Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
204 kB
Datum
04.03.2015
Erstellt
02.10.14, 15:07
Aktualisiert
19.02.15, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 391/2013 1. Ergänzung
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 28.02.2014
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein,
technische
Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
23.01.2015
BM
Datum Freigabe -100-
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
18.03.2014
vorberatend
Betriebsausschuss Straßen
04.03.2015
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. Pflanzgutförderung durch den Landschaftsverband Rheinland für das
Stadtgebiet Erftstadt
Mittel in Höhe von 4,600 € für die Pflanzung und Pflege müssen im WP 2015 des
EB Straßen zur Verfügung gestellt werden
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Stellungnahmen des Landesbetriebs Straßen sowie des Rhein-Erft-Kreises liegen vor.
Beide Behörden sprechen sich gegen eine Anpflanzung von Obstbäumen entlang von
Straßen aus.
Ich zitiere aus der Stellungnahme des Rhein-Erft-Kreises:
„Straßennahe Standorte von Obstbäumen sind aus folgenden Gründen mit den
Anforderungen an den Straßenverkehr nur schwer vereinbar:
• Obstbäume sind weniger belastbar als andere Laubbäume. Durch die höhere
Empfindlichkeit der Obstbäume gegenüber Streusalz, können eher dauerhafte
Schäden auftreten.
• Straßenbäume müssen eine hohe Regenrationsfähigkeit gegenüber Stammschäden
… aufweisen, ohne die Verkehrssicherheit einzubüßen. Dies ist bei den meisten
Obstbaumsorten nicht der Fall.
• Der Erhaltungsschnitt von Obstbäumen hat andere Anforderungen als dies
für Straßenbäume üblich ist. Der Wuchs der Straßenbäume muss ein
ausreichendes Lichtraumprofil des Straßenraumes zulassen. Dies ist bei
Obstbäumen oft nicht der Fall. Die dann erforderlichen radikalen Schnittmaßnahmen
können zu erheblichen Schäden führen.
• Herab fallendes Obst kann sowohl für Auto- als auch für Fahrradfahrer zu
erheblichen Verkehrssicherungsproblemen führen.
• Unsachgemäße Pflückversuche im Straßenraum können zu Sicherheitsproblemen
führen“.
Der Landesbetrieb Straßen argumentiert ähnlich.
Der Gartenbauverein Lechenich hat darüber hinaus erklärt, dass die Übernahme der
Pflege der Bäume aus zeitlichen und personellen Gründen leider nicht möglich ist.
Die Anpflanzung von Obstbäumen auf Erftstädter Stadtgebiet betrifft in der Hauptsache
die Randstreifen von Land – oder Kreisstraßen. Da meine Anfrage bei den beiden
zuständigen Behörden als die jeweiligen Eigentümer negativ beschieden wurde, sehe ich
keine Möglichkeit, die Anpflanzung umsetzen zu können.
In Vertretung
(Hallstein)
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