Daten
Kommune
Jülich
Größe
196 kB
Datum
13.02.2014
Erstellt
06.02.14, 17:05
Aktualisiert
06.02.14, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 66 Az.: Hel/Wo
Jülich, 04.02.2014
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 62/2014
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
13.02.2014
TOP
Ergebnisse
Sanierung Kirmesbrücke
Anlg.:
66
66
III
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Gemäß Prioritätenliste ist die Kirmesbrücke zu sanieren. Bei der Kirmesbrücke handelt es sich um eine
Spannbetonbrücke. Nach Auftragserteilung an das Ingenieurbüro November 2013 fanden mehrere Ortsbegehungen statt. Bei diesen Terminen wurde das Bauwerk ausführlich begangen, die festgestellten Mängel aufgezeigt und erste Ansätze für Sanierungsmöglichkeiten diskutiert. Dabei wurden auch die Übergangskonstruktionen (Verbindung zwischen Widerlager und Überbauplatte) geöffnet und weitere Stellen intensiv begutachtet.
Zur Beurteilung statisch-konstruktiver Fragen wurde das Büro Lapp-Emden aus Aachen beteiligt. Zu Fragen
der Spannglieder wurde das Büro Tebbe aus Neuwied zu Rate gezogen.
Es wurde festgestellt, dass die Schäden wesentlich gravierender sind als vermutet. Daher sind umfangreiche
Untersuchungen erforderlich, um auszuschließen, dass die Tragkonstruktion geschädigt ist.
Auf Grundlage der Ortsbesichtigungen und Einsicht in die Bestandsdaten des Bauwerks wurde folgender
Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise erarbeitet:
Sanierung Stufe 1a, Untersuchungen am Bauwerk
Es ist offensichtlich, dass die Bewehrung der Endquerträger geschädigt ist. Die Schäden an der unten frei
liegenden Bewehrung haben ein Ausmaß erreicht, bei dem ohne weitere Untersuchungen nicht mehr von
einer ausreichenden Tragfähigkeit der Endquerträger ausgegangen werden kann.
Ein weiteres, hochempfindliches und gleichzeitig „lebenswichtiges“ Bauteil der Brücke ist die Vorspannung –
und hier insbesondere die Verankerungselemente (Spannköpfe) an den Enden.
Zur Überprüfung des Zustands der Spannköpfe ist es erforderlich, die Kammerwand vor den Spannköpfen
freizulegen, die Kammerwand in diesem Bereich abzubrechen und mit Höchstdruckwasserstrahl den vorhandenen Vergussbeton zu entfernen. Weiterhin muss in diesem Bereich nach Freilegung mindestens eine Chloriduntersuchungsstelle angelegt werden und auch der schlaffbewehrte Stahlbeton untersucht werden.
Zur Überprüfung der Spanndrähte müssen die Hüllrohre an mindestens 2 x 4 Stellen an beiden Mittelstützen
mittels Höchstdruckwasserstrahlens freigelegt werden. An den freigelegten und geöffneten Hüllrohren ist der
Mörtel hinsichtlich vollflächiger Verpressung und vollständiger Ummantelung des Vorspannstahls zu untersuchen. Es ist eine Probe zur Feststellung der Chloridbelastung zu entnehmen. Eine zweite Probe ist ggf. rückgetrocknet zur Feststellung der Baufeuchtegehalte im Hüllrohr zu entnehmen. Hüllrohr und Stahllitzen sind im
Anschluss hinsichtlich Korrosion und sonstiger Schäden in Augenschein zu nehmen.
Aufgrund des allgemeinen Zustandes des Bauwerkes und der Nässe in den Fugen kann bislang nicht mit
ausreichender Sicherheit ausgeschlossen werden, dass u. U. Chlorid belastetes Wasser in den Vergussbeton
der Spannkammern und an die Spanndrähte gelangt ist.
Die geschätzten Kosten für die o. g. Untersuchungen einschl. Freilegung der Spannglieder und Spannköpfe
betragen ca. 34.000,00 € brutto.
Sanierung Stufe 1b, Untersuchungen am Bauwerk
Sollte bei den Untersuchungen nach Stufe 1a der Zustand der Spannglieder nicht einwandfrei festgestellt
werden können, sind optional weitere Untersuchungen erforderlich. In diesem Schritt würde die Bewehrung im
Feld zerstörungsfrei hinsichtlich Trennrisse und Querschnitts-Inhomogenität qualitativ beurteilt.
