Daten
Kommune
Bedburg
Größe
38 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
WP7-788/2006
Anlage zur Vorlage WP7-788/2006
Anlage zu a) des Beschlussvorschlages „Abwägungsliste“ Bebauungsplan Nr. 5/Bedburg, 1. Änderung
Lfd. Schreiben von, vom
Nr.
1
2.
3.
Infracor Marl, Schreiben
vom 04.12.2006
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
An den im Betreff näher bezeichneten
Entfällt.
Stellen verlaufen keine von uns
betreuten Fernleitungen.
Wehrbereichsverwaltung Unter Bezugnahme auf Ihr o.g. Entfällt.
Schreiben teile ich Ihnen mit, dass
West, Düsseldorf,
unter Berücksichtigung der von mir
Schreiben vom
wahrzunehmenden
Belange
–
07.12.2006
meinerseits
grundsätzlich
keine
Bedenken gegen die Realisierung der
o.a. Planung bestehen.
Nach Prüfung unserer Unterlagen teilen
RWE Rhein-Ruhr
wir Ihnen mit, dass wir grundsätzlich
Netzservice, Bergheim,
keine Bedenken erheben.
Schreiben vom
06.12.2006
Zur
Information
über
unseren Es handelt sich bei der Planung um eine
Leitungsbestand in obig genanntem Änderung der Gebietsausweisung wodurch
Bereich fügen wir in Anlage zu diesem zukünftig die Bebauung des überplanten
Schreiben Auszüge aus unseren Areals geändert wird, d.h. Abriss der
Bestandsplanunterlagen bei. Durch das Lehrschwimmhalle und Bebauung mit
Plangebiet
werden
unsere Wohngebäuden. Eine Änderung der
Versorgungsleitungen z.T. berührt. Wie Verkehrsflächen ist nicht vorgesehen.
bitten Sie bei der weiteren Planungen
die Lage unserer Leitungen zu
berücksichtigen,
um
Kosten
für Die übersandten Bestandsplanunterlagen
Trassenanpassungen zu vermeiden. werden als Anlage im Rahmen eines
zum
Bebauungsplan
Bei Nutzungsänderung der Flächen, Hinweises
wie z.B. Entwidmung von öffentlichen genommen, um dem Anliegen der RWE
Grundstücksflächen werden bei einem Rhein-Ruhr Netzservice Rechung zu
Verkauf vereinbarungsgemäß dingliche tragen.
Sicherungen unserer Leitungstrassen
und Anlagenstandorte notwendig.
Bei Leistungserhöhungen ist u.U. die
Beschluss: Der Ausschuss für
Struktur und Stadtentwicklung
beschließt........
.... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
.... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
.... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen und
die
Bestandsplanunterlagen
sowie die vorgetragenen
Anregungen im Rahmen
eines
Hinweises
zum
Bebauungsplan unter Ziff.
1.5.3
der
Begründung
aufzunehmen.
1
WP7-788/2006
Anlage zur Vorlage WP7-788/2006
Anpassung unserer netze erforderlich.
Hier
sollte
frühestmöglich
eine
Absprache mit uns stattfinden , um
notwendige Anpassungsmaßnahmen
(wie z.B. zusätzliche Ortsnetzstationen)
zu planen und erforderliche Flächen zu
berücksichtigen.
Sollte durch Art und Umfang der
Bebauung ein erhöhter Leitungsbedarf
an
Energie
oder
auch
an
Löschwasserressourcen zu erwarten
sein, bitten wir Sie uns rechtzeitig mit
einzubinden, damit wir bei der
Netzauslegung
den
Bedarf
entsprechend berücksichtigen können.
Unter Umständen wäre auch der Raum
für einen Ortsnetzstation mit in die
Vorplanung einzubeziehen.
Wir bitten Sie bei der Planung von
Bepflanzungszonen darauf zu achten,
dass
unsere
Versorgungsleitungstrassen frei von
Baum und Strauchwerk bleiben. Bei
nicht auszuschließenden Näherungen
an
Bepflanzungen
an
unserer
Versorgungsleitungen bitten wir Sie die
DGVW
Richtlinie
GW
125
„
Bepflanzungen
im
Bereich
unterirdischer Versorgungsanlagen“ zur
berücksichtigen. Darüber hinaus sind
notwendig Schutzmaßnahmen mit uns
abzustimmen.
Veränderungen
an
unseren Versorgungsnetzen sind in
dem betroffenen Bereich zur Zeit nicht
geplant.
2
WP7-788/2006
4.
5.
