Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
1,1 MB
Datum
19.11.2014
Erstellt
16.10.14, 15:05
Aktualisiert
16.10.14, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Erftstadt
Amt für Jugend und Familie
Jugendhilfeplanung
Hilfen zur Erziehung
Teilplanung V.2
Erziehungsberatung
JHA vom 19.11.2014; V 430/2014
1. Fortschreibung
Stand: 09.2014
Teilplanung V.2 – Erziehungsberatung (1. Fortschreibung)
Vorwort
Eine Jugendhilfeplanung für die Erziehungsberatung wurde erstmalig in Erftstadt
am 05.06.2003 (V 7/2620) im Jugendhilfeausschuss beraten. Die systematische
Erhebung und Gegenüberstellung des Bedarfs, des Bestandes und der Maßnahmeplanung im Beratungsbereich ist wie in allen anderen Tätigkeitsbereichen der
Jugendhilfe hierbei eine festgelegte Vorgehensweise.
Gemäß § 28 SGB VIII sollen sowohl die Erziehungsberatungsstellen, als auch
andere Beratungsdienste und -einrichtungen bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrundeliegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung,
unterstützen. Es muss also auch berücksichtigt werden, von wem in Erftstadt weitere Hilfen angeboten werden. Ziel der Erziehungsberatung ist insofern auch, bei
Bedarf auf die von unterschiedlichen Trägern institutionell ausdifferenzierten
Dienste und ihre Vernetzungen hinzuweisen.
Grundlegend für die Jugendhilfeplanung der Erziehungsberatung gemäß § 27 und
§ 28 SGB VIII sind u. a. die jährlich im Jugendhilfeausschuss vorgelegten Berichte der örtlichen Erziehungsberatungsstelle Schlossstraße (EBS). Die Beratungsstelle wird aufgrund eines zum 01.01.1991 zwischen der Stadt Erftstadt und dem
Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis in Kraft getretenen Vertrages tätig. Die
Höhe des Zuschusses der Stadt Erftstadt bemisst sich seit 1996 nach vier Fachkräften für die Erziehungsberatung und einer Sekretariatskraft. Darüber hinaus
erhält die Erziehungsberatungsstelle Mittel für den Einsatz von Honorarkräften
(1.056 Gesamtstunden). In der letzten Änderung des Vertrages wurde am
23.02.2011 (V 52/2011) eine weitere Stelle für Frühe Hilfen (0,5 Stellenanteil) und
Sekretariat (0,1) vereinbart. Demzufolge verfügt die EBS über insgesamt 5,6 Stellen (plus Honorarkräfte sowie 1,0 FK für Brühler Schulen).
Über die Erziehungsberatung hinaus, können durch die Beratungsstelle laut Vertrag auch Aufgaben nach den §§ 16, 17 und 18 SGB VIII wahrgenommen werden. Die Beplanung dieser Leistungen erfolgte letztmals in der Teilplanung III Familienförderung (V 652/2010; JHA vom 23.02.2011). Das dritte Kapitel dieser
Vorlage beschäftigt sich insbesondere mit dem Bedarf besonderer Problemgruppen (z. B. Familien mit psychischen Erkrankungen und Suchtproblemen).
Auf die bei der Planung der Erziehungsberatung zu berücksichtigenden demografischen und sozialräumlichen Aspekte verweisen die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Jugendhilfeplanung. Wichtig ist auch, in den folgenden Ausführungen zwischen der Erziehungsberatung als Leistung und der Erziehungsberatung
als Institution, zu unterscheiden.
Die Evaluation einer Planung ist umso schwieriger, je länger sie zurück liegt. Wie
im vorliegenden Fall auch, können zwischenzeitliche gesetzliche Entwicklungen
(z.B. BKiSchG) Planungsparameter beeinflussen und die Planzielkontrolle erschweren. Zudem gilt zur Datenqualität die folgende Erkenntnis: Eine Statistik ist
immer nur so gut, wie das, was gemeldet wird.
Eine vorliegende Jugendhilfeplanung der Erziehungsberatung mit einer Laufzeit
bis 2017 ist Voraussetzung für eine fortschrittliche Qualitätsentwicklung im Rahmen den § 79a SGB VIII.
2
Amt für Jugend und Familie der Stadt Erftstadt - Jugendhilfeplanung
Teilplanung V.2 – Erziehungsberatung (1. Fortschreibung)
Inhalt
Vorwort ................................................................................................................... 2
1
Einleitung ...................................................................................................... 4
1.1
Planungsauftrag ......................................................................................... 4
1.2
Beteiligungsverfahren ................................................................................ 5
1.3
Planzielkontrolle ......................................................................................... 5
1.4
Neue Planungsziele ................................................................................... 6
2
Bedarfsermittlung ........................................................................................ 8
2.1
Gründe für die Hilfegewährung .................................................................. 8
2.2
Bedarf aus Sicht der Kinder, Jugendlichen und Familien......................... 10
2.3
Bedarf aus Sicht der Träger ..................................................................... 12
2.4
Sozialräumliche Verteilung der Fälle........................................................ 15
2.5
Zusammenfassung des Bedarfs .............................................................. 16
3
Bestandsaufnahme .................................................................................... 18
4
Maßnahmeplanung bis 2017 ..................................................................... 19
4.1
Einrichtungen / Dienste ............................................................................ 19
4.2
Veranstaltungen / Vernetzung ................................................................. 20
4.3
Schlussbemerkungen .............................................................................. 21
Amt für Jugend und Familie der Stadt Erftstadt - Jugendhilfeplanung
3
Teilplanung V.2 – Erziehungsberatung (1. Fortschreibung)
1
Einleitung
Eine besondere Bedeutung im Spektrum der Beratungsleistungen der Kinderund Jugendhilfe hat die Erziehungsberatung. Sie ist bezüglich ihrer quantitativen Inanspruchnahme allein die mit Abstand am meisten genutzte Erziehungshilfe.1 Gemäß § 28 SGB VIII sollen Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste und -einrichtungen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei der Trennung und Scheidung unterstützen. Dabei
sollen Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen zusammenwirken, die mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut sind.
Im nächsten Abschnitt (1.1) wird der Planungsauftrag dargestellt, gefolgt vom
Beteiligungsverfahren (1.2). Nach der Planzielkontrolle in Kapitel 1.3 folgt die
Darstellung der neuen Planungsziele / Fragestellungen für die Jugendhilfeplanung der Erziehungsberatung (1.4).
1.1
Planungsauftrag
Der Jugendhilfeausschuss erteilte an die Verwaltung des Amtes für Jugend
und Familie den Auftrag für die Fortschreibung der Jugendhilfeplanung V.2 –
Erziehungsberatung – am 10.07.2013 (V 291/2013). In der gleichen Sitzung
wurde von den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses die Bildung der Planungsgruppe `Erziehungsberatung´ beschlossen. Danach sollte sich das
Gremium wie folgt zusammensetzen:
eine Vertretung der Erziehungsberatungsstelle Schlossstraße
eine Vertretung des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) im Amt für
Jugend und Familie der Stadt Erftstadt
zwei Vertretungen des Pädagogischen Familiendienstes (PFD) im Trägerverbund des Amt für Jugend und Familie der Stadt Erftstadt mit dem
Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer (SKFM)
Der Planungsablauf war wie folgt:
Tabelle 1
Ablauf der Planung zur Erziehungsberatung
Datum
Gremium
Thema
10.07.2013
Jugendhilfeausschuss Planungsauftrag (V 291/2013)
04.09.2013
Planungsgruppe
Planungsauftakt
15.10.2013
Planungsgruppe
Bedarfsermittlung
05.02.2014
Planungsgruppe
Bestandsaufnahme (div. Träger)
02.04.2014
Planungsgruppe
Bedarfsermittlung
14.05.2014
Planungsgruppe
Bedarfsermittlung
30.07.2014
Planungsgruppe
Bedarfsermittlung
19.08.2014
Planungsgruppe
Maßnahmeplanung
24.09.2014
Planungsgruppe
Maßnahmeplanung
29.10.2014
Unterausschuss JHP Beratung (V 430/2014)
05.11.2014
Jugendhilfeausschuss Beschluss
Quelle: JHP 09.2014
1
4
Das zahlenmäßige Verhältnis der verschiedenen Hilfen wird in Kapitel 2.3 dargestellt.
Amt für Jugend und Familie der Stadt Erftstadt - Jugendhilfeplanung
Teilplanung V.2 – Erziehungsberatung (1. Fortschreibung)
Bereits für die erste Jugendhilfeplanung der Erziehungsberatung wurden die
Träger zu einer Planungsgruppe gemäß § 80 SGB VIII eingeladen, um zukünftige Maßnahmen auf der Basis der derzeitigen und zukünftigen Rahmenbedingungen (Bevölkerungsentwicklung, Sozialstruktur und Sozialraumbeschreibung) zu entwickeln.
1.2
Beteiligungsverfahren
Eine Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII für die Erziehungsberatung
hat sich in Erftstadt bisher nicht etabliert. Eine institutionalisierte Kooperation
zwischen ASD und Erziehungsberatungsstelle erfolgt in Erftstadt regelmäßig
durch jährlich stattfindende Fachtagungen oder wechselnde Einladungen in
die jeweiligen Dienstbesprechungen sowie durch regelmäßige Besprechungen
der Leitungen von ASD und Erziehungsberatungsstelle (ca. dreimal im Jahr).
Neben der oben angeführten Beteiligung von Trägern der freien Jugendhilfe
sowie sonstiger im Arbeitsfeld aktiven Institutionen wird in der Jugendhilfeplanung Wert auf die Beteiligung der Betroffenen selbst gelegt. In § 80 SGB VIII
ist festgelegt, dass „der Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten (…) zu ermitteln“ ist.
In der Vergangenheit wurden zur Ermittlung des Bedarfs bei den Betroffenen
Befragungen durchgeführt. Zur Vermeidung des dafür erforderlichen Aufwands wurde in der vorliegenden Planung auf eine direkte Befragung der Betroffenen verzichtet. Stattdessen fand am 05.02.2014 ein Gespräch mit Fachvertretern aus verschiedenen Institutionen statt (vgl. Kap. 2.3).
