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Allgemeine Vorlage (Gründung einer Sekundarschule Kreuzau - Nideggen)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
35 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
04.11.11, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt - Herr Steg BE: Herr Stolz Kreuzau, 14.11.2011 Vorlagen-Nr.: 38/2011 1. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Schulausschuss Hauptausschuss Rat 17.11.2011 29.11.2011 14.12.2011 Gründung einer Sekundarschule Kreuzau - Nideggen I. Sach- und Rechtslage: In der Sitzung des Rates vom 17.10.2011 wurde beschlossen, dass die Gemeinde Kreuzau gemeinsam mit der Stadt Nideggen zum Schuljahr 2012/2013 eine Sekundarschule mit Standorten in beiden Kommunen gründet. Die Verwaltung wurde beauftragt, alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten um den Antrag auf Einrichtung dieser Sekundarschule fristgerecht im Dezember 2011 bei der Bezirksregierung Köln einreichen zu können und die Grundlagen für einen Schulverband Sekundarschule zu schaffen. Ein gleichlautender Beschluss wurde ebenfalls in Nideggen gefasst. Obwohl seitdem nicht einmal ein Monat vergangen ist, haben sich die Ereignisse überschlagen: In Nideggen hat sich eine Bürgerinitiative gegründet mit dem Ziel, im Rahmen eines Bürgerentscheids die Einrichtung einer Sekundarschule Kreuzau/Nideggen zum Schuljahr 2012/2013 zu verhindern. Man ist der Meinung, dass es weder möglich noch sinnvoll sei, schon jetzt eine neue Schule zu gründen. Dieses Bürgerbegehren richtet sich nicht gegen die Sekundarschule als solche, sondern fordert lediglich eine spätere Umsetzung. Die Bürgerinitiative hat in der vergangenen Woche Unterschriftenlisten mit insgesamt 1165 Unterschriften vorgelegt. Der Antrag auf Gründung einer Sekundarschule Kreuzau/Nideggen soll dennoch fristgerecht im Dezember 2011 gestellt werden, wobei dieser für die Stadt Nideggen unter Vorbehalt gestellt wird, da wegen des ungewissen Ausgangs des Bürgerentscheids fraglich ist, ob der Standort Nideggen zum 01. August 2012 oder erst zum 01. August 2013 seinen Betrieb aufnehmen kann. Politik und Verwaltung der Stadt Nideggen wollen weiterhin an dem gemeinsamen Vorgehen, zum Schuljahr 2012/2013 eine Sekundarschule Kreuzau/Nideggen zu gründen, festhalten. Die Satzung für den Schulverband Sekundarschule Kreuzau/Nideggen wird derzeit erarbeitet und soll zur Sitzung des Hauptausschusses als eigenständiger Tagesordnungspunkt vorgelegt werden. Damit werden die formellen Voraussetzungen zur kurzfristigen Gründung geschaffen. Die Gemeinde Hürtgenwald hatte kurzfristig ihr Interesse bekundet, sich an einer Sekundarschule für den gesamten Südkreis zu beteiligen, obwohl der Rat dort vorher beschlossen hatte, vorrangig Gespräche mit der Gemeinde Simmerath führen zu wollen und erst in zweiter Linie mit den Kommunen des Südkreises zu verhandeln. Letztendlich hat der Rat der Gemeinde Hürtgenwald sich für eine Kooperation mit Simmerath und gegen die Südkreislösung entschieden. Nach der im Rahmen des 6. Schulrechtsänderungsgesetzes beschlossenen Änderung zu § 80 Schulgesetz NRW sind Schulträger verpflichtet, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planungen in ihren Rechten betroffen sein können. In diesem Zusammenhang sind die Stadt Düren, die Gemeinde Vettweiß und die Gemeinde Hürtgenwald angeschrieben mit der Bitte um Stellungnahme. Von der Stadt Düren und von der Gemeinde Vettweiß wurde dahingehend geantwortet, dass keine Bedenken bestehen. Seitens der Gemeinde Hürtgenwald wurde mit Hinweis auf die noch fehlende schulgesetzliche Grundlage für die Sekundarschule bisher keine abschließende Stellungnahme abgegeben. Dies soll erfolgen, wenn das Schulrechtsänderungsgesetz veröffentlicht ist. Würde von einem benachbarten Schulträger eine Verletzung eigener Rechte geltend gemacht, kann jeder der beteiligten Schulträger ein Moderationsverfahren bei der oberen Schulaufsichtsbehörde (Bezirksregierung) beantragen oder die