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Beschlussvorlage (Jugendhilfeplanung V.2 - Erziehungsberatung (2. Fortschreibung))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
105 kB
Datum
19.11.2014
Erstellt
16.10.14, 15:05
Aktualisiert
16.10.14, 15:05
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 430/2014 Az.: 51 JHP Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51 - Datum: 07.10.2014 Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 15.10.2014 Dezernat 6 BM Datum Freigabe -100- gez. Feldmann Amtsleiter RPA Beratungsfolge Unterausschuss Jugendhilfeplanung Termin 29.10.2014 vorberatend Jugendhilfeausschuss 19.11.2014 beschließend Betrifft: Bemerkungen Jugendhilfeplanung V.2 - Erziehungsberatung (2. Fortschreibung) Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Entwurf der Jugendhilfeplanung für die Erziehungsberatung wird zur Kenntnis genommen. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die in Kapitel 4.2 dargestellte Maßnahmeplanung. Begründung: Eine Jugendhilfeplanung für die Erziehungsberatung wurde erstmalig in Erftstadt am 05.06.2003 (V 7/2620) im Jugendhilfeausschuss beraten. Der Ausschuss erteilte an die Verwaltung des Jugendamtes den Auftrag für eine Fortschreibung am 10.07.2013 (V 291/2013). In der gleichen Sitzung wurde von den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses die Bildung einer Planungsgruppe beschlossen. Im Zeitraum vom Juli 2013 bis September 2014 tagte dieses Gremium im Rahmen der Trägerbeteiligung insgesamt zehnmal. Hinsichtlich des Angebotes von Einrichtungen und Dienste ergab die Fortschreibung keinen weitergehenden Bedarf. Bzgl. der Veranstaltungen wurde folgende Maßnahmenplanung vereinbart: - - - - - Verstärktes Erreichen von weniger motivierten Klientinnen und Klienten im Rahmen des niederschwelligen Angebotes u. a. durch Weiterentwicklung von Sprechstunden in den Familienzentren und in der Hauptschule. Motivierung von Klienten, Angebote differenziert zu nutzen und ggf. von der Nutzung eines Dienstes zur Inanspruchnahme eines anderen Dienstes zu wechseln. Verbessertes Erreichen von Klientinnen und Klienten mit Migrationshintergrund und bestehender Sprachproblematik durch Einsatz von Dolmetscherinnen und Dolmetschern. Weiterentwickelung der Beratung für Fachkräfte / Kooperation mit Fachkräften in Kitas (U3), Schulen (inkl. OGS) sowie Jugendamt, PFD, Arbeitskreis Frühe Hilfen und weiterer Dienste (Frauenberatung, `Kurve kriegen´, Kinder- und Jugendpsychiatrie etc.). Prüfung, ob die schon bestehende gute Vernetzung durch Einrichtung einer AG nach § 78 KJHG zusätzlich gefördert werden kann. Entwicklung von Strategien zur Unterstützung von Familien im Hinblick auf eine eventuelle Rückführung von Kindern nach einer stationären Maßnahme. Förderung neuer Aufgaben wie Beratung von abgebenden Eltern bei Inpflegegabe eines Kindes. Unterstützung von komplexen Fällen im Bereich Inklusion. Eine vorliegende Jugendhilfeplanung der Erziehungsberatung mit einer Laufzeit bis 2017 ist Voraussetzung für eine fortschrittliche Qualitätsentwicklung im Rahmen den § 79a SGB VIII (vgl. V 288/2013). Vorlagen aus der letzten Wahlperiode, auf die im Text Bezug genommen wird, können gerne bei der Verwaltung angefordert oder im Ratsinformationssystem im Internet eingesehen werden. In Vertretung (Lüngen, 1. Beigeordneter) -2-