Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
2,0 MB
Datum
06.11.2014
Erstellt
04.09.14, 18:47
Aktualisiert
04.09.14, 18:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Wissen schafft Zukunft.
Ersteinschätzung zur
möglichen Neuansiedlung
eines Möbelhauses im
Wirtschaftspark Erftstadt
Köln, im Juni 2014
BBE-Handelsberatung GmbH
Dipl.-Geogr. Rainer Schmidt-Illguth
© by BBE Handelsberatung GmbH
www.bbe.de
Inhaltsverzeichnis
1
2
3
Ausgangssituation und Projektbeschreibung
3
1.1
Aufgabenstellung
3
1.2
Standortseitige Rahmenbedingungen
4
1.3
Sortimentskonzept und Verkaufsflächen
5
1.4
Vorgaben der Landes- und Regionalplanung
6
1.5
Vorgaben des kommunalen Einzelhandelskonzeptes
8
1.6
Planungsrechtliche Situation
10
1.7
Zwischenfazit
12
Wettbewerbssituation
13
2.1
Regionale Wettbewerbssituation
13
2.2
Wettbewerb im Stadtgebiet Erftstadt
15
Fazit
16
3.1
Potenzielles Markgebiet
16
3.2
Mögliche Auswirkungen auf den Einzelhandel in Erftstadt
18
www.bbe.de
2
1
Ausgangsituation und Projektbeschreibung
1.1 Aufgabenstellung
Der Stadt Erftstadt liegt die Interessenbekundung eines Investors vor, auf einem Grundstück im Wirtschaftspark Erftstadt ein
Möbelhaus anzusiedeln. Das Vorhaben soll voraussichtlich über eine Verkaufsfläche von etwa 29.000 m² verfügen.
Vor Einleitung eines förmlichen Verfahrens möchte die Stadt Erftstadt zunächst eine gutachterliche Stellungnahme zur
Ersteinschätzung möglicher Auswirkungen einer Möbelhaus-Planung einholen.
Im Mittelpunkt steht dabei die Beantwortung der Frage, welche absatzwirtschaftlichen Auswirkungen auf die
Einzelhandelsstrukturen in den zentralen Versorgungsbereichen der Stadt Erftstadt grundsätzlich auftreten könnten, wenn im
Wirtschaftspark ein branchenübliches Möbelhaus dieser Größenordnung angesiedelt würde. Dabei soll zunächst auf eine
genaue Quantifizierung möglicher Umsatzumverteilungseffekte verzichtet werden und stattdessen eine qualitative
Abschätzung möglicher Auswirkungen vorgenommen werden.
Mit der vorliegenden Stellungnahme werden zunächst die genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen erläutert und die
relevanten Daten zur Wettbewerbssituation im Marktsegment Möbel/ Einrichtungsbedarf zusammengefasst.
Auf Basis einer ersten Marktanteilsprognose wird darüber hinaus eine Umsatzschätzung durchgeführt, in die auch die
regionalen Wettbewerbsstrukturen einfließen.
Schließlich wird eine qualitative Ersteinschätzung möglicher absatzwirtschaftlicher Auswirkungen vorgenommen. Somit liefert
die Stellungnahme ersten Aussagen dazu, ob einer Realisierung des Möbelhauses grundsätzliche landesplanerische oder
städtebauliche Belange entgegenstehen könnten.
www.bbe.de
3
1 Ausgangsituation und Projektbeschreibung
1.2 Standortseitige Rahmenbedingungen
Östlich der Ortslage Lechenich befindet sich an der
Bundesstraße 265 der Gewerbestandort „Wirtschaftspark“.
Insgesamt umfasst das Gebiet eine Fläche von rd. 57 ha.
Weite Teile des Standortes sind noch ungenutzt.
Der Wirtschaftspark ist über die B 265 sehr gut an die östlich
verlaufende Bundesautobahn BAB 1/ 61 angebunden und
verfügt demnach über eine hohe Verkehrszentralität.
