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Beschlussvorlage (Satztungstext)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
1,3 MB
Datum
27.01.2015
Erstellt
15.01.15, 15:06
Aktualisiert
15.01.15, 15:06

Inhalt der Datei

Denkmalbereichssatzung Altstadt Lechenich, Stadt Erftstadt, Satzungsentwurf 1.1 Entwurf I. Denkmalbereichssatzung Altstadt Lechenich, Stadt Erftstadt, Satzungsentwurf Anlagen 1- 10 (Anlagen siehe Anhang) mit Entwurf des Satzungstextes Denkmalbereich gemäß Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz) §§ 2 und 5 Ziel der Satzung ist, die bis heute überkommene historische Altstadt Lechenich in ihrer Gesamtheit als Zeugnis und bauliches Dokument der Geschichte einer kurkölnischen Stadtgründung des Mittelalters für kommende Generationen zu erhalten. a) Rechtliche Grundlagen Auf Grund der §§ 2 und 5 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (DSchG) vom 11.03.1980 (GV NW S. 226) in der jetzt geltenden Fassung (SGV NW ... ) und § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom '" (GV NW. S. 270) in der jetzt gültigen Fassung (SGVNW ) hat der Rat der Stadt Erftstadt in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: Der historische Ortskern der Altstadt Lechenich als Ortsteil der Stadt Erftstadt ist Denkmalbereich nach § 2 (3) des Denkmalschutzge-setzes. Der ursprüngliche historische Ortskern der Altstadt Lechenich ist durch die Denkmalbereichssatzung als Zeugnis der Stadtge-schichte zu erhalten. An die Bauten und baulichen Anlagen und an die Frei- und Verkehrsflächen werden besondere Anforderungen nach Maßgabe der Satzung gestellt. b) Inhalt § 1 - räumlicher Geltungsbereich Im Norden verläuft die Grenze des Geltungsbereiches entlang des Weges (Parzelle 2847) nördlich des historischen Schlossparks bis zur Frenzenstraße, nach Süden entlang der Frenzenstraße bis zum Schlossgraben, über die Straße nach Westen auf die nördliche Grenze des Grundstücks von Frenzenstraße 39, (im ehemaligen Burggraben liegend), weiter bis zur südwestlichen Ecke des Grundstücks Frenzenstraße 41, über das Grundstück des ehemaligen Grabens (Parzelle 3361) zur Grundstücksecke von Weltersmühle 11. Im Westen verläuft die Grenze des Bereiches entlang der westlichen Straßenseite Weltersmühle nach Süden bis Grundstücksecke Herriger Straße 20, das Grundstück Herriger Straße 20 einschließend, nach Süden über die Herriger Straße, nach Südosten zum westlichen Flurstückspunkt des Weges neben Herriger Straße 9, entlang westlicher Seite des Weges zum Grundstück der "alten Burg" nach Süden, die Grundstücke der "alten Burg" einschließend bis zur Biegung des Mühlgrabens nach Süden, diesen im Süden der "Alten Burg" einschließend. Im Süden verläuft die Grenze des Bereiches südlich entlang des Mühlen-grabens nach Osten zum Grundstück südlich der Oebels Mühle (Parzelle 46), südlich entlang des Grabens, der ehemals zu den südlichen Teichen führte, nach Osten bis zur Klosterstraße, über die Klosterstraße auf die südliche Ecke des Parkgrundstücks, entlang der südlichen Grundstücksgrenzen des Parks nach Osten, bis Denkmalbereichssatzung Altstadt Lechenich, Stadt Erftstadt, Satzungsentwurf 1.2 über Wall, Graben und Rotbach auf die südwestliche Ecke von Grundstück 676. Im Osten geht der Verlauf der Grenze des Bereiches entlang des Rotbachs auf der östlichen Flurstücksgrenze der Böschung nach Norden, über die Brücke Bonner Straße, weiter am Rotbach entlang, nach Norden bis zum nordwestlichen Grundstückspunkt der Parzelle 97, dann nach Westen über den Rotbach, auf den südlichen Flurstückspunkt der Parzelle 297, entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 208 (Grünanlage), bis zur Ostseite des östlichen Weges an der Wallanlage, zurück bis zur Einmündung in den Weg auf der Nordseite des historischen Schlossparks. Die Grenze des Denkmalbereiches der Satzung. ist in der Anlage Nr. 1 gekennzeichnet. § 2 - sachlicher Geltungsbereich Im Geltungsbereich 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Der Plan ist Bestandteil - Schutzgegenstände der Satzung sind folgende einzelne Gegenstände geschützt: Signifikante Topographie Befestigungsanlage mit Wassergräben, Wällen, Stadtmauerstücken und Stadttoren Stadtgrundriss mit Straßen und Plätzen und Parzellenstruktur Prägende Bauten: Denkmäler und erhaltenswerte Bauten Mauern, historische Einfriedungen, Tore und Treppen im Straßenraum Bauweise und Materialverwendung Prägende Freiflächen Innere und äußere Ortsbilder, Sichtachsen, Stadtsilhouette Bodendenkmäler und Kellerkataster 1. Signifikante Topographie Der ursprüngliche Siedlungsplatz im Südwesten außerhalb der ehemaligen Stadtmauern, "alte Burg", heute Bodendenkmal Burgwüstung, hat als Keimzelle prägende Bedeutung. Von dort begann ab Mitte des 13. Jahrhunderts die Planung und Besiedlung der jetzigen historischen Altstadt Lechenich durch die Erzbischöfe und Kurfürsten von Köln. Der historische Stadtkern des Ortes Lechenich ist geprägt durch die Lage zwischen den Flüssen Lechenicher Mühlengraben (ehemals Rotbach) im Westen und dem heutigen Rotbach im Osten, (ehemals Lachenbach oder Bleibach) und der Durchführung der ehemaligen Bonn-Aachener Straße (auch Heerstraße) in Ost-West Richtung. Beide Flüsse bzw. Bäche fließen von Süd nach Nord aus der Eifel kommend, im Süden teilweise nebeneinander, in Friesheim als ein Fluss, danach parallel am historischen Ortskern von Lechenich vorbei. Nordöstlich von Dirmerzheim münden sie vereint in die Erft. Der Ausgangspunkt für die planmäßige Anlage der historischen Stadt Lechenich durch den Kölner Erzbischof war die Fläche zwischen den beiden Flussläufen. Sie erlaubte eine Ausdehnung von ca. 420 Metern in Ost-West und ca. 390 Metern in Nord-Süd Richtung und ein Befestigungswerk mit Wassergräben, Wällen und Mauer. Außerdem bot die fruchtbare, ebene Fläche innerhalb und außerhalb der Stadt für die Landwirtschaft die besten Voraussetzungen. Ortsprägende Bedeutung hat ebenso die durch den Ort führende Ost-West-Achse, die frühere Straße von Bonn nach Aachen und umgekehrt. Die Abschnitte Bonner Straße im Osten und Herriger Straße im Westen mit der Aufweitung zum Marktplatz im mittleren Teil verlaufen mitten durch die Stadt und teilen das Plangeviert in nahezu gleiche Hälften. Der in die Stadt einbezogene Teil des wichtigen überregionalen Verkehrsweges ist ein bedeutendes Zeugnis für die unter politischen und strategischen Gesichtspunkten geplante Stadtanlage der Kölner Erzbischöfe (Zolleinnahmestation). Denkmalbereichssatzung Altstadt Lechenich, Stadt Erftstadt, Satzungsentwurf 1.3 2. Befestigungsanlage mit Wassergräben, Wällen, Stadtmauerstücken und Stadttoren Die im 13. Jahrhundert entstandene und später teils zerstörte und veränderte, größtenteils erhaltene Stadtbefestigung umgibt die Fläche eines fast quadratischen Rechtecks, welches nach Westen und Osten ca. 420 Meter und nach Norden und Süden ca. 390 Meter misst. Die wehrhafte Anlage bestand aus den Wassergräben, - im Osten und Süden doppelt angelegt -, den Wällen und