Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
152 kB
Datum
13.02.2012
Erstellt
29.12.11, 13:01
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kämmerei - Herr Decker
BE: Herr Decker/Herr Stolz
Kreuzau, 13.10.2011
Vorlagen-Nr.: 52/2011
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rechnungsprüfungs- und
Wahlprüfungsausschuss
Rat
09.02.2012
13.02.2012
Gesamtabschluss zum 31.12.2010
I. Sach- und Rechtslage:
Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) müssen alle nordrheinwestfälischen Gemeinden, sofern abbildungspflichtige Konzernstrukturen vorhanden sind, nach §
116 GO NRW spätestens zum 31.12.2010 einen so genannten Gesamtabschluss vorlegen.
Im NKF- Gesamtabschluss wird –wie im privatwirtschaftlichen Konzernabschluss- die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der einbezogenen Unternehmen so dargestellt, als ob diese
Unternehmen zusammen mit der Muttergesellschaft (=Kommune) ein einziges Unternehmen
wären. Die Einbeziehung der verschiedenen Beteiligungsunternehmen in den Konzernabschluss
richtet sich nach der Höhe der Beteiligung und der möglichen Einflussnahme durch die Kommune.
Die intensivste Beziehung ist grundsätzlich bei Mehrheitsbeteiligungen gegeben. Das Verfahren,
diese so genannten verbundenen Unternehmen mit der Gemeinde als ein Unternehmen
darzustellen, wird als Konsolidierung bezeichnet. Konsolidierung im Sprachgebrauch der
Konzernrechnungslegung bedeutet die Entwicklung des Gesamtabschlusses aus den
Jahresabschlüssen der einbezogenen Unternehmen und der Kommune.
An Beteiligungen sind in der Bilanz zum 31.12.2009 der Gemeinde Kreuzau ausgewiesen:
1. Beteiligung an der Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH (51 %)
510.000,00 €,
2. Anteil am Schulverband Kreuzau-Nideggen (66,71 %)
391.880,00 €,
3. Anteil an der VVG (früher: GWS), Düren
1,00 €,
4. Beteiligung am Wasserversorgungszweckverband
Perlenbach (5,43 %)
613.600,69 €,
5. Beteiligung an der KDVZ
1,00 €.
Summe
1.515.482,69 €.
Damit haben die Beteiligungen der Gemeinde Kreuzau zusammen nur einen Anteil von 1,17 % am
gesamten Anlagevermögen (129.737.761,49 €) bzw. von 1,16 % an der Gesamtbilanzsumme
(31.12.2009: 130.859.066,31 €) und ist damit verschwindend gering.
Der Aufwand, der für die Erstellung des Gesamtabschlusses, der ab 2010 jedes Jahr
durchzuführen wäre, ist nicht unerheblich, da z.B. alle Vermögenswerte nach einheitlichen Kriterien
bewertet werden müssen und Schulden oder Forderungen der einzelnen Beteiligungen mit den
entsprechenden Forderungen und Schulden der Kommune verrechnet werden müssen. Dies kann
mit dem vorhandenen Personalaufwand in der Verwaltung nicht geleistet werden, so dass externer
Sachverstand eingeholt werden muss. Nach Anfrage bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die
auch die Schlussbilanzen 2009, 2010 und 2011 der Gemeinde prüft, ist mit erheblichen
zusätzlichen Aufwendungen zu rechnen. So sind Beratungskosten von 10.000 €, mit DATEVMehrkosten von 10.000 € für die Einstellung der Software, mit örtlichen Prüfungskosten (WP) von
25.000 € und weitere 15.000 € für überörtliche Prüfungskosten (GPA NRW) zu erwarten.
Zusammen mithin Mehrkosten von 50 - 60.000 €.
Nach § 116 (3) GO NRW müssen verselbstständigte Aufgabenbereiche in den Gesamtabschluss
nicht einbezogen werden, wenn sie für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde zu
vermitteln, von untergeordneter Bedeutung sind. Die Beurteilung der untergeordneten Bedeutung
ist auf den einzelnen gemeindlichen Betrieb und auf das Gesamtbild aller Umstände abzustellen.
Die untergeordnete Bedeutung eines Betriebes sollte daher nicht allein über das Verhältnis der
betreffenden Bilanzsummen, sondern auch an der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage beurteilt werden. So können als Messgrößen der Vermögensstand, der Schuldenstand,
die Ertragslage oder die Finanzlage herangezogen werden. Die zu ermittelnden Verhältniszahlen
sollten sich nach dem Handlungsempfehlung des Innenministers im Bereich zwischen 0 und 3 %
der Gesamtbilanzsumme bewegen, um vom Grundsatz her von einer untergeordneten Bedeutung
ausgehen zu können. Wie gesagt, handelt es sich hierbei nicht um eine Rechtsvorschrift, sondern
nur um eine Empfehlung.
