Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
36 kB
Datum
04.03.2015
Erstellt
02.10.14, 15:07
Aktualisiert
02.10.14, 15:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Sehr geehrte Frau Kahlenberg,
das Schreiben vom 09.10.2013 ist der unteren Landschaftsbehörde nicht bekannt.
Zu dem Antrag der CDU vom 19.08.2013 nehme ich wie folgt Stellung:
Die Anpflanzung von Obstbäumen ist sowohl zur Wiederherstellung historisch
gewachsener Nutzungsformen, als wertvoller Beitrag zur Verbesserung des
Landschaftsbildes als auch als wertvoller Beitrag für den Natur- und Artenschutz zu
begrüßen.
Entscheidend für einen langfristigen Erfolg ist die Auswahl geeigneter Standorte.
Straßennahe Standorte von Obstbäumen sind aus folgenden Gründen mit den
Anforderungen an den Straßenverkehr nur schwer vereinbar:
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Obstbäume sind weniger belastbar als andere Laubbäume. Durch die höhere
Empfindlichkeit der Obstbäume gegenüber Streusalz, können eher
dauerhafte Schäden auftreten.
Straßenbäume müssen eine hohe Regenrationsfähigkeit gegenüber
Stammschäden aufweisen, ohne die Verkehrssicherheit einzubüßen. Dies ist
bei den meisten Obstbaumsorten nicht der Fall.
Der Erhaltungsschnitt von Obstbäumen hat andere Anforderungen als dies
für Straßenbäume üblich ist. Der Wuchs der Straßenbäume muss ein
ausreichendes Lichtraumprofil des Straßenraumes zulassen. Dies ist bei
Obstbäumen oft nicht der Fall. Die dann erforderlichen radikalen
Schnittmaßnahmen können zu erheblichen Schäden führen.
Herabfallendes Obst kann sowohl für Auto- als auch für Fahrradfahrer zu
erheblichen Verkehrssicherungsproblemen führen.
Unsachgemäße Pflückversuche im Straßenraum können zu
Sicherheitsproblemen führen.
Wesentlich geeigneter als straßenparallele Pflanzungen ist die Nutzung von
landwirtschaftlichen Restflächen, die für die Bewirtschaftung mit
modernem landwirtschaftlichem Gerät nicht mehr geeignet sind. Ideal für die Anlage
von Obstwiesen, Einzelbäumen oder kleineren Baumgruppen sind daher eher
Straßen- oder wegnahen Restflächen (Dreiecksflächen) auf denen die Bäume mit
einem Abstand von mehr als 6 m zum Straßenrand gepflanzt werden können.
Pflege
Der größte Kostenfaktor bei der Gestaltung mit Obstbäumen ist die Sicherstellung
der regelmäßigen Pflege der Bäume. Ist die Pflege in den ersten 10 bis 15 Jahren
nicht sichergestellt, ist ein dauerhafter Erfolg nahezu auszuschließen. Auch danach
ist ein Pflegeschnitt mindestens alle drei Jahre erforderlich. Die Erfordernis der
regelmäßigen Pflege ist auch aus Punkt 8 des beigefügten Anforderungsprofils
(Antrag auf kostenlose Bereitstellung von Pflanzgut, LVR-Fachbereich Umwelt, 2012)
erkennbar.
Ich weise darauf hin, dass in den Fördervoraussetzungen Finanzierungen mit
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ausgeschlossen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Holger Beck
Landschaftsarchitekt
Amt für Umweltschutz und Kreisplanung
Untere Landschaftsbehörde
Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Tel.: 02271/83-4221
Fax: 02271/83-2344
Holger.Beck@rhein-erft-kreis.de
http://www.rhein-erft-kreis.de
>>> "Kahlenberg, Ute" <Ute.Kahlenberg@erftstadt.de> 24.02.2014 16:17 >>>
>
Sehr geehrter Herr Hentschke,
wie eben telefonisch besprochen, schicke ich Ihnen erneut den Antrag der CDU Erftstadt
bzgl. der Anpflanzung von Obstbäumen entlang von Straßen (per Post am 09.10.2013
an Ihre Behörde geschickt).
Die Stellungnahme des Landesbetriebs Straßen habe ich ebenfalls beigefügt.
Ich bitte Sie sehr herzlich, mir kurzfristig Ihre Stellungnahme zukommen zu lassen, da
dieser Antrag am 18.3.2014 auf der Tagesordnung des zuständigen Ausschusses steht.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Ute Kahlenberg
Eigenbetrieb Straßen
-GartenbauabteilungHolzdamm 10
50374 Erftstadt
Tel. 02235/409411
Fax 02235/409563
ute.kahlenberg@erftstadt.de
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