den auf den Wällen errichteten Stadtmauern. An den heute runden Ecken waren kleine Bastionen angelegt. Im Westen und Osten befinden sich jeweils in der Mitte der Rechteckseiten die bis heute überkommenen inneren Stadttore, die ursprünglich je ein Vortor mit Zugbrücke und ebenfalls Bastionen hatten. Die Stadttore sind nach den Plänen von Ernst Friedrich Zwirner nach 1850 neugotisch überarbeitet und rekonstruiert worden. Im Nordosten ist die ehemalige erzbischöfliche Landesburg, deren Hauptburg als mächtige Ruine aus dem Mittelalter erhalten ist, in den Befestigungsring mit einbezogen. Die heute erhaltene Wassergrabenanlage, von der insbesondere die nordwestliche Ecke verändert wurde, ist ein Abbild des einzigartigen ehemaligen Graben- und Wassersystems, das als Verteidigungswerk entstanden war und das später, vielfältig reguliert, der Nutzung durch die Mühlen, der Bewässerung der Gärten und Felder, der Gewinnung von Trinkwasser sowie der Fischzucht und sogar der Reinigung der Straßen und Plätze diente. Die Stadttore Bonner Tor im Osten und Herriger Tor im Westen mit den Brücken über die Wasserläufe bezeugen die einzigen, einstmals überwachten Stadtein- und -ausgänge. Die Öffnung der Stadtmauer im Norden an der Frenzenstraße und im Süden an der Klosterstraße erfolgte erst 1854 im Zuge der preußischen Straßenplanung. Die überwiegend erhaltene Stadtbefestigung prägt trotz der wenigen verbliebenen Stadtmauerreste bis heute die Altstadt Lechenich und ist Zeugnis des im Mittelalter vom Umland klar abgegrenzten, geschlossenen Stadtraums, von dem die Tore wahrzeichenhaft die Möglichkeit des Ein- oder Austritts markieren. 3. Stadtgrundriss mit Straßen und Plätzen und Parzellenstruktur Der Stadtgrundriss des 13. Jahrhunderts innerhalb der umlaufenden Befestigung ist eingeteilt in ein regelmäßiges Rechteckraster aus Straßen und zwei Plätzen und bis heute weitgehend erhalten und charakteristisch für die Innenstadt Lechenich. Der Stadtgrundriss ist durch die Ost-West-Achse von Tor zu Tor in Nord- und Süd hälfte geteilt. Diese Hauptverkehrsstraße ist in der Mitte zu einem geräumigen Marktplatz verbreitert. Auf dem Marktplatz, von allen Seiten weithin sichtbar befindet sich das Rathaus. Um den Marktplatz sind die bedeutenden öffentlichen Gebäude und Bürgerbauten angeordnet. In der Nähe des Marktplatzes, nach Norden durch eine Gasse (die heutige Johannes-Kretz-Straße) erschlossen, liegt der Kirchplatz mit der Pfarrkirche St. Kilian. Von der mittleren Verkehrsachse gehen rechtwinklig nach Norden und nach Süden die Seitenstraßen, die mit den wiederum quer dazu angelegten Erschließungsgassen, rechteckige, teils gleichgroße Flächen bilden. Die Erschließungsgassen münden versetzt in die Seitenstraßen ein. In der nordöstlichen Ecke wird der Stadtgrundriss bestimmt durch die Fläche der ehemaligen Landesburg, auch Burg und Hochschloss genannt. Die ehemalige Landesburg ist eine ebenfalls fast quadratische Anlage aus der Ruine der Hauptburg mit vier Türmen und der westlich vorgelagerten, L-förmigen Vorburg, die teilweise aus barocken Wiederaufbauten und teilweise aus Resten der ursprünglichen Anlage (Torhaus und Südwestvorburgturm) besteht. Zur Stadt hin war die Burganlage ebenfalls durch Wassergräben getrennt. Der Grundriss der Landesburg ist geringfügig nach Nordosten rausgeschoben, ähnlich einer Bastion. Die Anlage ist hinsichtlich des Grundrisses weitgehend erhalten. Denkmalbereichssatzung Altstadt Lechenich, Stadt Erftstadt, Satzungsentwurf 1.4 Die Parzellenaufteilung zur Zeit der Stadtgründung war vermutlich als regelmäßige Aufteilung vorgegeben und auf wirtschaftliche Hofgrößen der damaligen Zeit zugeschnitten, so dass an der Straßenseite ein breiteres Wohn-Stallhaus als Haupthaus mit Toreinfahrt errichtet werden und auf dem Grundstück Speicher, Scheunen und andere Nebengebäude sowie Gärten und Felder angelegt werden konnten. Die großen Höfe: Frenzenhof, Steinhof und Zehnthof, Stiftsgut von St. Aposteln, beanspruchten ein Vielfaches der Fläche der einfachen Grundstücke. Das Gebiet des ehemaligen Franziskanerklosters im Südwesten bildet ebenfalls eine Ausnahme von dem ursprünglichen Muster. Bezeichnend für die regelmäßige Aufteilung der Parzellen sind die Grundstücke an den Ecken der Bauflächen, welche von der Erschließungsseite häufig sehr tief in die seitliche Straße hineingehen. Wo diese Eckgrundstücke nach hinten abschließen, waren vermutlich die das Baugeviert teilenden Grundstücksgrenzen aller Grundstücke einer Straßenseite, wie es deutlich erkennbar im Rechteck zwischen Bonner Straße und Zehntstraße erhalten ist. Im Laufe der Zeit sind die Grundstücke häufig auf Grund von Erbteilung u. a. geteilt worden und heute zum überwiegenden Teil kleinzellig, jedoch in vielen Fällen in der Tiefe erhalten. Die Parzellenstruktur und -größe auf den Wällen Schloßwall und Zehntwall, zum Teil sehr kleinteilig, ist bedingt durch die Aufgabe der Stadtmauer nach der Zerstörung im Jahre 1642. Danach wurde die Stadtmauer nicht mehr wieder errichtet und die Grundstücke von der Stadt Lechenich aufgeteilt und zunächst verpachtet, später zur Bebauung verkauft. Die städtebauliche Anordnung des Zentrums, die Lage der bedeutenden Gebäude und die Bebauung an den Platzrändern und entlang der Torstraßen ist seit der ursprünglichen planvollen Anlage kaum verändert und seit Jahrhunderten charakteristisch für das Zentrum von Lechenich. Der regelmäßige Straßenplan, die Parzellenstruktur und die Bebauung auf den Straßenrändern, weitgehend in der Bauflucht, bestimmen seit der Gründung, abgesehen von einigen modernen Störungen, das Erscheinungsbild der Straßenräume der Seitenstraßen und Erschließungsgassen. Befestigungsanlage und Stadtgrundriss sind in der vorhandenen Ausprägung ein außerordentlich gut erhaltenes räumliches Geschichtsdokument. Siehe Anlage 2 Plan 5 Straßen und Grabensystem im Vergleich zu Karte von 1811 4. Prägende Bauten und Anlagen Bis auf wenige bauliche Reste des Mittelalters: Stadtmauerreste, Teile der Stadttore, Teile der Vorburg der ehemaligen Landesburg und die Ruine der Landesburg, des ehemaligen Hochschlosses, prägen überwiegend Bauten des späten 18. Jahrhunderts, des 19. Jahrhunderts und des beginnenden 20. Jahrhunderts das historische Erscheinungsbild der mittelalterlichen Stadtanlage Lechenich. Frühere Bauten sind entweder kriegerischen Auseinandersetzungen oder den Stadtbränden von 1701, 1722 und 1744 zum Opfer gefallen. Zerstörungen durch den 2. Weltkrieg sind gering. Die folgenden bedeutenden Bauten prägen den Satzungsbereich: a) Schloss I Landesburg Mit ihrer vier-türmigen Anlage überragt die ehemalige Landesburg den gesamten Ort. Über einem ehemals geschlossenen viereckigen Grundriss erheben sich an den Ecken vier Turmbauten, von denen der nordwestliche ein großer, weniger hoher Ziegelbau in der Art eines Wohnturmes ist, der zuerst errichtet wurde. Die zinnenbesetzten Türme, nordost, südost und südwest stehen an den Ecken eines heute ruinösen Palastbaues, dessen östliche und