Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
123 kB
Datum
06.11.2014
Erstellt
04.09.14, 18:47
Aktualisiert
02.10.14, 15:07
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 384/2014
Az.:
Amt: - 01.4 BeschlAusf.: - 01.4 Datum: 29.08.2014
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
02.10.2014
Datum Freigabe -100-
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Termin
Bemerkungen
11.09.2014
vorberatend
Rat
30.09.2014
beschließend
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
06.11.2014
vorberatend
Betrifft:
WirtschaftsPark/Ansiedelung eines Möbelhauses - Sachstand und weitere
Vorgehensweise
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Erftstadt spricht sich für eine Ansiedelung eines Möbelhauses (hochwertiger
Vollsortimenter) im WirtschaftsPark aus und beauftragt die Verwaltung, die planungsrechtlichen
Voraussetzungen zu schaffen und die erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen mit dem
Investor vorzubereiten.
Begründung:
Bereits im Spätsommer 2012 ist die Firma Kleinpoppen Projektentwicklung mit der Idee einer
Ansiedelung eines hochwertigen Möbelvollsortimenters im WirtschaftsPark an die Verwaltung
herangetreten. Im Zuge der sich dann anschließenden Gespräche mit Verwaltungsspitze und
Wirtschaftsförderungen sind entsprechende Flächenbereiche im Bebauungsplan Nr. 140 für das
Vorhaben längerfristig reserviert worden.
Die Firma Kleinpoppen Projektentwicklung tritt als Investor auf. Sie möchte das Grundstück
kaufen, entsprechend bebauen und dann an einen Betreiber aus der Branche langfristig
vermieten. Sowohl das Grundstück als auch die eigentliche Immobilie verbleiben somit im Besitz
der Kleinpoppen Projektentwicklung.
Im interfraktionellen Gespräch vom 24. Juni diesen Jahres wurde das Projekt erstmals
ausführlicher im politischen Raum präsentiert. Neben einem ersten Konzept der Kleinpoppen
Projektentwicklung wurde auch eine erste Einschätzung bzgl. der zu beachtenden
planungsrechtlichen Voraussetzungen (Landes- und Regionalplanung) sowie der Verträglichkeit
des Projektes mit dem regionalen und lokalen Einzelhandel durch die BBE vorgestellt. Diese erste
Einschätzung kam zu einem positiven Ergebnis. Im weiteren Verlauf des Projektes ist eine
dezidierte gutachterliche Betrachtung des Vorhabens jedoch dann unumgänglich. Die Kleinpoppen
Projektentwicklung brachte in dieser Runde zudem ihren Wunsch zum Ausdruck, dass das
gesamte Projekt – sowohl in der Politik wie auch in der öffentlichen Wahrnehmung – auf einem
breiten Votum fußen muss. Gleichzeitig wurde aber auch seitens des Investors sehr deutlich zum
Ausdruck gebracht, dass der eigentliche Betreiber erst dann genannt wird, wenn das Baurecht
vorliegt.
Im Nachgang zum interfraktionellen Gespräch wurde am 31. Juli ein erstes informelles Gespräch
mit dem zuständigen Dezernenten bei der Bezirksregierung in Köln geführt. Danach ist das
Vorhaben auf Grund der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen – Lage in einem allgemeinen
Siedlungsbereich, Begrenzung des zentrenrelevanten Randsortiments auf max. 2.500 m² grundsätzlich genehmigungsfähig. In einem detaillierten Gutachten muss allerdings dargelegt
werden, dass das Vorhaben zentrale Versorgungsbereiche in Erftstadt und in benachbarten
Städten nicht wesentlich beeinträchtigt. In Verbindung mit der Ansiedlung eines SegmüllerMöbelhauses hat das Oberverwaltungsgericht gefordert, bei dieser Untersuchung von einem
„Worst-Case-Szenario“, die Abschätzung der Umsätze betreffend, auszugehen ist. Die bisher von
der BBE zugrunde gelegten Umsatzkennziffern genügen diesen Anforderungen noch nicht voll
umfänglich.
Unmittelbar nach der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Erftstadt muss eine zügige
Kontaktaufnahme mit dem Investor zwecks Klärung der grundlegenden Sachverhalte erfolgen.
Aus Sicht der Verwaltung sind das zwingend:
1. Festlegung eines Grundstückskaufpreis,
2. Gestaltung bzw. Inhalte des Grundstückvertrages,
3. vollständige Übernahme der Kosten für die Änderung der gesamten Bauleitplanung durch
den Investor,
4. vollständige Übernahme der Kosten für alle für die Bauleitverfahren erforderlichen
Gutachten durch den Investor,
5. Auswahl und Beauftragung der Gutachter, welche durch die Stadt Erftstadt zu erfolgen hat.
Im Anschluss daran ergeben sich hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise folgende Schritte:
Beginn des eigentlichen Planungsprozesses mit der notwendigen Änderung des
Flächennutzungsplans (FNP) und des Bebauungsplanes Nr. 140.
Beginn des Abstimmungsprozesses mit den Trägern öffentlicher Belange.
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In Vertretung
(Erner)
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