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Sitzungsvorlage (Sanierung Kirmesbrücke)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
196 kB
Datum
13.02.2014
Erstellt
06.02.14, 17:05
Aktualisiert
06.02.14, 17:05
Sitzungsvorlage (Sanierung Kirmesbrücke) Sitzungsvorlage (Sanierung Kirmesbrücke) Sitzungsvorlage (Sanierung Kirmesbrücke) Sitzungsvorlage (Sanierung Kirmesbrücke)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 66 Az.: Hel/Wo Jülich, 04.02.2014 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 62/2014 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 13.02.2014 TOP Ergebnisse Sanierung Kirmesbrücke Anlg.: 66 66 III SD.Net Beschlussentwurf: Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Gemäß Prioritätenliste ist die Kirmesbrücke zu sanieren. Bei der Kirmesbrücke handelt es sich um eine Spannbetonbrücke. Nach Auftragserteilung an das Ingenieurbüro November 2013 fanden mehrere Ortsbegehungen statt. Bei diesen Terminen wurde das Bauwerk ausführlich begangen, die festgestellten Mängel aufgezeigt und erste Ansätze für Sanierungsmöglichkeiten diskutiert. Dabei wurden auch die Übergangskonstruktionen (Verbindung zwischen Widerlager und Überbauplatte) geöffnet und weitere Stellen intensiv begutachtet. Zur Beurteilung statisch-konstruktiver Fragen wurde das Büro Lapp-Emden aus Aachen beteiligt. Zu Fragen der Spannglieder wurde das Büro Tebbe aus Neuwied zu Rate gezogen. Es wurde festgestellt, dass die Schäden wesentlich gravierender sind als vermutet. Daher sind umfangreiche Untersuchungen erforderlich, um auszuschließen, dass die Tragkonstruktion geschädigt ist. Auf Grundlage der Ortsbesichtigungen und Einsicht in die Bestandsdaten des Bauwerks wurde folgender Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise erarbeitet: Sanierung Stufe 1a, Untersuchungen am Bauwerk Es ist offensichtlich, dass die Bewehrung der Endquerträger geschädigt ist. Die Schäden an der unten frei liegenden Bewehrung haben ein Ausmaß erreicht, bei dem ohne weitere Untersuchungen nicht mehr von einer ausreichenden Tragfähigkeit der Endquerträger ausgegangen werden kann. Ein weiteres, hochempfindliches und gleichzeitig „lebenswichtiges“ Bauteil der Brücke ist die Vorspannung – und hier insbesondere die Verankerungselemente (Spannköpfe) an den Enden. Zur Überprüfung des Zustands der Spannköpfe ist es erforderlich, die Kammerwand vor den Spannköpfen freizulegen, die Kammerwand in diesem Bereich abzubrechen und mit Höchstdruckwasserstrahl den vorhandenen Vergussbeton zu entfernen. Weiterhin muss in diesem Bereich nach Freilegung mindestens eine Chloriduntersuchungsstelle angelegt werden und auch der schlaffbewehrte Stahlbeton untersucht werden. Zur Überprüfung der Spanndrähte müssen die Hüllrohre an mindestens 2 x 4 Stellen an beiden Mittelstützen mittels Höchstdruckwasserstrahlens freigelegt werden. An den freigelegten und geöffneten Hüllrohren ist der Mörtel hinsichtlich vollflächiger Verpressung und vollständiger Ummantelung des Vorspannstahls zu untersuchen. Es ist eine Probe zur Feststellung der Chloridbelastung zu entnehmen. Eine zweite Probe ist ggf. rückgetrocknet zur Feststellung der Baufeuchtegehalte im Hüllrohr zu entnehmen. Hüllrohr und Stahllitzen sind im Anschluss hinsichtlich Korrosion und sonstiger Schäden in Augenschein zu nehmen. Aufgrund des allgemeinen Zustandes des Bauwerkes und der Nässe in den Fugen kann bislang nicht mit ausreichender Sicherheit ausgeschlossen werden, dass u. U. Chlorid belastetes Wasser in den Vergussbeton der Spannkammern und an die Spanndrähte gelangt ist. Die geschätzten Kosten für die o. g. Untersuchungen einschl. Freilegung der Spannglieder und Spannköpfe betragen ca. 34.000,00 € brutto. Sanierung Stufe 1b, Untersuchungen am Bauwerk Sollte bei den Untersuchungen