Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (WirtschaftsPark/Ansiedelung eines Möbelhauses - Sachstand und weitere Vorgehensweise)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
123 kB
Datum
06.11.2014
Erstellt
04.09.14, 18:47
Aktualisiert
02.10.14, 15:07
Beschlussvorlage (WirtschaftsPark/Ansiedelung eines Möbelhauses - Sachstand und weitere Vorgehensweise) Beschlussvorlage (WirtschaftsPark/Ansiedelung eines Möbelhauses - Sachstand und weitere Vorgehensweise) Beschlussvorlage (WirtschaftsPark/Ansiedelung eines Möbelhauses - Sachstand und weitere Vorgehensweise)

öffnen download melden Dateigröße: 123 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 384/2014 Az.: Amt: - 01.4 BeschlAusf.: - 01.4 Datum: 29.08.2014 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 02.10.2014 Datum Freigabe -100- gez. Wirtz Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Termin Bemerkungen 11.09.2014 vorberatend Rat 30.09.2014 beschließend Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung 06.11.2014 vorberatend Betrifft: WirtschaftsPark/Ansiedelung eines Möbelhauses - Sachstand und weitere Vorgehensweise Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Erftstadt spricht sich für eine Ansiedelung eines Möbelhauses (hochwertiger Vollsortimenter) im WirtschaftsPark aus und beauftragt die Verwaltung, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und die erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen mit dem Investor vorzubereiten. Begründung: Bereits im Spätsommer 2012 ist die Firma Kleinpoppen Projektentwicklung mit der Idee einer Ansiedelung eines hochwertigen Möbelvollsortimenters im WirtschaftsPark an die Verwaltung herangetreten. Im Zuge der sich dann anschließenden Gespräche mit Verwaltungsspitze und Wirtschaftsförderungen sind entsprechende Flächenbereiche im Bebauungsplan Nr. 140 für das Vorhaben längerfristig reserviert worden. Die Firma Kleinpoppen Projektentwicklung tritt als Investor auf. Sie möchte das Grundstück kaufen, entsprechend bebauen und dann an einen Betreiber aus der Branche langfristig vermieten. Sowohl das Grundstück als auch die eigentliche Immobilie verbleiben somit im Besitz der Kleinpoppen Projektentwicklung. Im interfraktionellen Gespräch vom 24. Juni diesen Jahres wurde das Projekt erstmals ausführlicher im politischen Raum präsentiert. Neben einem ersten Konzept der Kleinpoppen Projektentwicklung wurde auch eine erste Einschätzung bzgl. der zu beachtenden planungsrechtlichen Voraussetzungen (Landes- und Regionalplanung) sowie der Verträglichkeit des Projektes mit dem regionalen und lokalen Einzelhandel durch die BBE vorgestellt. Diese erste Einschätzung kam zu einem positiven Ergebnis. Im weiteren Verlauf des Projektes ist eine dezidierte gutachterliche Betrachtung des Vorhabens jedoch dann unumgänglich. Die Kleinpoppen Projektentwicklung brachte in dieser Runde zudem ihren Wunsch zum Ausdruck, dass das gesamte Projekt – sowohl in der Politik wie auch in der öffentlichen Wahrnehmung – auf einem breiten Votum fußen muss. Gleichzeitig wurde aber auch seitens des Investors sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, dass der eigentliche Betreiber erst dann genannt wird, wenn das Baurecht vorliegt. Im Nachgang zum interfraktionellen Gespräch wurde am 31. Juli ein erstes informelles Gespräch mit dem zuständigen Dezernenten bei der Bezirksregierung in Köln geführt. Danach ist das Vorhaben auf Grund der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen – Lage in einem allgemeinen Siedlungsbereich, Begrenzung des zentrenrelevanten Randsortiments auf max. 2.500 m² grundsätzlich genehmigungsfähig. In einem detaillierten Gutachten muss allerdings dargelegt werden, dass das Vorhaben zentrale Versorgungsbereiche in Erftstadt und in benachbarten Städten nicht wesentlich beeinträchtigt. In Verbindung mit der Ansiedlung eines SegmüllerMöbelhauses hat das Oberverwaltungsgericht gefordert, bei dieser Untersuchung von einem „Worst-Case-Szenario“, die Abschätzung der Umsätze betreffend, auszugehen ist. Die bisher von der BBE zugrunde gelegten Umsatzkennziffern genügen diesen Anforderungen noch nicht voll umfänglich. Unmittelbar nach der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Erftstadt muss eine zügige Kontaktaufnahme mit dem Investor zwecks Klärung der grundlegenden Sachverhalte erfolgen. Aus Sicht der Verwaltung sind das zwingend: 1. Festlegung eines Grundstückskaufpreis, 2. Gestaltung bzw. Inhalte des Grundstückvertrages, 3. vollständige Übernahme der Kosten für die Änderung der gesamten Bauleitplanung durch den Investor, 4. vollständige Übernahme der Kosten für alle für die Bauleitverfahren erforderlichen Gutachten durch den Investor, 5. Auswahl und Beauftragung der Gutachter, welche durch die Stadt Erftstadt zu erfolgen hat. Im Anschluss daran ergeben sich hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise folgende Schritte:   Beginn des eigentlichen Planungsprozesses mit der notwendigen Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) und des Bebauungsplanes Nr. 140. Beginn des Abstimmungsprozesses mit den Trägern öffentlicher Belange. -2- In Vertretung (Erner) -3-