Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
27 kB
Datum
04.11.2014
Erstellt
28.08.14, 15:08
Aktualisiert
13.10.14, 15:18
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 361/2014
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 20.08.2014
gez. Dr. Risthaus
Kämmerer
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
Termin
24.09.2014
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
09.09.2014
beschließend
04.11.2014
beschließend
Anregung bzgl. Verlegung der Halteverbotszone auf der Rektor-Thar-Straße um ca. 40
Meter in Richtung Annastraße
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Rektor-Thar-Straße wurde als Anliegerstraße mit einer schmalen Fahrbahn (ca. 5,00m Breite)
ausgebaut. Gehwege sind in der Rektor-Thar-Straße nicht vorhanden. In einem Teilbereich gibt es
beidseitige Schrammborde in einer Breite von jeweils ca. 0,70m.
Das in dem Antrag beschriebene Parkverbot (Zeichen Nr.286 StVO) gilt für die nördliche
Fahrbahnseite im Abschnitt zwischen Annastraße und Rektor-Thar-Straße Haus-Nr. 2. Meine
Prüfung vor Ort hat ergeben, das wegen den gegenüberliegenden Garagenzufahrten eine
Änderung hinsichtlich einer Lockerung der geltenden Parkverbotsregelung nicht möglich ist. Die
uneingeschränkte Benutzung der Garagenzufahrten muss erhalten bleiben.
In Vertretung
(Hallstein)