südliche Wand zwischen den Türmen erhalten ist und einen Eindruck der ehemaligen Größe und Wehrhaftigkeit entstehen lässt. Der gotische Bau mit an den Türmen und Mauerabschlüssen erhaltenen Kragsteinen mit Spitzbogenfriesen und Werksteinfensterrahmungen repräsentiert als Ruine bis heute den mittelalterlichen Burgentyp mit 4 Ecktürmen, der als einer der ersten großen Burgen aus Ziegeln erbaut wurde. Denkmalbereichssatzung Altstadt Lechenich, Stadt Erftstadt, Satzungsentwurf 1.5 Von der Vorburg sind aus der Zeit der Gotik das Torhaus und ein südwestlich am neueren Vorburgflügel anschließender Ziegelturm erhalten. Der lang gestreckte Flügel zwischen Torhaus und Turm wurde in der Barockzeit wieder aufgebaut und erfuhr im 19. Jahrhundert weitere Änderungen. Mit ihrem zugleich wehrhaften und repräsentativen Charakter sind die Burgtürme von vielen Standorten in der Stadt sichtbar und sind Ortsbild prägend innerhalb der Stadt und prägten früher die Fernsicht von außerhalb der Stadt. Als gotische Burg zeigt sie auch den Einfluss auf die späteren bedeutenden und einfachen neugotischen Bauten in der Stadt und in ihrer Umgebung. b) Kirche Die heutige Pfarrkirche St. Kilian befindet sich an der gleichen Stelle, wie die ursprüngliche Kirche, die vermutlich Mitte des 13. Jahrhunderts, bei der ersten Besiedlung der Stadt gebaut worden war. Beim Stadtbrand von 1702 verbrannte das bestehende Kirchengebäude. Der Wiederaufbau der Kirche begann nach 1702 im barocken Stil und kam durch erneute, teilweise Beschädigung beim Stadtbrand von 1722 zum Stillstand. Die Kirche wurde nach 1744 fertiggestellt und 1750 geweiht. Im 19. Jahrhundert, nach 1860, wurde die Kirche nach den Plänen des damaligen Kölner Dombaumeisters Ernst Friedrich Zwirner gotisiert. Sie erhielt nach 1888 ein Querhaus und einen neuen Chor im neugotischen Stil. Doch der barocke Westturm der Kirche mit Zwiebelhaube behielt trotz Gotisierung im Wesentlichen sein barockes Erscheinungsbild, welches bis heute über alle anderen Bauten hinweg aus dem Ortskern herausragt und neben den Türmen der Burgruine prägendes Wahrzeichen der Lechenicher Altstadt ist. c) Rathaus Ein Rathausbau ist seit 1590 in Lechenich nachgewiesen. Die Vorgängerbauten standen an der gleichen Stelle wie das heute erhaltene neugotische Bauwerk. Das barocke Bauwerk von 1755 wurde 1862 abgetragen. Das jetzige neugotische Bauwerk nach den Plänen von Ernst Friedrich Zwirner wurde nach dessen Tod 1861 von seinem Nachfolger fertiggestellt. Das ehemalige Rathaus präsentiert sich als Ziegel bau nach allen Seiten mit gotisierenden Treppengiebeln und Fassaden mit Kreuzstockfenstern mit Werksteinrahmungen, über denen Spitzbogenblenden bis in die Dachzone gemauert sind. In seiner kompakten und gleichzeitig transparenten Bauform der Neugotik bewirkt das Rathaus als annähernder Mittelpunkt des Marktes, umgeben von weiteren neugotisch geprägten Bauten die Vorstellung von einer aus dem Mittelalter überkommenen Stadt und ist Blickpunkt aus allen Richtungen des Marktes und der Torstraßen. d) Gericht Fast während der gesamten kurkölnischen Herrschaft war Lechenich Gerichtsbezirk. Das Gericht und das Gefängnis waren an verschiedenen Orten untergebracht, zeitweise im Rathaus und zeitweise im Bonner Tor. In napoleonischer Zeit wurden die Friedensgerichte eingerichtet, die danach in preußischer Zeit zu Amtsgerichten umgewandelt wurden. Ab 1896 war Lechenich wieder Gerichtsbezirk für den Nordkreis mit neuem Gerichtsgebäude, nachdem von 1879 bis 1896 der Gerichtsbezirk in die Kreisstadt nach Euskirchen verlegt worden war. 1897 entstand das neugotische Gebäude gegenüber dem Rathaus auf der südlichen Marktseite nach dem Entwurf des Architekten Hermann Weisstein. Der neugotische Ziegelbau mit Treppengiebel und Kreuzstockfenstern im 1. Obergeschoss sowie Spitzbogenportal und Spitzbogentoreinfahrt entsprach den Richtlinien der Preußischen Regierung für kleinstädtische Amtsgerichte. Das Gebäude ist in den Zusammenhang der neugotischen Gebäude eingefügt und prägend für die Bebauung des Marktbereiches. e) Bürgerliche Bauten am Marktplatz, Bonner Straße und Herriger Straße Als prägende Bauten, die am Ende des 18. Jahrhunderts bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts entstanden, blieben am Markt die ehemalige Post, Markt 19, Markt 2 und Markt 6 sowie in der Bonner Straße Nr. 9 -11 das Haus Ganser erhalten. Dabei zeigt das Haus Markt 19 eine zurückhaltende barocke Gestaltung und reicht in die Zeit nach dem letzten Stadtbrand zurück. Die daneben genannten Häuser gehören der klassizistischen und spät klassizistischen Bauphase an. Sie repräsentieren die Epoche der großen Veränderungen der französischen und der anfänglichen preußischen Zeit. Denkmalbereichssatzung Altstadt Lechenich, Stadt Erftstadt, Satzungsentwurf 1.6 Als besonders prägendes bürgerliches Gebäude am Markt stellt sich das heutige Haus Kretz, Markt Nr. 15 dar. Dieses Gebäude ist wie der Rathausbau und die veränderten Stadttore auf der Grundlage von Plänen von Ernst Friedrich Zwirner entstanden. Der Zwirner-Schüler und -Nachfolger, Friedrich Schmidt, vollendete das Gebäude in den 1860er Jahren. Das neugotische Gebäude war repräsentatives Wohnhaus verschiedener Generationen einer Gutsbesitzerfamilie. Später wechselte der Eigentümer. Mit 6 Achsen, in der linken die große Toreinfahrt, 2 hohen Geschossen, und hohem Satteldach zwischen angedeuteten Treppengiebeln beeindruckt das Haus durch seine stattliche Größe und dazu durch die stilreine neugotische Fassadengliederung: Kreuzstockfenster mit Maßwerk verzierten Blendbögen, Mittelrisalit mit Portal, darüber Balkon mit Maßwerkbrüstung im 1. Obergeschoss, darüber Zwerchhaus mit Ziergiebel, zum Abschluss bekrönt mit Kreuzblume. Mit dem Rathaus, den überarbeiteten Stadttoren und dem ehemaligen Amtsgericht gehört das Haus Markt 15 der Zeit des Historismus, Stilrichtung "reine" Neugotik, ab der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts an. Im Ensemble dieser neugotischen Bauten definiert es den Platzraum in seinem überkommenen mittelalterlichen Grundriss und verstärkt den Eindruck eines "mittelalterlichen" Stadtbildes. Gebäude wie Markt 3 und 5, 17,24,26 und 28, Herriger Straße 3, oder Bonner Straße 4, 10 und 12 und 26 wurden in der späteren Periode des Historismus meist in den letzten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts errichtet. Sie sind sinnfälliges Zeugnis für die Nachahmungen und Zusammensetzungen aus allen Stilen von Renaissance über Barock bis hin zum Klassizismus und verschiedenen Übergangsstilen. Sie zeugen vom vermehrten Wohlstand der Bürger im Zentrum der Stadt, die sich die Ausschmückung ihrer Fassaden mit vorgefertigten Stuckbauteilen oder größere Schaufenster und die erhöhte Beletage im 1. Obergeschoss leisten konnten. Die Gebäude sind in den Platzraum vom Markt, und in die Straßenräume Bonner Straße und Herriger Straße in Größe und Höhe eingeordnet und setzen den historischen Stadtgrundriss und Stadtraum fort. Sie sind außerdem