Daten
Kommune
Bedburg
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16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-777/2006
Sitzungsteil
Ratsbüro
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
Bemerkungen:
06.02.2007
Betreff:
Amtseinführung und Verpflichtung der Stadtverordneten Emma Will
Beschlussvorschlag:
Bürgermeister Koerdt führt die Stadtverordnete Emma Will in ihr Amt ein und verpflichtet
sie in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer
Aufgaben.
Über die Verpflichtung wird eine besondere Niederschrift aufgenommen, die Bestandteil
dieser Niederschrift und als Anlage beigefügt ist.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Begründung:
Der Stadtverordnete Dirk Schehl, Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU),
hat mit Ablauf des 31.12.2006 auf sein Mandat im Rat der Stadt Bedburg verzichtet.
Der Wahlausschuss der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 29.09.2004 u. a.
festgestellt, dass Herr Schehl aufgrund der Wahl zur Vertretung der Stadt Bedburg am
26.09.2004 als Direktkandidat für die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
in den Rat der Stadt Bedburg gewählt worden ist.
Gemäß § 45 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz wird, wenn ein gewählter Vertreter aus der
Vertretung ausscheidet, der Sitz nach der Reserveliste derjenigen Partei oder
Wählergruppe besetzt, für die der oder die Ausgeschiedene bei der Wahl aufgetreten ist.
Unbeschadet der Reihenfolge tritt im übrigen an die Stelle des ausgeschiedenen
Vertreters der für ihn in der Reserveliste bezeichnete Ersatzbewerber.
Gemäß § 45 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes hat der Wahlleiter der Stadt Bedburg festgestellt
und am 07.11.2006 für die Dauer eines Monats bekanntgemacht, dass Nachfolgerin die in der
Reserveliste der CDU bezeichnete Ersatzbewerberin Frau Emma Will, wohnhaft Friedlandstraße
19, 50181 Bedburg, ist.
Innerhalb der Monatsfrist wurden keine Einsprüche gegen die Feststellung der
Ersatzbestimmung erhoben, so dass Frau Will
nunmehr gemäß § 67 Abs. 3
Gemeindeordnung NW vom Bürgermeister in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und
gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten ist.
Die vorgeschriebene Verpflichtung in feierlicher Form kann z. B. in der Weise vollzogen
werden, dass die zu Verpflichtende durch Erheben von ihrem Platz ihr Einverständnis mit
folgender Formel bekundet:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und
Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die
Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen
werde.“
Über die Verpflichtung ist eine besondere Niederschrift zu fertigen.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den
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----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister