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Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 1, Ortsteil Winden, 10. Änderung, "Ecke Maubacher Straße/Urbanusstraße; hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
85 kB
Datum
13.02.2012
Erstellt
11.01.12, 18:49
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 1, Ortsteil Winden, 10. Änderung, "Ecke Maubacher Straße/Urbanusstraße;
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 1, Ortsteil Winden, 10. Änderung, "Ecke Maubacher Straße/Urbanusstraße;
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

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Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Her Schmühl BE: Herr Schmühl Kreuzau, 05.01.2012 Vorlagen-Nr.: 3/2012 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 31.01.2012 13.02.2012 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 1, Ortsteil Winden, 10. Änderung, "Ecke Maubacher Straße/Urbanusstraße; hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB I. Sach- und Rechtslage: Der in der beiliegenden Flurkartenablichtung gekennzeichnete Bereich wurde im Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I 1 im Jahre 1978 als Fläche für den Gemeinbedarf nach § 9 Abs. 1 Nr. 1f (damalige Fassung) ausgewiesen mit der Zweckbindung Grünflächen und Sportplatz. Im Laufe der Jahre sind in diesem Bereich folgende Anlagen entstanden: - Schulturnhalle, - Tennishalle, - Tennisplätze, - Feuerwehrgerätehaus. Die entsprechenden Genehmigungen wurden erteilt, obwohl der Bebauungsplan dies eigentlich nicht zulässt. Im Zusammenhang mit der beabsichtigten Nutzungsänderung der Tennishalle in Verwaltungs- und Lagergebäude für die Wasserwerk Concordia GmbH und den gemeindlichen Bauhof halte ich es für erforderlich, eine Bebauungsplanänderung vorzunehmen. Der gesamte Bereich wird zwar nach wie vor nach § 9 (1) Nr. 5 BauGB (heute gültige Fassung) als Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesen, jedoch zukünftig mit folgenden Zweckbindungen: - sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen, (hierunter fallen dann die vorhandene Turnhalle und die Tennisplätze sowie das Sport- und Vereinsheim), - Feuerwehr (vorhandenes Feuerwehrgebäude), - öffentliche Verwaltungsgebäude einschließlich Lagerhallen, (Wasserwerk Concordia/Bauhof der Gemeinde). Da alle Nutzungsarten in einem Mischgebiet zulässig wären, wird darüber hinaus das Maß der baulichen Nutzung wie folgt festgesetzt: GRZ 06, GFZ 1,2. Auf die konkrete Darstellung überbaubarer Flächen wird verzichtet. Entlang des Mühlenteiches, der nicht Bestandteil des Bebauungsplanes ist, wird gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 ein 5 m breiter Streifen für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen ausgewiesen. Da es sich bei dem Bebauungsplan eindeutig um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, kann das Planverfahren in Anwendung des § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren abgewickelt werden. Ich schlage Ihnen vor, dem Planentwurf zuzustimmen und unter Anwendung des § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB zu beschließen, die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten für die Bebauungsplanänderung werden sich auf maximal 1.000,00 € belaufen. Entsprechende Planungskosten stehen im Haushalt 2012 bereit. III. Beschlussvorschlag: 1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes der Gemeinde Kreuzau Nr. I 1, Ortsteil Winden, 10. Änderung, „Ecke Maubacher Straße/Urbanusstraße“, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. 2. Dem Planentwurf wird zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, in Anwendung des § 13 a Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-