Moderation durch eine andere Stelle vereinbaren. In einem Arbeitskreis der Schulen und Verwaltungen wird derzeit das Konzept zur Gründung der Sekundarschule erarbeitet. Ich gehe davon aus, dass ich Ihnen zur Sitzung einen ersten Entwurf vorlegen kann. Dieses Konzept dient zunächst nur der Antragstellung und kann später durch die Schulkonferenz der Sekundarschule verändert werden. Es muss jedoch vom Rat beschlossen werden. Die von der Bezirksregierung geforderte Elternbefragung wurde durchgeführt. Da noch mit einer nicht unerheblichen Zahl an Rückläufen zu rechnen ist, werde ich über das Ergebnis in der Sitzung berichten. Am 07. November 2011 hat eine Informationsveranstaltung für interessierte Eltern der Grundschüler stattgefunden, die mit ca. 230 Besuchern gut besucht war und in der Frau Westermann als schulfachliche Beraterin der Bezirksregierung Köln Fragen zur Sekundarschule beantworten konnte. Die Raumfrage im Schulzentrum Kreuzau wurde bereits mit den betroffenen Schulleitungen besprochen. Dort wird kurzfristig in der heutigen Hauptschule eine komplette Etage frei werden, in der die neue Sekundarschule dann eigenständig starten kann. Es wird Wert darauf gelegt, die einzelnen Schulformen möglichst wenig miteinander zu vermischen. Lediglich bei den Fachräumen wird dies der Fall sein, da diese nicht neu errichtet werden können. Soweit erforderlich, werden Bau- und Renovierungsmaßnahmen kurzfristig durchgeführt. Die Kosten für die Ausstattung der Räume mit Mobiliar etc. werden derzeit ermittelt. Aufgrund des Alters und des Zustandes des bisherigen Mobiliars ist es nicht möglich, dieses zu übernehmen, wenn auch die bisherigen Schulen sach- und fachgerecht ausgestattet sein sollen. Entsprechende Mittel werden im Haushalt für das Jahr 2012 veranschlagt. Wesentlich für die Gründung der neuen Schule ist die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage. Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen hat zwar der Änderung das 6. Schulrechtsänderungsgesetz am 18. Oktober 2011 beschlossen, jedoch steht die Veröffentlichung noch aus. Laut Aussage des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen müssen noch textliche Unstimmigkeiten behoben werden, bevor eine Veröffentlichung erfolgen kann. Hiermit ist Ende November bzw. Anfang Dezember zu rechnen. Erst danach kann ein rechtsgültiger Ratsbeschluss gefasst werden. Dieser Ratsbeschluss muss folgende Aspekte berücksichtigen: Neugründung einer Sekundarschule Auflösung der Hauptschule und der Realschule -2- Der am 17.10.2011 gefasste Beschluss müsste nach Veröffentlichung des Gesetzes gegebenenfalls im Rahmen eines Dringlichkeitsbeschlusses bestätigt werden. Gleiches gilt auch für die Stadt Nideggen. Auch wenn dort der Bürgerentscheid erfolgreich sein und sich damit der Start der Sekundarschule am Standort Nideggen um ein Jahr verzögern sollte, bin ich der Meinung, dass die Sekundarschule trotzdem schon für das Schuljahr 2012/2013 in Kreuzau an den Start gehen sollte, da alle Vorbereitungen getroffen sind. In diesem Fall würde der Standort Nideggen erst ein Jahr später seinen Betrieb aufnehmen. Der neu zu gründende Schulverband Sekundarschule Kreuzau/Nideggen soll dann schon Schulträger sein, auch wenn in Nideggen noch keine Eingangsklassen aufgenommen werden können. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Höhe der finanziellen Auswirkungen kann derzeit noch nicht beziffert werden. Sobald Kosten bekannt sind, werden diese mitgeteilt. III. Beschlussvorschlag: Der Rat bestätigt erneut die Absicht, gemeinsam mit der Stadt Nideggen zum Schuljahr 2012/2013 eine Sekundarschule zu gründen. Hierzu wird ein Schulverband Sekundarschule Kreuzau/Nideggen gegründet. Das Ergebnis der Elternbefragung der 3. und 4. Jahrgänge an den Grundschulen in der Gemeinde Kreuzau wird zu Kenntnis genommen. Dem als Anlage beigefügten pädagogischen Konzept, welches Bestandteil des Beschlusses ist, wird zugestimmt. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -3-