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Beschlussvorlage (Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen im Stadtgebiet - Festlegung der Prioritäten)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
126 kB
Datum
22.10.2014
Erstellt
09.10.14, 15:07
Aktualisiert
09.10.14, 15:07
Beschlussvorlage (Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen im Stadtgebiet - Festlegung der Prioritäten) Beschlussvorlage (Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen im Stadtgebiet - Festlegung der Prioritäten) Beschlussvorlage (Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen im Stadtgebiet - Festlegung der Prioritäten)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 415/2014 Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -082-/-65- Datum: 02.10.2014 gez. Knips Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 09.10.2014 Dezernat 6 BM Datum Freigabe -100- gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin 22.10.2014 Bemerkungen beschließend Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen im Stadtgebiet - Festlegung der Prioritäten Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 2.185.000,00 1.966.500,00 (aufgeteilt auf (aufgeteilt auf 3 Jahre ) 3 Jahre) Folgekosten in €: Kostenträger: 120 547 010 Sachkonto: 0511003 / 2311063 Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2014, 2015, 2016 X Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die in der Begründung dargestellte Prioritätenliste zum 1. Bauabschnitt des barrierefreien Ausbaus von Bushaltestellen wird beschlossen Begründung: Nachdem im Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr der Beschluss gefasst wurde, einen Förderantrag beim Nahverkehr Rheinland (NVR) einzureichen, erhielt die Stadt Erftstadt im Jahr 2011 eine Einplanungsmitteilung über den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen vom NVR. Die Eigenanteile der Stadt Erftstadt wurden 2012 sowie die weitere Finanzplanung über drei Jahre in den Haushalt eingebracht. In den Jahren 2012 und 2013 befand sich die Stadt Erftstadt im Nothaushalt, so dass dieser Ausbau erst einmal nicht weiter verfolgt werden konnte. Mit der Vorlage V284/2013 konnte dann die Vergabe von Ingenieurleistungen vergeben werden. Die Bestandsaufnahmen aller Bushaltestellen im Stadtgebiet durch das beauftragte Ingenieurbüro stehen vor dem Abschluss. Mit Einreichen des Finanzierungsantrages prüft der Nahverkehr Rheinland als zuständiger Fördergeber, ob die Stadt Erftstadt für die Förderung des 1. Bauabschnittes eine Bewilligung erhalten kann. Für diesen 1. Bauabschnitt stehen die Mittel in Höhe von 728.344,00 € im Haushalt zur Verfügung, wovon 655.500 € als Fördermittel an die Stadt Erftstadt zurückgezahlt werden. Das entspricht einer Förderung von 90 %. Die Zahlen für den 2. und 3. Bauabschnitt in den Jahren 2015 und 2016 sind identisch. Sollte die Prüfung durch den NVR ergeben, dass derzeit keine Förderung möglich ist, wird mit der Maßnahme nicht begonnen. Zur Information möchte ich anmerken, dass im Zuge dieser Maßnahmen mit dem Rückbau von Busbuchten und die Umgestaltung zum Halten direkt am Fahrbahnrand begonnen wird. Mehrere Busbuchten im Stadtgebiet sind zu kurz dimensioniert, so dass ein nahes, gerades Heranfahren der Busse an den Bordstein nicht möglich ist. Mit dem Halten am Fahrbandrand ist ein barrierefreier Einstieg im Zusammenspiel mit Niederflurbussen gewährleistet. Ausnahmen zur Umgestaltung bilden hier die Busbuchten, die auch für Wartezeiten, z.B. vor Schulen oder auch als Pausenzeiten für Busfahrer, genutzt werden. Diese Busbuchten werden wir beibehalten. Durch diese Umgestaltung werden neben Verbesserungen für die Fahrgäste auch verkehrliche Verbesserungen für den Busbetrieb erreicht. Zum einen kann der ÖPNV durch diese Maßnahme beschleunigt werden, da einerseits Behinderungen durch parkende PKW in den Haltebereichen reduziert werden und andererseits ist die direkte Weiterfahrt im fließenden Verkehr möglich. Ein pünktlicher ÖPNV stellt für den Fahrgast immer mehr ein wichtiges Qualitätskriterium dar. Zu den Qualitätsmerkmalen zählt neben der Errichtung von Wartehallen, wenn dies räumlich möglich ist, auch das Anbringen von Fahrradständer sowie ausreichende Beleuchtung. Diese Einrichtungen werden mit in den Förderantrag aufgenommen. Es muss festgelegt werden, welche Haltestellen im Zuge der Umsetzung des 1. Bauabschnittes umgebaut werden sollen. Für einige Haltestellen liegen Beschlüsse der städtischen Gremien vor, dass ein Umbau notwendig ist. Diese sollen zunächst umgesetzt werden. Im 1. Bauabschnitt sollen weiterhin die Haltestellen berücksichtigt werden, die eine sehr hohe Frequentierung durch Fahrgäste aufweisen. Dem 1. Bauabschnitt werden dann die nachfolgend aufgeführten Haltestellen zugeordnet. Haltestellen, für die ein Beschluss vorliegt:  Haltestellen „Gladbacher Str.“, E.- Erp, Richtung E. - Lechenich (A 193/2010)  Haltestelle „Maarweg“, E.- Gymnich, Richtung Kerpen (A 252/2010)  Haltestelle „Frenzenstr.“, E.- Lechenich, Richtung Kerpen ( B 257/2009)  Haltestellen „Bliesheim Markt“, (Jakob-Giesen-Platz) Richtung E.- Lechenich  Haltestellen „von-Stephan-Str.“, im Kontext mit der Errichtung der Querungshilfe -2- Aus bautechnischen und finanziellen Gründen werden beide Richtungen der Haltestellen sowie die Haltestelle in Erftstadt-Erp „Steinfelder Str.“ umgebaut, damit die Baustelleneinrichtung ausschließlich einmal vor Ort erforderlich ist. Weitere Vorschläge zur Prioritätenliste des 1. Bauabschnittes aufgrund der hohen Frequentierung:         Haltestellen „Einkaufscenter“ Haltestellen „Theodor-Heuss-Str.“ Haltestellen „Schloss Gracht“ Haltestellen „Frauental“ Haltestellen „Schloss Buschfeld“ Haltestellen „Bahnhofstr.“ Haltestellen „Liblar Kirche“ Haltestellen „Niederweg“ Nach der Vorlage des Bewilligungsbescheides werde ich dem Ausschuss die Maßnahmen zum 2. -und 3. Bauabschnitt vorlegen. In Vertretung (Hallstein, techn. Beigeordnete) -3-