Im nördlichen Teil des Wirtschaftsparks hat sich u.a. mit etwa
2.000 m² Verkaufsfläche das Pferdesporthaus Loesdau
angesiedelt. Im weiteren Umfeld, insbesondere im westlich
angrenzenden Gewerbegebiet, befinden sich eine Reihe
weiterer Einzelhandelsnutzungen (vornehmlich Fachmärkte,
z.B. Fressnapf, Pflanzencenter, A.T.U. ,sowie ein ALDI
Discountmarkt).
Quelle: BBE Handelsberatung, 2014
www.bbe.de
4
1 Ausgangsituation und Projektbeschreibung
1.3 Sortimentskonzept und Verkaufsflächen
Sortimentskonzept nach der Erftstädter Sortimentsliste
Sortimente (WZ 2003)
Verkaufsfläche
in m²
in %
nicht-zentrenrelevant, davon
26.350 m²
90,9%
Wohnmöbel (aus 47.59.1)
23.550 m²
81,2%
Bettwaren (aus 47.51)
900 m²
3,1%
Bodenbeläge, Tapeten / Farben (aus 47.53 / 47.52.3)
800 m²
2,8%
Kinderwagen / -sicherheitssitze (aus 47.59.9 / 45.32.0)
200 m²
0,7%
Holz-, Kork-, Flecht- und Korbwaren (aus 47.59.9)
100 m²
0,3%
Lampen, Leuchten und Beleuchtungsartikel (aus 47.49.2)
800 m²
2,8%
2.500 m²
8,6%
Haushalts- / Heimtextilien (aus 47.51 / 47.53)
800 m²
2,8%
GPK / Haushaltsgegenstände (aus 47.59.2 / 47.59.9)
700 m²
2,4%
Kunstgegenstände (aus 47.78.3)
600 m²
2,1%
Verschiedene Warengruppen der Babyerstaustattung
150 m²
0,5%
„Aktionswaren“ *
250 m²
0,9%
Weitere Servicebereiche (Bäcker, Kiosk)
150 m²
0,5%
zentrenrelevant, davon
Summe
29.000 m²
Knapp 91 % der projektierten
Verkaufsflächen entfallen auf nicht-zentrenrelevante Sortimente. Hierunter fallen u.a.
die Kernsortimente des Möbelhauses
(Wohnmöbel inkl. Küchen).
Darüber hinaus ist geplant, auf etwa 9 %
der Verkaufsfläche auch zentrenrelevante
Randsortimente anzubieten. Dabei handelt
es sich vornehmlich um die Haushalts- und
Heimtextilien, Glas/ Porzellan/ Keramik und
sonstige Haushaltgegenstände sowie
Kunstgegenstände (i.e. S. Geschenkartikel).
Diese Randsortimente sind hinsichtlich
Zusammensetzung und Dimensionierung
als branchenüblich zu bewerten und werden
in dieser Form von fast allen Möbelhäusern
in vergleichbarer Größenordnung und in
Ergänzung zum Kernsortiment angeboten.
100,0%
Quelle: Kleinpoppen Projekte; BBE Handelsberatung, Rundungsdifferenzen möglich
*nicht zuzuordnen, da Wechselsortimente, u. a. aus den Sortimenten Haushalt, GPK, Deko-/ Geschenkartikel, Gartenbedarf etc.
www.bbe.de
5
1 Ausgangsituation und Projektbeschreibung
1.4 Vorgaben der Landes- und Regionalplanung
Der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel –
wurde von der Landesregierung mit Zustimmung des Landtags als Rechtsverordnung beschlossen und ist am 13. Juli 2013 in
Kraft getreten. Mit diesem landesplanerischen Fachplan werden die folgenden Ziele und Grundsätze festgelegt, die im
Rahmen der Bauleitplanung von den Kommunen beachtet (Ziele) bzw. in die Abwägung von Bauleitplänen einbezogen
(Grundsätze) werden müssen.
Im vorliegenden Planfall, also der Ansiedlung eines Möbelhauses sind folgende Grundsätze und Ziele relevant:
■
Festlegung 1: Großflächige Einzelhandelsbetriebe dürfen nur innerhalb der in den Regionalplänen dargestellten
„Allgemeinen Siedlungsbereiche“ errichtet werden (Ziel).
