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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Verlegung der Halteverbotszone auf der Rektor-Thar-Straße um ca. 40 Meter in Richtung Annastraße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
27 kB
Datum
04.11.2014
Erstellt
28.08.14, 15:08
Aktualisiert
13.10.14, 15:18
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Verlegung der Halteverbotszone auf der Rektor-Thar-Straße um ca. 40 Meter in Richtung Annastraße)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 361/2014 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 20.08.2014 gez. Dr. Risthaus Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM Termin 24.09.2014 Datum Freigabe -100- Bemerkungen 09.09.2014 beschließend 04.11.2014 beschließend Anregung bzgl. Verlegung der Halteverbotszone auf der Rektor-Thar-Straße um ca. 40 Meter in Richtung Annastraße keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die Rektor-Thar-Straße wurde als Anliegerstraße mit einer schmalen Fahrbahn (ca. 5,00m Breite) ausgebaut. Gehwege sind in der Rektor-Thar-Straße nicht vorhanden. In einem Teilbereich gibt es beidseitige Schrammborde in einer Breite von jeweils ca. 0,70m. Das in dem Antrag beschriebene Parkverbot (Zeichen Nr.286 StVO) gilt für die nördliche Fahrbahnseite im Abschnitt zwischen Annastraße und Rektor-Thar-Straße Haus-Nr. 2. Meine Prüfung vor Ort hat ergeben, das wegen den gegenüberliegenden Garagenzufahrten eine Änderung hinsichtlich einer Lockerung der geltenden Parkverbotsregelung nicht möglich ist. Die uneingeschränkte Benutzung der Garagenzufahrten muss erhalten bleiben. In Vertretung (Hallstein)