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Antrag (Antrag bzgl. Pflanzgutförderung durch den Landschaftsverband Rheinland für das Stadtgebiet Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
204 kB
Datum
04.03.2015
Erstellt
02.10.14, 15:07
Aktualisiert
19.02.15, 15:05
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 391/2013 1. Ergänzung Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 28.02.2014 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister 23.01.2015 BM Datum Freigabe -100- gez. Böcking Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 18.03.2014 vorberatend Betriebsausschuss Straßen 04.03.2015 beschließend Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Pflanzgutförderung durch den Landschaftsverband Rheinland für das Stadtgebiet Erftstadt Mittel in Höhe von 4,600 € für die Pflanzung und Pflege müssen im WP 2015 des EB Straßen zur Verfügung gestellt werden Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die Stellungnahmen des Landesbetriebs Straßen sowie des Rhein-Erft-Kreises liegen vor. Beide Behörden sprechen sich gegen eine Anpflanzung von Obstbäumen entlang von Straßen aus. Ich zitiere aus der Stellungnahme des Rhein-Erft-Kreises: „Straßennahe Standorte von Obstbäumen sind aus folgenden Gründen mit den Anforderungen an den Straßenverkehr nur schwer vereinbar: • Obstbäume sind weniger belastbar als andere Laubbäume. Durch die höhere Empfindlichkeit der Obstbäume gegenüber Streusalz, können eher dauerhafte Schäden auftreten. • Straßenbäume müssen eine hohe Regenrationsfähigkeit gegenüber Stammschäden … aufweisen, ohne die Verkehrssicherheit einzubüßen. Dies ist bei den meisten Obstbaumsorten nicht der Fall. • Der Erhaltungsschnitt von Obstbäumen hat andere Anforderungen als dies für Straßenbäume üblich ist. Der Wuchs der Straßenbäume muss ein ausreichendes Lichtraumprofil des Straßenraumes zulassen. Dies ist bei Obstbäumen oft nicht der Fall. Die dann erforderlichen radikalen Schnittmaßnahmen können zu erheblichen Schäden führen. • Herab fallendes Obst kann sowohl für Auto- als auch für Fahrradfahrer zu erheblichen Verkehrssicherungsproblemen führen. • Unsachgemäße Pflückversuche im Straßenraum können zu Sicherheitsproblemen führen“. Der Landesbetrieb Straßen argumentiert ähnlich. Der Gartenbauverein Lechenich hat darüber hinaus erklärt, dass die Übernahme der Pflege der Bäume aus zeitlichen und personellen Gründen leider nicht möglich ist. Die Anpflanzung von Obstbäumen auf Erftstädter Stadtgebiet betrifft in der Hauptsache die Randstreifen von Land – oder Kreisstraßen. Da meine Anfrage bei den beiden zuständigen Behörden als die jeweiligen Eigentümer negativ beschieden wurde, sehe ich keine Möglichkeit, die Anpflanzung umsetzen zu können. In Vertretung (Hallstein) -2-