Anlage zur Vorlage WP7-788/2006
IHK Köln, Schreiben vom Wir teilen mit, dass von Seiten der Entfällt
11.12.2006
Industrie- und Handelskammer zu Köln
keine Anregungen bezüglich der
Aufstellung
des
Bebauungsplanes
bestehen.
PLEDOC, Essen,
Wir danken für die Benachrichtigung Entfällt..
Schreiben vom
und teilen Ihnen mit, dass die oben
11.12.2006
genannten
Maßnahmen
die
Versorgungsanlagen der nachstehend
aufgeführten
Eigentümer
bzw.
Betreiber nicht berühren.
- E.ON Ruhrgas AG, Essen
- E.ON Gastransport AG & Co. KG,
Essen
- Ferngas Nordbayern GmbH (FGN),
Nürnberg
- GasLine Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG,
Straelen
- KGN
Kommunalgas
Nordbayern
GmbH, Bamberg
- MEGAL GmbH, Mittel-Europäische
Gasleitungsgesellschaft, Essen
- Mittelrheinische
Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG),
Haan
- Nordrheinische
Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH ‚& Co. KG
(NETG), Haan
- Trans Europa Naturgas Pipeline
GmbH (TENP), Essen
Sollte der Geltungsbereich bzw. das
Projekt erweitert oder verlagert werden
oder sollte der Arbeitsraum die
.... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
.... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
3
WP7-788/2006
6.
7.
Anlage zur Vorlage WP7-788/2006
dargestellten
Projektgrenzen
wesentlich überschreiten, so bitten wir,
uns am weiteren Verfahren zu
beteiligen.
Gegen die Bauleitplanung bestehen
Entfällt.
seitens der Straßenbauverwaltung
keine Bedenken.
Landesbetrieb
Straßenbau NRW,
Euskirchen, Schreiben
vom 08.12.2006
Geologischer Dienst
Folgender Hinweis zur Seismologie
NRW, Krefeld, Schreiben betrifft das Planvorhaben:
vom 12.12.2006
o Bitte nehmen Sie den Hinweis
im Kapitel textliche
Festsetzungen auf, dass sich
die Stadt Bedburg in der
Erdbebenzone 2 befindet.
o Nach § 9 Abs. 5 Baugesetzbuch
sollen im Bebauungsplan
gekennzeichnet werden,
Flächen bei deren Bebauung
besondere bauliche
Vorkehrungen gegen äußere
Einwirkungen oder bei denen
besondere bauliche
Sicherungsmaßnahmen gegen
Naturgewalten erforderlich sind.
8.
RWE Westfalen Weser
Ems Netzservice,
Schreiben vom
08.12.2006
9.
Amt für Agrarordnung
Euskirchen, Schreiben
vom 08.12.2006
.... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
vollinhaltlich .... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen und
den
Anregungen
zu
Im Abschnitt textliche Festsetzungen wird entsprechen.
ein Hinweis auf die Erdbebenzone 2
aufgenommen.
Ferner wird gem. § 9 Abs. 5
Baugesetzbuch
eine
entsprechende
Kennzeichnung
des
Plangebiets
vorgenommen.
Den
Anregungen
entsprochen.
Weitere Anregungen liegen nicht vor.
Entfällt
Im Planbereich der Maßnahme
verlaufen keine RWE
Hochspannungsleitungen. Planungen
von Hochspannungsleitungen liegen
aus heutiger Sicht nicht vor.
Gegen die Planung sind aus Sicht der Entfällt
von mir wahrzunehmenden öffentlichen
Belange der allgemeinen Landeskultur
wird
.... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
.... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
4
WP7-788/2006
10. Erft Verband, Schreiben
vom 19.12.2006
Anlage zur Vorlage WP7-788/2006
und
der
Landentwicklung
keine
Anregungen vorzubringen. Planungen
bzw. Maßnahmen des Amtes für
Agrarordnung
sind
in
dem
Planungsbereich nicht vorgesehen.
Entfällt
gegen die o.g. Maßnahme bestehen
aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens
des Erftverbandes keine Bedenken,
wenn folgende Hinweise und Anregungen berücksichtigt werden:
.... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
.... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen und
den
Anregungen
zu
entsprechen.
Der Schutz des Grundwassers muss
auch bei einer evtl. geplanten Versickerung des Niederschlagswassers
sichergestellt werden. Die Versickerung
des Niederschlagswassers sollte nur
über belebte Bodenschichten erfolgen.
Schluckbrunnen sind grundsätzlich zu
vermeiden.
