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Antrag (Antrag bzgl. Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen in E.-Köttingen, Peter-May-Str. 47)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
04.11.2014
Erstellt
23.10.14, 15:06
Aktualisiert
23.10.14, 15:06
Antrag (Antrag bzgl. Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen in E.-Köttingen, Peter-May-Str. 47) Antrag (Antrag bzgl. Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen in E.-Köttingen, Peter-May-Str. 47)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 437/2014 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 09.10.2014 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 23.10.2014 Datum Freigabe -100- gez. Böcking Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der Freien Wähler Erftstadt leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin 04.11.2014 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen in E.-Köttingen, Peter-May-Str. 47 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 700,00 0,00 Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: Eigenbetrieb Straßen Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: X Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja X Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Zur Entspannung der Verkehrssituation auf der Peter-May-Straße in Höhe des genannten Einzelhandelsgeschäftes und der Kreissparkasse Köln wurden bereits vor einigen Jahren mehrere Parkplätze halbhüftig auf dem Gehweg aufgezeichnet. Da diese Parkplätze zum großen Teil von den anliegenden Anwohnerinnen und Anwohnern genutzt werden, haben die Kunden des anliegenden Geschäftes und der Kreissparkasse Kön zu bestimmten Tageszeiten Parkplatzprobleme. Es bietet sich an, einen Teil der markierten Parkplätze als Kurzzeitparkplätze (Parkscheibenpflicht) auszuweisen. Zunächst werde ich, so wie im Antrag vorgeschlagen, zwei Parkplätze in eine Kurzparkzone einbeziehen. Die Zeitbegrenzung für diese Parkplätze sollte hierbei von Mo-Fr 8-18h und Sa 8-13h auf eine Stunde festgelegt werden. Sollte sich in der nächsten Zeit der Bedarf erhöhen, kann die Kurzparkzone erweitert werden. In Vertretung (Hallstein) -2-