Merkmal für die veränderten Bauweisen der städtischen Häuser im Zentrum. Das Haus Markt 8 entstammt der Jugendstilzeit um 1900 und Markt 16 -18 ist ein Gebäude des Expressionismus aus den 20er / 30er Jahren des 20. Jahrhunderts. Sie sind prägend für ihre jeweilige Bauzeit und demonstrieren, wie sich veränderte Baustile des 20. Jahrhunderts in den historischen städtebaulichen Kontext eingefügt haben, ohne die Gesamtheit zu beeinträchtigen. Der expressionistische Ziegelbau an Markt 16 -18 erinnert mit der Verarbeitung des Ziegels in Form von Rollschichten, Ziegelbändern, Stufengewänden u. ä. ebenso an mittelalterliche Handwerkstraditionen und Gotik wie die benachbarten neugotischen Bauten. Die beschriebenen Bauten sind prägend für den Denkmalbereich. Sie sind in der historischen Abfolge und in ihrem baulichen Zusammenhang der Anordnung im Stadtraum bauliches Zeugnis für die Zeit vom letzten Drittel des 18. Jahrhunderts bis zum ersten Drittel des 20. Jahrhunderts. f) Große Hofanlagen, kleine Hofanlagen, Wohn- und Wallhäuser Als einziger großer Hof, der kurfürstlicher Abgabenhof und Stiftshof war, ist der ehemalige Zehnthof in der Zehntstraße erhalten geblieben und in seiner Anlage und Größe ein prägendes Zeugnis für die landwirtschaftlichen Besitzverhältnisse im Kurfürstentum. Nach der Aufhebung des Kurfürstentums ist der Hof in privaten Besitz übergegangen. Die Nutzung blieb weiterhin landwirtschaftlich. Später übernahm die Firma Keldenich die Gebäude und betrieb dort bis in die 1960er Jahre einen Landhandel mit Getreide und anderem landwirtschaftlichen Bedarf. Ende der 1990er Jahre wurde der Hof zu einer Wohnanlage umgebaut. Das im 18. Jahrhundert entstandene Wohnhaus mit barocken Stilelementen ist das einzige Zeugnis aus der Zeit des Stiftshofes. Die Wirtschaftsgebäude und der Siloturm stammen aus dem 19./20. Jahrhundert. Haus und Wirtschaftsgebäude sind prägend für Lechenich. Der Ziegelturm ist bis heute ein weithin sichtbares Zeugnis für die landwirtschaftliche Nutzung. Die Besiedlung mit landwirtschaftlichen Betrieben und die Bemessung der Grundstücke bedingten den prägenden Gebäudetyp. An der Straße lag ein breites Wohnhaus mit Tordurchfahrt und im hinteren Grundstücksbereich hatten die erforderlichen landwirtschaftlichen Nebengebäude Platz. Denkmalbereichssatzung Altstadt Lechenich, Stadt Erftstadt, Satzungsentwurf I.7 Siehe § 2 (2). Die Typologie änderte sich kaum. Zeugen dieser Haus- und Hofanlagen sind die erhaltenen historischen Häuser in den Straßen Steinstraße, Frenzenstraße, Zehntstraße, Raiffeisenstraße, Judenstraße, Klosterstraße, Melchiorstraße und nördlicher Zehntwall. Sie sind meist ein- oder zweigeschossige, 3 bis 5 Achsen breite, traufständige, selten giebelständige, Bauten mit Satteldach und seitlicher Toreinfahrt. Die Bauweise unterlag weniger den Wandlungen der baulichen Entwicklung als der Verbesserung der Einkommensverhältnisse der Bauherren. Die früheren Bauten waren Fachwerkhäuser. Die Fachwerkbauweise ist überliefert in einigen Häusern aus dem 18. und 19. Jahrhundert, zum Beispiel Frenzenstraße 31 und 33, Zehntstraße 5, Zehntwall 22 und Melchiorstraße 1 und 3. Aus Brandschutzgründen änderte sich nach dem Stadtbrand 1744 die Bauweise vom strohgedeckten Holzfachwerkhaus hin zum Haus mit Ziegeldeckung und Steinfassade. Häuser aus Mischbauweisen, deren Außenwände in Stein oder Ziegel und deren Innenwände in Lehm- oder Ziegelfachwerk ausgeführt sind, prägen bis heute die städtischen Häuser in den Nebenstraßen. Das Versteinern oder Verputzen der Fachwerkhäuser war wohl auch eine Frage der "Verschönerung" bzw. des Ansehens der Bauherrn und findet sich häufig bei Bauten der Barockzeit. Die Häuser Judenstraße 7, Zehntstraße 6 oder Raiffeisenstraße 14,16 und 18 stammen aus dem 18. Jahrhundert oder bergen teilweise frühere Bauteile und sind teils im 19. Jahrhundert verändert. Sie sind prägnantes Beispiel für das durch Verputzen veränderte Erscheinungsbild. Am Ende des 19. Jahrhunderts wurden auch bei den kleineren Hofanlagen vermehrt Ziegelbauten errichtet, die überwiegend sparsame historistische Verzierungen aufweisen, die vereinzelt doch sehr aufwendig gestaltet sind, wie am Haus Frenzenstraße 17. Auf den ehemaligen Wällen und der zerstörten Stadtmauer prägen auf Grund der kleinen Grundstücke die kleinen und eingeschossigen Wallhäuser das Straßenbild. Hier wurden die Fassaden einfach gestaltet und die Häuser dem wenigen vorhandenen Platz angepasst. Zum Teil sind Mauerstücke und Fundamente der ehemaligen Stadtmauer in den Häusern enthalten. Von der Bebauung des Marktplatzes ausgehend in Richtung der Seitenstraßen hin zu den Wallgassen entwickelten sich entsprechend der Bedeutung und der repräsentativen Nutzung die Bauten mit abnehmender Höhe und Größe. g) Mühlen, ehemalige Brauerei Bonner Straße 9 -11, Schloßstraße 10, Husarenquartier Die ehemaligen Mühlen, Oebels Mühle, heute Auf dem Graben 16, außerhalb der Wallanlage an der südwestlichen Ecke am Mühlenbach und Heinens Mühle flussabwärts am gleichen Mühlenbach im Nordwesten der historischen Stadtanlage gelegen, befanden sich ursprünglich im kurfürstlichen Besitz. Sie waren wichtige Betriebe der kurfürstlichen Wirtschaft und eng mit Lechenich verbunden. Sie sind an den ursprünglichen Standorten als Nachfolgebauten des 19. Jahrhunderts erhalten und in den Satzungsbereich mit eingeschlossen. Die Oebels Mühle, auch Obere Mühle genannt, wurde nach der Zerstörung 1642 wieder aufgebaut und 1805 im Zuge der Säkularisation versteigert. Die Müllerfamilie Oebel betrieb von 1880 bis 1972 die Mühle als Mahlmühle. Das zweigeschossige Hauptgebäude mit Ziegelfassade und Krüppelwalmdach aus der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde mit Betriebsgebäuden und Schornstein für die Dampfmaschine erweitert. Diese sind ebenfalls bis heute erhalten. Im Hauptgebäude ist die technische Ausstattung der Mühle fast vollständig vorhanden und in die heutige Nutzung als Wohngebäude integriert. Heinens Mühle auf dem Grundstück Weltersmühle 14, auch als Untere Mühle bezeichnet, war bis 1642 Mahlmühle und wurde 1642, wie auch die Stadtmauer, zerstört. 1676 wurde an der Stelle der ehemaligen Mahlmühle eine Ölmühle neu aufgebaut und in der Säkularisation verkauft. Einer der neuen Besitzer, der jüdische Händler Jacob Cahen reaktivierte zunächst die Ölmühle und erweiterte den Betrieb um eine Mahlmühle. Nach weiteren Verkäufen wurde Christian Pfeil der neue Besitzer und eröffnete im Gebäude eine Bäckerei und einen Handel mit landwirtschaftlichen Denkmalbereichssatzung Altstadt Lechenich, Stadt Erftstadt, Satzungsentwurf 1.8 Produkten. 