Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
16 kB
Datum
30.03.2011
Erstellt
21.03.11, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Her Schmühl
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 28.02.2011
- öffentlicher Teil Sachstandsinformation
für den
Bau- und Planungsausschuss
30.03.2011
32. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil
Stockheim "Konversion des ehemaligen Muni-Depots" sowie Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. F 14, Ortsteil Stockheim, "Stockheim-West";
hier: Sachstand
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 13.04.2010 die Aufstellungsbeschlüsse
für die o.a. Bauleitpläne gefasst. Gleichzeitig wurde die Verwaltung ermächtigt, die Verfahren
gemäß § 4 (1) BauGB (vorgezogene Behördenbeteiligung) und § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit) durchzuführen.
Nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Kreuzau vom
20.08.2010 hat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu beiden Bauleitplänen in einer
Informationsveranstaltung am 15.09.2010 im Rathaus Kreuzau stattgefunden.
Die Behörden wurden mit Schreiben vom 08.07.2010 um Äußerung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
zum erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gebeten.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sind verschiedene Anregungen vorgetragen worden,
die in den noch durchzuführenden Abwägungsprozess eingestellt werden müssen.
Seitens der Behörden wurden zahlreiche zusätzliche Gutachten gefordert. Es handelt sich hierbei
im Einzelnen um folgende Nachweise/Gutachten:
-
Nachweis der Leistungsfähigkeit
327/Andreasstraße.
und
der
Verkehrssicherheit
-
Eventuell erforderliche Schutzmaßnahmen im Plangebiet gegen den Lärm durch den
Verkehr auf der L 327.
-
Artenschutzrechtliche Einschätzung der neu dargestellten forstwirtschaftlichen Flächen.
-
Untersuchung der verkehrstechnischen Anbindung des Plangebietes eventuell durch einen
Kreisverkehr.
-
Lärmschutzgutachten hinsichtlich des
Gewerbebetriebes der Firma Helge.
-
Immissionsschutzrechtliche Aussagen zum Thema Luft und Staub.
-
Bodengutachten im Zusammenhang mit der Beseitigung des Niederschlagswassers.
-
Bodenuntersuchungen im Zusammenhang mit der ehemals militärischen Nutzung
nordöstlich
des
am
Plangebietes
Knoten
L
vorhandenen
-
Unabhängig vom Artenschutzgutachten
landschaftspflegerischen Fachbeitrages.
Ich darf um Kenntnisnahme bitten.
Der Bürgermeister
- Ramm -
-2-
-
Erarbeitung
eines
entsprechenden