Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
182 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
11.09.14, 15:06
Aktualisiert
22.10.14, 18:47
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 380/2014
Az.: -10-
Amt: - 10 BeschlAusf.: - -10- Datum: 29.08.2014
22.10.2014
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
Datum Freigabe -100-
gez. Elsen
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt- Finanz- und
Personalausschuss
Termin
Bemerkungen
23.09.2014
vorberatend
Rat
30.09.2014
beschließend
Haupt- Finanz- und
Personalausschuss
09.12.2014
vorberatend
Rat
16.12.2014
beschließend
Betrifft:
Änderung des Stellenplanes 2014
Zu 1) Personalkosten jährlich ca. 60.000 €; mittelfristige Einsparung durch Fortfall der Stelle des
gehobenen Dienstes ( 36 Wochenstunden) ca. 48.000 € jährlich sowie der Teilzeitstelle des mittleren
Dienstes ca. 22.000 € jährlich.
Zu 2) Personalkosten jährlich ca. 47.000 €
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Den vorgeschlagenen Änderungen des Stellenplanes 2014 wird zugestimmt.
Begründung:
Zu 1:
Das Dezernat 2 (Kämmerei) bearbeitet die Aufgaben der Abteilungen
-
200 Haushalt, Jahresabschluss, Controlling
-
210 Zahlungsabwicklung, Vollstreckung
-
270 Steuern und Abgaben
und wird damit als Querschnittsamt überwiegend für die gesamte Verwaltung incl. Eigenbetriebe
tätig.
Die Leitungsfunktion des Dezernats 2 erstreckt sich auf die Position des Kämmerers mit den
Abteilungsleiterinnen der Abteilungen 200, 210 und 270. Die Schnittmenge aller drei Abteilungen
wurde in der Vergangenheit und auch noch aktuell, nur durch die Person des
Kämmerers/Beigeordneten gewährleistet. Somit ist das Dezernat 2 das einzige Amt in der Stadt
Erftstadt ohne eine eigene Amtsleitung.
Die Beigeordneten bilden zusammen mit dem Bürgermeister den Verwaltungsvorstand, dem als
Gremium die Beratung bestimmter grundsätzlicher und übergeordneter Angelegenheiten
zugewiesen ist (vgl. § 70 GO NRW).
Dagegen übernehmen die Amtsleitungen die übergeordnete Funktion der Personalführung, die
strategische Weiterentwicklung der Abteilungen und die Erledigung weiterer
Abteilungsübergreifender Tätigkeiten. Wie bereits oben beschrieben, werden im Dezernat 2 beide
Funktionen zurzeit durch den Kämmerer/Beigeordneten wahrgenommen.
Nach Einschätzung des Kämmerers, die ich teile, hat die jüngste Vergangenheit jedoch gezeigt,
dass diese Organisationsform so keine praktikable Lösung sein kann. Insbesondere die Situation
in der Zahlungsabwicklung/Vollstreckung gibt Anlass zur Sorge. Auch die Motivation der
Mitarbeiter(innen) leidet unter diesem Umstand. Langfristige Folgen von Krankheit, hohe
Ausfallzeiten und schlechte Leistungen könnten die Folge sein. Die Übernahme der
übergeordneten Leitung des Dezernats sowohl für den operativen Teil als such für den
strategischen Teil hat sich nicht bewährt. Um zukünftig wieder einen reibungslosen und
funktionierenden Ablauf des gesamten Dezernats 2 zu gewährleisten, muss die Stelle der
Amtsleitung neu besetzt werden. Nur so wird das Dezernat in die Lage versetzt, langfristige
Perspektiven für die Stadt Erftstadt zu entwickeln ohne dabei die operative Arbeit des Dezernats
zu vernachlässigen.
Besonders die Stelle der Leitung Amt 20 (Allgemeiner Finanzdienst) muss auch unter dem Aspekt
der finanziellen Situation der Stadt Erftstadt betrachtet werden. Einem weiteren Ausbau des
Stellenplans der Stadt Erftstadt kann unter finanziellen Gesichtspunkten deshalb nur
eingeschränkt zugestimmt werden. Daher schlage ich vor, sollte die Stelle der Amtsleitung so
eingerichtet werden, zukünftig zwei Stellen in der Abteilung 200 nicht neu zu besetzen und mit
einem KW Vermerk im Stellenplan zu versehen. Es handelt sich dabei um zwei Teilzeitstellen
(eine Stelle des gehobenen Dienstes und eine Stelle des mittleren Dienstes) die einen
vollzeitverrechnenden Anteil von ca. 1,4 Stellen ausmachen. Somit werden nicht nur Stellenanteile
reduziert und mittelfristig insgesamt Personalkosten eingespart sondern auch die Qualität der
Aufgabenerfüllung deutlich verbessert.
Die Bewertung der Stelle erfolgt auf Vorschlag der Bewertungskommission nach A 13 g. D./ EG
12.
Die Position soll hausintern ausgeschrieben werden und mit einer fachlich qualifizierten Kraft des
gehobenen Dienstes mit bereits vorhandener Führungserfahrung besetzt werden.
Zu 2:
-2-
Die demographische Entwicklung stellt die Kommunen vor große Herausforderungen.
Um dieser Herausforderung frühzeitig entgegen zu treten beabsichtige ich im Dezernat -4- im Amt
für Soziales, Wohnen , Integration und Senioren (-50-), die Stelle eines/einer
Demographiebeauftragten neu einzurichten.
Die Einrichtung dieser zusätzlichen Stelle spiegelt die Bedeutung des demografischen Wandels in
unserer Stadt wieder und wird durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW ausdrücklich begrüßt.
Ziel des/der Demographiebeauftragten ist die Erarbeitung einer lokalen Strategie für die
Bewältigung der Folgen des demografischen Wandels.
Den strategisch ausgerichteten und ressortübergreifenden Arbeitsbereich beabsichtige ich der
Amtsleitung -50- unmittelbar zu unterstellen und mit einer Kraft des gehobenen Dienstes auf
Grundlage einer hausinternen Ausschreibung zu besetzen.
Auf Anregung der Bewertungskommission schlage ich zunächst die Bewertung nach A 11/ EG 10
für diese erstmalig einzurichtende Stelle vor. Nach einer angemessenen Zeit (ca. 1-2 Jahre) sollte
ein Erfahrungsbericht vorgelegt werden und ggf. die Stellenbewertung nochmals überprüft
werden.
(Erner)
-3-