1964 wurde die gewerbliche Nutzung der Mühle eingestellt. Heute sind im Hauptgebäude Wohnungen untergebracht. Als Zweckbau des 19. Jahrhunderts dokumentiert es den ehemaligen Mühlenstandort und den Zusammenhang mit der Nutzung des Flusses und der Wassergräben der Stadtbefestigung. Von einer weiteren Mühle, der ehemaligen Schleifmühle weiter im Norden, wo sich eine Schleuse befand, sind keine baulichen Anlagen erhalten. Von den auf Grund der vorhandenen Wassermengen zahlreich angesiedelten Gerbereien sind keine Anlagen überkommen. Als bauliches Zeugnis für einen wichtigen Lechenicher Wirtschaftszweig neben den vielen anderen kleinen, selbstverständlich dazugehörigen Handwerksbetrieben sind das Hauptgebäude und die Brauereikeller der Brauerei Ganser erhalten geblieben. Das Haus Ganser an der Bonner Straße, Nr. 9 - 11 wurde nach der Erbauung 1817 durch Jacob Cahen eine Zeitlang als Landratsamt vermietet und ab ca. Mitte des 19. Jahrhunderts als Geschäftssitz an den Bierbrauer Ganser verkauft. Im Haupthaus waren Gasträume eingerichtet. Siehe § 2 (4 e) zur prägenden Wirkung des klassizistischen Haupthauses. Im hinteren Bereich erbaute die Firma Ganser ca. 1870 eine mehrgeschossige Brauereianlage, von der heute noch die zweigeschossigen Brauereikeller und die Reste der Brunnenanlage vorhanden sind. Die bauliche Ausprägung zeigt die räumliche und technische Ausstattung, die für damalige Brauverfahren erforderlich waren: Tiefkeller für die Kühlung und dem darüber angeordneten Hochkeller für die Mälzerei. Die Brauereikeller, heute ungenutzt, sind einzigartiges technisches Dokument für die damaligen Brauverfahren und unnachahmliches Schutzgut innerhalb der Lechenicher Stadtgeschichte. In der Schloßstraße 10 und Steinstraße 33 befinden sich die ehemaligen Bauten der kurkölnischen Landgendarmerie, eine berittene Einheit mit polizeilichen Befugnissen, die in Lechenich als Husaren bezeichnet werden. Das sogenannte Husarenquartier an der Schloßstraße 10 war das Wohnhaus des Kommandeurs und später kurze Zeit Landratsamt. Das Gebäude stammt von 1761 und ist mit 5 Achsen, 2 Geschossen und Mansarddach ein barock geprägtes Gebäude. In der sogenannten Husarenscheune, Steinstraße, waren Mannschaft und Pferde einquartiert. Das Gebäude Schloßstraße 10 ist zum Hotel umgebaut und die Scheune als Büro genutzt. Trotz großer Veränderungen im Inneren der Bauten bestimmen sie das städtische Erscheinungsbild zwischen Kirche und Landesburg. h) Besondere Bauten Die heutige Judenstraße, damals Judengasse, ist städtebauliches Zeugnis für die jüdische Bevölkerung, die seit dem 16. Jahrhundert in Lechenich lebte und erheblichen Anteil an Handel, Gewerbe und am kulturellen Leben wie am Baugeschehen in der Stadt hatte. Im Wohnhaus Judenstraße 7 befand sich ein kleiner Synagogenraum für die Lechenicher jüdische Gemeinde. Für die gewachsene jüdische Bevölkerung wurde 1886 in der Judenstraße, heute Judenstraße 8, die neue Synagoge errichtet, die beim Novemberpogrom 1938 verbrannte. Auf dem heutigen Grundstück befindet sich ein Wohnhaus neuerer Zeit, in dem Fundamentreste festgestellt wurden, die vermutlich zur ehemaligen Synagoge gehörten. Neben der Synagoge befindet sich ein historistischer Backsteinbau, der, kurz zuvor errichtet, von 1905 bis 1920 Schule für jüdische Schüler war. Heute ist das Gebäude Judenstraße 10 zum Wohnhaus umgenutzt. Eine Gedenktafel erinnert an die jüdische Vergangenheit. Jüdische Einwohner waren erheblich beteiligt bei der Errichtung und Erhaltung von bedeutenden Lechenicher Gebäuden. Der jüdische Bankier Baron Dr. Georg von Bleichröder erwarb 1894 die Lechenicher Landesburg. Er baute die Vorburg als Wohnsitz um und sicherte die Burgruine vor dem weiteren Verfall. Die Existenz der Heinen Mühle und des klassizistischen Hauses Bonner Straße 9 - 11, später Haus Ganser, gehen auf die Aktivitäten des jüdischen Bürgers Jacob Cahen zurück. Das Gebäude Markt 6, aus den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts, kam Anfang des 20. Jahrhunderts als Geschäftshaus in den Besitz der jüdischen Kaufmannsfamilie Kain, die bis zu ihrer Deportation am Markt ihren Geschäftssitz hatte und dem Haus die repräsentativen Giebelaufsätze hinzufügte. Denkmalbereichssatzung Altstadt Lechenich, Stadt Erftstadt, Satzungsentwurf 1.9 Die erhaltenen Bauten und die Judenstraße sind bedeutend für die Geschichte der jüdischen Landgemeinden und wichtiges bauliches Dokument im Lechenicher Stadtraum. i) Eingetragene Denkmäler und erhaltenswerte Gebäude gemäß Denkmalschutzgesetz NRW Mit dieser Satzung werden insbesondere erfasst: Die Baudenkmäler Auf dem Graben 16 Bonner Straße 9-11, 15, 26 (Fassade, Giebelwände, Dachform) und 30 Franz-Busbach-Straße 10 (Kirche St. Kilian) Frenzenstraße 6, 17, 31, 33 und 39 Herriger Straße 2, 3, 4, 6, 9 und 20 Herriger Tor Judenstraße 5,10 und 11-13 Klosterstraße 1, 15, 16, ,17, 18 (Restteilstück und Brunnenanlage Stadtmauer), 20, 24 und Weg (Stadtmauerreste ) Klosterstraße 24a - 24g (Stadtmauerreste) Klosterstraße 26 (Stadtmauerreste) Markt Rathaus Markt 2, 3, 6, 10, 13, 15, 16, 18, 19, 22 (ehem. Amtsgericht), 24, 26 Melchiorstraße 1, 3 und 14 (Teilstück Stadtmauer) Raiffeisenstraße 14, 16 und 18 Schloßstraße 2,7, 10 und 18 (Schloss) Schloßwall ggb. 26 (Stadtmauerreststück), 29, 36 und 51 Stadtgraben Steinstraße 2, 14, 16, 18, 24 und 33 (Husarenscheune) Weltersmühle v.H. 8 Zehntstraße 1, 6, 8, 16, 17 18, 18a und 20 Zehntwall 1, 17, 22, 24, 31 Zehntwall zwischen 77 u. 81 (Stadtmauer) Die Bodendenkmäler Bodendenkmal Schanze (archäologisch) (Bastion, nordöstliche Schlossbefestigung), 002, Schloßstraße 18, Bodendenkmal Stadtgraben - mittelalterliche Stadtbefestigung, Ifd.BoD-Nr. 025 Bodendenkmal Alte Burg, (archäologisch) Ifd.BoD-Nr. 032, Herriger Straße 27 Die erhaltenswerten Gebäude (gemäß § 25 Denkmalschutzgesetz NRW) Auf dem Graben 12 und 14 Bonner Straße 1, 4, 7, 10, 12, 16, 24, 26 (Gebäude, Fassade geschützt) und 28 Franz-Busbach-Straße 3, 4 und 6 Frenzenstraße 1, 2, 5, 6, 7, 9, 11, 14, 25 und 27 Herriger Straße 5, 8, 12 und 16 Johannes-Kretz-Straße 2, 4 und 6 Judenstraße 2, 4, 7 und 9 Klosterstraße 6, 9, 10, 11, 13, 17, 19, 21, 22 und 26 Markt 5, 8, 12, 14, 17 und 28 Melchiorstraße 5,7, 10 und Scheune neben Nr. 7 Raiffeisenstraße 4, 6, 8, 10 und 15 Schloßstraße 5, 8, 16, 20, 22, und 24 SchloßwaIl2,3, 4,5,12,13,14,22,31,38,39,41 und 43 Steinstraße 3, 6 und 6a, 12, 13, 19, 21, 26, 28, 30 und 32 Weltersmühle 14 Zehntstraße 4,5,9,10,11-13,12,15, 15a, 17, 19,23 und 27 Zehntwall3, 11, 12, 13, 14, 19,21,23,25,26,33,38,40,46,47,50,51,52,55,67,70, 81,83,85,101 und 103 Ifd.BoD-Nr. 71, 75, 77, Denkmalbereichssatzung Altstadt Lechenich, Stadt Erftstadt, Satzungsentwurf 5. Mauern, historische Einfriedungen, 1.10 Tore und Treppen im Straßenraum Die Abgrenzung der Burganlage und des Schloßparks durch Mauern und schmiedeeiserne Gitter und Tore und die Reste der Mauern, die zum Pfarrgarten gehörten, sind Bestandteil des historischen Erscheinungsbildes der Altstadt Lechenich und markieren die ehemaligen Grenzen zwischen Gesellschaftsschichten und die frühere deutliche Abgrenzung der Geistlichkeit vom weltlichen Alltagsleben. Kirchhöfe waren seit jeher mit Mauern umgeben. Die verbliebenen historischen Mauern von Hofanlagen und Mühlen sind ebenfalls signifikante Merkmale des Denkmalbereiches. Die Reste der Stadtmauer sind oben als Schutzgegenstände benannt. Zu den prägenden Anlagen des städtischen Raumes gehören auch die verbliebenen Treppen im Straßenraum, zum Beispiel in der Schloßstraße / Ecke Frenzenstraße oder bei den Häusern Schloßwall 47,49 und 51 oder auch an einzelnen Häusern am Markt. Sie verdeutlichen in vielen Fällen die höher gelegten Erdgeschosszonen. In der ständig von Wasser umflossenen Stadtanlage Lechenich gab es viele Hochwasserereignisse. Die Planung eines Hauses mit Hochparterre war zum Schutz vor Hochwasser erforderlich und ist mit den im Straßenraum noch vorhandenen Treppenaufgängen nachvollziehbar. 