Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Gesamtabschluss zum 31.12.2010)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
152 kB
Datum
13.02.2012
Erstellt
29.12.11, 13:01
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Gesamtabschluss zum 31.12.2010) Allgemeine Vorlage (Gesamtabschluss zum 31.12.2010) Allgemeine Vorlage (Gesamtabschluss zum 31.12.2010)

öffnen download melden Dateigröße: 152 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kämmerei - Herr Decker BE: Herr Decker/Herr Stolz Kreuzau, 13.10.2011 Vorlagen-Nr.: 52/2011 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss Rat 09.02.2012 13.02.2012 Gesamtabschluss zum 31.12.2010 I. Sach- und Rechtslage: Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) müssen alle nordrheinwestfälischen Gemeinden, sofern abbildungspflichtige Konzernstrukturen vorhanden sind, nach § 116 GO NRW spätestens zum 31.12.2010 einen so genannten Gesamtabschluss vorlegen. Im NKF- Gesamtabschluss wird –wie im privatwirtschaftlichen Konzernabschluss- die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der einbezogenen Unternehmen so dargestellt, als ob diese Unternehmen zusammen mit der Muttergesellschaft (=Kommune) ein einziges Unternehmen wären. Die Einbeziehung der verschiedenen Beteiligungsunternehmen in den Konzernabschluss richtet sich nach der Höhe der Beteiligung und der möglichen Einflussnahme durch die Kommune. Die intensivste Beziehung ist grundsätzlich bei Mehrheitsbeteiligungen gegeben. Das Verfahren, diese so genannten verbundenen Unternehmen mit der Gemeinde als ein Unternehmen darzustellen, wird als Konsolidierung bezeichnet. Konsolidierung im Sprachgebrauch der Konzernrechnungslegung bedeutet die Entwicklung des Gesamtabschlusses aus den Jahresabschlüssen der einbezogenen Unternehmen und der Kommune. An Beteiligungen sind in der Bilanz zum 31.12.2009 der Gemeinde Kreuzau ausgewiesen: 1. Beteiligung an der Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH (51 %) 510.000,00 €, 2. Anteil am Schulverband Kreuzau-Nideggen (66,71 %) 391.880,00 €, 3. Anteil an der VVG (früher: GWS), Düren 1,00 €, 4. Beteiligung am Wasserversorgungszweckverband Perlenbach (5,43 %) 613.600,69 €, 5. Beteiligung an der KDVZ 1,00 €. Summe 1.515.482,69 €. Damit haben die Beteiligungen der Gemeinde Kreuzau zusammen nur einen Anteil von 1,17 % am gesamten Anlagevermögen (129.737.761,49 €) bzw. von 1,16 % an der Gesamtbilanzsumme (31.12.2009: 130.859.066,31 €) und ist damit verschwindend gering. Der Aufwand, der für die Erstellung des Gesamtabschlusses, der ab 2010 jedes Jahr durchzuführen wäre, ist nicht unerheblich, da z.B. alle Vermögenswerte nach einheitlichen Kriterien bewertet werden müssen und Schulden oder Forderungen der einzelnen Beteiligungen mit den entsprechenden Forderungen und Schulden der Kommune verrechnet werden müssen. Dies kann mit dem vorhandenen Personalaufwand in der Verwaltung nicht geleistet werden, so dass externer Sachverstand eingeholt werden muss. Nach Anfrage bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die auch die Schlussbilanzen 2009, 2010 und 2011 der Gemeinde prüft, ist mit erheblichen zusätzlichen Aufwendungen zu rechnen. So sind Beratungskosten von 10.000 €, mit DATEVMehrkosten von 10.000 € für die Einstellung der Software, mit örtlichen Prüfungskosten (WP) von 25.000 € und weitere 15.000 € für überörtliche Prüfungskosten (GPA NRW) zu erwarten. Zusammen mithin Mehrkosten von 50 - 60.000 €. Nach § 116 (3) GO NRW müssen verselbstständigte Aufgabenbereiche in den Gesamtabschluss nicht einbezogen werden, wenn sie für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung sind. Die Beurteilung der untergeordneten Bedeutung ist auf den einzelnen gemeindlichen Betrieb und auf das Gesamtbild aller Umstände abzustellen. Die untergeordnete Bedeutung eines Betriebes sollte daher nicht allein über das Verhältnis der betreffenden Bilanzsummen, sondern auch an der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage beurteilt werden. So können als Messgrößen der Vermögensstand, der Schuldenstand, die Ertragslage oder die Finanzlage herangezogen werden. Die zu ermittelnden Verhältniszahlen