1.3
Planzielkontrolle
Der erste Entwurf der Teilfachplanung `Erziehungsberatung´ wurde am
05.06.2003 im Jugendhilfeausschuss behandelt (V 7/2620), und zur weiteren
Beratung in den Unterausschuss Jugendhilfeplanung verwiesen. Es folgte eine gemeinsame Beratung der Zusammenfassung aller Teilplanungen für die
Hilfen zur Erziehung durch ASD, Erziehungsberatung und PFD in der Sitzung
des JHA am 19.11.2003 (Anlage 1 zur V 7/2477; V 7/2620; V 7/2621).
Eine Evaluation der Planung der Erziehungsberatung ist teilweise möglich. Einige Planungsziele, die die Prävention betreffen, konnten in der Jugendhilfeplanung III – Familienförderung umgesetzt werden.2 Eine Gegenüberstellung der Planungsziele und der Maßnahmen sind in der folgenden Tabelle dokumentiert.
Die im Jahr 2003 formulierten Ziele wurden durch neue gesetzliche Regelungen im Kinderschutz teilweise verändert und überholt. In diesem Zusammenhang wird wiederholt auf die Jugendhilfeplanung III – Familienförderung –
verwiesen.
2
vgl. Jugendhilfeplanung III – Familienförderung – V 652/2010 (S. 9); JHA vom 23.02.2011.
Amt für Jugend und Familie der Stadt Erftstadt - Jugendhilfeplanung
5
Teilplanung V.2 – Erziehungsberatung (1. Fortschreibung)
Tabelle 2
Planzielkontrolle der 1. Jugendhilfeplanung V.2 – Erziehungsberatung
Nr.
1
2
3
Planungsziel
Differenzierte statistische
Erfassung der Veranstaltungen und Teilnehmer/innen
Verbesserte Vernetzung
und Abstimmung der Angebote
Umsetzung
- wurde
umgesetzt
Bemerkung
Die Erziehungsberatung
legt kontinuierlich Jahresberichte vor.
- wurde
umgesetzt
Errichtung einer `Elternschule´ mit Trägern der
freien Jugendhilfe
- wurde
umgesetzt
Die Zusammenarbeit wurde weiter entwickelt (Kooperation mit Gesundheitshilfe, Frühe Hilfen)
Veranstaltungen der VHS,
Neugeborenenbesuche,
Angebote der Familienzentren.
Quelle: V 7/2477; JHA vom 05.06.2003 sowie V 652/2010 (S. 9); JHA vom 23.02.2011
In der Jugendhilfeplanung III – Familienförderung wurden auch Planungsziele formuliert, die die Frühen Hilfen betreffen. Als Bedarf wurde die Verbesserung einer unzureichenden Bindungsfähigkeit von jungen und sozial benachteiligten Familien bzw. Familien mit Risikofaktoren (Bedarfsträger) konstatiert. Die Anzahl der betroffenen Familien3 wurde mit ca. 480 bis 720 beziffert. Folgendes Angebot sollte u. a. von der Erziehungsberatung unterbreitet
werden: `Guter Start durch frühe Hilfen´ Frühförderung von Familien mit Risikofaktoren. Eingerichtet ab dem 01.06.2012 wurde eine 60-Prozent-Stelle
(inkl. Verwaltungsanteil).
1.4
Neue Planungsziele / Fragestellungen
Das Ziel der Planung der Erziehungsberatung und der jeweiligen Fortschreibung ist eine bedarfsgerechte Realisierung hinsichtlich benötigter Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen. Regelmäßig sollte aber auch ein darüber
hinausgehender, sich mittelfristig entwickelnder Bedarf weiterverfolgt werden.
Planungsziele ergeben sich, wie oben dargestellt, in erster Linie aus den gesetzlichen Vorgaben. Die folgenden Fragen aus dem HzE-Bericht 20134 und
den Sitzungen der Planungsgruppe können auf neue Ziele im laufenden Planungsprozess hinweisen. Sie sollen anregen, sich auf der Basis der statistischen Analysen intensiver mit den Ergebnissen der Berichte auseinanderzusetzen.5 Die Fragen beziehen sich auf die Erziehungsberatung als Hilfeleistung und als Institution.
3
4
5
6
Laut Infos zum Kinderschutzgesetz wenden 10 bis 15 % der Eltern schwerwiegendere und
häufigere körperliche Bestrafungen an und 5 bis 10 % aller Kinder bis 6 Jahre werden vernachlässigt.
vgl. HzE Bericht 2013, S. 39 bzw. 42. Die HzE-Berichte werden jährlich herausgegeben von
der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik und den Landesjugendämtern Westfalen
und Rheinland. Verantwortlich für den Inhalt und Gestaltung ist die Dortmunder Arbeitsstelle
Kinder- & Jugendhilfestatistik, Forschungsverbund Deutsches Jugendinstitut / TU Dortmund.
vgl. HzE-Bericht 2011, S. 11: „Dies gilt umso mehr, als dass in vielen Fällen die Statistik die
fachlichen Fragen zwar nicht abschließend beantworten kann, aber häufig können die Zahlen zumindest helfen, die richtigen Fragen zu stellen.“
Amt für Jugend und Familie der Stadt Erftstadt - Jugendhilfeplanung
Teilplanung V.2 – Erziehungsberatung (1. Fortschreibung)
1) Inwieweit haben sich die Rahmenbedingungen der Erziehungsberatung im örtlichen Hilfesystem mit Blick auf mehr Sozialraumorientierung verändert?
2) Inwieweit haben sich die Rahmenbedingungen der Erziehungsberatung im örtlichen Hilfesystem mit Blick auf Frühe Hilfen verändert?
3) Wie gestaltet sich für die Erziehungsberatung das Verhältnis von fallbezogener Finanzierung und einer Pauschalfinanzierung?
4) Welche Berichtswesensysteme haben sich für die Erziehungsberatung
mit Blick auf die Finanzierungsmodalitäten vor Ort entwickelt?
5) Gibt es ein verbindliches Profil der Erziehungsberatung im örtlichen
Hilfe- und Unterstützungssystem?
6) Welche Veränderungen sind aktuell für das Profil der Erziehungsberatung vor Ort zu beobachten?
7) Wodurch unterscheidet sich das Profil der Erziehungsberatung im
konzeptionellen Kontext anderer Stellen / Institutionen des örtlichen
Hilfesystems (ASD, PFD, andere überregionale Angebote)?
8) Was heißt das mit Blick auf das Verhältnis von Einzelfallarbeit und
fallübergreifender Arbeit bzw. Sozialraumarbeit?
9) Wie sieht eine Kooperation zwischen den unterschiedlichen Anbietern
von Erziehungsberatung im örtlichen Hilfe- und Unterstützungssystem
aus?
10) Wie und inwieweit sind die Angebote der Erziehungsberatung mit anderen Hilfen vernetzt?
11) Wie werden die Hilfen aufeinander abgestimmt, damit Erziehungsziele
erreicht werden (Rahmenbedingungen und Standards)?
12) Inwiefern sind die hohen Inanspruchnahmewerte in der Altersgruppe
der 6- bis unter 10-Jährigen in Verbindung mit schulischen Belastungen und dem Übergang zur weiterführenden Schule in Verbindung zu
bringen?
13) Welche Faktoren erklären in diesem Zusammenhang die höhere Inanspruchnahme von Leistungen der Erziehungsberatung bei Jungen?
14) Wie wird der Bedarf von anderen Hilfeträgern interpretiert?
15) Was ist zur Befriedigung des Bedarfs, der von anderen Trägern geäußert wird, erforderlich?
16) Wie ist die im Verhältnis zu anderen Kommunen hohe Inanspruchnahme der Erziehungsberatungsstelle in Erftstadt auf dem Hintergrund der sinkenden Anzahl der unter 21-Jährigen bzw. Familien zu
interpretieren?
Die nachfolgenden Ausführungen orientieren sich an den o. a. Fragestellungen. Eine abschließende Beantwortung der Fragen erfolgt in den Schlussbemerkungen des Kapitels 4.3.
Amt für Jugend und Familie der Stadt Erftstadt - Jugendhilfeplanung
7
Teilplanung V.2 – Erziehungsberatung (1. Fortschreibung)
2
Bedarfsermittlung
Der Bedarf nach Erziehungsberatung lässt sich nicht exakt bestimmen. Die
bestehenden Einrichtungen und Dienste berichten über die Inanspruchnahmen. Als Hilfskonstruktion zur Bestimmung des Bedarfs werden im Folgenden
allgemeine Einschätzungen zur psychosozialen Belastungen der Bevölkerung,
HzE-Berichte, Kinder- und Jugendberichte sowie die Erfahrungswerte der
Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) zu Rate gezogen. Der Bedarf
wird ebenfalls durch die Ausweitung von Aufgaben aufgrund veränderter gesetzlicher Bestimmungen geprägt (BKiSchG).
Zur Bestimmung des Bedarfs müssen die sozioökonomischen und demografischen Rahmenbedingen beachtet werden (vgl. I.2 – Bevölkerungsentwicklung,
I.3 Sozialraumbeschreibung und I.4 – Sozialraumanalyse). In Kapitel 2.1 wird
auf die Gründe, die für die Hilfegewährung angegeben wurden, eingegangen.
Über den Bedarf aus Sicht der Kinder, Jugendlichen und Familien wird in Kapitel 2.2, und den Bedarf aus Sicht der Träger in Kapitel 2.3 berichtet. In Kapitel 2.4 wird auf die sozialräumliche Verteilung der Fälle der Erziehungsberatungsstelle eingegangen. Eine Zusammenfassung des Bedarfs erfolgt in Kapitel 2.5.
