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Beschlusstext (Änderung der Bebauungspläne Nr. 5a "Gewerbegebiet Bad Münstereifel, 5 d "Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Bereich Fläches Feld, Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim" (Zulässigkeit von Spielhallen) hier: Aufstellungs- Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Datum
06.05.2008
Erstellt
26.05.09, 21:42
Aktualisiert
26.05.09, 21:42
Beschlusstext (Änderung der Bebauungspläne Nr. 5a "Gewerbegebiet Bad Münstereifel, 5 d "Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Bereich Fläches Feld, Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim" (Zulässigkeit von Spielhallen)
hier: Aufstellungs- Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

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Bad Münstereifel, 06.06.2008 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 28. Sitzung des Strukturförderungsausschusses vom Dienstag, den 06.05.2008 Zu Punkt 12. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1252 Änderung der Bebauungspläne Nr. 5a "Gewerbegebiet Bad Münstereifel, 5 d "Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Bereich Fläches Feld, Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim" (Zulässigkeit von Spielhallen) hier: Aufstellungs- Entwurfs- und Offenlagebeschluss Beschluss: Einstimmiger Beschluss: 1. Es wird beschlossen, die Änderung der Bebauungspläne Nr. 5a „Gewerbegebiet Bad Münstereifel, 5 d „Gewerbegebiet Bad Münstereifel Bereich Flaches Feld“, Nr. 2 „Industriegebiet Iversheim“ aufzustellen. 2. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst die Bereiche der Bebauungspläne 5a, 5d und 6 in Teilen. Der beigefügte Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. 3. Der Entwurf der Bebauungsplan-Änderung wird nebst Begründung beschlossen. 4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Entwurf mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Beratungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)