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Mitteilung (Landschaftsplan Kreuzau-Nideggen; hier: Geschützte Landschaftsbestandteile "Obstwiesen und -weiden" in der Gemarkung Boich-Leversbach)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
59 kB
Datum
10.11.2011
Erstellt
03.11.11, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Mitteilung (Landschaftsplan Kreuzau-Nideggen;
hier: 	Geschützte Landschaftsbestandteile "Obstwiesen und -weiden" in der Gemarkung 	Boich-Leversbach) Mitteilung (Landschaftsplan Kreuzau-Nideggen;
hier: 	Geschützte Landschaftsbestandteile "Obstwiesen und -weiden" in der Gemarkung 	Boich-Leversbach)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl Kreuzau, 06.10.2011 - öffentlicher Teil Mitteilung für den Umweltausschuss 10.11.2011 Landschaftsplan Kreuzau-Nideggen; hier: Geschützte Landschaftsbestandteile "Obstwiesen und -weiden" in der Gemarkung Boich-Leversbach In der Sitzung des Hauptausschusses am 16.02.2011 hat das Ausschussmitglied Hermann Josef Schmitz mitgeteilt, dass verschiedene Bürger im Ortsteil Boich erhebliche Probleme mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Düren haben. Zuletzt habe ein Landwirt 5 marode Bäume gefällt und müsse nunmehr ein Bußgeld zahlen. In diesem Zusammenhang sei es seiner Meinung nach dringend erforderlich, dass sich die Gemeinde in die Angelegenheit einschalte. In der Sitzung wurde zugesagt, den Sachverhalt in einer Sitzung des Umweltausschusses ausführlich darzustellen. Hierzu nunmehr folgende Ausführungen: Der Landschaftsplan Kreuzau-Nideggen hat mit Datum vom 12.03.2005 Rechtskraft erlangt. Innerhalb des Landschaftsplangebietes sind insgesamt 62 geschützte Landschaftsbestandteile (Obstwiesen und -weiden, sogenannte Streuobstwiesen) ausgewiesen. Innerhalb des Gemeindegebietes Kreuzau befinden sich insgesamt 31 entsprechende geschützte Landschaftsbestandteile, die sich auf folgende Ortsteile verteilen: - Ortsteil Boich: Ortsteil Drove: Ortsteil Kreuzau: Ortsteil Leversbach: Ortsteil Üdingen: Ortsteil Untermaubach: Ortsteil Thum: Ortsteil Winden, Bergheim, Langenbroich: 7, 4, 3, 4, 1, 4, 2, 6. Die Streuobstwiesen und -weiden haben unterschiedliche Größen. Für alle geschützten Landschaftsbestandteile gelten neben den üblichen Verboten in Landschaftsschutzgebieten (z.B. ist es untersagt, bauliche Anlagen zu errichten) auch besondere Gebote und zwar wie folgt: - die fachgerechte Pflege der Obstbäume im Bedarfsfall, - entstehende Lücken durch das Nachpflanzen von Obstbaum-Hochstämmen heimischer Kultursorten (Abstand 10 – 15 m) zu schließen, - das Offenhalten von Baumhöhlen als Lebensraum für Kleinsäuger, Vögel und Insekten, - den Erhalt von Alt- und Totholz. Mit Ausnahme des Ortsteils Boich sind mir seit Inkrafttreten des Landschaftsplanes keine Fälle bekannt, in denen die Untere Landschaftsbehörde Ordnungsverfügungen wegen möglicher Verstöße erlassen hat. Leider ist dies in Boich seit nunmehr 2 Jahren völlig anders. Angefangen hat alles durch private Streitigkeiten, wobei sich Grundstückseigentümer wegen vorhandener nicht genehmigter Bauten angezeigt haben. Hier musste der Kreis Düren nicht nur bauordnungsrechtlich eingreifen, sondern die ULB wurde ebenfalls eingeschaltet. Hierbei wurde wiederum festgestellt, dass alte Obstbäume ohne die erforderliche Genehmigung der ULB beseitigt worden sind. Es hat in den letzten Monaten zahlreiche Gespräche gegeben, in denen eine vernünftige Einigung zwischen der ULB und einzelnen Grundstückseigentümern bisher nicht erzielt werden konnte. Die Hauptprobleme stellen sich aus Sicht der Eigentümer wie folgt dar: 1. Man will sich nicht vorschreiben lassen, was man pflanzt und wie man die Bäume pflegt. 2. Die Eigentümer der Grundstücke werden immer älter und können die Pflege gar nicht mehr durchführen. 3. Das Obst ist nicht mehr vermarktbar. 4. Eine Unterhaltung des Weidelandes, auf dem die Obstbäume stehen, ist fast nicht mehr möglich, da kein Vieh mehr zur Verfügung steht; notwendige Viehunterstände werden bauordnungsrechtlich verhindert, da in der Regel die Privilegierung nicht vorhanden ist. Auf Bitten von Ortsvorsteher Schmitz hat die Verwaltung bereits mehrere Gespräche mit der Unteren Landschaftsbehörde geführt, wobei zugegebenermaßen ein zufriedenstellendes Ergebnis bisher nicht erzielt werden konnte. Eine Lösung scheitert nicht nur am Nichtwollen der Eigentümer, sondern auch an unsinnigen Vorschriften bestehender Förderprogramme. Wenn es Wille des Gesetzgebers ist, dass die Streuobstwiesen dauerhaft erhalten bleiben, dann muss der Gesetzgeber auch unkomplizierte Anreize schaffen, damit die Eigentümer sich auch um die Streuobstwiesen kümmern. Es kann nicht damit getan sein, nur Verbote und Gebote zu Papier zu bringen und zu kontrollieren, ob hiergegen verstoßen wird. Wenn überörtliche Fördertöpfe keinen Spielraum lassen, dann muss gegebenenfalls der Kreis Düren als Untere Landschaftsbehörde eigene Mittel bereitstellen. Alternativ sollte die Konsequenz gezogen werden, die Unterschutzstellungen aufzuheben. Beim letzten Besprechungstermin in dieser Angelegenheit am 08.02.2011 im Kreishaus Düren wurde zwischen der Gemeinde und der ULB Folgendes vereinbart: Die ULB wird nun endlich, wie schon vor 4 Jahren zugesagt, die Eigentümer, die Größe der Grundstücke und die Qualität der einzelnen Streuobstwiesen ermitteln. Darüber hinaus wird unter Einbindung der Biologischen Station und der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft nochmals eingehend geprüft, ob nicht dennoch Fördermöglichkeiten bestehen. Des Weiteren wird die ULB Gespräche führen mit Landwirten, die an einer Beweidung interessiert sind und darüber hinaus versuchen, den Baumschnitt zentral durchzuführen. Erst wenn diese Gespräche positiv verlaufen sind, habe ich mich für die Gemeinde Kreuzau bereit erklärt, zu einem gemeinsamen Informationsgespräch einzuladen und hieran auch vermittelnd teilzunehmen. Da inzwischen 8 Monate vergangen sind, ohne dass mir neue Informationen der ULB vorliegen, werde ich die ULB nunmehr höflichst an die gemachten Zusagen erinnern. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Der Bürgermeister - Ramm -2-