nach Stufe 1a der Zustand der Spannglieder nicht einwandfrei festgestellt werden können, sind optional weitere Untersuchungen erforderlich. In diesem Schritt würde die Bewehrung im Feld zerstörungsfrei hinsichtlich Trennrisse und Querschnitts-Inhomogenität qualitativ beurteilt. Die geschätzten Kosten für die zusätzlichen zerstörungsfreien Prüfungen betragen ca. 18.000,00 € brutto. Bei schadensfreiem Befund der Spannglieder sind weitere Betonuntersuchungen sowie eine Untersuchung der schlaffen Bewehrung erforderlich. Der Altbeton ist hinsichtlich Schäden visuell zu untersuchen. Punktuell sind die mechanischen Kennwerte (Festigkeit und Rohdichte) über drei Bohrkerne zu ermitteln. Im Bereich der Bohrkerne oder über aufgestemmte Bereiche kann zudem die Güte der bereits erfolgten Instandsetzung (1992) erkundet werden (Schichtenaufbau, Schichtdicken, Materialien, Haftung der Materialien an den jeweiligen Trennschichten untereinander, etc.) An zwei oder drei Stellen sind Bewehrungsführung und Überdeckung mittels Bewehrungssuchgerät zerstörungsfrei zu überprüfen. Die Befunde sind mit den Angaben der vorliegenden Bewehrungspläne zu vergleichen. Der Altbeton ist im Bereich der Bohrkerne oder an sonstigen freizulegenden Stellen punktuell zu untersuchen und zu dokumentieren. Die geschätzten Kosten für die o. g. Untersuchungen betragen ca. 11.000,00 € brutto. Sanierung Stufe 2 bei schadensfreiem Befund der Spannglieder Nach Freilegung und Untersuchung der Spannköpfe und Spannglieder sind diese bei schadensfreiem Befund kurzfristig wieder zu schützen. Dies erfolgt durch den Einbau eines PCC-Mörtels in den freiliegenden Bereichen. Die Mindestverarbeitungstemperatur für den PCC-Mörtel beträgt 5 Grad. Diese Mindesttemperatur muss über mehrere Tage gewährleistet sein. Daher ist ein Einbau in den Wintermonaten nicht möglich. Sitzungsvorlage 62/2014 Seite 2 Die geschätzten Kosten für die Wiederherstellung des Vergussbetons vor den Spannköpfen und das Verschließen der geöffneten Spannglieder betragen ca. 8.000,00 € brutto. Sanierung Stufe 3 bei schadensfreiem Befund der Spannglieder Nach Abschluss der o. g. Untersuchungen und einem schadensfreiem Befund der Spannglieder kann mit der eigentlichen Sanierung des Bauwerks begonnen werden. Hierzu sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Anheben des Überbaus um einige cm Teilrückbau und Wiederherstellung der Widerlagerwände Austausch der 8 Widerlager Sanierung beider Endquerträger Instandsetzung der Betonaufkantung im Bereich der Geländer Einbau wasserdichter Übergangskonstruktionen Sanierung der Abdichtung des Überbaus Erneuerung der Geländer Partielle Beseitigung von Schadstellen an der Unterseite des Überbaus Angleichungsarbeiten vor und hinter dem Bauwerk Die geschätzten Kosten für die o. g. Sanierungsarbeiten betragen ca. 360.000,00 € brutto. Eine derart aufwändige und umfangreiche Sanierung macht nur dann Sinn, wenn sichergestellt ist, dass das Bauwerk danach noch für eine ausreichend lange Zeitdauer standsicher ist. In dem hier vorliegenden Fall hat somit die Überprüfung der Spannbewehrung höchste Priorität. Eine Sanierung einmal geschädigter Spannstähle ist, wenn überhaupt, nur in Ausnahmefällen und in sehr geringem Umfang möglich. Sobald die Ergebnisse der Untersuchungen vorliegen, kann die weitere Vorgehensweise geplant werden. Wie oben angeführt, können diese nur bei entsprechender Witterung durchgeführt werden. Der Untersuchungszeitraum wird ca. vier Wochen dauern. Ein Neubau würde erblich höhere Kosten mit sich bringen.Die zusätzlich erforderlichen Mittel müssen im Zuge des Nachtragshaushaltes bereitgestellt werden. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): Sitzungsvorlage 62/2014 Seite 3 ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 62/2014 Seite 4