■
Festlegung 3: Beeinträchtigungsverbot: Großflächige Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten dürfen
zentrale Versorgungsbereiche nicht wesentlich beeinträchtigen (Ziel).
■
Festlegung 4: Großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten sollen so dimensioniert
werden, dass der zu erwartende Gesamtumsatz die sortimentsbezogene Kaufkraft in der Gemeinde nicht überschreitet
(Grundsatz).
■
Festlegung 5: Betriebe mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten dürfen dann außerhalb zentraler
Versorgungsbereiche angesiedelt werden, wenn die zentrenrelevanten Randsortimente auf max. 10 % der
Verkaufsfläche beschränkt werden (Ziel) und
Festlegung 6: der Umfang des zentrenrelevanten Randsortiments soll 2.500 m² Verkaufsfläche nicht überschreiten
(Grundsatz).
www.bbe.de
6
1 Ausgangsituation und Projektbeschreibung
1.4 Vorgaben der Landes- und Regionalplanung
Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln (Stand Oktober 2013)
Wie im vorliegenden Ausschnitt aus dem aktuellen Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln zu erkennen ist,
befinden sich die Flächen des Wirtschaftsparks Erftstadt innerhalb des „Allgemeinen Siedlungsbereichs“.
Standortseitig entspricht das Vorhaben somit den Zielen der Landesplanung.
Quelle: Regionalplan Regierungsbezirk Köln, 2013
www.bbe.de
7
1 Ausgangsituation und Projektbeschreibung
1.5 Vorgaben des kommunalen Einzelhandelskonzeptes
www.bbe.de
8
1 Ausgangsituation und Projektbeschreibung
1.5 Vorgaben des kommunalen Einzelhandelskonzeptes
Zur Neuansiedlung großflächiger Einzelhandelbetriebe sind mach dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Erftstadt
folgende Entwicklungsleitlinien zu berücksichtigen:
Großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten können unter der Voraussetzung der
raumordnerischen und städtebaulichen Verträglichkeit auch außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche angesiedelt
werden.
Als Standort für zusätzliche großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten kommt
im Wesentlichen der Bereich des Wirtschaftsparks infrage.
Für eine Konzentration von zentrenverträglichen Großbetrieben auf diesen Standortbereich sprechen vor allem folgende
Gründe:
■
Die zentrale Lage zwischen den beiden Hauptsiedlungskörpern von Liblar und
Lechenich.
■
Die hohe Verkehrsgunst des Wirtschaftsparks bietet auch betreiberseitige Vorteile.
■
Generell reduziert die Konzentration von Einzelhandelsbetrieben den Ressourceneinsatz (Verbrauch von Flächen,
Bau und Unterhaltung von Verkehrswegen).
www.bbe.de
9
1 Ausgangsituation und Projektbeschreibung
1.6 Planungsrechtliche Situation
Flächennutzungsplan (FNP)
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt für das Gebiet des
Wirtschaftsparks Erftstadt gewerbliche Bauflächen dar.
Die Ansiedlung eines großflächigen Möbelhauses macht
somit eine Flächennutzungsplan-Änderung erforderlich.
Diese Änderung der Bauleitplanung hat auch das Verfahren
nach § 34 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen
(LPlG NRW) zu durchlaufen.
Dabei hat die Regionalplanungsbehörde zu prüfen, ob das
Vorhaben zur Ansiedlung eines Möbelhauses mit den
Grundsätzen und Zielen der Landesplanung (siehe Kap. 1.4)
übereinstimmt.
Aus Sicht der Landesplanung werden folgende
Festlegungen auf der Ebene des Flächennutzungsplans
erwartet:
■
Darstellung einer „Sonderbaufläche Möbeleinzelhandel“
■
Darstellung der maximal zulässigen Verkaufsfläche
hier: max. 29.000 m² VKF
■
Darstellung der für zentrenrelevante Randsortimente
maximal zulässigen Verkaufsfläche
hier: max. 2.500 m² VKF
www.bbe.de
Quelle: Stadt Erftstadt, 2014
10
1 Ausgangsituation und Projektbeschreibung
1.6 Planungsrechtliche Situation
Planungsrecht (Bebauungsplan)
Die für das Möbelhaus angefragten Grundstücke befinden sich
im Geltungsbereich des seit Mai 2005 rechtskräftigen
Bebauungsplans „140 WirtschaftsPark Erftstadt“. Dieser setzt
ein eingeschränktes Gewerbegebiet fest.
