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Beschlussvorlage (Jugendhilfeplanung VI.2 - Mitwirkung im Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
106 kB
Datum
19.11.2014
Erstellt
16.10.14, 15:05
Aktualisiert
16.10.14, 15:05
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 1/2014 1. Ergänzung Az.: -51-Bt. Amt: - 51 BeschlAusf.: - -514- Datum: 07.10.2014 Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 15.10.2014 Dezernat 6 BM Datum Freigabe -100- gez. Feldmann Amtsleiter RPA Beratungsfolge Unterausschuss Jugendhilfeplanung Termin 29.10.2014 vorberatend Jugendhilfeausschuss 19.11.2014 beschließend Betrifft: Bemerkungen Jugendhilfeplanung VI.2 - Mitwirkung im Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Jugendhilfeplanung VI.2 - Mitwirkung im Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz – zur Kenntnis. 2. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die in Kapitel 5.2 dargestellten Maßnahmen. Begründung: Am 10.07.2013 beschloss der Jugendhilfeausschuss die Fortschreibung der Jugendhilfeplanung VI.2 – Mitwirkung im Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz –, die gleichfalls als Voraussetzung für die Sicherung der Qualität in der Jugendhilfe, hier der Jugendgerichtshilfe, dienen soll (vgl. V 288/2013). Die Vorlage V 1/2014 wurde am 06.02.2014 im Unterausschuss Jugendhilfeplanung beraten. Als Ergebnis wurde dem Jugendhilfeausschuss am 19.02.2014 vorgeschlagen, eine Überarbeitung in Form einer Anlage zur V 1/2014 im 4. Quartal 2014 vorzulegen. Die gewünschten Änderungen betrafen die Erläuterungen von Fachbegriffen und die Ergänzung / Aktualisierung von statistischen Daten (siehe Anlage). Auf den Beschlussentwurf hat die vorliegende Ergänzung keine Auswirkungen. Die im Rahmen der Jugendhilfeplanung eingesetzte Planungsgruppe traf sich unter Beteiligung von Polizei und Schulsozialarbeiter zweimal. Die Ergebnisse der Beratungen sind in den vorliegenden Planungsentwurf eingeflossen. Die vom JHA gewünschten Ergänzungen wurden in einer Amts internen Planungsgruppe erarbeitet. Die im Kapitel 5.2 dargestellte Maßnahmeplanung umschließt folgende Themen: 1) Zusätzliche geschlechtsspezifisch ausgerichtete Einzelfallhilfen Betreuungsweisungen 2) Zusätzliche erlebnispädagogische Angebote für Drogenkonsumenten 3) Neue Maßnahmen gegen Beförderungserschleichung 4) Intensivierung der Kooperation mit anderen Trägern. als Diese Maßnahmen betreffen nur Jugendliche und Heranwachsende, die unmittelbar mit der Jugendgerichtshilfe in Berührung kommen. Es handelt sich hierbei nicht um präventive Angebote. Für diese ist der „Erzieherische Kinder- und Jugendschutz“ zuständig. Zusätzliches Personal und zusätzliche Haushaltsmittel sind nicht erforderlich. Die Maßnahmen sollen vorwiegend über die Einnahmen aus Geldbußen finanziert werden. Im Arbeitsfeld Jugendgerichtshilfe kann zukünftig erstmalig das Verfahren zur Umsetzung des § 79a SGB VIII - Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe - durchgeführt werden. In einer neuen Vorlage werden in 2014 die hierzu von einer Arbeitsgruppe erarbeiteten Qualitätskriterien vorgestellt. Vorlagen aus der letzten Wahlperiode, auf die im Text Bezug genommen wird, können gerne bei der Verwaltung angefordert oder im Ratsinformationssystem im Internet eingesehen werden. In Vertretung (Erner) -2-