2.1
Gründe für die Hilfegewährung
Die Bundesjugendhilfestatistik schreibt seit 2007 die Erfassung der Hauptgründe vor, nach der allgemein die Hilfen zur Erziehung, hier speziell die der
Erziehungsberatung, gewährt werden. Diese Begrenzung auf die Kernprobleme, die zur Hilfegewährung geführt haben, soll zur hilfeartspezifischen Differenzierung beitragen. Durch einen Vergleich mit der Landesstatistik werden
die Daten aus Erftstadt relativiert. Wird eine natürliche Schwankung der Fälle
berücksichtigt, ergeben sich Differenzen in den Bereichen `Belastungen durch
Problemlagen der Eltern´ sowie `Entwicklungsauffälligkeiten / seelische Probleme des jungen Menschen´. Nach HzE-Bericht 2012 (akjstat) verteilten sich
die begonnenen Hilfen im Bereich der Erziehungsberatung im Jahr 2010 nach
Problemlagen geordnet landesweit wie folgt (n = 84.422):
8,5 Prozent
82,4 Prozent
85,0 Prozent
unzureichende Förderung, Betreuung, Versorgung
Familiäre Problemlagen
Individuelle Problemlagen
Nach der Statistik der EBS hatten in den letzten Jahren die familiären Problemlagen `Belastungen durch Problemlagen der Eltern´ mit 51,3 Prozent ständig zugenommen. Damit liegt dieser Wert weit über dem Landesdurchschnitt
von bke (17,3 %) und akjstat (16,2 %).
Die Gründe, die die individuellen Problemlagen `Entwicklungsauffälligkeiten /
seelische Probleme des jungen Menschen´ berühren, hatten gegenüber den
Vorjahren mit 54,7 Prozent etwas abgenommen, lagen aber ebenfalls weit
über dem Landesdurchschnitt von bke (28,2 %) und akjstat (28,6 %).
In der folgenden Tabelle werden die Gründe für eine Hilfe durch die EBS im
Jahresvergleich dargestellt und mit überregionalen Daten verglichen.
8
Amt für Jugend und Familie der Stadt Erftstadt - Jugendhilfeplanung
Teilplanung V.2 – Erziehungsberatung (1. Fortschreibung)
Tabelle 3
6
Gründe für die Erziehungsberatung im Jahresvergleich (Angaben in Prozent)
Gründe für die Hilfe
EB Schlossstraße in %
Individuelle Problemlagen
Familiäre Problemlagen
unzureichende Versorgung
2009
Unversorgtheit des jungen Menschen
(z. B. Ausfall der Bezugspersonen wegen
Krankheit, stationärer Unterbringung,
Inhaftierung, Tod; unbegleitet eingereiste
Minderjährige)
2012
2013
bke
akj
Bund
NRW
1,7
1,4
1,2
1,2
0,8
Unzureichende Förderung / Betreuung /
Versorgung des jungen Menschen in der
Familie (z. B. soziale, gesundheitliche,
wirtschaftliche Probleme)
7,1
Gefährdung des Kindeswohls (z. B.
Vernachlässigung, körperliche, psychische,
sexuelle Gewalt in der Familie)
Eingeschränkte Erziehungskompetenz
der Eltern / Personensorgeberechtigten
(z. B. Erziehungsunsicherheit, pädagogische Überforderung, unangemessene Verwöhnung)
Belastung des jungen Menschen durch
Problemlagen der Eltern (z. B. psychische Erkrankung, Suchtverhalten, geistige
oder seelische Behinderung)
7,3
Belastung des jungen Menschen durch
familiäre Konflikte (z. B. Partnerkonflikte, Trennung und Scheidung, Umgangs- /
Sorgerechtsstreitigkeiten, Eltern- / Stiefeltern-Kind-Konflikte, migrationsbedingte
Konfliktlagen)
Auffälligkeiten im sozialen Verhalten
(dissoziales Verhalten) des jungen Menschen (z. B. Gehemmtheit, Isolation,
Geschwisterrivalität, Weglaufen, Aggressivität, Drogen- / Alkoholkonsum, Delinquenz / Straftat)
Entwicklungsauffälligkeiten / seelische
Probleme des jungen Menschen (z. B.
Entwicklungsrückstand, Ängste, Zwänge,
selbst verletzendes Verhalten, suizidale
Tendenzen)
Schulische / berufliche Probleme
(z. B. Schwierigkeiten mit Leistungsanforderungen, Konzentrationsprobleme (ADS,
Hyperaktivität), schulvermeidendes Verhalten (Schwänzen), Hochbegabung)
2011
1,1
3,4
2,8
4,8
2,7
2,6
3,3
4,0
4,8
4,0
24,5
24,5
26,3
17,3
49,9
16,2
3,5
29,9
27,6
25,1
51,1
51,3
47,5
40,2
44,8
44,7
41,4
40,8
39,9
34,3
29,9
28,3
25,5
26,2
22,3
58,4
55,9
54,7
52,9
28,2
28,6
34,0
31,3
28,8
30,2
24,8
21,2
Quelle: Jahresberichte EB Schlossstraße 2009 - 2013; www.bke.de / Statistik, Abruf
15.05.2014; HzE-Bericht 2012 (akj), Datenbasis 2010, S. 92 (max. drei Gründe je begonnene EB konnten angegeben werden).
6
Nach der Einschätzung der Erziehungsberatungsstelle ist das Raster relativ unpräzise. So
kann hinter einer `eingeschränkten Erziehungskompetenz´ eine ganze Reihe anderer Problematiken stecken. Letztlich hat diese Statistik nur Aussagekraft, wenn das spezifische fachliche Verständnis der Begriffe differenzierter erfragt wird. Hinzu kommt, dass maximal drei
Gründe angegeben werden können, aber auch weniger. Auch können sich Gründe im Verlauf einer Hilfe wandeln bzw. wechseln.
Amt für Jugend und Familie der Stadt Erftstadt - Jugendhilfeplanung
9
Teilplanung V.2 – Erziehungsberatung (1. Fortschreibung)
2.2
Bedarf aus Sicht der Kinder, Jugendlichen und Familien
Für die Bestimmung des Bedarfs an Erziehungsberatung müssen wie o. a.
bestimmte Faktoren wie die Siedlungsdichte und demografische Situation, die
familienstrukturellen Bedingungen sowie die sozioökonomische Situation berücksichtigt werden. Dem sind alle vorhandenen Angebote gegenüberzustellen.
Die Fallzahlen werden neben den demografischen Ursachen auch durch eine
zunehmende Belastung der familiären Systeme und eine zunehmende Akzeptanz – vor allem der niederschwelligen Unterstützungsangebote beeinflusst.
Die personelle Ausstattung der Beratungsdienste kann ebenfalls auf die Fallzahlen einwirken. Anzunehmen ist, dass eine zunehmende gesellschaftliche
Anonymisierung und der Rückgang oder der Verzicht auf familiäre und / oder
nachbarschaftliche Hilfeleistungen zu einer verstärkten Inanspruchnahme professioneller Hilfesysteme beiträgt.
Die Zahl der 0- bis < 18-Jährigen Kinder und Jugendlichen ging in Erftstadt
von 9.378 im Jahr 2002 um 1.188 (= 12,7 %) auf 8.190 im Jahr 2013 zurück.
Der Rückgang war nach Altersgruppen unterschiedlich. Ihre stärksten Auswirkungen hatte diese Reduzierung bei den unter 12-Jährigen.
Tabelle 4
Anzahl Jugendeinwohner/innen in Erftstadt (U18) im Vergleich
Stadtteil
Ahrem
Blessem/Fr.
Bliesheim
Borr/Sch.
Dirmerzheim
Erp
Friesheim
Gymnich/M.
Herrig
Kierdorf
Köttingen
Lechenich/K.
Liblar
Niederberg
Ges.
2002
2013
abs.
in %
abs.
190
264
577
73
404
528
589
742
102
522
854
1.818
2.561
154
9.378
2,0
2,8
6,2
0,8
4,3
5,6
6,3
7,9
1,1
5,6
9,1
19,4
27,3
1,6
100,0
170
277
490
65
318
426
542
757
86
510
642
1826
2003
78
8.190
Differenzen
in %
abs.
2,1
-20
3,4
13
6,0
-87
0,8
-8
3,9
-86
5,2
-102
6,6
-47
9,2
15
1,1
-16
6,2
-12
7,8
-212
22,3
8
24,5
-558
1,0
-76
100,0 -1.188
in %
-10,5
4,9
-15,1
-11,0
-21,3
-19,3
-8,0
2,0
-15,7
-2,3
-24,8
0,4
-21,8
-49,4
-12,7
Quelle: KDVZ 10.2002; 08.2013
Ziel der Jugendhilfeplanung ist eine optimale Versorgung der betroffenen Kinder, Jugendlichen und Familien. Wenn bis zu 20 Prozent der Kinder nach wissenschaftlichen Erkenntnissen unter klinisch bedeutsamen Verhaltensauffälligkeiten wie Aggression, Hyperaktivität, Angst, Depression oder Entwicklungsstörungen leiden, so wären bei derzeit 5.958 (2003 = 7.000) Kinder unter
14 Jahren 1.192 (2003 = 1.400) betroffen.7 Die 20-Prozent-Quote wurde durch
7
10
Nach Merchel (1999) sind 15 bis 18 Prozent der Kinder und Jugendlichen verhaltensauffällig. Andere epidemische Untersuchungen rechnen mit 16 Prozent (Esser / Schmidt 1997).
Amt für Jugend und Familie der Stadt Erftstadt - Jugendhilfeplanung
Teilplanung V.2 – Erziehungsberatung (1. Fortschreibung)
die bke relativiert, die im Jahr 2001 den Bedarf aufgrund von eigenen Erhebungen mit 95 je 1.000 Minderjährige (= 9,5 %) angab. Beratungskapazitäten
müssten aber nur für 50 je 1.000 Minderjährige geschaffen werden, da nicht
jeder Bedarf zu einer Nachfrage führe. Rechnerisch wären in Erftstadt dann
410 Minderjährige betroffen (Spalte i).8 Nach der amtlichen Jugendhilfestatistik
sind in NRW drei Prozent der unter 21-Jährigen betroffen (akjdat 2010). Übertragen auf Erftstadt wäre zu erwarten, dass nur etwa 300 junge Menschen unter 21 Jahren eine Erziehungsberatung in Anspruch nehmen würden. Der 14.
Jugendbericht (2013, S. 303) geht von 2,8 Prozent der unter 21-Jährigen aus.