Zulässig sind lediglich Einzelhandelsbetriebe mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten sowie der so genannte
Annexhandel (werkstattgebundener Verkauf).
Die Ansiedlung eines großflächigen Möbelhauses macht somit
eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich.
Der geänderte Plan hat folgende Festsetzungen im Sinne
von § 11 Abs. 3 BauNVO zu treffen:
■
Nutzungsart: Sondergebiet Möbeleinzelhandel
■
zulässige Verkaufsfläche, hier: max. 29.000 m²
■
zulässige Sortimente, unterschieden nach nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten und zentrenrelevanten
Randsortimenten nach der Erftstädter Sortimentsliste
■
Quelle: Stadt Erftstadt, 2014
für die Randsortimente werden die zulässige
Gesamtfläche (hier: 2.500 m²) sowie VerkaufsflächenObergrenzen für einzelne Sortimentsgruppen festzusetzen
sein.
www.bbe.de
11
1 Ausgangsituation und Projektbeschreibung
1.7 Zwischenfazit
zum Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)/ Regionalplan
Die Planung stellt einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten nach Erftstädter Liste
dar.
Das Möbelhaus soll auf maximal 10 % zentrenrelevante Randsortimente anbieten. Die Flächen des Wirtschaftsparks Erftstadt
befinden sich innerhalb des als Allgemeiner Siedlungsbereich ausgewiesenen Gebietes. Insofern ist eine Genehmigungsfähigkeit
auch außerhalb eines zentralen Versorgungsbereiches im Sinne des LEP NRW grundsätzlich gegeben.
zum Kommunalen Einzelhandelskonzept
Die Kompatibilität mit dem Zentrenkonzept der Stadt Erftstadt ist gegeben: Großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nichtzentrenrelevanten Kernsortimenten könnten demnach unter der Voraussetzung der raumordnerischen und städtebaulichen
Verträglichkeit im Bereich des Wirtschaftsparks angesiedelt werden.
zum Planungsrecht
Die Ansiedlung eines Möbelhauses macht die Änderung des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplan erforderlich
(Parallel-Verfahren).
Im Bebauungsplan sind genaue Festsetzungen zu zulässigen Verkaufsflächen und Sortimenten zu treffen.
Diese Änderung der Bauleitplanung hat das Verfahren nach § 34 LPlG NRW zu durchlaufen. Die landesplanerischen Grundsätze
und Ziele des sachlichen Teilplans großflächiger Einzelhandel veranlassen die Regionalplanungsbehörde dazu, bereits auf der
Ebene des Flächennutzungsplans Darstellungen zur maximal zulässigen Verkaufsfläche und der für zentrenrelevante
Randsortimente maximal zulässigen Verkaufsfläche einzufordern.
www.bbe.de
12
2 Wettbewerbssituation
2.1 Regionale Wettbewerbssituation
www.bbe.de
13
2 Wettbewerbssituation
2.1 Regionale Wettbewerbssituation
Regionale Wettbewerbssituation
Als Hauptwettbewerber sind große Möbelhäuser zu betrachten, die hinsichtlich Verkaufsfläche und Sortimentsausrichtung
mit dem Planvorhaben vergleichbar sind. Vorliegend wurde eine erste Grobanalyse der regionalen Wettbewerbsstrukturen
durchgeführt, indem die wichtigen Möbelanbieter mit einer Verkaufsfläche von mindestens 4.000 m² im regionalen Kontext
erfasst wurden (Quelle: BBE-Möbeldatenbank, Stand 1. Quartal 2014).
Es ist festzustellen, dass sich eine Reihe größerer Wettbewerbsstandorte in der Region befinden. Die für das
Planvorhaben bedeutsamste Agglomerationen findet sich in Köln-Marsdorf/ Frechen. Wesentlichen Einfluss auf die
räumliche Ausdehnung des potenziellen Marktgebiets des Planvorhabens nehmen auch die Standorte Möbel Brucker in
Kall, Möbel Pallen in Würselen, die Porta-Standorte in Köln-Porz und Bornheim sowie das Höffner Rösrather
Möbelzentrum in Rösrath.