6. Traditionelle Bauweisen, Bautechniken und Materialverwendung In Lechenich vorherrschend und prägend sind Ziegelbauten, einige erhaltene Fachwerkbauten und Putzbauten aus verschiedenen Zeitstellungen. Für alle überlieferten Bauweisen und Bautechniken und deren Materialanwendungen gilt, dass sie teils über Jahrhunderte hinweg fortgesetzt sind und bis heute handwerkliche Techniken und Bauausführungen beeinflussen. Die Ziegelbauweise, bei der Stadtmauer und der ehemaligen Landesburg begonnen, ist bei überwiegend neugotischer und historistischer Prägung bis in die 1. Hälfte des 20. Jahrhunderts ausgeführt und bis heute überkommen. Als Einzelheiten, die bei verschiedenen Ziegelfassaden prägend sind, seien hier Rollschichten für Fensterbänke und Abdeckungen aller Art oder scheitrechte Bögen für Fensterstürze genannt. Besondere Merkmale sind keramische Verzierungen, wie am Haus Frenzenstraße 17. Der langen Zeit des beharrlichen Festhaltens an einmal tradierten Fachwerktechniken ist es zu verdanken, dass in Lechenich einige Fachwerkhäuser des ausgehenden 18. Jahrhunderts und des 19. Jahrhunderts erhalten sind, die Abbild der früheren Bauweisen und Typologien sind. Es gibt unter den Lechenicher Fachwerkbauten die Ständerbauweise (Melchiorstraße 1) und die Stockwerksbauweise. (Zehntstraße 6, Melchiorstraße 3). Dächer sind 35 bis 45 Grad geneigt und die Dachüberstände sind regional üblich bis ca. 50 cm. Seit dem letzten Stadtbrand 1744 hatten sich Tonziegeleindeckungen, wie vorgeschrieben, durchgesetzt. Wandbekleidungen sind an bestehenden Fachwerkbauten überwiegend als Verputz erhalten geblieben. Putzbauten des Barock, des Klassizismus und des Historismus des ausgehenden 19. Jahrhunderts und des Jugendstils im Zentrum der Altstadt Lechenich weisen Ausschmückungen und repräsentative Elemente der Fassadengliederung in vielfältigen Formen und Stilrichtungen auf. Fensterumrahmungen und -verdachungen, Giebelaufsätze und profilierte Gesimsausbildungen sowie angepasste Zwerchhäuser und Gauben sind prägend für die aufgeführten Gebäude und ordnen sich in die städtebauliche Gesamtsituation ein. Die überlieferten Bauweisen und Bautechniken und die traditionellen Baumaterialien sind an den historischen Gebäudebestand innerhalb der Stadtanlage und innerhalb des Satzungsgebietes gebunden. Die baulichen Einzelheiten als Manifestationen der traditionellen Techniken sind Schutzgegenstände an vorhandenen historischen Bauten und sind nach Maßgabe dieser Satzung zu erhalten. Die Anwendung bei Rekonstruktionen, Ergänzungs- und Neubauten unterliegen den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes und sind im Erlaubnisverfahren gemäß § 9 DSchG mit den Denkmalbehörden zu klären. Denkmalbereichssatzung Als bereichsprägende Altstadt Lechenich, Stadt Erftstadt, Satzungsentwurf 1.11 und typische bauliche Einzelheiten sollen erhalten bleiben: - die Maßstäblichkeit der Baukörper, die Geschosszahlen, die Dachneigungen, im Zusammenhang der historischen Nachbarbebauung der jeweiligen Straßen; - die ungestörten Dächer; dunkle, nicht glänzende Dacheindeckungen, eingeordnete Dachgauben und historische Giebelaufsätze und historische Kaminabschlüsse; - traditionelle Gesims-, Giebel- und Ortgangverkleidungen in Holz oder Zink; - die Mauerwerksbauten, verputzt und/oder stein- oder ziegelsichtig und Kombinationen aus Massivbauweisen und Fachwerkbauweisen; - Fassadengliederungen mit hochrechteckigen, zweiflügeligen Fenstern, mit und ohne Oberlichter, Schlagläden oder noch vorhandene Kloben; - Fassadengliederungen im Falle kleiner historischer Häuser (Wallhäuser) mit kleinen Fensteröffnungen oder im Falle der Veränderungen der 20er und 30er Jahre des 20. Jahrhunderts mit querrechteckigen Fensteröffnungen; - Fassadengliederungen mit Toreinfahrten oder Schaufensteranordnungen, die sich der Achsialität der Fassaden unterordnen. Über die genannten Vorgaben hinaus ist der Satzung in der Anlage 6 eine Liste mit Gestaltungsempfehlungen beigefügt. Die Anwendung im Falle von Vorhaben im Satzungsbereich ist gemäß Denkmalschutzgesetz mit den Denkmalbehörden abzustimmen. 7. Prägende Freiflächen Freiflächen und Gärten, die der Herstellung landwirtschaftlicher Produkte und der Versorgung mit Lebensmitteln dienten, sind in wenigen Fällen noch vorhanden: zum Beispiel im Zehntwall zwischen Nr. 30 und 36, in der Zehntstraße neben Haus Zehntstraße 20 und in der Schloßstraße auf dem Grundstück des ehemaligen Pfarrhauses mit Tor und Garten, wo der ehemalige Frenzenhof lag, der sich unter anderem in kurfürstlichem Besitz befand. Die Flächen der ehemaligen Hofanlagen prägen weiterhin das Erscheinungsbild und zeugen von der landwirtschaftlichen oder handwerklichen Nutzung, wie Abgabenplatz im Zehnthof Ecke Zehntwall - Zehntstraße oder der Hof auf dem Grundstück Schloßstraße als handwerklich bzw. betrieblich genutzter Hof. Im Bereich des Bodendenkmals Stadtgraben und Stadtbefestigung überlagern sich die geschützten Flächen des Bodendenkmals zum großen Teil mit den erhaltenswerten Freiflächen. Die Flächen um die Schlossanlage, der Schlosspark, die Fläche im Bereich des ehemaligen Steinhofs in der Steinstraße sind charakteristisch für das Umfeld der baulichen Anlagen und insofern hinsichtlich des Bodendenkmals und des dazugehörigen Landschaftsraumes der Schloss- und Hofanlagen zu schützen und von Bebauung frei zu halten. Das trifft in gleicher Weise auf die Freiflächen um die Mühlen im Westen vor der ehemaligen Stadtmauer am Mühlengraben zu. Das weiträumige Umland der Mühlen, einerseits eigenwirtschaftliches Garten- und Ackerland, andererseits verfügbare Fläche zur Regulation der Wasserläufe für den Betrieb der Mühlen ist prägend für die Mühlen und bezeugt die wirtschaftliche und technische Verbindung mit der vergangenen Stadtgesellschaft und Stadtbefestigung von Lechenich. Besonders die südöstliche Fläche von Oebels Mühle und die nordwestliche Fläche von Heinensmühle sind schützenswerte Freizonen. Ebenso sind die nicht bebauten Flächen des Bodendenkmals "Alte Burg" als Zeugnis des ursprünglichen Kernortes Lechenich erhaltens- und schützenswert. Auch der nicht als Bodendenkmal erfasste Bereich ist eine erhaltenswerte Freifläche. Brand- und Traufgassen gehören zu den prägenden Freiflächen, die historische Zeugnisse der Brandordnungen der mittelalterlichen Bauweisen und in vielen Fällen erhalten sind, wie zum Beispiel die Brandgasse zwischen Frenzenstraße und Schloßwall