Die folgende Tabelle berechnet die Inanspruchnahme bezogen auf die Stadtteile bei angenommenen Bedarfsquoten (Modellrechnung). In Spalte `h´ ist die
Inanspruchnahme der EBS vermerkt. Berechnet sind die am 31.12. noch laufenden und die im Lauf des Jahres 2012 beendeten Fälle.
Tabelle 5
Inanspruchnahme der EBS und verschiedene Bedarfsquoten (Modellrechnungen)
Stadtteil
a
Ahrem
Blessem/Fr.
Bliesheim
Borr/Sch.
Dirmerzheim
Erp
Friesheim
Gymnich/M.
Herrig
Kierdorf
Köttingen
Lechenich/K.
Liblar
Niederberg
Ges.
Altersgruppen 2013
Inan-
bke
akjstat
< 14 J.
in %
< 18 J.
in %
< 21J.
in %
spruch-
5,0 %
3%
abs.
an ges.
abs.
an ges.
abs.
an ges.
nahme
U 18 J.
U 21 J.
b
c
d
e
f
g
h
i
j
9
14
25
3
16
21
27
38
4
26
32
91
100
4
410
6
10
18
3
11
16
19
27
3
18
24
64
73
3
295
123
208
365
48
238
287
403
578
65
376
456
1.321
1.441
49
5.958
2,1 170
3,5 277
6,1 490
0,8
65
4,0 318
4,8 426
6,8 542
9,7 757
1,1
86
6,3 510
7,7 642
22,2 1.826
24,2 2.003
0,8
78
100,0 8.190
2,1 203
3,4 343
6,0 602
0,8
84
3,9 383
5,2 522
6,6 640
9,2 893
1,1
95
6,2 591
7,8 786
22,3 2.144
24,5 2.434
1,0 100
100,0 9.820
2,1
3,5
6,1
0,9
3,9
5,3
6,5
9,1
1,0
6,0
8,0
21,8
24,8
1,0
100,0
13
9
31
2
14
35
42
64
7
31
31
142
165
5
591
Quelle: KDVZ 08.2013; JHP 2013
Die Prozentwerte für den Bedarf sind bundesweit gemessene Durchschnittswerte. Sie sind tatsächlich von Kommune zu Kommune entsprechend den sozioökonomischen Bedingungen unterschiedlich. Bezogen auf Erftstadt bedeutet dies: Wenn 25 Prozent aller Jugendämter bessere HzE-Quoten als Erftstadt haben, so liegt der tatsächliche Wert für Erftstadt rein rechnerisch auf
der Basis der o. a. Annahmen unterhalb von fünf Prozent (Spalte `i´).9 Der errechnete Inanspruchnahmewert ist demnach ein Optimalwert (Spalte `h´).
8
9
Unter der Voraussetzung, dass sich die Bedarfsquote bei den 14- bis 18-Jährigen ebenso
verhält.
Diese Grundannahme wird durch die interkommunalen Vergleiche bestätigt.
Amt für Jugend und Familie der Stadt Erftstadt - Jugendhilfeplanung
11
Teilplanung V.2 – Erziehungsberatung (1. Fortschreibung)
2.3
Bedarf aus Sicht der Träger
Seit 2001 ist die Erziehungsberatung in die Statistik der HzE-Berichte aufgenommen. Während vor 2001 von einer geringen Relevanz der Erziehungsberatung für die Jugendhilfeplanung ausgegangen wurde, stieg ihre auch zahlenmäßige Bedeutung in den Folgejahren immer mehr. Die Anzahl der nicht
unbedingt an eine Hilfeplanung gebundenen Erziehungsberatungen übertrifft
als niederschwelliges und präventives Angebot die gesamte Anzahl aller anderen Hilfen zur Erziehung. Dagegen entfällt allgemein nur etwa 10 Prozent
der öffentlichen Finanzierung der Jugendhilfe auf die Erziehungsberatung.
Ein Längsschnittvergleich der HzE-Berichte dokumentiert die Inanspruchnahmewerte der Erziehungsberatungsstelle und der `Hilfen zur Erziehung´ insgesamt seit 2002. Auf NRW-Ebene stieg die Inanspruchnahme, wie die folgende
Tabelle zeigt, von 2002 bis 2012 um 80 Prozent, die der HzE (o. Erziehungsberatung) um 78 Prozent (Erftstadt = plus 65 %).
Tabelle 6
Inanspruchnahmen von Erziehungsberatung und HzE (Aufsummierung
der am 31.12. andauernden und der innerhalb des Jahres beendeten
10
Hilfen; Inanspruchnahme pro 10.000 der U21 im Jahresvergleich)
Jahr
Erziehungsberatung
HzE (o. EB)
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
NRW
185,2
193,7
197,0
202,7
214,8
303,0
324,0
324,2
333,0
332,0
333,8
Erftstadt
k. D.
k. D.
k. D.
k. D.
k. D.
k. D.
k. D.
712,9
705,5
689,2
708,6
NRW
176,3
192,9
208,6
189,2
198,1
225,9
225,8
263,6
278,6
296,4
313,2
Erftstadt
118,2
132,3
k. D.
k. D.
k. D.
k. D.
k. D.
151,6
156,8
153,3
195,4
Quelle: HzE-Berichte 2004 bis 2014
Es fällt auf, dass in Erftstadt die Inanspruchnahmequote der Erziehungsberatungsstelle mehr als das Doppelte des NRW-Durchschnittes betrug, während
die HzE-Quote etwas über der Hälfte des NRW-Durchschnittes lag.
Die Fallstatistiken der Beratungsstelle Schlossstraße enthalten nur die Leistung der Erziehungsberatung (vgl. aktueller Jahresbericht) und nicht die Leistungen nach den §§ 16 bis 18.
Über die am 31.12. andauernden Erziehungsberatungen nach § 28 SGB VIII
(Fälle absolut und Fälle je 10.000 U21) informiert die folgende Landesstatistik.
Gegenüber 2009 ist die Quote der U10 signifikant zurückgegangen. Der Anteil
10
12
Die Erziehungsberatungsstellen zählten bis 2006 nur die abgeschlossenen Fälle. k. D. =
keine Daten in den HzE-Berichten veröffentlicht. Ein bekanntes Grundproblem der HZEStatistik ist, dass die nicht genügend passgenaue Zuordnung zu den Herkunftsorten der
Klientinnen und Klienten die Vergleichbarkeit für bestimmte Fragestellungen enorm einschränkt. So kamen ca. 16 % der Fälle der EB-Erftstadt von außerhalb.
Amt für Jugend und Familie der Stadt Erftstadt - Jugendhilfeplanung
Teilplanung V.2 – Erziehungsberatung (1. Fortschreibung)
der unter 3-Jährigen, die die Erziehungsberatungsstelle Schlossstraße in Anspruch nehmen, ist seit 2008 gestiegen. Als Gründe hierfür sind die verstärkten Bemühungen im Bereich der Frühen Hilfen anzuführen.
Tabelle 7
HzE nach § 28 SGB VIII nach Altersgruppen und Geschlecht in Erftstadt im
Jahresvergleich (andauernde Hilfen am 31.12.; Angaben absolut, Inanspruchnahme
pro 10.000 der altersgleichen Bevölkerung U21)
Jahr
EB-Schlossstraße Ges. Männl. Weibl. U 10 Ü10
2009
2010
2011
2012
Ges.
Inanspruchnahme
Ges.
Inanspruchnahme
Ges.
Inanspruchnahme
Ges.
Inanspruchnahme
320
307,0
273
267,5
279
279,5
285
288,5
176
330,5
149
285,2
158
307,7
162
320,2
144
282,5
124
248,9
121
249,6
123
255,2
156
367,0
128
309,8
126
311,7
132
328,2
164
265,8
145
238,8
153
257,5
153
261,2
Quelle: HzE-Berichte 2011 bis 2014
Ergebnis der Planungsgruppe
Im Verlaufe des Planungsprozesses wurde angeregt, eine Anfrage an weitere
in der Jugendhilfe engagierten örtlichen und überörtlichen Institutionen zu stellen, in wie weit sie die Angebote der EBS kennen bzw. vermissen. Nach Auffassung der örtlichen Träger in der Erziehungsberatung spielen u. a. immer
häufiger eigene psychische Probleme11 der Eltern eine gewichtige Rolle. Deshalb wurde überlegt, Personen, die ebenfalls aufgrund ihres Auftrages mit solchen Eltern zu tun haben, zu einer Sitzung zur Bedarfsermittlung mit hinzu zu
ziehen. Die Beobachtungen dieser Institutionen / Personen sollten in die Überlegungen zur Weiterentwicklung der Arbeit einbezogen werden. Auch die Art
und Weise der Kooperation war Thema einer Befragung im Dezember 2013
mit folgendem Ergebnis:
o Es konnte festgestellt werden, dass der wichtigen Kooperation in der
Alltagsarbeit genügend zeitliche Ressourcen gewidmet werden müssen.
o Die Teilnehmenden sind zur Vernetzung im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften nach SGB VIII § 78 bereit.
o Der Bedarf in der Erziehungsberatung wurde allgemein hoch eingeschätzt. Eine Unterlegung dieser Aussage mit Daten kann anhand der
Jahresberichte der Einrichtungen erfolgen. Im Rahmen der Jugendhilfeplanung interessiert u. a., wie viele Personen aus Erftstadt mit welcher Problematik betreut werden. Aus Zeitgründen konnte eine detaillierte Betrachtung des konkreten Bedarfs an Erziehungsberatung
(Kernaufgabe) nicht vorgenommen werden.
Im weiteren Verlauf der Planungsgruppenarbeit wurde die unterschiedliche
Zählweise von Fällen in der Erziehungsberatungsstelle und in den `Hilfen zur
11
Psychische Erkrankungen, Suchtverhalten, häusliche Gewalt, eigene erziehungsrelevante
psychische Probleme der Eltern etc.
Amt für Jugend und Familie der Stadt Erftstadt - Jugendhilfeplanung
13
Teilplanung V.2 – Erziehungsberatung (1. Fortschreibung)
Erziehung´ problematisiert. Die folgende Abbildung weist auf diesen Sachverhalt hin.
