Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
105 kB
Datum
19.11.2014
Erstellt
16.10.14, 15:05
Aktualisiert
16.10.14, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 430/2014
Az.: 51 JHP
Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51 - Datum: 07.10.2014
Kämmerer
gez. Lüngen, 1.
Beigeordneter
Dezernat 4
15.10.2014
Dezernat 6
BM
Datum Freigabe -100-
gez. Feldmann
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Unterausschuss Jugendhilfeplanung
Termin
29.10.2014
vorberatend
Jugendhilfeausschuss
19.11.2014
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Jugendhilfeplanung V.2 - Erziehungsberatung (2. Fortschreibung)
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Entwurf der Jugendhilfeplanung für die Erziehungsberatung wird zur Kenntnis genommen.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die in Kapitel 4.2 dargestellte Maßnahmeplanung.
Begründung:
Eine Jugendhilfeplanung für die Erziehungsberatung wurde erstmalig in Erftstadt am
05.06.2003 (V 7/2620) im Jugendhilfeausschuss beraten. Der Ausschuss erteilte an die
Verwaltung des Jugendamtes den Auftrag für eine Fortschreibung am 10.07.2013 (V
291/2013). In
der gleichen
Sitzung wurde
von
den Mitgliedern des
Jugendhilfeausschusses die Bildung einer Planungsgruppe beschlossen. Im Zeitraum
vom Juli 2013 bis September 2014 tagte dieses Gremium im Rahmen der
Trägerbeteiligung insgesamt zehnmal.
Hinsichtlich des Angebotes von Einrichtungen und Dienste ergab die Fortschreibung
keinen weitergehenden Bedarf. Bzgl. der Veranstaltungen wurde folgende
Maßnahmenplanung vereinbart:
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Verstärktes Erreichen von weniger motivierten Klientinnen und Klienten im
Rahmen des niederschwelligen Angebotes u. a. durch Weiterentwicklung von
Sprechstunden in den Familienzentren und in der Hauptschule.
Motivierung von Klienten, Angebote differenziert zu nutzen und ggf. von der
Nutzung eines Dienstes zur Inanspruchnahme eines anderen Dienstes zu
wechseln.
Verbessertes Erreichen von Klientinnen und Klienten mit Migrationshintergrund
und bestehender Sprachproblematik durch Einsatz von Dolmetscherinnen und
Dolmetschern.
Weiterentwickelung der Beratung für Fachkräfte / Kooperation mit Fachkräften
in Kitas (U3), Schulen (inkl. OGS) sowie Jugendamt, PFD, Arbeitskreis Frühe
Hilfen und weiterer Dienste (Frauenberatung, `Kurve kriegen´, Kinder- und
Jugendpsychiatrie etc.).
Prüfung, ob die schon bestehende gute Vernetzung durch Einrichtung einer AG
nach § 78 KJHG zusätzlich gefördert werden kann.
Entwicklung von Strategien zur Unterstützung von Familien im Hinblick auf eine
eventuelle Rückführung von Kindern nach einer stationären Maßnahme.
Förderung neuer Aufgaben wie Beratung von abgebenden Eltern bei
Inpflegegabe eines Kindes.
Unterstützung von komplexen Fällen im Bereich Inklusion.
Eine vorliegende Jugendhilfeplanung der Erziehungsberatung mit einer Laufzeit bis 2017
ist Voraussetzung für eine fortschrittliche Qualitätsentwicklung im Rahmen den § 79a SGB
VIII (vgl. V 288/2013).
Vorlagen aus der letzten Wahlperiode, auf die im Text Bezug genommen wird, können
gerne bei der Verwaltung angefordert oder im Ratsinformationssystem im Internet
eingesehen werden.
In Vertretung
(Lüngen, 1. Beigeordneter)
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