und einige an den Grundstücksgrenzen erkennbare Gassen am Zehntwall, wie zwischen Nr. 85 und 87, die den direkten Zugang zum Wassergraben ermöglichten und noch nicht überbaut sind. Ihre Erhaltung ist bedeutend für das authentische historische Erscheinungsbild der Altstadt. Denkmalbereichssatzung Altstadt Lechenich, Stadt Erftstadt, Satzungsentwurf 1.12 (Siehe Anlage 4 Plan 3 Denkmäler und Bodendenkmäler, Erhaltenswerte Gebäude und Freiflächen und Anlage 5 Plan 4 Erhaltenswerte Gebäude und Freiflächen, sowie Anlage 8 Fotografische Darstellung der Freiflächen) 8. Innere und äußere Ortsbilder, Sichtachsen, Stadtsilhouette Als innere Ortsbilder sind die von vielen Standpunkten aus wahrnehmbaren Türme der Landesburg, der Kirchturm der Pfarrkirche St. Kilian und der Siloturm des ehemaligen Zehnthofes die eindrucksvollsten Ansichten. Vielleicht nicht ganz ungewollt fällt besonders der Südwestturm der Burg ins Auge, bei dem man sich den umgekehrten Standpunkt vom Turm aus vorstellen kann. Die kurfürstliche Herrschaft über die Stadtbürger konnte vom Turm aus leicht ausgeübt werden. Bedingt durch das rechteckige Straßenraster ergeben sich durch Häuserfassaden begrenzte Blicke durch den Straßenraum auf die Querstraße und prägen das Lechenicher Stadtbild besonders in den kleineren Nebenstraßen. Auch die Durchblicke durch die Brandgässchen, sofern sie nicht verschlossen sind, sind charakteristisch. Die Hauptsichtachsen stellen die Blicke von den Toren durch die Torstraßen oder auch durch die Tore auf den Marktplatz mit dem Rathaus und der Marktplatzbebauung dar. Durch die leichte Verschiebung der Straßen aus der Ost-West-Flucht wird der Blickbezug über den Marktplatz hinaus von Tor zu Tor hergestellt. Dieses besonders einprägsame Charakteristikum erhöht die Wirkung der repräsentativen Bauten des Marktbereiches und wurde vermutlich absichtlich so angelegt. Von Westen aus Herrig kommend ist die Stadtsilhouette oberhalb der Neubebauung gerade noch erkennbar. Dabei stellt der Kirchturm der Pfarrkirche den klarsten Sichtbezug dar. Die Türme der Landesburg sind hinter dichtbelaubten großen Bäumen eher zu erahnen. Von Norden und von Osten ist durch die umgebende Bebauung eine klare Stadtsilhouette nicht erkennbar. Die Ansichten der Roidkinschen Zeichnungen auf die Stadt von Nordosten und von Nordwesten von 1730 sind für den Betrachter nicht mehr nachvollziehbar. (Siehe Anlage 9, Fotografische 9. Bodendenkmäler Darstellung der Sichtbezüge) und Kellerkataster Die eingetragenen Bodendenkmäler umfassen den Bereich der "Alten Burg", also den Ursprungsplatz des Ortes Lechenich, die Stadtbefestigung einschließlich der Befestigung der Landesburg und Schloss und die nordöstliche Verteidigungsanlage der Landesburg (Bastion oder Schanze). Sie beschreiben das Stadtdenkmal in seinen Ausmaßen und stellen das unterirdisch verborgene Geschichtsdokument der historischen Stadtanlage Lechenich dar. Als oberirdisches flächiges Abbild des Stadtraumes ist es bedeutungsvoller, schützenswerter Bestandteil des Denkmalbereiches. (Siehe 4. Freiflächen). Die im Rahmen der Denkmalbereichssatzung erfassten historischen Keller stellen ein bedeutendes Dokument der nicht offensichtlichen Stadtgeschichte ähnlich den Bodendenkmälern dar und ermöglichen die weitere Erforschung der Geschichte der Häuser und der Stadtanlage und sind insofern Bestandteil des schützenswerten Bereiches. (Siehe Anlage 0 Kellerkatasterplan) § 3 Begründung (historische Bedeutung) Die historische Altstadt Lechenich innerhalb der ehemaligen Stadtbefestigung und der Bereich der "Alten Burg" sowie der Mühlen westlich der Stadtanlage am Befestigungsring sind Denkmalbereich nach § 2 (3) DSchG NRW, weil sie als planmäßig angelegte, kurkölnische Stadt für die Geschichte des Gebietes und für die städtebauliche Entwicklung des Ortes und der umliegenden Dörfer und Gemeinden von herausragender Bedeutung sind, und weil der bis heute überkommene historische Denkmalbereichssatzung Altstadt Lechenich, Stadt Erftstadt, Satzungsentwurf 1.13 Stadtraum in seiner Gesamtheit als baulich räumliches Dokument erfahrbar erhalten geblieben ist. Die ursprüngliche Siedlung Lechenich befand sich südwestlich der heutigen historischen Altstadt und wurde im Zusammenhang mit der Alten Burg erstmals in einer Urkunde 1138 erwähnt. Die alte Burg war bis zu ihrer Zerstörung 1301 Verteidigungsbauwerk zur Sicherung und Abgrenzung des kurkölnischen Gebietes gegenüber den Grafen von Jülich und Brabant und Ort der hohen kurfürstlichen Gerichtsbarkeit. Auf einer Ebene zwischen den beiden Flüssen Rotbach und Lachenbach, heute Lechenicher Mühlengraben und Rotbach, die sich für die planmäßige Anlage eignete, wurde die Altstadt Lechenich vom Kölner Erzbischof Konrad von Hochstaden ca. Mitte des 13. Jahrhunderts fast quadratisch, mit rasterartigem Straßennetz angelegt und mit Graben sowie Wall und Stadtmauer befestigt. Die in ostwestlicher Richtung verlaufende Fernstraße zwischen Bonn und Aachen wurde in die Anlage einbezogen. Die Burg- und Schlossanlage im Nordosten wurde bis etwa Ende des 14. Jahrhunderts von den nachfolgenden kurfürstlichen Erzbischöfen befestigt und ausgebaut. 1279 wurde Lechenich von Erzbischof Siegfried von Westerburg zur Stadt erhoben. Die Bürger wurden mit städtischen Rechten (Schöffenwahl, Steuersätze, Schutz vor feindlichen Übergriffen usw.) ausgestattet, jedoch auch zum Kriegsdienst für die Kurfürsten im Falle von kriegerischen Auseinandersetzungen verpflichtet. Zum Stadtstatus gehörte die Einrichtung von Wochen- und Jahrmärkten. Die Stadtanlage mit Burg und Schloss diente nicht nur als Grenzbefestigung zur Sicherung der territorialen Ansprüche des Kurfürstentums Köln gegenüber den Grafen von Jülich. Burg und Schloss dienten zeitweise als Residenz und bis zum Ende des Kurfürstentums Köln unter Napoleon als Amts- und Verwaltungssitz für das kurfürstliche Gebiet im Umkreis von Lechenich. Die als regelmäßiges Raster fast quadratisch angelegte Planstadt mit der funktionalen Zuordnung von Stadträumen, Markt in der Mitte, Burg im Nordosten, u. a. an dem vorgefundenen Ort zwischen den Flüssen und an der überregionalen Straße ergeben zusammen eine für die Gründungszeit außergewöhnliche Stadtanlage, der vermutlich Idealvorstellungen einer mittelalterlichen Stadtanlage zugrunde liegen, die jedoch wahrscheinlicher mit der Absicht verbunden waren, der Stadt Lechenich eine herausragende Bedeutung gegenüber anderen kurfürstlichen Stadtgründungen zu verleihen. 1689 wurden die Burg und der Palast zerstört und nicht wieder aufgebaut. Dadurch verlor Lechenich die Bedeutung als kurfürstliche Residenzstadt, behielt allerdings den Status als Amtsstadt. Der Amtssitz verblieb in den wiederhergestellten Gebäuden der Vorburg . Als 1794 die französischen Truppen einmarschierten und Napoleon die kurkölnische Herrschaft beendete, trafen die französischen Besatzer auf eine Stadt, die seit der Gründung im Mittelalter einigen Zerstörungen ausgesetzt war, die immer wieder aufgebaut worden war und in ihrer Anlage kaum Veränderungen erfahren hatte. In gesellschaftlicher Hinsicht kamen für Lechenich mit der Franzosenzeit und der späteren preußischen Zeit grundlegende Änderungen. Im Zuge der Säkularisation wurden die kirchlichen Besitzungen enteignet und vom Staat an private Eigentümer verkauft. 