Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
19.11.2014
Erstellt
16.10.14, 15:05
Aktualisiert
16.10.14, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 429/2014
Az.: 51 JHP
Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51 - Datum: 07.10.2014
Kämmerer
gez. Lüngen, 1.
Beigeordneter
Dezernat 4
15.10.2014
Dezernat 6
BM
Datum Freigabe -100-
gez. Feldmann
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Unterausschuss Jugendhilfeplanung
Termin
29.10.2014
vorberatend
Jugendhilfeausschuss
19.11.2014
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Allgemeine Rahmenbedingungen der Jugendhilfeplanung - 5. Fortschreibung der
Sozialraumanalyse
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die 5. Fortschreibung der Sozialraumanalyse zur Kenntnis.
Begründung:
Eine Sozialraumanalyse hat zum Ziel, alle Stadtteile hinsichtlich ihrer sozialen Belastungen und
Problemlagen zu bestimmen, damit die zur Verfügung stehenden Ressourcen angemessen und
gerecht verteilt werden können. Sie zählt gemeinsam mit der Planungskonzeption (V 353/2008),
der Bevölkerungsentwicklung (V 683/2009) und der Sozialraumbeschreibung (V 595/2009) zu den
allgemeinen Rahmenbedingungen und Grundlagen der Jugendhilfeplanung.
Die vorliegende aktuelle Überarbeitung baut auf die V 370/2008 (JHA vom 10.09.2008) auf. Bei
den erhobenen Daten handelt es sich ausschließlich um Daten, die in gleicher Form regelmäßig
und problemlos für das ganze Stadtgebiet zur Verfügung stehen. Die Rohdaten für diese
Erhebung stammen von der ARGE, der Einwohnermeldeabteilung sowie von der Kommunalen
Datenverarbeitungszentrale (KDVZ). Wichtig ist zur Interpretation der Ergebnisse der
Sozialraumanalyse, dass nicht die Ausprägung der einzelnen Variablen / Indikatoren, sondern das
gesamte Merkmalsprofil (also die Kombination der Indikatoren) Bedeutung hat. Zur detaillierten
Bewertung der einzelnen Indikatoren, müssen einschlägige Vorlagen der zuständigen
Fachabteilungen hinzugezogen werden. Aus dem Index ist ersichtlich, wie die Stadtteile
hinsichtlich des Jugendhilfebedarfs zu bewerten sind.
Die Sozialraumanalyse basiert im Wesentlichen auf vier Indikatoren, die vom
Jugendhilfeausschuss 2002 festgelegt wurden. Zwei der ursprünglich verwendeten Indikatoren
stehen bereits seit längerer Zeit nicht mehr zur Verfügung. Die Indikatoren `Sozialhilfebezug bei
unter und über 18-Jährigen´ mussten durch die Indikatoren `Leistungen der ARGE für unter und
über 25-Jährige´ (erwerbsfähige Leistungsberechtigte) ersetzt werden. Durch den Wechsel der
Indikatoren können allerdings keine direkten Längsschnittvergleiche mehr mit früheren Analysen
hergestellt werden. Die überarbeiteten Daten sind aus den Tabellen in der Anlage zu entnehmen.
Die Standardpunktzahlen unter 25,00 bedeuten, dass in den entsprechenden Stadtteilen mit
einem normalen Jugendhilfebedarf zu rechnen ist. Die Standardpunktzahlen 25,00 bis < 50,00
sprechen für einen erhöhten Bedarf und 50,00 bis < 75,00 für einen hohen Bedarf. Ab der
Standardpunktzahl 75 ist mit dem Höchstbedarf zu rechnen. Entsprechende vorhandene
Ressourcen werden mit einem aus den Standardpunktzahlen errechneten Faktor neu gewichtet.
Die Anwendung der Sozialraumanalyse führt so zu einer gerechteren Verteilung, aber nicht zu
einer Ausdehnung der sozialen Dienstleistungen.
Die Sozialraumanalyse wird zur Bestimmung der Standorte und Zertifizierung der Familienzentren
(V 34/2008; JHA vom 20.02.2008; aktuell: V 65/2014), zur Verteilung von Zuwendungen sowie zur
Verteilung der Fachleistungsstunden im Allgemeinen Sozialen Dienst und Mobilé angewendet.
Vorlagen aus der letzten Wahlperiode, auf die im Text Bezug genommen wird, können gerne bei
der Verwaltung angefordert oder im Ratsinformationssystem im Internet eingesehen werden.
In Vertretung
(Lüngen, 1. Beigeordneter)
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