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Antrag (Stellungnahme Rhein-Erft-Kreis)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
36 kB
Datum
04.03.2015
Erstellt
02.10.14, 15:07
Aktualisiert
02.10.14, 15:07
Antrag (Stellungnahme Rhein-Erft-Kreis) Antrag (Stellungnahme Rhein-Erft-Kreis)

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Inhalt der Datei

Sehr geehrte Frau Kahlenberg, das Schreiben vom 09.10.2013 ist der unteren Landschaftsbehörde nicht bekannt. Zu dem Antrag der CDU vom 19.08.2013 nehme ich wie folgt Stellung: Die Anpflanzung von Obstbäumen ist sowohl zur Wiederherstellung historisch gewachsener Nutzungsformen, als wertvoller Beitrag zur Verbesserung des Landschaftsbildes als auch als wertvoller Beitrag für den Natur- und Artenschutz zu begrüßen. Entscheidend für einen langfristigen Erfolg ist die Auswahl geeigneter Standorte. Straßennahe Standorte von Obstbäumen sind aus folgenden Gründen mit den Anforderungen an den Straßenverkehr nur schwer vereinbar: • • • • • Obstbäume sind weniger belastbar als andere Laubbäume. Durch die höhere Empfindlichkeit der Obstbäume gegenüber Streusalz, können eher dauerhafte Schäden auftreten. Straßenbäume müssen eine hohe Regenrationsfähigkeit gegenüber Stammschäden aufweisen, ohne die Verkehrssicherheit einzubüßen. Dies ist bei den meisten Obstbaumsorten nicht der Fall. Der Erhaltungsschnitt von Obstbäumen hat andere Anforderungen als dies für Straßenbäume üblich ist. Der Wuchs der Straßenbäume muss ein ausreichendes Lichtraumprofil des Straßenraumes zulassen. Dies ist bei Obstbäumen oft nicht der Fall. Die dann erforderlichen radikalen Schnittmaßnahmen können zu erheblichen Schäden führen. Herabfallendes Obst kann sowohl für Auto- als auch für Fahrradfahrer zu erheblichen Verkehrssicherungsproblemen führen. Unsachgemäße Pflückversuche im Straßenraum können zu Sicherheitsproblemen führen. Wesentlich geeigneter als straßenparallele Pflanzungen ist die Nutzung von landwirtschaftlichen Restflächen, die für die Bewirtschaftung mit modernem landwirtschaftlichem Gerät nicht mehr geeignet sind. Ideal für die Anlage von Obstwiesen, Einzelbäumen oder kleineren Baumgruppen sind daher eher Straßen- oder wegnahen Restflächen (Dreiecksflächen) auf denen die Bäume mit einem Abstand von mehr als 6 m zum Straßenrand gepflanzt werden können. Pflege Der größte Kostenfaktor bei der Gestaltung mit Obstbäumen ist die Sicherstellung der regelmäßigen Pflege der Bäume. Ist die Pflege in den ersten 10 bis 15 Jahren nicht sichergestellt, ist ein dauerhafter Erfolg nahezu auszuschließen. Auch danach ist ein Pflegeschnitt mindestens alle drei Jahre erforderlich. Die Erfordernis der regelmäßigen Pflege ist auch aus Punkt 8 des beigefügten Anforderungsprofils (Antrag auf kostenlose Bereitstellung von Pflanzgut, LVR-Fachbereich Umwelt, 2012) erkennbar. Ich weise darauf hin, dass in den Fördervoraussetzungen Finanzierungen mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ausgeschlossen werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Holger Beck Landschaftsarchitekt Amt für Umweltschutz und Kreisplanung Untere Landschaftsbehörde Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat Willy-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim Tel.: 02271/83-4221 Fax: 02271/83-2344 Holger.Beck@rhein-erft-kreis.de http://www.rhein-erft-kreis.de >>> "Kahlenberg, Ute" <Ute.Kahlenberg@erftstadt.de> 24.02.2014 16:17 >>> > Sehr geehrter Herr Hentschke, wie eben telefonisch besprochen, schicke ich Ihnen erneut den Antrag der CDU Erftstadt bzgl. der Anpflanzung von Obstbäumen entlang von Straßen (per Post am 09.10.2013 an Ihre Behörde geschickt). Die Stellungnahme des Landesbetriebs Straßen habe ich ebenfalls beigefügt. Ich bitte Sie sehr herzlich, mir kurzfristig Ihre Stellungnahme zukommen zu lassen, da dieser Antrag am 18.3.2014 auf der Tagesordnung des zuständigen Ausschusses steht. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Ute Kahlenberg Eigenbetrieb Straßen -GartenbauabteilungHolzdamm 10 50374 Erftstadt Tel. 02235/409411 Fax 02235/409563 ute.kahlenberg@erftstadt.de -Besuchen Sie den Rhein-Erft-Kreis jetzt auch bei Facebook: "Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat facebook.com/rheinerftkreis