> 30
8%
einmal
14%
16-30
11%
2-5
38%
6-15
29%
Abbildung 2
Kontakte mit Erziehungsberatungsstelle 2012 (beendete Fälle)
Quelle: Jahresbericht EB Schlossstraße 2012
Während in den `Hilfen zu Erziehung´ des Jugendamtes nur Hilfen nach erfolgter Antragsstellung und Erziehungskonferenz erfasst werden, wird in der
Statistik der Erziehungsberatungsarbeit jeder Fall ab einem Kontakt gezählt.
Demnach dauerten 52 Prozent der Beratungen nur bis zu fünf Kontakten.
Fazit:
Die gegenüber der ersten Planung veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen (Komplexität, Erziehungsproblematik, Inanspruchnahmeverhalten
etc.), die einen erhöhten Bedarf rechtfertigen, werden erläutert (s. u.). In diesem Zusammenhang wird die Erfassungssystematik für die Gründe einer Erziehungsberatung durch die amtliche Jugendhilfestatistik problematisiert.
Die Beratungsstelle weist auf den erhöhten Bedarf in folgenden Bereichen hin:
Zunahme der Komplexität der familiären Belastungen in zahlreichen
Fällen (evtl. Kindeswohlgefährdung, erhöhter Personaleinsatz durch
Vernetzung).
Zunahme der Fälle im Bereich Trennung / Scheidung (bes. Hochstrittigkeit, Einsatz eines weiblichen und männlichen Beraters).
Aufgabenerweiterung durch Kooperation mit den Familienzentren, der
Hauptschule, die Pflichtberatung für Pflegeeltern etc.
Zunahme bzgl. der Beratung von Fachkräften (vgl. § 8 b SGB VIII).
Zunahme des Unterstützungsbedarfs für Familien mit einem psychisch
erkrankten Elternteil.
Zunahme der Komplexität heutiger Lebenslagen (bes. Umgang mit Me14
Amt für Jugend und Familie der Stadt Erftstadt - Jugendhilfeplanung
Teilplanung V.2 – Erziehungsberatung (1. Fortschreibung)
dien, Verunsicherung der Eltern).
Zunahme des Unterstützungsbedarfs im Bereich Mobbing.
Die umfangreichere Berufstätigkeit führt u. a. dazu, dass Eltern weniger
Zeit für die Erziehungsaufgaben haben.
Die Inklusion in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Schulen stellt neue Anforderungen an Eltern und Fachkräfte.
2.4
Sozialräumliche Verteilung der Fälle
Laut den Tätigkeitsberichten der Erziehungsberatungsstelle Schlossstraße beträgt der Anteil der Ratsuchenden von außerhalb Erftstadt rund 16 Prozent.
Die räumliche Verteilung der verbleibenden 591 Fälle entspricht überwiegend
dem Anteil der gleichaltrigen Bevölkerung sowie Gesamtbevölkerung in den
Stadtteilen. Von der Beratungsstelle Schlossstraße wird dies positiv bewertet.
Abbildung 3
Verteilung der Hilfen nach § 28 SGB VIII (EB) in Prozent im Vergleich zur
Einwohner- und Jugendeinwohnerverteilung
(EWO = Einwohner; JEW = Jugendeinwohner)
Quelle: Jahresstatistik Beratungsstelle Schlossstraße 2012; KDVZ 08.2013
Ein genaueres Bild ergibt sich, wenn die Verteilung gewichtet wird. Die letzte
Jugendhilfeplanung hatte noch den Befund ergeben, dass sich die räumliche
Fallverteilung der Erziehungsberatungsstelle nicht in der Sozialstruktur widerspiegelt und damit auch nicht die Interventionsstruktur des Amtes für Jugend
und Familie. Ein neuer Vergleich ergab, dass die räumliche Fallverteilung der
Erziehungsberatungsstelle mit der Sozialstruktur nicht in allen Stadtteilen
übereinstimmt. Wie aus der folgenden Abbildung zu entnehmen ist, liegen in
Liblar die Fallzahlen unter dem Sozialstrukturindex und in Lechenich darüber.
Die Interventionen müssten nach den Ergebnissen der Sozialraumanalyse in
Liblar höher und in Lechenich niedriger sein.12
12
Die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung sieht in einer nachteiligen Sozialstrukturquote einen erhöhten Bedarf an Erziehungsberatung als präventive Hilfe zur Erziehung. Da es
Amt für Jugend und Familie der Stadt Erftstadt - Jugendhilfeplanung
15
Teilplanung V.2 – Erziehungsberatung (1. Fortschreibung)
100,00
90,00
80,00
70,00
60,00
50,00
40,00
30,00
20,00
10,00
0,00
SPZ SRA
SPZ EB
Abbildung 4
Verteilung der Hilfen § 28 SGB VIII (SPZ EB) und Sozialstrukturindex (SPZ EB)
Quelle: Standardpunktzahlen EB 2012; Sozialraumanalyse 2013
2.5
Zusammenfassung des Bedarfs
Erftstadt hat eine relativ geringe Belastung der sozioökonomischen Lebenslagen. Damit liegt Erftstadt hinsichtlich des Bedarfs von `Hilfen zur Erziehung´,
auch im Rahmen von Erziehungsberatung, im unteren Bereich.13 Im Wesentlichen weist die Gesamtstatistik des Allgemeinen Sozialen Dienstes des Amtes
für Jugend und Familie keine signifikanten Steigerungen der Fallzahlen seit
2009 aus.
In Folge des Geburtenrückgangs sank die Anzahl der unter 18-Jährigen in
Erftstadt in den vergangenen 10 Jahren um etwa 1.200 (= ca. 13 %) und wird
mittelfristig weiter sinken. Der JHA entschied bei der Beratung der ersten Jugendhilfeplanung zur Erziehungsberatung am 05.06. und am 19.11.2003, dass
sinkende Kinderzahlen und Stellenstreichungen sich nicht gegenseitig bedingen würden. Wie die tatsächliche Entwicklung zeigt, blieb die Inanspruchnahme trotz sinkender Kinderzahlen in den letzten Jahren konstant hoch. Es kam
im Rahmen der Jugendhilfeplanung der Familienförderung zu einer Stellenausweitung im Bereich der Frühen Hilfen.
Landesweit sind die < 12-Jährigen nach den HzE-Berichten die größte Nutzergruppe für eine Erziehungsberatung. Ursachen hierfür sind die Einschulung und der Schulwechsel. Jungen nutzen die Erziehungsberatung häufiger
13
16
sich bei kleineren Orten um sehr geringe Zahlen handelt und hierdurch leicht hohe Prozentzahlen erzeugt werden, fließen sie nicht in die Bewertung mit ein. Die EBS verweist
darauf, dass unterschiedliche Interventionen der Jugendhilfe auch unterschiedliche Klienten eher ansprechen. So setzt Erziehungsberatung schon ein gewisses Maß an psychischer Mobilität und Bereitschaft, sich zu aktivieren, voraus. Erftstadt hat eine eher geringe
Belastungsquote. Deshalb ist der Anteil an mobilen, veränderungsmotivierten Klienten
auch größer. Dies ist eine gute Abbildung der psychosozialen Situation. Die gilt besonders,
wenn man berücksichtigt, dass die Netzwerkarbeit der Beratungsstelle den Zugang auch
erleichtert.
Diese Auffassung wird von der EBS grundsätzlich hinterfragt. Eine Gleichsetzung von sozio-ökonomischer Belastung und Bedarf für Erziehungsberatung ist nicht angemessen, da
gerade psychische Probleme zwar durchaus mit sozio-ökonomischen Belastungen korrelieren, aber sich nicht auf solche Gruppen mit solchen Belastungsfaktoren beschränken.
Amt für Jugend und Familie der Stadt Erftstadt - Jugendhilfeplanung
Teilplanung V.2 – Erziehungsberatung (1. Fortschreibung)
als Mädchen. Sie zeigen generell mehr expansiveres Verhalten, ecken damit
mehr an und lenken damit die Aufmerksamkeit auf sich. Eine Rolle spielen
dürfte auch, dass es unter den Fachkräften in Kindertageseinrichtungen und
Grundschulen nur sehr wenige männliche Identifikationsfiguren gibt.
Landesweit wohnt der überwiegende Teil der Klientel der Erziehungsberatungsstellen in vollständigen Familien. Die allein Erziehenden sind im Verhältnis zu ihrem Anteil in der Wohnbevölkerung überrepräsentiert; in anderen
HzE-Bereichen ist ihr Anteil aber noch wesentlich höher. Die Klientel mit Migrationshintergrund ist unterrepräsentiert. Die Kontaktaufnahme zu den Erziehungsberatungsstellen geht hauptsächlich von den Eltern der Kinder aus. Die
meist im Laufe eines Jahres beendeten Beratungen werden zum überwiegenden Teil (70 bis 75 %) einvernehmlich abgeschlossen.
Nach der akjstat 2010 wird bei 8,5 Prozent der begonnenen Hilfen landesweit
als Grund der Erziehungsberatung die unzureichende Förderung, Betreuung, Versorgung des Kindes, bei 82,4 Prozent familiäre Problemlagen sowie
bei 85,0 Prozent individuelle Problemlagen angegeben. Da die Anzahl der
Störungen und die Definition der zugrunde liegenden Ursachen sowohl vom
Diagnoseverhalten, als auch von der Bereitschaft der Klientinnen und Klienten
bestimmt werden, Hilfen in Anspruch zu nehmen, sind die zum Teil großen
Differenzen von örtlichen Statistiken zur Landesstatistik erklärbar.14 Im ASD
wird bereits seit Jahren eine Zunahme von psychischen Auffälligkeiten der Klientel, vor allem von Eltern bzw. Elternteilen, konstatiert.
Der allgemeine Bedarf wird im Wesentlichen durch die Inanspruchnahme der
EBS durch Kinder, Jugendlichen und Familien aus Erftstadt bestimmt. Laut
den Jugendberichten der Bundesregierung ist die Erziehungsberatung für Kinder, Jugendliche und Familien aus sozial benachteiligtem Milieu häufig nicht
erreichbar. Wie die Inanspruchnahme dieser Personengruppe erhöht werden
kann, könnte ein Ziel der Qualitätsentwicklung gemäß § 79 SGB VIII sein. Die
Richtwerte von OECD, bke und Ministerien setzen Bedarfsquoten15 fest, die
auf die örtlichen Verhältnisse angepasst werden müssen. Die EBS ist an Hilfeplangesprächen beteiligt und erbringt für das Amt für Jugend und Familie
familientherapeutische Leistungen. Sie ist als Auftragnehmer tätig und erhält
eine pauschale Finanzierung.
