Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
27.01.2015
Erstellt
15.01.15, 15:06
Aktualisiert
15.01.15, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 499/2014
Az.: 63-UDB
Amt: - 63 BeschlAusf.: - 63 Datum: 05.11.2014
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
14.01.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Overhoff
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
27.01.2015
Bemerkungen
beschließend
Denkmalbereichssatzung Altstadt Lechenich
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung nimmt den Entwurf der
Denkmalbereichssatzung für den Bereich der Altstadt Lechenich zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung eine Information der Öffentlichkeit durchzuführen, das Benehmen mit dem Amt für
Denkmalpflege im Rheinland und ggf. des Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland gem. §
21 (4) herzustellen sowie dort das Gutachten nach § 22 (3) Denkmalschutzgesetz NRW
einzuholen.
Begründung:
Die im Ausschuss für Stadtentwicklung am 23.09.2008 aufgrund der Vorgaben des
„Altstadtkonzeptes Lechenich“ beauftragte „Denkmalbereichssatzung Altstadt Lechenich“ liegt
nunmehr im Entwurf vor. Vor der nach § 6 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW)
vorgeschriebenen öffentlichen Auslegung soll eine von Anfang an geplante zusätzliche
Informationsveranstaltung für die betroffenen und interessierten Bürger durchgeführt werden.
Gleichzeitig soll die Abstimmung mit dem Landschaftsverband erfolgen, dessen Vertreter auch zu
der Informationsveranstaltung eingeladen werden.
Mit diesem Beschluss soll lediglich die Verwaltung mit der Bürgerinformation und der Beteiligung
des Landschaftsverbandes auf der Grundlage des vorgelegten Entwurfes beauftragt werden. Eine
endgültige inhaltliche Diskussion kann und wird später erfolgen, bevor der endgültige Satzungstext
in die nach § 6 DSchG NRW vorgeschriebene einmonatige Offenlage geht.
In Vertretung
(Hallstein)
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