teilbereich des Stadtgebietes ist, auf dem maximal vier Baugrundstücke realisiert werden können, wird hier dem dringenden Wohnraumbedarf der Vorzug gegeben. Die Beseitigung des Baumbestandes wird im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag berücksichtigt. In den Planungsrechtlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan wird unter Punkt 4 festgesetzt, dass ein 3 m breiter Streifen zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen anzulegen ist. Ich rege an, den schützenswerten Baumbestand nach § 9 (1) Nr. 25 b) BauGB als zu erhalten festzusetzen. Die Verkehrsflächen und überbaubaren Flächen sind so festzusetzen, dass der erhaltenswerte Baumbestand durch Zufahrten, Wege und Gebäude und deren Errichtung weder gefährdet noch beschädigt oder zerstört wird. Die überbaubaren Grundstücksflächen sind in der Nähe des erhaltenswerten Baumbestandes so festzusetzen, dass zukünftige Gebäude an allen Stellen einen Mindestabstand von 5 m zu den Kronenbereichen dieser Bäume einhalten. Sollte festgesetzt werden, dass der schützenswerte Baumbestand zu erhalten ist, ist eine Realisierung der Baugrundstück bzw. eine Realisierung der Bebauung, dass sich diese städtebaulich einfügt, nicht mehr möglich. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die rückwärtige Ausrichtung der Grundstücke eine Nordausrichtung ist sodass, wenn der Baumbestand entlang der Strasse erhalten bleibt, eine Besonnung der Grundstücke nur an wenigen Stunden des Tages erfolgen kann. zur .... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen, den Anregungen nicht zu entsprechen. Zur Erhaltung der vorhandenen Bäume 10 WP7-788/2006 Anlage zur Vorlage WP7-788/2006 sind während der Bauphase bestimmte Schutzvorkehrungen zu treffen und die DIN 18920 zu beachten. Die betroffenen Bäume sind im Stamm-, Kronen-, und Wurzelbereich so zu schützen, dass sie durch Baufahrzeuge, Baubetrieb, Geräte und Baumaterialien nicht beeinträchtigt werden. Die Bäume sind gegen mechanische Schäden durch einen Zaun zu schützen, der den gesamten Wurzelbereich umschließt. Als Wurzelbereich gilt die Bodenoberfläche unter der Kronentraufe zuzüglich 1,50 m. 16. Wald und Holz.NRW., Schreiben vom 04.01.2007 Nach Prüfung der zugesendeten Entfällt Unterlagen teile ich mit, dass aus Sicht des Forstamtes Bonn Kottenforst-Ville keine Bedenken gegen die Bebauungsplanänderung bestehen. .... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen zur .... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen zur Waldflächen im Sinne des Bundeswaldgesetzes in Verbindung mit dem Landesforstgesetz NW ist nicht betroffen. 17. Bezirksregierung Köln, Schreiben vom 03.01.2007 Zu der o.g. Bebauungsplanände- Entfällt rung werden keine Anregungen und Hinweise vorgebracht. 11