sollten sich nach dem Handlungsempfehlung des Innenministers im Bereich zwischen 0 und 3 % der Gesamtbilanzsumme bewegen, um vom Grundsatz her von einer untergeordneten Bedeutung ausgehen zu können. Wie gesagt, handelt es sich hierbei nicht um eine Rechtsvorschrift, sondern nur um eine Empfehlung. Messgrößen für die Beurteilung der untergeordneten Bedeutung von ausgegliederten Aufgabenbereichen/Beteiligungen Anlagevermögen Verbindlichkeiten Gemeinde Kreuzau (Bilanzsumme zum 31.12.2009: 130.859.066 €) Ordentl. Erträge / Umsatzerlöse Personalaufwendungen Abschreibungen 26.607.213 4.806.473 3.414.569 Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH (Bilanz zum 31.12.2010) 3.063.549 1.302.389 1.655.931 524.124 253.993 hiervon 51 % 1.562.410 664.218 844.525 267.303 129.536 1,19% 0,51% 3,17% 5,56% 3,79% im Verhältnis zur Bilanzsumme der Gde. im Verhältnis zu den Werten der Gde. WZV Perlenbach (Bilanz zum 31.12.2009) hiervon 5,43 % im Verhältnis zur Bilanzsumme der Gde. 32.221.262 22.181.645 5.664.865 2.281.154 1.414.410 1.749.615 1.204.463 307.602 123.867 76.802 1,34% 0,92% 1,16% 2,58% 2,25% im Verhältnis zu den Werten der Gde. Schulverband Kreuzau-Nideggen (Bilanz zum 31.12.2009) 1.688.942 724.686 338.409 52.013 64.222 hiervon 66,71 % 1.126.693 483.438 225.753 34.698 42.842 0,86% 0,37% 0,85% 0,72% 1,25% im Verhältnis zur Bilanzsumme der Gde. im Verhältnis zu den Werten der Gde. H:\AMT2\ABT1\NKF - KIRP\[Messgrößen Gesamtabschluss.xls]Tabelle1 Nach der vorstehenden Übersicht liegen die Verhältniszahlen überwiegend unter 3 %, so dass die Beteiligungen der Gemeinde insgesamt von untergeordneter Bedeutung sind. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang auch, dass das Land NRW die praktische Einführung eines Gesamtabschlusses im Mai 2007 in einem Modellprojekt erprobt hat, welches der Städteund Gemeindebund NRW intensiv begleitet hat. Es ist dabei immer mehr die Erkenntnis gereift, dass bei einer großen Anzahl von Kommunen der finanzielle und personelle Aufwand zur Erstellung eines Gesamtabschlusses nicht in einem angemessenen Verhältnis zu dem Nutzen oder Erkenntnisgewinn für die Gemeinden steht. Dies gilt selbst in den Fällen, in denen wegen der Überschaubarkeit der Beteiligungen ein Erkenntnisgewinn verschwindend gering ist. So finden sich die Angaben über die Vermögenslage der Beteiligungen bereits jetzt über die Bewertung der Beteiligungen in der Bilanz der jeweiligen Kommune wieder. Auch die Finanz- und Ertragslage der verselbständigten Aufgabenbereiche ist bekannt und kann für Steuerungszwecke bereits jetzt eingesetzt werden. Steuerungsdefizite sind bei kleinen Kommunen wie die Gemeinde Kreuzau mit wenigen Beteiligungen längst nicht so verbreitet wie bei einer Stadt mit ausgeprägter -2- Konzernstruktur. Schließlich ist unstrittig, dass eine in die Zukunft weisende Steuerung des Konzerns Kommune anhand von vergangenheitsbezogenen Daten eines Gesamtabschlusses nur eingeschränkt zu leisten ist. Der Städte- und Gemeindebund NRW hat daher das Land aufgefordert, in § 116 GO NRW möglichst weit gehende Ausnahmen von der Verpflichtung zur Aufstellung eines NKF-Gesamtabschlusses festzulegen. Nach dem Vorschlag einer Arbeitsgruppe aus kommunalen Praktikern und Wirtschaftsprüfern sollte von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses abgesehen werden, wenn bei zweien der drei Merkmale „Bilanzsumme“, „Mitarbeiterzahl“ sowie „Erträge“ der Anteil der ausgelagerten Betriebe kleiner als 15 % ist. Ob das Land diesem Vorschlag folgt, bleibt abzuwarten. Zusammenfassend bin ich der Meinung, dass die verselbstständigten Aufgabenbereiche bzw. Beteiligungen von untergeordneter Bedeutung sind, so dass auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses verzichtet werden kann. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Wenn dem Beschlussvorschlag der Verwaltung gefolgt wird, keine. III. Beschlussvorschlag: „Auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses nach § 116 GO zum 31.12.2010 wird wegen untergeordneter Bedeutung der verselbstständigten Bereiche bzw. Beteiligungen verzichtet.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -3-