Es wird ein Hinweise in den
Bebauungsplan aufgenommen, wonach die
Versickerung des Niederschlagswasser nur
über belebte Bodenschichten erfolgen soll
und Schluckbrunnen grundsätzlich zu
vermeiden sind.
Gem. § 51 a LWG ist Niederschlagswasser zu versickern, verrieseln oder
ortsnah in ein Gewässer einzuleiten.
.... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
Da im Bebauungsplan (WA) Allgemeines
Wohngebiet mit ausschließlich
Wohnbebauung festgesetzt wist, sind
Belastungen durch anfallendes Niederschlagswasser in Richtung des Grundwassers nicht zu erwarten. Belastungen
aus dem anfallenden Niederschlagswasser
sind daher nicht zu erwarten. Gemäß § 51a
Abs. 1 LWG ist Niederschlagswasser von
Grundstücken, die nach dem 1. Januar
1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die
öffentliche Kanalisation angeschlossen
werden, zu versickern, zu verrieseln oder
ortsnah direkt oder ohne Vermischung mit
zur
5
WP7-788/2006
Anlage zur Vorlage WP7-788/2006
Schmutzwasser über eine Kanalisation in
ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne
Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist.
Nach § 51a Abs. 3 ist von der Regelung
nach Abs. 1 ausgenommen das Niederschlagswasser, das auf Grund einer nach
bisherigem Recht genehmigten
Kanalisationsnetzplanung gemischt mit
Schmutzwasser einer öffentlichen
Abwasserbehandlungsanlage zugeführt
wird oder werden soll, wenn der technische
oder wirtschaftliche Aufwand unverhältnismäßig ist. Da die Voraussetzungen
vorliegen, findet § 51 a Abs. 4 Satz 2 und 3
Anwendung.
Zur Entlastung der Kanalisation durch
den starken Oberflächenabfluss und
zur Verringerung der nachfolgenden
Gewässerbelastung sollten im Plangebiet versickerungsfördernde Maßnahmen zugelassen bzw. Zisternen zur
Speicherung und Nutzung festgesetzt
werden. Gerade in Wohnsiedlungen
bieten sich hier für die jeweiligen
Haushalte eine Vielzahl von Einzelmöglichkeiten an, wie z.B. die Versickerung
vor Ort und die Reduzierung von
versiegelten Flächen. Aber auch die
offenfugige Pflasterung der Wege- und
Hofflächen, die Anlage von
Einstaudächern, Gründächern,
Teichen, Mulden oder Biotope haben
nicht nur einen ökologischen Nutzen;
wenn sie attraktiv gestaltet sind, werten
.... die Mitteilung zur
Den Anregungen wird teilweise bereits Kenntnis zu nehmen und
den Anregungen teilweise
entsprochen.
zu entsprechen.
In den planungsrechtliche Festsetzungen
ist unter 3. festgesetzt, dass Garagenzufahrten, Stellplätze und Carportflächen aus
versickerungsfähigem Material herzustellen
sind.
Anlagen wie Zisternen, Gründächer,
Teiche, etc. werden in den Festsetzungen
nicht ausgeschlossen sollen allerdings
nicht festgesetzt werden.
6
WP7-788/2006
Anlage zur Vorlage WP7-788/2006
sie die Gebäude und Grundstücke
zusätzlich ästhetisch auf. Ebenso ist
die Samm-lung/Zwischenspeicherung
zur Nutzung wie u.a. zur Freianlagenbzw. Garten-bewässerung, zur
Reinigung der Hofflächen etc. eine
ökologisch sinnvolle und machbare
Bewirtschaf-tung des Regenwassers.
Stellungnahmen nach der Zustellung
11. RWE Power, Schreiben
vom 03.01.2007
Wir weisen darauf hin, dass die Bodenkarte des Landes Nordrhein-Westfalen,
Blatt L 5104 im gesamten Plangebiet
Böden ausweist, die humoses Bodenmaterial enthalten.
Das gesamte Plangebiet wird gemäß
§ 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB als Fläche gekennzeichnet, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere
im Gründungsbereich, erforderlich sind.
Humose Böden sind empfindlich gegen
Bodendruck und im allgemeinen kaum
tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln
die Bodenschichten auf kurzer Distanz
in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so
dass selbst bei einer gleichmäßigen
Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen reagieren
können. Das gesamte Plangebiet ist
daher wegen der Baugrundverhältnisse
gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB als
Fläche zu kennzeichnen, bei deren
Bebauung ggf. besondere bauliche
Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind.