Zu beachten ist auch, dass in der Stadt Pulheim die Ansiedlung eines Segmüller-Möbelhauses geplant ist mit mindestens
40.000 m² Verkaufsfläche geplant ist. Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan erfolgte im Frühjahr 2014. Allerding
wird der Bebauungsplan beklagt, so dass noch nicht feststeht, wann die Realisierung erfolgen wird. .
Die im Stadtgebiet von Erftstadt vorhandenen Wettbewerbsstrukturen sind aufgrund ihrer Größe tendenziell eher auf die
lokale Nachfrage und ein nicht über den Nahbereich hinaus reichendes Einzugsgebiet ausgerichtet (siehe auch Kap 2.2).
www.bbe.de
14
2 Wettbewerbssituation
2.2 Wettbewerb im Stadtgebiet Erftstadt
Wettbewerbsstruktur im Stadtgebiet Erftstadt
Der Erftstädter Einzelhandel konzentriert sich im Wesentlichen auf die Stadtteilzentren Lechenich und Liblar und wird darüber
hinaus ergänzt durch zwei Nahversorgungszentren (vgl. Zentrenstruktur S.10). Fachmarktstandorte finden sich vornehmlich in
Gewerbegebietslage im Stadtteil Lechenich (Gewerbegebiet Lechenich Ost).
Zusammenfassend ist festzustellen, dass in Erftstadt hinsichtlich Verkaufsflächengrößenordnung und Sortimentsausrichtung
kein mit dem Plankonzept vergleichbarer Anbieter ansässig ist. Der Fachhandel für Möbel- und Einrichtungsbedarf beschränkt
sich auf wenige Betriebe.
Besonders zu betrachten sind dabei die Anbieter innerhalb der zentralen Versorgungsbereiche. Im Einzelnen handelt es sich
dabei um die Anbieter Möbel & Küchen Birkhölzer im Nahversorgungszentrum Carl-Schurz-Straße, Raumausstattung RubelBrüggen im Stadtteilzentrum Lechenich sowie das Dänische Bettenlager im Erftstadt-Center. Darüber hinaus sind keine
Warengruppenspezialisten innerhalb zentraler Versorgungsbereiche ansässig.
Weiterhin anzuführen sind die in Streulagen ansässigen Betriebe „Küchenstudio Wisskirchen“ (Liblar) und „KüchenTreff
Junker“ (Lechenich).
Differenziert man die Verkaufsflächen hinsichtlich ihrer potenziellen Wettbewerbsrelevanz, ergibt sich folgendes Bild
(Relevante Wettbewerber mit Kernsortiment Möbel/ Einrichtungsbedarf):
VKF in m²
Potenziell Projektrelevant (Einrichtungsbedarf)
In m²
in %
Bewertung
Ortsmitte Lechenich
4.855
rd. 350
ca. 7,2
Marginale Wettbewerbsüberschneidungen
Erftstadt-Center
13.790
rd. 630
ca. 4,5
Marginale Wettbewerbsüberschneidungen
Bereich Carl-Schurz-Straße
6.350
rd. 2.000
ca. 31,4
Wettbewerbsüberschneidungen mit einem
großflächigen Anbieter
Sonstiges Stadtgebiet
32.645
rd. 2.000
ca. 6,1
Marginale Wettbewerbsüberschneidungen
Summe
57.640
rd. 4.480
ca. 7,7
Insgesamt nur geringe Überschneidungen
Quelle: BBE Handelsberatung, 2010, 2014
www.bbe.de
15
3 Fazit
3.1 Potenzielles Marktgebiet
www.bbe.de
16
3 Fazit
3.1 Potenzielles Marktgebiet
Potenzielles Marktgebiet
Wie dargelegt, sind die Hauptwettbewerber im Raum Köln, in Aachen und Kall lokalisiert.
Die in Erftstadt ansässigen Anbieter von Möbeln und Einrichtungsbedarfes sprechen in der Tendenz vor allem die örtliche
Nachfrage an.
