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Beschlussvorlage (Allgemeine Rahmenbedingungen der Jugendhilfeplanung - 5. Fortschreibung der Sozialraumanalyse)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
19.11.2014
Erstellt
16.10.14, 15:05
Aktualisiert
16.10.14, 15:05
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 429/2014 Az.: 51 JHP Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51 - Datum: 07.10.2014 Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 15.10.2014 Dezernat 6 BM Datum Freigabe -100- gez. Feldmann Amtsleiter RPA Beratungsfolge Unterausschuss Jugendhilfeplanung Termin 29.10.2014 vorberatend Jugendhilfeausschuss 19.11.2014 beschließend Betrifft: Bemerkungen Allgemeine Rahmenbedingungen der Jugendhilfeplanung - 5. Fortschreibung der Sozialraumanalyse Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die 5. Fortschreibung der Sozialraumanalyse zur Kenntnis. Begründung: Eine Sozialraumanalyse hat zum Ziel, alle Stadtteile hinsichtlich ihrer sozialen Belastungen und Problemlagen zu bestimmen, damit die zur Verfügung stehenden Ressourcen angemessen und gerecht verteilt werden können. Sie zählt gemeinsam mit der Planungskonzeption (V 353/2008), der Bevölkerungsentwicklung (V 683/2009) und der Sozialraumbeschreibung (V 595/2009) zu den allgemeinen Rahmenbedingungen und Grundlagen der Jugendhilfeplanung. Die vorliegende aktuelle Überarbeitung baut auf die V 370/2008 (JHA vom 10.09.2008) auf. Bei den erhobenen Daten handelt es sich ausschließlich um Daten, die in gleicher Form regelmäßig und problemlos für das ganze Stadtgebiet zur Verfügung stehen. Die Rohdaten für diese Erhebung stammen von der ARGE, der Einwohnermeldeabteilung sowie von der Kommunalen Datenverarbeitungszentrale (KDVZ). Wichtig ist zur Interpretation der Ergebnisse der Sozialraumanalyse, dass nicht die Ausprägung der einzelnen Variablen / Indikatoren, sondern das gesamte Merkmalsprofil (also die Kombination der Indikatoren) Bedeutung hat. Zur detaillierten Bewertung der einzelnen Indikatoren, müssen einschlägige Vorlagen der zuständigen Fachabteilungen hinzugezogen werden. Aus dem Index ist ersichtlich, wie die Stadtteile hinsichtlich des Jugendhilfebedarfs zu bewerten sind. Die Sozialraumanalyse basiert im Wesentlichen auf vier Indikatoren, die vom Jugendhilfeausschuss 2002 festgelegt wurden. Zwei der ursprünglich verwendeten Indikatoren stehen bereits seit längerer Zeit nicht mehr zur Verfügung. Die Indikatoren `Sozialhilfebezug bei unter und über 18-Jährigen´ mussten durch die Indikatoren `Leistungen der ARGE für unter und über 25-Jährige´ (erwerbsfähige Leistungsberechtigte) ersetzt werden. Durch den Wechsel der Indikatoren können allerdings keine direkten Längsschnittvergleiche mehr mit früheren Analysen hergestellt werden. Die überarbeiteten Daten sind aus den Tabellen in der Anlage zu entnehmen. Die Standardpunktzahlen unter 25,00 bedeuten, dass in den entsprechenden Stadtteilen mit einem normalen Jugendhilfebedarf zu rechnen ist. Die Standardpunktzahlen 25,00 bis < 50,00 sprechen für einen erhöhten Bedarf und 50,00 bis < 75,00 für einen hohen Bedarf. Ab der Standardpunktzahl 75 ist mit dem Höchstbedarf zu rechnen. Entsprechende vorhandene Ressourcen werden mit einem aus den Standardpunktzahlen errechneten Faktor neu gewichtet. Die Anwendung der Sozialraumanalyse führt so zu einer gerechteren Verteilung, aber nicht zu einer Ausdehnung der sozialen Dienstleistungen. Die Sozialraumanalyse wird zur Bestimmung der Standorte und Zertifizierung der Familienzentren (V 34/2008; JHA vom 20.02.2008; aktuell: V 65/2014), zur Verteilung von Zuwendungen sowie zur Verteilung der Fachleistungsstunden im Allgemeinen Sozialen Dienst und Mobilé angewendet. Vorlagen aus der letzten Wahlperiode, auf die im Text Bezug genommen wird, können gerne bei der Verwaltung angefordert oder im Ratsinformationssystem im Internet eingesehen werden. In Vertretung (Lüngen, 1. Beigeordneter) -2-