Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
106 kB
Datum
19.11.2014
Erstellt
16.10.14, 15:05
Aktualisiert
16.10.14, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 1/2014 1. Ergänzung
Az.: -51-Bt.
Amt: - 51 BeschlAusf.: - -514- Datum: 07.10.2014
Kämmerer
gez. Lüngen, 1.
Beigeordneter
Dezernat 4
15.10.2014
Dezernat 6
BM
Datum Freigabe -100-
gez. Feldmann
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Unterausschuss Jugendhilfeplanung
Termin
29.10.2014
vorberatend
Jugendhilfeausschuss
19.11.2014
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Jugendhilfeplanung VI.2 - Mitwirkung im Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Jugendhilfeplanung VI.2 - Mitwirkung im
Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz – zur Kenntnis.
2. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die in Kapitel 5.2 dargestellten Maßnahmen.
Begründung:
Am 10.07.2013 beschloss der Jugendhilfeausschuss die Fortschreibung der
Jugendhilfeplanung VI.2 – Mitwirkung im Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz –, die
gleichfalls als Voraussetzung für die Sicherung der Qualität in der Jugendhilfe, hier der
Jugendgerichtshilfe, dienen soll (vgl. V 288/2013).
Die Vorlage V 1/2014 wurde am 06.02.2014 im Unterausschuss Jugendhilfeplanung
beraten. Als Ergebnis wurde dem Jugendhilfeausschuss am 19.02.2014 vorgeschlagen,
eine Überarbeitung in Form einer Anlage zur V 1/2014 im 4. Quartal 2014 vorzulegen.
Die gewünschten Änderungen betrafen die Erläuterungen von Fachbegriffen und die
Ergänzung / Aktualisierung von statistischen Daten (siehe Anlage). Auf den
Beschlussentwurf hat die vorliegende Ergänzung keine Auswirkungen.
Die im Rahmen der Jugendhilfeplanung eingesetzte Planungsgruppe traf sich unter
Beteiligung von Polizei und Schulsozialarbeiter zweimal. Die Ergebnisse der Beratungen
sind in den vorliegenden Planungsentwurf eingeflossen. Die vom JHA gewünschten
Ergänzungen wurden in einer Amts internen Planungsgruppe erarbeitet.
Die im Kapitel 5.2 dargestellte Maßnahmeplanung umschließt folgende Themen:
1) Zusätzliche
geschlechtsspezifisch
ausgerichtete
Einzelfallhilfen
Betreuungsweisungen
2) Zusätzliche erlebnispädagogische Angebote für Drogenkonsumenten
3) Neue Maßnahmen gegen Beförderungserschleichung
4) Intensivierung der Kooperation mit anderen Trägern.
als
Diese Maßnahmen betreffen nur Jugendliche und Heranwachsende, die unmittelbar mit
der Jugendgerichtshilfe in Berührung kommen. Es handelt sich hierbei nicht um präventive
Angebote. Für diese ist der „Erzieherische Kinder- und Jugendschutz“ zuständig.
Zusätzliches Personal und zusätzliche Haushaltsmittel sind nicht erforderlich. Die
Maßnahmen sollen vorwiegend über die Einnahmen aus Geldbußen finanziert werden.
Im Arbeitsfeld Jugendgerichtshilfe kann zukünftig erstmalig das Verfahren zur Umsetzung
des § 79a SGB VIII - Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe - durchgeführt
werden. In einer neuen Vorlage werden in 2014 die hierzu von einer Arbeitsgruppe
erarbeiteten Qualitätskriterien vorgestellt.
Vorlagen aus der letzten Wahlperiode, auf die im Text Bezug genommen wird, können
gerne bei der Verwaltung angefordert oder im Ratsinformationssystem im Internet
eingesehen werden.
In Vertretung
(Erner)
-2-