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Beschlussvorlage (Änderung des Stellenplanes 2014)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
182 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
11.09.14, 15:06
Aktualisiert
22.10.14, 18:47
Beschlussvorlage (Änderung des Stellenplanes 2014) Beschlussvorlage (Änderung des Stellenplanes 2014) Beschlussvorlage (Änderung des Stellenplanes 2014)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 380/2014 Az.: -10- Amt: - 10 BeschlAusf.: - -10- Datum: 29.08.2014 22.10.2014 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 BM Datum Freigabe -100- gez. Elsen Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt- Finanz- und Personalausschuss Termin Bemerkungen 23.09.2014 vorberatend Rat 30.09.2014 beschließend Haupt- Finanz- und Personalausschuss 09.12.2014 vorberatend Rat 16.12.2014 beschließend Betrifft: Änderung des Stellenplanes 2014 Zu 1) Personalkosten jährlich ca. 60.000 €; mittelfristige Einsparung durch Fortfall der Stelle des gehobenen Dienstes ( 36 Wochenstunden) ca. 48.000 € jährlich sowie der Teilzeitstelle des mittleren Dienstes ca. 22.000 € jährlich. Zu 2) Personalkosten jährlich ca. 47.000 € Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Den vorgeschlagenen Änderungen des Stellenplanes 2014 wird zugestimmt. Begründung: Zu 1: Das Dezernat 2 (Kämmerei) bearbeitet die Aufgaben der Abteilungen - 200 Haushalt, Jahresabschluss, Controlling - 210 Zahlungsabwicklung, Vollstreckung - 270 Steuern und Abgaben und wird damit als Querschnittsamt überwiegend für die gesamte Verwaltung incl. Eigenbetriebe tätig. Die Leitungsfunktion des Dezernats 2 erstreckt sich auf die Position des Kämmerers mit den Abteilungsleiterinnen der Abteilungen 200, 210 und 270. Die Schnittmenge aller drei Abteilungen wurde in der Vergangenheit und auch noch aktuell, nur durch die Person des Kämmerers/Beigeordneten gewährleistet. Somit ist das Dezernat 2 das einzige Amt in der Stadt Erftstadt ohne eine eigene Amtsleitung. Die Beigeordneten bilden zusammen mit dem Bürgermeister den Verwaltungsvorstand, dem als Gremium die Beratung bestimmter grundsätzlicher und übergeordneter Angelegenheiten zugewiesen ist (vgl. § 70 GO NRW). Dagegen übernehmen die Amtsleitungen die übergeordnete Funktion der Personalführung, die strategische Weiterentwicklung der Abteilungen und die Erledigung weiterer Abteilungsübergreifender Tätigkeiten. Wie bereits oben beschrieben, werden im Dezernat 2 beide Funktionen zurzeit durch den Kämmerer/Beigeordneten wahrgenommen. Nach Einschätzung des Kämmerers, die ich teile, hat die jüngste Vergangenheit jedoch gezeigt, dass diese Organisationsform so keine praktikable Lösung sein kann. Insbesondere die Situation in der Zahlungsabwicklung/Vollstreckung gibt Anlass zur Sorge. Auch die Motivation der Mitarbeiter(innen) leidet unter diesem Umstand. Langfristige Folgen von Krankheit, hohe Ausfallzeiten und schlechte Leistungen könnten die Folge sein. Die Übernahme der übergeordneten Leitung des Dezernats sowohl für den operativen Teil als such für den strategischen Teil hat sich nicht bewährt. Um zukünftig wieder einen reibungslosen und funktionierenden Ablauf des gesamten Dezernats 2 zu gewährleisten, muss die Stelle der Amtsleitung neu besetzt werden. Nur so wird das Dezernat in die Lage versetzt, langfristige Perspektiven für die Stadt Erftstadt zu entwickeln ohne dabei die operative Arbeit des Dezernats zu vernachlässigen. Besonders die Stelle der Leitung Amt 20 (Allgemeiner Finanzdienst) muss auch unter dem Aspekt der finanziellen Situation der Stadt Erftstadt betrachtet werden. Einem weiteren Ausbau des Stellenplans der Stadt Erftstadt kann unter finanziellen Gesichtspunkten deshalb nur eingeschränkt zugestimmt werden. Daher schlage ich vor, sollte die Stelle der Amtsleitung so eingerichtet werden, zukünftig zwei Stellen in der Abteilung 200 nicht neu zu besetzen und mit einem KW Vermerk im Stellenplan zu versehen. Es handelt sich dabei um zwei Teilzeitstellen (eine Stelle des gehobenen Dienstes und eine Stelle des mittleren Dienstes) die einen vollzeitverrechnenden Anteil von ca. 1,4 Stellen ausmachen. Somit werden nicht nur Stellenanteile reduziert und mittelfristig insgesamt Personalkosten eingespart sondern auch die Qualität der Aufgabenerfüllung deutlich verbessert. Die Bewertung der Stelle erfolgt auf Vorschlag der Bewertungskommission nach A 13 g. D./ EG 12. Die Position soll hausintern ausgeschrieben werden und mit einer fachlich qualifizierten Kraft des gehobenen Dienstes mit bereits vorhandener Führungserfahrung besetzt werden. Zu 2: -2- Die demographische Entwicklung stellt die Kommunen vor große Herausforderungen. Um dieser Herausforderung frühzeitig entgegen zu treten beabsichtige ich im Dezernat -4- im Amt für Soziales, Wohnen , Integration und Senioren (-50-), die Stelle eines/einer Demographiebeauftragten neu einzurichten. Die Einrichtung dieser zusätzlichen Stelle spiegelt die Bedeutung des demografischen Wandels in unserer Stadt wieder und wird durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW ausdrücklich begrüßt. Ziel des/der Demographiebeauftragten ist die Erarbeitung einer lokalen Strategie für die Bewältigung der Folgen des demografischen Wandels. Den strategisch ausgerichteten und ressortübergreifenden Arbeitsbereich beabsichtige ich der Amtsleitung -50- unmittelbar zu unterstellen und mit einer Kraft des gehobenen Dienstes auf Grundlage einer hausinternen Ausschreibung zu besetzen. Auf Anregung der Bewertungskommission schlage ich zunächst die Bewertung nach A 11/ EG 10 für diese erstmalig einzurichtende Stelle vor. Nach einer angemessenen Zeit (ca. 1-2 Jahre) sollte ein Erfahrungsbericht vorgelegt werden und ggf. die Stellenbewertung nochmals überprüft werden. (Erner) -3-