Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
126 kB
Datum
22.10.2014
Erstellt
09.10.14, 15:07
Aktualisiert
09.10.14, 15:07
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 415/2014
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -082-/-65- Datum: 02.10.2014
gez. Knips
Kämmerer
gez. Lüngen, 1.
Beigeordneter
Dezernat 4
09.10.2014
Dezernat 6
BM
Datum Freigabe -100-
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
22.10.2014
Bemerkungen
beschließend
Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen im Stadtgebiet - Festlegung der Prioritäten
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
2.185.000,00
1.966.500,00
(aufgeteilt auf
(aufgeteilt auf
3 Jahre )
3 Jahre)
Folgekosten in €:
Kostenträger:
120 547 010
Sachkonto:
0511003 / 2311063
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2014, 2015, 2016
X Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die in der Begründung dargestellte Prioritätenliste zum 1. Bauabschnitt des barrierefreien
Ausbaus von Bushaltestellen wird beschlossen
Begründung:
Nachdem im Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr der Beschluss gefasst wurde, einen
Förderantrag beim Nahverkehr Rheinland (NVR) einzureichen, erhielt die Stadt Erftstadt im Jahr
2011 eine Einplanungsmitteilung über den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen vom NVR.
Die Eigenanteile der Stadt Erftstadt wurden 2012 sowie die weitere Finanzplanung über drei Jahre
in den Haushalt eingebracht. In den Jahren 2012 und 2013 befand sich die Stadt Erftstadt im
Nothaushalt, so dass dieser Ausbau erst einmal nicht weiter verfolgt werden konnte.
Mit der Vorlage V284/2013 konnte dann die Vergabe von Ingenieurleistungen vergeben werden.
Die Bestandsaufnahmen aller Bushaltestellen im Stadtgebiet durch das beauftragte Ingenieurbüro
stehen vor dem Abschluss.
Mit Einreichen des Finanzierungsantrages prüft der Nahverkehr Rheinland als zuständiger
Fördergeber, ob die Stadt Erftstadt für die Förderung des 1. Bauabschnittes eine Bewilligung
erhalten kann. Für diesen 1. Bauabschnitt stehen die Mittel in Höhe von 728.344,00 € im Haushalt
zur Verfügung, wovon 655.500 € als Fördermittel an die Stadt Erftstadt zurückgezahlt werden. Das
entspricht einer Förderung von 90 %. Die Zahlen für den 2. und 3. Bauabschnitt in den Jahren
2015 und 2016 sind identisch.
Sollte die Prüfung durch den NVR ergeben, dass derzeit keine Förderung möglich ist, wird mit der
Maßnahme nicht begonnen.
Zur Information möchte ich anmerken, dass im Zuge dieser Maßnahmen mit dem Rückbau von
Busbuchten und die Umgestaltung zum Halten direkt am Fahrbahnrand begonnen wird. Mehrere
Busbuchten im Stadtgebiet sind zu kurz dimensioniert, so dass ein nahes, gerades Heranfahren
der Busse an den Bordstein nicht möglich ist. Mit dem Halten am Fahrbandrand ist ein
barrierefreier Einstieg im Zusammenspiel mit Niederflurbussen gewährleistet.
Ausnahmen zur Umgestaltung bilden hier die Busbuchten, die auch für Wartezeiten, z.B. vor
Schulen oder auch als Pausenzeiten für Busfahrer, genutzt werden. Diese Busbuchten werden wir
beibehalten. Durch diese Umgestaltung werden neben Verbesserungen für die Fahrgäste auch
verkehrliche Verbesserungen für den Busbetrieb erreicht. Zum einen kann der ÖPNV durch diese
Maßnahme beschleunigt werden, da einerseits Behinderungen durch parkende PKW in den
Haltebereichen reduziert werden und andererseits ist die direkte Weiterfahrt im fließenden Verkehr
möglich. Ein pünktlicher ÖPNV stellt für den Fahrgast immer mehr ein wichtiges Qualitätskriterium
dar.
Zu den Qualitätsmerkmalen zählt neben der Errichtung von Wartehallen, wenn dies räumlich
möglich ist, auch das Anbringen von Fahrradständer sowie ausreichende Beleuchtung. Diese
Einrichtungen werden mit in den Förderantrag aufgenommen.
Es muss festgelegt werden, welche Haltestellen im Zuge der Umsetzung des 1. Bauabschnittes
umgebaut werden sollen. Für einige Haltestellen liegen Beschlüsse der städtischen Gremien vor,
dass ein Umbau notwendig ist. Diese sollen zunächst umgesetzt werden. Im 1. Bauabschnitt
sollen weiterhin die Haltestellen berücksichtigt werden, die eine sehr hohe Frequentierung durch
Fahrgäste aufweisen. Dem 1. Bauabschnitt werden dann die nachfolgend aufgeführten
Haltestellen zugeordnet.
Haltestellen, für die ein Beschluss vorliegt:
Haltestellen „Gladbacher Str.“, E.- Erp, Richtung E. - Lechenich (A 193/2010)
Haltestelle „Maarweg“, E.- Gymnich, Richtung Kerpen (A 252/2010)
Haltestelle „Frenzenstr.“, E.- Lechenich, Richtung Kerpen ( B 257/2009)
Haltestellen „Bliesheim Markt“, (Jakob-Giesen-Platz) Richtung E.- Lechenich
Haltestellen „von-Stephan-Str.“, im Kontext mit der Errichtung der Querungshilfe
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Aus bautechnischen und finanziellen Gründen werden beide Richtungen der Haltestellen sowie die
Haltestelle in Erftstadt-Erp „Steinfelder Str.“ umgebaut, damit die Baustelleneinrichtung
ausschließlich einmal vor Ort erforderlich ist.
Weitere Vorschläge zur Prioritätenliste des 1. Bauabschnittes aufgrund der hohen Frequentierung:
Haltestellen „Einkaufscenter“
Haltestellen „Theodor-Heuss-Str.“
Haltestellen „Schloss Gracht“
Haltestellen „Frauental“
Haltestellen „Schloss Buschfeld“
Haltestellen „Bahnhofstr.“
Haltestellen „Liblar Kirche“
Haltestellen „Niederweg“
Nach der Vorlage des Bewilligungsbescheides werde ich dem Ausschuss die Maßnahmen zum 2.
-und 3. Bauabschnitt vorlegen.
In Vertretung
(Hallstein, techn. Beigeordnete)
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