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Beschlussvorlage (Denkmalbereichssatzung Altstadt Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
27.01.2015
Erstellt
15.01.15, 15:06
Aktualisiert
15.01.15, 15:06
Beschlussvorlage (Denkmalbereichssatzung Altstadt Lechenich) Beschlussvorlage (Denkmalbereichssatzung Altstadt Lechenich)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 499/2014 Az.: 63-UDB Amt: - 63 BeschlAusf.: - 63 Datum: 05.11.2014 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 14.01.2015 Datum Freigabe -100- gez. Overhoff Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 27.01.2015 Bemerkungen beschließend Denkmalbereichssatzung Altstadt Lechenich Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung nimmt den Entwurf der Denkmalbereichssatzung für den Bereich der Altstadt Lechenich zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung eine Information der Öffentlichkeit durchzuführen, das Benehmen mit dem Amt für Denkmalpflege im Rheinland und ggf. des Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland gem. § 21 (4) herzustellen sowie dort das Gutachten nach § 22 (3) Denkmalschutzgesetz NRW einzuholen. Begründung: Die im Ausschuss für Stadtentwicklung am 23.09.2008 aufgrund der Vorgaben des „Altstadtkonzeptes Lechenich“ beauftragte „Denkmalbereichssatzung Altstadt Lechenich“ liegt nunmehr im Entwurf vor. Vor der nach § 6 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) vorgeschriebenen öffentlichen Auslegung soll eine von Anfang an geplante zusätzliche Informationsveranstaltung für die betroffenen und interessierten Bürger durchgeführt werden. Gleichzeitig soll die Abstimmung mit dem Landschaftsverband erfolgen, dessen Vertreter auch zu der Informationsveranstaltung eingeladen werden. Mit diesem Beschluss soll lediglich die Verwaltung mit der Bürgerinformation und der Beteiligung des Landschaftsverbandes auf der Grundlage des vorgelegten Entwurfes beauftragt werden. Eine endgültige inhaltliche Diskussion kann und wird später erfolgen, bevor der endgültige Satzungstext in die nach § 6 DSchG NRW vorgeschriebene einmonatige Offenlage geht. In Vertretung (Hallstein) -2-