Die räumliche Verteilung der Fälle entspricht überwiegend dem Anteil der
gleichaltrigen Bevölkerung in den Stadtteilen. Die räumliche Fallverteilung der
Erziehungsberatungsstelle stimmt mit der Sozialstruktur nicht in allen Stadtteilen überein. Die Korrelation ist mit 0,3129 leicht positiv.
Interkommunale Vergleiche mit Hilfe von HzE-Berichten und Tätigkeitsberichten hinsichtlich der Gründe für eine Erziehungsberatung und weitere Parameter erlauben eine annähernde Bestimmung des Bedarfs für Erftstadt. Da
es einen allgemein akzeptierten Bedarfswert nicht geben kann, muss er gemäß dem Handbuch für Sozialplanung aufgrund ortspezifischer Analysen näherungsweise bestimmt werden. Hiernach bietet sich ein Richtwert zwischen 3
(akjstat)16 und 5 Prozent (bke) der unter 21-Jährigen an.
14
15
16
Eine Unschärfe bzgl. der Definition des Bedarfs wird erschwert durch die Tatsache, dass
Beratung in der Jugendhilfe als Krisenintervention und als Prävention geleistet wird.
Die genauen Definitionen erfolgen im Kapitel 4.
HzE-Bericht 2013, S. 38.
Amt für Jugend und Familie der Stadt Erftstadt - Jugendhilfeplanung
17
Teilplanung V.2 – Erziehungsberatung (1. Fortschreibung)
3
Bestandsaufnahme
Auf eine detaillierte Darstellung der örtlichen Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen, die mit Erziehungsberatung kooperieren, kann an dieser Stelle
verzichtet werden, da dies bereits in der Jugendhilfeplanung III – Familienförderung – bzw. in anderen einschlägigen Planungen ausgiebig erfolgte.17 Die
folgende Aufstellung dokumentiert die Vielzahl der Institutionen, die ebenfalls
aufgrund ihres Auftrages mit Eltern zu tun haben, die Hilfestellungen bei der
Erziehung ihrer Kinder benötigen. Die Träger veröffentlichen eigene Jahresberichte über ihre Tätigkeiten und Aufgaben.
Tabelle 8
Hilfemöglichkeiten für Eltern mit Erziehungsproblemen in Erftstadt
Spez. Beratungsangebote
Erziehungsberatungsstelle des Caritasverbandes f. d. Rhein-Erft-Kreis e.V.
Pädagogischer Familiendienst
- Amt für Jugend und Familie / SKFM
Amt f. Jugend u. Familie d. Stadt Erftstadt
- Abteilung Soziale Dienste Sozialamt der Stadt Erftstadt
- Fachdienst Migration und Integration Kath. Beratungsstelle für Ehe-, Familienund Lebensfragen Erftstadt
Deutscher Kinderschutzbund Köln e.V.,
Ortsverband Erftstadt
Regionale Schulberatung
des Rhein-Erft-Kreises
Psychosoziale Beratungsstelle für Alkoholund Medikamentenabhängige
des Caritasverbandes Rhein-Erft-Kreis e.V.
Sozialpädiatrisches Zentrum Rhein-ErftKreis / Heinrich-Meng Institut gGmbH
Männerberatung Dekathlon
Drogenhilfe Köln
Jugendhilfe Kontrast – Projekt: Kurve kriegen
Frauenberatungsstelle
`Frauen helfen Frauen e.V.´
Kriminalkommissariat Prävention / Opferschutz Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Frauenhaus Rhein-Erft-Kreis e.V.
Evangelische Erziehungs- und Lebensberatungsstelle
Sozialpsychiatrischer Dienst,
Gesundheitsamt des Rhein-Erft-Kreises
Kinder- und Jugendpsychotherapeutische
Praxen
Sitz
Erftstadt-Lechenich
Erftstadt-Lechenich
Erftstadt-Liblar
Erftstadt-Liblar
Erftstadt-Lechenich
Erftstadt
Brühl
Kerpen-Sindorf
Kerpen-Horrem
Brühl
Brühl
Elsdorf
Kerpen-Horrem
Hürth
Frechen
Bergheim
Erftstadt, Euskirchen
Weilerswist u.a.
Quelle: Protokoll Planungsgruppe EB 2014
17
18
vgl. V 652/2010; JHA vom 23.02.2011, S. 28 (Erziehungsberatungsstelle), S. 29 (Kath.
Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle), S. 34 (Amt für Jugend und Soziales).
Amt für Jugend und Familie der Stadt Erftstadt - Jugendhilfeplanung
Teilplanung V.2 – Erziehungsberatung (1. Fortschreibung)
4
Maßnahmeplanung bis 2017
Im Folgenden werden die laut SGB VIII zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen, die rechtzeitig und ausreichend zu planen sind, vorgestellt. Mangels eindeutiger Bedarfskriterien wird
hierbei auf die bereits vorliegenden Richtwerte für Einrichtungen und Dienste,
die sich in der Zeit ebenfalls wandeln können, zurückgegriffen (Kap. 4.1).
Letztlich können zur Bestimmung des örtlichen Bedarfs nur interkommunale
Vergleiche herangezogen werden. In Kapitel 4.2 wird die Maßnahmeplanung
dieser Jugendhilfeplanung zusammengefasst und mit den Schlussbemerkungen in Kapitel 4.3 abgeschlossen.
4.1
Einrichtungen / Dienste
Nationale und internationale Organisationen haben in der Vergangenheit –
teilweise recht unterschiedliche – Richtwerte zur personellen Ausstattung von
Erziehungsberatungsstellen bestimmt.
Die Quote `eine Fachkraft je 2.500 Minderjährige´ markiert nach Auffassung
der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) einen Grundbedarf. Der
eigentliche Bedarf wird laut bke unter Zugrundelegung der derzeitigen durchschnittlichen Beratungszahlen je Fachkraft auf 5 Fachkräfte je 10.000 Kinder
und Jugendliche (eine Fachkraft pro 2.000 Minderjährige) geschätzt.
Wird der Eingabe der bke gefolgt, so hätte Erftstadt einen Grundbedarf in Höhe von 3,3 Stellen. Wird die Quote 5 Fachkräfte je 10.000 unter 18-Jährige
berücksichtigt sind es 4,1 Stellen für den eigentlichen Bedarf.
Hiermit erfüllt Erftstadt mit 4,0 geförderten Beratungskräften (ohne Honorarkräfte) genau die Quote der bke für den eigentlichen Bedarf. Auf eine Fachkraft entfallen statistisch 1.996 Minderjährige.
Bereits in Kapitel 2.3 wurde darauf verwiesen, dass die Inanspruchnahmequote für Erziehungsberatung in Erftstadt mehr als das Doppelte des NRWDurchschnittes betrug, während die HzE-Quote etwas über der Hälfte des
NRW-Durchschnittes lag. Dies wird auch durch die u.a. Tabelle für die Kommunen des Rhein-Erft-Kreises dokumentiert.
In Erftstadt waren im Jahr 2012 insgesamt 288,5 je 10.000 unter 21-Jährige
betroffen. Damit lag Erftstadt an der Spitze im Rhein-Erft-Kreis und mit 164,4
unter 21-Jährigen pro 10.000 über dem Durchschnitt beim Jugendamtstyp 6.
In nur wenigen der o. a. Fälle war eine Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII vorangegangen.
Die folgende Tabelle zeigt die Inanspruchnahmequote im kommunalen Vergleich.
Amt für Jugend und Familie der Stadt Erftstadt - Jugendhilfeplanung
19
Teilplanung V.2 – Erziehungsberatung (1. Fortschreibung)
Tabelle 9
Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII nach Altersgruppen und Geschlecht
in den Kommunen des Rhein-Erft-Kreises im Jahresvergleich (andauernde Hilfen
am 31.12.; Inanspruchnahme pro 10.000 der altersgleichen Bevölkerung U21)
Jahr
Stadt
Bergheim 2010
2011
BK 218
2012
2010
Brühl
2011
BK 2
2012
Erftstadt 2010
BK 4
2011
2012
Frechen 2010
2011
BK 3
2012
2010
Hürth
BK 3
2011
2012
19
2010
Kerpen
2011
BK 3
2012
Pulheim
2010
2011
BK 4
2012
2011
Elsdorf
2012
BK 3
Bedburg20 2011
2012
BK 4
Wesseling 2010
2011
BK 2
2012
Typ 6 ges. 2010
2011
2012
Ges.
Männl. Weibl.
77,0
84,5
69,3
104,2
112,7
95,6
88,6
85,7
91,6
65,3
74,6
55,4
118,8
137,9
99,1
130,5
138,3
122,4
267,5
285,2
248,9
279,5
307,7
249,6
288,5
320,2
255,2
o. A.
o. A.
o. A.
o. A.
o. A.
o. A.
o. A.
o. A.
o. A.
195,8
215,0
175,7
186,6
201,6
171,1
209,1
243,7
171,0
120,7
109,0
133,1
63,4
64,6
62,2
177,6
187,2
167,3
159,4
153,8
165,2
167,3
176,2
158,2
201,5
202,8
200,1
92,2
137,5
45,6
107,8
126,6
88,5
70,8
76,0
65,5
440,1
382,4
500,2
90,9
104,5
76,8
118,0
130,2
105,3
111,5
122,5
100,1
111,7
120,2
102,7
117,6
128,8
105,7
124,1
133,0
114,6
U 10
74,8
108,6
78,9
85,7
135,8
138,7
309,8
311,7
328,2
o. A.
o. A.
o. A.
166,1
146,4
161,6
99,4
41,0
178,5
135,0
168,6
166,9
161,7
158,2
66,0
495,3
113,7
139,9
142,4
115,3
127,0
133,0
Ü10
78,6
101,0
95,9
49,7
105,9
124,1
238,8
257,5
261,2
o. A.
o. A.
o. A.