1798 verlor Lechenich die Stadtrechte, wurde in preußischer Zeit von 1816 bis 1827 für kurze Zeit Kreisstadt und blieb Amt im nördlichen Kreisgebiet des Kreises Euskirchen. Die französische Zeit hatte die grundlegende Änderung des Rechtssystems und die Einführung bürgerlicher Gleichberechtigung sowie die Gewerbefreiheit gebracht. Der Übergang vom kurfürstlichen Kirchenstaat zur preußischen Provinzialverwaltung war mit der Reorganisation der Verwaltung und der Wiederherstellung öffentlicher Einrichtungen und Gebäude verbunden. 1816 hatte Lechenich 230 Häuser und 1700 Einwohner, 1825 waren es 416 Häuser und 2370 Einwohner. Die Lebensverhältnisse waren ärmlich, der "Wohlstand" als "herabgesunken" angegeben. Die überwiegende Zahl der Einwohner verdiente ihren Lebensunterhalt mit Ackerbau und Denkmalbereichssatzung Altstadt Lechenich, Stadt Erftstadt, Satzungsentwurf 1.14 Viehzucht. Von 630 Erwerbstätigen wurden 519 als .Ackertreibende" angegeben. Doch auf die Dauer verbesserten sich die Lebensverhältnisse. Durch den Anschluss an die überregionale Straße zwischen Neuss und Euskirchen Mitte des 19. Jahrhunderts wurde Lechenich Mittelpunkt für den Nordkreis. Die Lechenicher Bürger beauftragten den Architekten und Kölner Dombaumeister Ernst Friedrich Zwirner mit der Wiederherstellung der Stadttore und der Planung des neuen Rathauses. Weitere Aufträge erhielt er von der Pfarrgemeinde für die Umgestaltung der Pfarrkirche und vom Gutsbesitzer des Hauses Kretz am Markt. Zwirner orientierte sich an der gotischen mittelalterlichen Architektur und man kann davon ausgehen, dass er sich mit der mittelalterlichen Stadtanlage Lechenich und ihren Ursprüngen eingehend beschäftigt hat. Für seine große Aufgabe des Fertigbaues des Kölner Domes hatte er die nordfranzösische Gotik studiert. Die Planungen Zwirners wurden nach seinem Tod 1861 von seinem Schüler und Nachfolger Schmitt realisiert. So sind die veränderten Stadttore und das Rathaus, die gotisierte Pfarrkirche St. Kilian, und das Haus Kretz in ihren neugotischen Formen und in ihrer Anordnung zueinander als Herausarbeitung und besondere Würdigung des mittelalterlichen und späteren Bestands der Stadtanlage Lechenich anzusehen. Lechenich erhielt ein "neu es" mittelalterliches Ansehen in der .stilreinen" neugotischen Interpretation. Für die Bedeutung der Stadt hatte und hat es bis heute eine verstärkende Wirkung. 1897 entstand das Amtsgericht in unmittelbarer Nähe der anderen neugotischen Bauten, weil Lechenich 1896 wieder Gerichtsbezirk für den Nordteil des Kreises Euskirchen wurde. Gemäß der Richtlinien der preußischen Regierung für Gerichtsgebäude sollten die Amtsgerichte in kleineren Städten entsprechend ihrer Bedeutung im Stil der Neugotik errichtet werden. Weitere Gebäude am Markt und an der Bonner und Herriger Straße wurden am Ende des 19. Jahrhunderts und am Anfang des 20. Jahrhunderts in historistischem, gründerzeitlichen Stilpluralismus errichtet und fügten sich gut in den .neumittelalterlichen" städtischen Raum ein. Während Mitte des 19. Jahrhunderts an anderen Orten Bahnhöfe und Eisenbahnlinien gebaut wurden, blieb Lechenich ohne Eisenbahnanschluss und erhielt die überörtliche Verkehrsanbindung 1895 durch die Kleinbahn. Die Schienen verliefen durch die beiden Stadttore. Die Kleinbahn bestand bis 1955. Dann wurde sie zugunsten des schnelleren Individualverkehrs aufgegeben. 1943 erwirkte Lechenich erneut den Titel "Stadt Lechenich". 1969 wurde Lechenich durch die Verwaltungsreform mit anderen Ortsteilen zur Stadt Erftstadt zusammengefasst. Der Ortsteil Lechenich der Stadt Erftstadt ist heute um große Neubaugebiete zum Wohnen und als Standort für Sport und Schulen erweitert und neben Liblar einer der beiden größten Ortsteile von Erftstadt. Vor den Umwälzungen des 19. Jahrhunderts und den Kriegszerstörungen des 20. Jahrhunderts blieb die historische Stadtanlage verschont. Deshalb ist die mittelalterliche Stadtanlage abgesehen von wenigen modernen Störungen überwiegend gut erhalten. Dadurch ist die Festsetzung als Denkmalbereich zusätzlich begründet. (Siehe Anlage 10 Untersuchung zur historischen Bedeutung und räumlichen Entwicklung der Altstadt Lechenich, Stadt Erftstadt zu einer Denkmalbereichssatzung) § 4 Rechtsfolgen Mit der UnterschutzsteIlung unterliegt der Denkmalbereich den Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes. Innerhalb des Geltungsbereiches der Satzung bedarf, unabhängig von anderen, insbesondere baurechtlichen Genehmigungen, der Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde entsprechend § 9 DSchG NRW, wer Bauten, bauliche Anlagen sowie Freiflächen errichten, beseitigen, verändern oder deren bisherige Nutzung verändern will, wenn hierdurch Struktur und Gestalt des Denkmalbereiches beeinträchtigt wird. Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn Gründe des Denkmalschutzes nicht entgegenstehen oder ein überwiegendes öffentliches Interesse die Maßnahme verlangt. Dabei sind die Gegenstände des § 2 dieser Satzung zugrunde zu legen. Denkmalbereichssatzung Altstadt Lechenich, Stadt Erftstadt, Satzungsentwurf § 5 Ordnungswidrigkeiten, 1.15 Zuwiderhandlung Ordnungswidrig handelt, wer gegen die Erlaubnispflicht des § 4 dieser Satzung oder gegen andere Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes verstößt. Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro geahndet werden. § 6 andere Rechtsvorschriften Bauordnungsrechtliche und andere Rechtsvorschriften bleiben unberührt. Die Stellungnahme und das Gutachten des LVR Amtes für Denkmalpflege im Rheinland gemäß § 21 Abs. 4 DSchG NRW und gemäß § 22 Abs. 3 DSchG NRW als sind als Anlage 10 beigefügt. § 7 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. c) Anlagen Dieser Satzung werden als Anlagen beigefügt: Anlage Anlage Anlage Anlage Anlage Anlage Anlage Anlage Anlage Anlage 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Plan 1 Grenze des Denkmalbereichs, als Bestandteil der Satzung Plan 5 Straßen und Grabensystem im Vergleich zu Karte von 1811 Plan 2 Denkmäler nach ungefährem Alter und Bodendenkmäler Plan 3 Denkmäler und Bodendenkmäler, Erhaltenswerte Gebäude und Freiflächen Plan 4 Erhaltenswerte Gebäude und Freiflächen Gestaltungsempfehlungen Fotografische Darstellung der prägenden Bauweisen Fotografische Darstellung der Freiflächen Fotografische Darstellung der Sichtbezüge Untersuchung zur historischen Bedeutung und räumlichen Entwicklung der Altstadt Lechenich, Stadt Erftstadt zu einer Denkmalbereichssatzung (Begründung; liegt vor ist aber hier noch nicht beigefügt) (Anlage 11 Gutachten des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland wird später beigefügt) November 2014, Dipl.lng. Irmgard Mailandt