Der nachfolgende Hinweis wird ebenfalls
unter Punkt 1.5.8 in der Begründung
aufgenommen:
Die Bodenkarte des Landes NordrheinWestfalen, weist für das gesamte Plangebiet Böden aus, die humoses Bodenmaterial enthalten. Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 „Baugrund – Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau“ und
der DIN 18 196 „Erd- und Grundbau;
Bodenklassifikation für bautechnische
Zwecke“ sowie die Bestimmungen der
Bauordnung des Landes NordrheinWestfalen zu beachten.
.... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen und
der Anregung zu entsprechen.
7
WP7-788/2006
12. Bergamt Düren,
Schreiben vom
12.12.2006
13. RWE Estfalen-WeserEms Netzservice,
Schreiben vom
14.12.2006
14. Ish NRW GmbH,
Schreiben vom
03.01.2007
Anlage zur Vorlage WP7-788/2006
Hier sind die Bauvorschriften der DIN
1054 „Baugrund Sicherheitsnachweise im Erd- und
Grundbau“ und der DIN 18 196 „Erdund Grundbau; Bodenklassifikation für
bautechnische Zwecke“ sowie die
Bestimmungen der Bauord
nung des Landes Nordrhein-Westfalen
zu beachten.
Gegen den Bebauungsplan bestehen
aus hiesiger Sicht keine Bedenken.
Entfällt
.... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen und
die vorgetragene Anregung
im Rahmen eines Hinweises zum Bebauungsplan
unter Ziff. 1.5.8 der Begründung aufzunehmen.
Ich weise jedoch darauf hin, dass das
Plangebiet im Bereich braunkohlenbergbaubedingter, großflächiger Grundwasserbeeinflussung liegt. Es wird empfohlen, einen entsprechenden Hinweis
in den Textteil des Bebauungsplanes
aufzunehmen.
Unter Punkt 1.5.8 wird ein Hinweise in der
Begründung aufgenommen, wonach das
Plangebiet im Bereich braunkohlenbergbaubedingter, großflächiger Grundwasserbeeinflussung liegt.
Deshalb wird gebeten, die entsprechende Bergwerksgesellschaft, RWE
Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935
Köln, an dem weiteren Bauleitplanverfahren zu beteiligen.
Durch die o.g. Maßnahme werden
keine von Thyssengas GmbH betreuten
Erdgashochdruckleitungen betroffen.
Neuverlegungen in diesem Bereich
sind von uns zz. nicht vorgesehen.
Als Lizenznehmer gemäß § 6 Abs. 1
Nr. 1 Lit c. des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ist die ish NRW GmbH
gemäß § 68 Abs. 2 TKG berechtigt,
Verkehrswege für die öffentlichen
Die Beteiligung der RWE Power AG,
Stüttgenweg 2 in 50935 Köln ist bereits mit
Schreiben vom 28.11.2006 erfolgt.
.... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen
zur
Entfällt
.... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen
zur
Entfällt
.... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen
zur
8
WP7-788/2006
Anlage zur Vorlage WP7-788/2006
Zwecken dienenden Telekommunikationslinien unentgeltlich zu benutzen.
Die Lage unserer Telekommunikationsanlagen können Sie aus dem beigefügten Bestandlageplan ersehen. Da
nach Beschlussfassung des BBPl. Nr. 5
die Fläche der Wohnbebauung zugeführt werden soll, benötigen wir für den
Fall, dass unser oberirdischer Verstärkerpunkt 1.69 mit seinen unterirdischen
Telekommunikationsanlagen auf dem
Grundstück verbleiben kann, eine
Grunddienstbarkeit. Den Text dazu
werden ich Ihnen zu gegebener Zeit
zukommen lassen.
Für den Fall, dass der oberirdische Verstärkerpunkt 1.69 mit seinen unterirdischen
Telekommunikationsanlagen auf dem
Grundstück verbleiben kann, wird der Ish
NRW GmbH eine Grunddienstbarkeit
eingeräumt.
.... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen und
der vorgetragene Anregung
zu entsprechen.
Falls aber andererseits eine Verlegung/
Versetzung unserer Telekommunikationsanlagen in Betracht kommen
soll, bitten wir Sie, uns dies, unter Angabe eines neuen Standortes-Vorschlages in der unmittelbaren Nähe, anzugeben.
15. Rhein-Erft-Kreis, Amt für
Kreisplanung und
Naturschutz, Schreiben
vom 04.01.2007
Aus Gründen des Umwelt- und Entfällt
Naturschutzes ist es notwendig, den
Baumbestand
im
Stadtgebiet
möglichst zu erhalten. Die Erhaltung
von älteren Bäumen ist für das
Stadtbild und im Hinblick auf das
Stadtklima, das Wohlbefinden und
die Gesundheit der Menschen sowie
als Lebensraum für Tiere von
unschätzbaren Wert.
.... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen
zur
9
WP7-788/2006
Anlage zur Vorlage WP7-788/2006
Im
Umweltbericht
wird
der
erhaltenswerte Baumbestand nach
Baumschutzsatzung
nur
teilweise
berücksichtigt. Die Maßnahmen zur
Vermeidung, Verringerung und zum
Ausgleich
der
nachteiligen
Auswirkungen sind für das Schutzgut
Pflanzen zu ergänzen und die Eingriffs/ Ausgleichsbilanzierung beizulegen.
Dazu ist es erforderlich, im Bereich des
Bebauungsplanes die geschützten
Bäume (3 Ahorn, 3 Platanen, 2 Eschen,
1 Weide, 3 Säuleneichen) der
Baumschutzsatzung
mit
Standort,
Stammumfang
und
Kronendurchmesser darzustellen.
Da der Bereich des Bebauungsplanes Nr. 5 .... die Mitteilung
Bedburg, 1. Änderung nur ein sehr kleiner Kenntnis zu nehmen
Teilbereich des Stadtgebietes ist, auf dem
maximal vier Baugrundstücke realisiert
werden können, wird hier dem dringenden
Wohnraumbedarf der Vorzug gegeben.
Die Beseitigung des Baumbestandes wird
im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag
berücksichtigt. In den Planungsrechtlichen
Festsetzungen zum Bebauungsplan wird
unter Punkt 4 festgesetzt, dass ein 3 m
breiter Streifen zur Anpflanzung von
Bäumen, Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen anzulegen ist.
Ich rege an, den schützenswerten
Baumbestand nach § 9 (1) Nr. 25 b)
BauGB als zu erhalten festzusetzen.
Die Verkehrsflächen und überbaubaren
Flächen sind so festzusetzen, dass der
erhaltenswerte Baumbestand durch
Zufahrten, Wege und Gebäude und
deren Errichtung weder gefährdet noch
beschädigt oder zerstört wird. Die
überbaubaren Grundstücksflächen sind
in der Nähe des erhaltenswerten
Baumbestandes so festzusetzen, dass
zukünftige Gebäude an allen Stellen
einen Mindestabstand von 5 m zu den
Kronenbereichen
dieser
Bäume
einhalten.
Sollte festgesetzt werden, dass der
schützenswerte Baumbestand zu erhalten
ist, ist eine Realisierung der Baugrundstück
bzw. eine Realisierung der Bebauung, dass
sich diese städtebaulich einfügt, nicht mehr
möglich.
Zudem ist zu berücksichtigen, dass die
rückwärtige Ausrichtung der Grundstücke
eine Nordausrichtung ist sodass, wenn der
Baumbestand entlang der Strasse erhalten
bleibt, eine Besonnung der Grundstücke
nur an wenigen Stunden des Tages
erfolgen kann.
zur
.... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen, den
Anregungen
nicht
zu
entsprechen.
Zur Erhaltung der vorhandenen Bäume
10
WP7-788/2006
Anlage zur Vorlage WP7-788/2006
sind während der Bauphase bestimmte
Schutzvorkehrungen zu treffen und die
DIN
18920
zu
beachten.
Die
betroffenen Bäume sind im Stamm-,
Kronen-, und Wurzelbereich so zu
schützen,
dass
sie
durch
Baufahrzeuge, Baubetrieb, Geräte und
Baumaterialien nicht beeinträchtigt
werden. Die Bäume sind gegen
mechanische Schäden durch einen
Zaun zu schützen, der den gesamten
Wurzelbereich
umschließt.
Als
Wurzelbereich gilt die Bodenoberfläche
unter der Kronentraufe zuzüglich 1,50
m.
16. Wald und Holz.NRW.,
Schreiben vom
04.01.2007
Nach Prüfung der zugesendeten Entfällt
Unterlagen teile ich mit, dass aus
Sicht
des
Forstamtes
Bonn
Kottenforst-Ville keine Bedenken
gegen die Bebauungsplanänderung
bestehen.
.... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen
zur
.... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen
zur
Waldflächen
im
Sinne
des
Bundeswaldgesetzes in Verbindung
mit dem Landesforstgesetz NW ist
nicht betroffen.
17. Bezirksregierung Köln,
Schreiben vom
03.01.2007
Zu der o.g. Bebauungsplanände- Entfällt
rung werden keine Anregungen und
Hinweise vorgebracht.
11