220,9
220,8
249,5
137,2
81,0
176,8
177,3
166,4
266,6
45,2
73,4
74,0
404,1
75,0
102,9
90,0
106,4
111,1
118,0
Quelle: HzE Bericht 2012 und 2014 (Datenbasis 2010 bis 2012)
4.2
Veranstaltungen / Vernetzung
Institutionelle Erziehungsberatung erfordert auch aktive Bereitschaft von Eltern, sich um Veränderung zu bemühen. Als gewollt niederschwelliges Angebot ist es jedoch wichtig, immer wieder im Blick zu haben, wie weniger motivierte Klientinnen und Klienten dennoch durch dieses Angebot erreicht
werden können. Daher sollen die Sprechstunden in den Familienzentren und
18
19
20
20
BK = Belastungsklasse; BK 4 = niedrig; BK 1 = hoch
Offensichtlich stimmen tatsächliche und gemeldete Daten 2011 hier nicht überein. Dieser
Befund könnte nach Auffassung der EBS auch für die Daten der anderen Städte zutreffen.
Wegen der Vergleichbarkeit wird auf die Darstellung der Daten nicht verzichtet. Der Sachverhalt sollte dazu anregen, die Verlässlichkeit der Statistiken zukünftig sicherzustellen.
Differenz offensichtlich durch veränderte Zählweise bedingt.
Amt für Jugend und Familie der Stadt Erftstadt - Jugendhilfeplanung
Teilplanung V.2 – Erziehungsberatung (1. Fortschreibung)
in der Hauptschule beibehalten und weiterentwickelt werden. Um Klientinnen
und Klienten mit Migrationshintergrund und bestehender Sprachproblematik
zu erreichen, soll der begonnene Einsatz von Dolmetscherinnen und Dolmetschern weitergeführt werden.
Weiterentwickelt sollte ebenfalls die Beratung für Fachkräfte / Kooperation
mit Fachkräften
in Kitas (inkl. besonderer Fokus für den U3-Bereich),
in Schulen (inkl. Ganztagsbetreuung),
im Bereich Kooperation mit Jugendamt, PFD, Arbeitskreis Frühe Hilfen
und weiterer Dienste (Frauenberatung, `Kurve kriegen´, Kinder- und Jugendpsychiatrie etc.).
Die schon bestehende gute Vernetzung sollte durch Einrichtung einer AG
nach § 78 KJHG mit folgenden Zielen zusätzlich gefördert werden:
Förderung der Inanspruchnahme durch Klientinnen und Klienten, die Unterstützungsangebote bisher weniger nutzen
Motivierung von Klienten, Angebote differenziert zu nutzen und ggf. von
der Nutzung eines Dienstes zur Inanspruchnahme eines anderen Dienstes
zu wechseln
Entwicklung von Strategien zur Unterstützung von Familien im Hinblick auf
eine eventuelle Rückführung von Kindern nach einer stationären Maßnahme
Förderung neuer Aufgaben wie Beratung von abgebenden Eltern bei Inpflegegabe eines Kindes
Unterstützung von Familien mit Migrationshintergrund
Unterstützung von komplexen Fällen im Bereich Inklusion
Die Einführung einer AG nach § 78 SGB VIII kann wesentlich zur weiteren
Qualitätsentwicklung beitragen.
4.3
Schlussbemerkungen
Die Gegenüberstellung der tatsächlichen Nachfragesituation mit den gegebenen Richtwerten hat ergeben, dass der Bestand an Angeboten und der Bedarf
im Bereich der Erziehungsberatung in Erftstadt ausgeglichen sind. Neben der
Beratungsstelle in Kerpen kann die Beratungsstelle in Erftstadt die meisten
Beratungsstunden anbieten. Erftstadt hat aufgrund guter sozioökonomischer
Strukturen und günstiger demografischer Faktoren eine geringe soziale Belastung.
Zuwächse hinsichtlich der Einwohnerentwicklung zeichnen sich zurzeit sowie
langfristig nicht ab. Die Bedarfsberechnungen mit Hilfe von festgesetzten Quoten berücksichtigen die konkreten Verhältnisse vor Ort nicht genügend. Die
Versorgung liegt über den von der bke genannten Mindestversorgung. Wird
berücksichtigt, dass Erftstadt nur eine geringe sozioökonomische Belastung
hat, kann die derzeitige personelle Ausstattung in quantitativer Hinsicht als
bedarfsdeckend bezeichnet werden.
Amt für Jugend und Familie der Stadt Erftstadt - Jugendhilfeplanung
21
Teilplanung V.2 – Erziehungsberatung (1. Fortschreibung)
Ein Datenabgleich hinsichtlich der HzE-Fälle mit und ohne Beteiligung der Erziehungsberatung ist vorzunehmen. Ebenso sollten die Daten des Schulpsychologischen Dienstes mit den Daten der Erziehungsberatungsstelle abgeglichen werden.
Erziehungsberatung ist laut des 14. Jugendberichts der Bundesregierung eine
untypische Erziehungshilfe, weil sie niederschwellig ohne Antrag und Bedarfsprüfung geleistet wird. Sie stellt im Vergleich zu anderen Erziehungshilfen eine
kurze, i. d. R. vorrangig im Setting der Beratungsstelle angesiedelte, also
komm-strukturierte beraterisch-therapeutische Intervention, dar. In 52 Prozent
der Fälle ist die Erziehungsberatung der EBS nach max. fünf Kontakten beendet. Ein Hinweis auf den geringen Schweregrad der Problemlagen von jungen
Menschen in der Erziehungsberatung ist auch die Tatsache, dass sich auf
Landesebene in 80 Prozent der Fälle an die Erziehungsberatung keine weitere
Hilfe anschließt.
Aus Sicht der Jugendhilfeplanung kann eine Bedarfsermittlung deshalb nur
über vergleichende Verfahren erfolgen. Diese ergaben eine bedarfsgerechte
Ausstattung der Angebote vor Ort. Ein weitergehender objektiver Bedarf kann
aus Sicht der Jugendhilfeplanung nicht beschrieben werden.
Abschließend wird auf die Planungsziele / Fragestellungen (Kapitel 1.4) Bezug
genommen:
1) Inwieweit haben sich die Rahmenbedingungen der Erziehungsberatung im örtlichen Hilfesystem mit Blick auf mehr Sozialraumorientierung verändert?
Der Bedarf an Frühen Hilfen und die Antwort der Erziehungsberatungsstelle auf diesen Bedarf hat mit sich gebracht, dass erstmals auch aufsuchende Arbeit Teil des Konzeptes der Frühen Hilfen als Angebot der
Erziehungsberatungsstelle ist.
Hinzukommt, dass die Erziehungsberatungsstelle in den letzten Jahren
verstärkt mit den Familienzentren im Sozialraum kooperiert. Hierdurch
hat die Nutzergruppe der unter 10-Jährigen im Rahmen der verbesserten Zusammenarbeit zugenommen.
Die räumliche Verteilung der Fälle der EBS und die Werte der Sozialraumanalyse stimmen nur mäßig überein.
2) Inwieweit haben sich die Rahmenbedingungen der Erziehungsberatung im örtlichen Hilfesystem mit Blick auf Frühe Hilfen verändert?
Die Erziehungsberatungsstelle übernimmt auch Aufgaben nach dem
Bundeskinderschutzgesetz (vgl. Teilplanung III – Familienförderung).
Durch die Übernahme dieser weiteren Aufgaben musste das Budget
aufgestockt werden. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind in Kinderschutzfragen neben den Mitarbeiter/innen des Amtes für Jugend und
Familie als insoweit erfahrene Fachkräfte tätig.
Über die Frühen Hilfen wurde u. a. im Jubiläumstätigkeitsbericht der Erziehungsberatungsstelle für das Jahr 2010 und in der Jugendhilfeplanung zur Familienförderung, die dezidiert auf die Frühen Hilfen eingeht,
berichtet. Ziel dieser personellen Verbesserung der Erziehungsbera22
Amt für Jugend und Familie der Stadt Erftstadt - Jugendhilfeplanung
Teilplanung V.2 – Erziehungsberatung (1. Fortschreibung)
tungsstelle war die Ausweitung der präventiven Aufgaben und Hilfen in
der Familienförderung (Netzwerk Frühe Hilfen). Betroffen hiervon sind
besonders junge Familien mit Säuglingen und Kleinkindern.
3) Wie gestaltet sich für die Erziehungsberatung das Verhältnis von
fallbezogener Finanzierung und einer Pauschalfinanzierung?
In § 36 a (2) SGB VIII ist geregelt, dass der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die unmittelbare niedrigschwellige Inanspruchnahme von ambulanten Hilfen, insbesondere der Erziehungsberatung, zulassen soll.
Dazu sind mit den Leistungserbringern Vereinbarungen abzuschließen,
in denen die Voraussetzungen und die Ausgestaltung der Leistungserbringung sowie die Übernahme der Kosten geregelt werden.
Zu einer Umstellung auf eine fallbezogene Finanzierung, wie es die
Gemeindeprüfungsanstalt vorschlug, besteht zurzeit kein Anlass.
4) Welche Berichtswesensysteme haben sich für die Erziehungsberatung mit Blick auf die Finanzierungsmodalitäten vor Ort entwickelt?
Vertraglich wurde mit der Erziehungsberatungsstelle die Vorlage von
jährlichen Verwendungsnachweisen vereinbart. Ein Sachbericht ist
selbstverständliche Praxis seit Bestehen der Beratungsstelle.
5) Gibt es ein verbindliches Profil der Erziehungsberatung im örtlichen Hilfe- und Unterstützungssystem?
Das Aufgabenprofil der Erziehungsberatungsstelle wird in den Jahresberichten und in den Jugendhilfeplanungen kontinuierlich vorgestellt
und erläutert. Hierbei wird auch die Verbindung von beraterischer und
therapeutischer Kompetenz des multiprofessionellen Teams der Erziehungsberatungsstelle hervorgehoben. Die Erziehungsberatungsstelle
hat einen hohen Anteil von einzelfallbezogener Beratung, die überwiegend ein bis fünf Kontakte beinhalten, an. Für Erftstadt spezifisch ist ein
hoher Anteil der Belastung durch Problemlagen der Eltern und der Entwicklungsauffälligkeiten / seelischen Probleme der jungen Menschen im
Gegensatz zum Landesdurchschnitt.