In der Konsequenz bedeutet dies, dass ein Möbelhaus in der geplanten Größenordnung seine Umsätze überwiegend aus
einem Marktgebiet generieren wird, dass annäherungsweise der 30-Minuten-Fahrtzeitzone um den Projektstandort
entspricht.
Die kartographische Darstellung auf der Folgeseite gibt diese Fahrtzeitzone wieder. Diese reicht im Westen bis Eschweiler,
im Nordwesten bis Bergheim und Pulheim, im Nordosten bis in die südwestlichen Kölner Stadtbezirke, im Osten bis Brühl
und Bornheim, im Süden zum unteren Ahrtal und im Südwesten bis in den Raum Blankenheim.
In diesem Raum leben (ohne die Großstädte Köln und Bonn) rd. 1,2 Mio. Einwohner, die über ein
Nachfragevolumen in Höhe von etwa 380 Mio. € verfügen.
www.bbe.de
17
3 Fazit
3.2 Mögliche Auswirkungen auf den Einzelhandel in Erftstadt
Die Planung sieht ein Möbelhaus mit einer Verkaufsfläche von 29.000 m² vor. Der neue Wettbewerber würde vor allem in den
Wettbewerb mit Möbelhäusern im Raum Köln, in Aachen und Kall treten und seine Umsätze somit überwiegend aus einem
Marktgebiet generieren, dass annäherungsweise der 30-Minuten-Fahrtzeitzone um den Projektstandort entspricht.
Das neue Möbelhaus könnte innerhalb dieses Marktgebiets einen Marktanteil von bis zu 8 % erreichen. Nach dieser Prognose
ist somit eine Umsatzgrößenordnung von etwa 40 Mio. € zu erreichen.
Diese Umsätze würde das Möbelhaus überwiegend durch Umsatzumverteilung zu Lasten seiner Hauptwettbewerber und
damit gegenüber denjenigen Standorten generieren, die heute von den Kunden aus dem potenziellen Marktgebiet primär zum
Einkauf von Möbeln und Einrichtungsbedarf aufgesucht werden.
Im Stadtgebiet von Erftstadt sind heute nur wenige Einzelhandelsbetriebe mit Angeboten von Möbeln und Einrichtungsbedarf
ansässig. Dazu gehören die Anbieter Möbel & Küchen Birkhölzer an der Carl-Schurz-Straße, Raumausstattung RubelBrüggen an der Bonner Straße in Lechenich sowie das Dänische Bettenlager im Erftstadt-Center.
Neben diesen Betrieben mit Standorten innerhalb zentraler Versorgungsbereiche würde ansonsten vor allem noch die
Küchenanbieter Junker in Lechenich und Wisskirchen in Liblar in Wettbewerbsbeziehungen zum neuen Möbelhaus stehen.
Mit Blick auf die heutigen Angebotsstrukturen in Erftstadt ist somit davon auszugehen, dass der lokale Einzelhandel nur in
begrenztem Maße von der Ansiedlung eines Möbelhauses im Wirtschaftspark Erftstadt betroffen würde.
Denn die ansässigen Betriebe würden aufgrund ihrer abweichenden Marktpositionierung nur in eingeschränkten
Wettbewerbsbeziehungen zu einem Möbelhaus der geplanten Größenordnung stehen.
Dies gilt auch für die größten Betriebe mit projektrelevanten Sortimenten:
■
Möbel Birkhölzer: Einrichtungshaus mit höher- bis hochpreisigem Sortiment und deutlicher Serviceorientierung
■
Rubel-Brüggen: hochwertige Raumausstattung
■
Küchenanbieter Junker und Wisskirchen: Warengruppenspezialisten mit Schwerpunkt bei Markenküchen
■
Dänisches Bettenlager: Warengruppenspezialist mit spezialisiertem Sortiment
www.bbe.de
18
Kontakt
Rainer Schmidt-Illguth
Niederlassungsleiter
Köln
Goltsteinstraße 87a
D – 50968 Köln
Telefon 0221 789 41-160
Telefax 0221 789 41-169
E-Mail
schmidt-illguth@bbe.de
www.bbe.de
19