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Sachstandsinfo (32. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Stockheim "Konversion des ehemaligen Muni-Depots" sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 14, Ortsteil Stockheim, "Stockheim-West"; hier: Sachstand)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
16 kB
Datum
30.03.2011
Erstellt
21.03.11, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Sachstandsinfo (32. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Stockheim "Konversion des ehemaligen Muni-Depots" sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 14, Ortsteil Stockheim, "Stockheim-West";
hier: Sachstand) Sachstandsinfo (32. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Stockheim "Konversion des ehemaligen Muni-Depots" sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 14, Ortsteil Stockheim, "Stockheim-West";
hier: Sachstand)

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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Her Schmühl BE: Herr Schmühl Kreuzau, 28.02.2011 - öffentlicher Teil Sachstandsinformation für den Bau- und Planungsausschuss 30.03.2011 32. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Stockheim "Konversion des ehemaligen Muni-Depots" sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 14, Ortsteil Stockheim, "Stockheim-West"; hier: Sachstand Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 13.04.2010 die Aufstellungsbeschlüsse für die o.a. Bauleitpläne gefasst. Gleichzeitig wurde die Verwaltung ermächtigt, die Verfahren gemäß § 4 (1) BauGB (vorgezogene Behördenbeteiligung) und § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) durchzuführen. Nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Kreuzau vom 20.08.2010 hat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu beiden Bauleitplänen in einer Informationsveranstaltung am 15.09.2010 im Rathaus Kreuzau stattgefunden. Die Behörden wurden mit Schreiben vom 08.07.2010 um Äußerung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gebeten. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sind verschiedene Anregungen vorgetragen worden, die in den noch durchzuführenden Abwägungsprozess eingestellt werden müssen. Seitens der Behörden wurden zahlreiche zusätzliche Gutachten gefordert. Es handelt sich hierbei im Einzelnen um folgende Nachweise/Gutachten: - Nachweis der Leistungsfähigkeit 327/Andreasstraße. und der Verkehrssicherheit - Eventuell erforderliche Schutzmaßnahmen im Plangebiet gegen den Lärm durch den Verkehr auf der L 327. - Artenschutzrechtliche Einschätzung der neu dargestellten forstwirtschaftlichen Flächen. - Untersuchung der verkehrstechnischen Anbindung des Plangebietes eventuell durch einen Kreisverkehr. - Lärmschutzgutachten hinsichtlich des Gewerbebetriebes der Firma Helge. - Immissionsschutzrechtliche Aussagen zum Thema Luft und Staub. - Bodengutachten im Zusammenhang mit der Beseitigung des Niederschlagswassers. - Bodenuntersuchungen im Zusammenhang mit der ehemals militärischen Nutzung nordöstlich des am Plangebietes Knoten L vorhandenen - Unabhängig vom Artenschutzgutachten landschaftspflegerischen Fachbeitrages. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Der Bürgermeister - Ramm - -2- - Erarbeitung eines entsprechenden