Die Erziehungsberatungsstelle verweist darauf, dass unterschiedliche
Interventionen / Angebote der Jugendhilfe auch unterschiedliche Klienten eher ansprechen. So setzt Erziehungsberatung schon ein gewisses
Maß an psychischer Mobilität und Bereitschaft, sich zu aktivieren, voraus. Dass in einer Kommune wie Erftstadt mit einer eher geringen Belastungsquote der Anteil an mobilen, veränderungsmotivierten Klienten
größer ist, ist auch eine gute Abbildung der psychosozialen Situation.
6) Welche Veränderungen sind aktuell für das Profil der Erziehungsberatung vor Ort zu beobachten?
Wie alle Hilfen zur Erziehung unterliegt auch die Erziehungsberatung
analog der gesellschaftlichen Veränderung einer ständigen Bedarfsanpassung. Unter anderem erfordert eine erhöhte Akzeptanz seitens der
Familien quer durch alle Bildungsschichten Beratungsstellen in Anspruch zu nehmen, eine Annäherung an die besonderen Bedürfnisse
dieser Klientel.
Amt für Jugend und Familie der Stadt Erftstadt - Jugendhilfeplanung
23
Teilplanung V.2 – Erziehungsberatung (1. Fortschreibung)
7) Wodurch unterscheidet sich das Profil der Erziehungsberatung im
konzeptionellen Kontext anderer Stellen / Institutionen des örtlichen Hilfesystems (ASD, PFD, andere überregionale Angebote)?
Im Gegensatz zum Angebot der Erziehungsberatungsstelle ist die Erziehungsberatung durch den Pädagogischen Familiendienst (PFD) in
der Regel längerfristig angelegt, zeichnet sich durch eine erhöhte Kontaktdichte aus und ist gemäß § 36 SGB VIII in die Hilfeplanung eingebunden. Die Hilfe des PFD erfolgt überwiegend aufsuchend. Der ASD
des Jugendamtes bietet ebenfalls gem. §§ 16-18 SGB VIII Erziehungsund Familienberatung im Vorfeld erzieherischer Hilfen (HzE) an, dies
jedoch nicht schwerpunktmäßig und nicht im diagnostischen Kontext.
8) Was heißt das mit Blick auf das Verhältnis von Einzelfallarbeit und
fallübergreifender Arbeit bzw. Sozialraumarbeit?
Da Jugendhilfe nur als Ganzes gut wirkt, werden die Angebote der verschiedenen Dienste auch hinsichtlich des Verhältnisses von Einzelfallarbeit und fallübergreifender Arbeit bzw. Sozialraumarbeit koordiniert.
9) Wie sieht eine Kooperation zwischen den unterschiedlichen Anbietern von Erziehungsberatung im örtlichen Hilfe- und Unterstützungssystem aus?
Auch die Nachfrage nach Beratung durch die Fachkräfte selbst hat zugenommen. Die Erziehungsberatungsstelle hat darauf schon seit längerem reagiert, in dem sie auch anfragenden Fachkräften kurzfristig einen
Termin für ein Beratungsgespräch zur Verfügung stellt.
10) Wie und inwieweit sind die Angebote der Erziehungsberatung mit
anderen Hilfen vernetzt?
Die Vernetzung zwischen den unterschiedlichen Anbietern ist gegeben.
Hierauf wird sowohl in den Jahresberichten als auch in dieser Planung
informiert. Eine AG § 78 SGB VIII existiert zurzeit noch nicht.
Die Netzwerkarbeit, auch zwischen ASD und Erziehungsberatungsstelle, wurde aufgrund der neuen Aufträge, z.B. der Frühen Hilfen, wesentlich intensiviert. Hierzu zählt auch die Einrichtung des Runden Tisches
für die Frühen Hilfen seit 2008.
Die Erziehungsberatungsstelle deckt im örtlichen Hilfesystem den größten Bedarf an Erziehungsberatung ab (Kernaufgabe); sie ist jedoch
nicht alleiniger Anbieter von Erziehungsberatung.
Die Träger sind an einer regen Zusammenarbeit und Bildung einer AG
§ 78 SGB VIII interessiert. Die Einrichtung dieser AG wird derzeit geprüft.
11) Wie werden die Hilfen aufeinander abgestimmt, damit Erziehungsziele erreicht werden (Rahmenbedingungen und Standards)?
Sind unterschiedliche Hilfen zur Erziehung in einem Fall installiert, empfiehlt sich eine gemeinsame Einbindung in das Hilfeplanverfahren. Die
im Rahmen des Planungsprozesses etablierte Planungsgruppe unterstrich die großflächige Vernetzung der Hilfeangebote. Die Rahmenbedingungen und Standards für eine Abstimmung der Hilfeangebote sind
weiter zu entwickeln.
24
Amt für Jugend und Familie der Stadt Erftstadt - Jugendhilfeplanung
Teilplanung V.2 – Erziehungsberatung (1. Fortschreibung)
12) Inwiefern sind die hohen Inanspruchnahmewerte in der Altersgruppe der 6- bis unter 10-Jährigen in Verbindung mit schulischen
Belastungen und dem Übergang zur weiterführenden Schule in
Verbindung zu bringen?
Es ist anzunehmen, dass die hohe Inanspruchnahme in der Altersgruppe der 6- bis 10-Jährigen mit der Relevanz zusammenhängt, die Eltern
dem schulischen Erfolg beimessen und der damit verbundenen Bereitschaft, Hinweise auf Entwicklungsprobleme dann auch insoweit ernster
zu nehmen, dass die Erziehungsberatungsstelle in Anspruch genommen wird.
Die schulpsychologische Beratung wird nicht wohnortnah, sondern
überörtlich angeboten. Die Aufgabenteilung zwischen schulpsychologischer Beratung und Erziehungsberatung sieht vor, dass die Schulpsychologie ihren Schwerpunkt bei Fragen der schulischen Entwicklung im
Sinne von Unterstützung bei Lern- und Schulproblemen, Schullaufbahnfragen sowie der Unterstützung der Schulen selber bei der Entwicklung
von Lösungen hat, während die Erziehungsberatung ihren Schwerpunkt
dort hat, wo die Bearbeitung familiärer und individueller Entwicklungsthemen in ihrer psychischen Bedingtheit im Vordergrund steht. Ist die
jeweilig andere Kompetenz gefragt, erfolgt wechselseitig eine Überweisung seitens der Beratungseinrichtungen.
13) Welche Faktoren erklären in diesem Zusammenhang die höhere
Inanspruchnahme von Leistungen der Erziehungsberatung bei
Jungen?
Die höhere Inanspruchnahme durch Jungen ist seit Jahren ein allgemeines Phänomen. Jungen fallen (bes. in Kindergarten und Schule)
eher durch externalisierendes Problemverhalten auf, indem sie mit anderen in Konflikt geraten. Insgesamt ist eine Zunahme der Inanspruchnahme auch durch Mädchen zu beobachten (der Anteil betrug 2002:
38,6 %, im Jahr 2012 46,4 %), wobei hier besonders auch internalisierende Störungen u.a. selbstverletzendes Verhalten durch Ritzen eine
Rolle spielen.
14) Wie wird der Bedarf von anderen Hilfeträgern interpretiert?
Der Bedarf bzgl. der Erziehungsberatung wurde im Rahmen eines aktuellen Beteiligungsverfahrens freier Träger allgemein hoch eingeschätzt.
15) Was ist zur Befriedigung des Bedarfs, der von anderen Trägern
geäußert wird, erforderlich?
Eine Unterlegung der o.a. Aussage mit Daten soll durch Jahresberichte
der Einrichtungen erfolgen. Im Rahmen der Jugendhilfeplanung interessiert u. a., wie viele Personen aus Erftstadt mit welcher Problematik
betreut werden.
16) Wie ist die im Verhältnis zu anderen Kommunen hohe Inanspruchnahme der Erziehungsberatungsstelle in Erftstadt auf dem Hintergrund der sinkenden Anzahl der unter 21-Jährigen bzw. Familien
zu interpretieren?
Amt für Jugend und Familie der Stadt Erftstadt - Jugendhilfeplanung
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Teilplanung V.2 – Erziehungsberatung (1. Fortschreibung)
Veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen (Erziehungsproblematiken, Inanspruchnahmeverhalten etc.) werden für den erhöhten Bedarf verantwortlich gemacht. Die Beratungsstelle weist auch auf den erhöhten Bedarf wegen einer Zunahme der Komplexität der familiären
Belastungen und Problemlagen in zahlreichen Fällen (evtl. Kindeswohlgefährdung, erhöhter Personaleinsatz durch Vernetzung) hin.
Die Erziehungsberatungsstelle sieht die hohe Inanspruchnahme auch
als Vertrauensbeweis und als das Ergebnis einer kontinuierlichen Präsenz und Kooperation in den Netzwerken vor Ort.
Im Fazit des Kapitels 2.3 (Seite 14) wurden die Gründe für die hohe Inanspruchnahme der Erziehungsberatungsstelle Schlossstraße dargestellt. Die
örtliche Situation in Erftstadt rechtfertigt dennoch keine zusätzlichen Angebote, zumal seit 2009 keine signifikanten Steigerungen der Hilfen zur Erziehung
zu verzeichnen waren. Es gibt im Vergleich zu anderen Kommunen keine erhöhte Inanspruchnahme durch Problemgruppen (z. B. aufgrund höherer
Scheidungszahlen, Inobhutnahmen). Erftstadt verfügt über eine Einrichtung
der Erziehungsberatungsstelle mit einem großen Leistungsangebot, welches
durch weitere Institutionen und niedergelassene Kinderpsychotherapeuten etc.
ergänzt wird. Somit wird ein bedarfsgerechtes Angebot vorgehalten (vgl.
Handbuch für Sozialplanung bzw. QS 22).
26
Amt für Jugend und Familie der Stadt Erftstadt - Jugendhilfeplanung