Daten
Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-789/2006
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
09.01.2007
Betreff:
Formlose Bauvoranfrage für die Errichtung einer landwirtschaftlichen Kartoffellagerhalle im
Außenbereich von Kirchherten, Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 7 , Flurstück 51 , Verlängerung
der Straße Gottesacker / L 277
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt das Einvernehmen gem. § 36 des
Baugesetzbuches für die Errichtung einer landwirtschaftlichen Kartoffellagerhalle in einer Größe
von 30 x 50 m auf dem Grundstücke Gemarkung Pütz, Flur 7, Flurstück 51 zu erteilen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Mit Schreiben vom 21.12.2006 wird bei der Stadt Bedburg eine formlose Bauvoranfrage für die
Errichtung einer landwirtschaftlichen Halle zur Unterbringung von Feldfrüchten, Sozialräumen und
eine kleinen Verwaltungstraktes in einer Größe von 30 x 50 m auf dem Grundstück Gemarkung
Pütz, Flur 7, Nr. 51 gestellt.
Das Grundstück liegt im Außenbereich gem. § 35 des Baugesetzbuches und liegt an der L 277 in
Verlängerung der Straße Gottesacker.
Zur Zeit befindet sich auf dem Grundstück eine Futtermiete sowie die Fundamente einer seinerzeit
abgebrannten Scheune aus den zwanziger Jahren. Der Eigentümer beabsichtigt die Erweiterung
des Betriebes und möchte die bisher innerhalb der Ortslage ausgeführte Lagerarbeiten mit Anund Abtransport aufgrund des erhöhten Flächenbedarfs an den vorgesehenen Standort verlegen.
Im Außenbereich ist ein Vorhaben gem. § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch zulässig, wenn öffentliche
Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem
land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche
einnimmt.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg stellt den Bereich als Flächen für die Landwirtschaft
dar. Der Landschaftsplan 2 des Rhein-Erft-Kreises trifft für den Bereich keine weiteren
Festsetzungen.
Die Erschließung ist über die L 277 gesichert. Die einzuhaltenden Abstände gem. § 25 des
Straßen- und Wegegesetzes NRW (40,00 m bei Zufahrten) wurden nach vorheriger Absprache
eingehalten.
Aus den vg. Gründen unter Einbeziehung des Privilegierungstatbestandes nach § 35 Abs. 1 Ziffer
1 des Baugesetzbuches schlägt die Verwaltung daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt
zu entscheiden.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den
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----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3