Die geschätzten Kosten für die zusätzlichen zerstörungsfreien Prüfungen betragen ca. 18.000,00 € brutto.
Bei schadensfreiem Befund der Spannglieder sind weitere Betonuntersuchungen sowie eine Untersuchung
der schlaffen Bewehrung erforderlich.
Der Altbeton ist hinsichtlich Schäden visuell zu untersuchen. Punktuell sind die mechanischen Kennwerte
(Festigkeit und Rohdichte) über drei Bohrkerne zu ermitteln. Im Bereich der Bohrkerne oder über aufgestemmte Bereiche kann zudem die Güte der bereits erfolgten Instandsetzung (1992) erkundet werden
(Schichtenaufbau, Schichtdicken, Materialien, Haftung der Materialien an den jeweiligen Trennschichten untereinander, etc.)
An zwei oder drei Stellen sind Bewehrungsführung und Überdeckung mittels Bewehrungssuchgerät zerstörungsfrei zu überprüfen. Die Befunde sind mit den Angaben der vorliegenden Bewehrungspläne zu vergleichen. Der Altbeton ist im Bereich der Bohrkerne oder an sonstigen freizulegenden Stellen punktuell zu untersuchen und zu dokumentieren.
Die geschätzten Kosten für die o. g. Untersuchungen betragen ca. 11.000,00 € brutto.
Sanierung Stufe 2 bei schadensfreiem Befund der Spannglieder
Nach Freilegung und Untersuchung der Spannköpfe und Spannglieder sind diese bei schadensfreiem Befund
kurzfristig wieder zu schützen. Dies erfolgt durch den Einbau eines PCC-Mörtels in den freiliegenden Bereichen. Die Mindestverarbeitungstemperatur für den PCC-Mörtel beträgt 5 Grad. Diese Mindesttemperatur
muss über mehrere Tage gewährleistet sein. Daher ist ein Einbau in den Wintermonaten nicht möglich.
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Die geschätzten Kosten für die Wiederherstellung des Vergussbetons vor den Spannköpfen und das Verschließen der geöffneten Spannglieder betragen ca. 8.000,00 € brutto.
Sanierung Stufe 3 bei schadensfreiem Befund der Spannglieder
Nach Abschluss der o. g. Untersuchungen und einem schadensfreiem Befund der Spannglieder kann mit der
eigentlichen Sanierung des Bauwerks begonnen werden.
Hierzu sind folgende Maßnahmen erforderlich:
-
Anheben des Überbaus um einige cm
Teilrückbau und Wiederherstellung der Widerlagerwände
Austausch der 8 Widerlager
Sanierung beider Endquerträger
Instandsetzung der Betonaufkantung im Bereich der Geländer
Einbau wasserdichter Übergangskonstruktionen
Sanierung der Abdichtung des Überbaus
Erneuerung der Geländer
Partielle Beseitigung von Schadstellen an der Unterseite des Überbaus
Angleichungsarbeiten vor und hinter dem Bauwerk
Die geschätzten Kosten für die o. g. Sanierungsarbeiten betragen ca. 360.000,00 € brutto.
Eine derart aufwändige und umfangreiche Sanierung macht nur dann Sinn, wenn sichergestellt ist, dass das
Bauwerk danach noch für eine ausreichend lange Zeitdauer standsicher ist. In dem hier vorliegenden Fall hat
somit die Überprüfung der Spannbewehrung höchste Priorität. Eine Sanierung einmal geschädigter Spannstähle ist, wenn überhaupt, nur in Ausnahmefällen und in sehr geringem Umfang möglich.
Sobald die Ergebnisse der Untersuchungen vorliegen, kann die weitere Vorgehensweise geplant werden. Wie
oben angeführt, können diese nur bei entsprechender Witterung durchgeführt werden. Der Untersuchungszeitraum wird ca. vier Wochen dauern.
Ein Neubau würde erblich höhere Kosten mit sich bringen.Die zusätzlich erforderlichen Mittel müssen im Zuge
des Nachtragshaushaltes bereitgestellt werden.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
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ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
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