Messgrößen für die Beurteilung der untergeordneten Bedeutung
von ausgegliederten Aufgabenbereichen/Beteiligungen
Anlagevermögen
Verbindlichkeiten
Gemeinde Kreuzau (Bilanzsumme zum
31.12.2009: 130.859.066 €)
Ordentl. Erträge /
Umsatzerlöse
Personalaufwendungen
Abschreibungen
26.607.213
4.806.473
3.414.569
Wasserwerk Concordia Kreuzau
GmbH (Bilanz zum 31.12.2010)
3.063.549
1.302.389
1.655.931
524.124
253.993
hiervon 51 %
1.562.410
664.218
844.525
267.303
129.536
1,19%
0,51%
3,17%
5,56%
3,79%
im Verhältnis zur Bilanzsumme der Gde.
im Verhältnis zu den Werten der Gde.
WZV Perlenbach (Bilanz zum
31.12.2009)
hiervon 5,43 %
im Verhältnis zur Bilanzsumme der Gde.
32.221.262
22.181.645
5.664.865
2.281.154
1.414.410
1.749.615
1.204.463
307.602
123.867
76.802
1,34%
0,92%
1,16%
2,58%
2,25%
im Verhältnis zu den Werten der Gde.
Schulverband Kreuzau-Nideggen
(Bilanz zum 31.12.2009)
1.688.942
724.686
338.409
52.013
64.222
hiervon 66,71 %
1.126.693
483.438
225.753
34.698
42.842
0,86%
0,37%
0,85%
0,72%
1,25%
im Verhältnis zur Bilanzsumme der Gde.
im Verhältnis zu den Werten der Gde.
H:\AMT2\ABT1\NKF - KIRP\[Messgrößen Gesamtabschluss.xls]Tabelle1
Nach der vorstehenden Übersicht liegen die Verhältniszahlen überwiegend unter 3 %, so dass die
Beteiligungen der Gemeinde insgesamt von untergeordneter Bedeutung sind.
Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang auch, dass das Land NRW die praktische Einführung
eines Gesamtabschlusses im Mai 2007 in einem Modellprojekt erprobt hat, welches der Städteund Gemeindebund NRW intensiv begleitet hat. Es ist dabei immer mehr die Erkenntnis gereift,
dass bei einer großen Anzahl von Kommunen der finanzielle und personelle Aufwand zur Erstellung
eines Gesamtabschlusses nicht in einem angemessenen Verhältnis zu dem Nutzen oder
Erkenntnisgewinn für die Gemeinden steht. Dies gilt selbst in den Fällen, in denen wegen der
Überschaubarkeit der Beteiligungen ein Erkenntnisgewinn verschwindend gering ist.
So finden sich die Angaben über die Vermögenslage der Beteiligungen bereits jetzt über die
Bewertung der Beteiligungen in der Bilanz der jeweiligen Kommune wieder. Auch die Finanz- und
Ertragslage der verselbständigten Aufgabenbereiche ist bekannt und kann für Steuerungszwecke
bereits jetzt eingesetzt werden. Steuerungsdefizite sind bei kleinen Kommunen wie die Gemeinde
Kreuzau mit wenigen Beteiligungen längst nicht so verbreitet wie bei einer Stadt mit ausgeprägter
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Konzernstruktur. Schließlich ist unstrittig, dass eine in die Zukunft weisende Steuerung des
Konzerns Kommune anhand von vergangenheitsbezogenen Daten eines Gesamtabschlusses nur
eingeschränkt zu leisten ist. Der Städte- und Gemeindebund NRW hat daher das Land
aufgefordert, in § 116 GO NRW möglichst weit gehende Ausnahmen von der Verpflichtung zur
Aufstellung eines NKF-Gesamtabschlusses festzulegen. Nach dem Vorschlag einer Arbeitsgruppe
aus kommunalen Praktikern und Wirtschaftsprüfern sollte von der Aufstellung eines
Gesamtabschlusses abgesehen werden, wenn bei zweien der drei Merkmale „Bilanzsumme“,
„Mitarbeiterzahl“ sowie „Erträge“ der Anteil der ausgelagerten Betriebe kleiner als 15 % ist. Ob das
Land diesem Vorschlag folgt, bleibt abzuwarten.
Zusammenfassend bin ich der Meinung, dass die verselbstständigten Aufgabenbereiche bzw.
Beteiligungen von untergeordneter Bedeutung sind, so dass auf die Aufstellung eines
Gesamtabschlusses verzichtet werden kann.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Wenn dem Beschlussvorschlag der Verwaltung gefolgt wird, keine.
III. Beschlussvorschlag:
„Auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses nach § 116 GO zum 31.12.2010 wird wegen
untergeordneter Bedeutung der verselbstständigten Bereiche bzw. Beteiligungen verzichtet.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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