Daten
Kommune
Jülich
Größe
192 kB
Datum
06.03.2014
Erstellt
30.01.14, 09:29
Aktualisiert
05.03.14, 17:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 56 Az.: Es Göd
Jülich, 21.01.2014
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 28/2014
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Ausschuss für Jugend, Familie,
Schule und Sport
Termin
06.02.2014
Haupt- und Finanzausschuss
20.02.2014
Stadtrat
06.03.2014
TOP
Ergebnisse
einstimmig beschlossen
einstimmig beschlossen
Jugendparlament
Hier: Änderung der Satzung und der Zuständigkeitsordnung des Rates
Anlg.:2
V
56
SD.Net
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt der Jülich stimmt den Änderungen der Satzung des JuPaJü zu.
2. Die Zuständigkeitsordnung des Rates wird entsprechend angepasst.
Begründung:
Das Jugendparlament hat vor allem in den letzten drei Jahren durch seine öffentlichkeitswirksame
Arbeit bei den Jugendlichen und Bürgern der Stadt Jülich einen hohen Zuspruch erfahren.
Mit der „parlamentarischen“ Arbeit ist es den Mitgliedern gelungen, ihre gesellschaftspolitische
Haltung zu wichtigen Themen darzustellen und Nachhaltigkeit in ihrem Handeln zu demonstrieren.
Die Jugendlichen können die Erfolge ihres Engagements erkennen und möchten weiterhin an ihren
Themen arbeiten. Deshalb ist es ihnen ein Anliegen, nicht nur für die Dauer von 2 Jahren im Jugendparlament tätig zu sein.
Des Weiteren haben Mitglieder des Jugendparlaments, die ihre schulische Laufbahn am Berufskolleg fortsetzen, den Wunsch geäußert, weiterhin im Parlament aktiv zu sein. Das Berufskolleg würde
die Aktivitäten des Jugendparlaments unterstützen und ist zur Zusammenarbeit bereit. In der Vergangenheit hat sich die Arbeit in Kleingruppen sehr bewährt. Aus diesem Grund soll eine neue
Formulierung in die Satzung aufgenommen werde. Auch hat sich gezeigt, dass einzelne Regelungen
in der Satzung überholt sind. Im Wesentlichen schlägt das Jugendparlament folgende Änderungen
vor:
§2 Zusammensetzung
Alt: Das Jugendparlament setzt sich aus 24 Mitgliedern der verschiedenen Schulen aus der Stadt
Jülich zusammen.
Neu: Das Jugendparlament setzt sich ausMitgliedern der weiterführenden Schuleninder Stadt Jülich
zusammen. Dabei stellt jede Schule 4 Mitglieder.
Alt: Die Mitglieder sollen zum Zeitpunkt der Entsendung mindestens 12 und höchstens 17 Jahre alt
sein.
Neu: (…) Darüber hinaus dürfen ältere Schüler und Schülerinnen in beratender Funktion mitwirken.
§3 Amtszeit
Alt: Die Amtszeitbeträgt 2 Schuljahre.
Neu: Die Amtszeit kann die gesamte Schulzeit ab Eintrittsbeginn betragen, muss aber mindestens 2
Jahre wahrgenommen werden.Eine erneute Bestätigung erfolgt nach 2 Jahren.
§4 Ausschluss und Ausscheiden
Alt: Beim dritten unentschuldigten Fehlen in der öffentlichen Sitzung wird das Mitglied verwarnt.
Beim vierten unentschuldigten Fehlen erfolgt der Ausschluss.
Neu: Der Satz wird ersatzlos gestrichen.
Alt: Ein weiterer Grund für einen Ausschluss aus dem Jugendparlament ist ein ständiges Fehlverhalten im Parlament.
Neu: Ein Grund für einen Ausschluss aus dem Jugendparlament ist ein ständiges Fehlverhalten im
Parlament.
Die vollständige Satzung ist der Vorlage beigefügt.
Die Zuständigkeitsordnung des Rates ist entsprechend anzupassen. Künftig heißt es in
§18 Jugendparlament.
Absatz 2
Alt: Das Jugendparlament setzt sich aus 24 Mitgliedern der verschiedenen Schulen aus der
Stadt Jülich zusammen.
Dabei stellt jede Schule vier Mitglieder aus der Schülervertretung.
Die Mitglieder sollen zum Zeitpunkt der Entsendung mindestens 12 und höchstens 17
Jahre alt sein.
Neu: Das Jugendparlament setzt sich ausMitgliedern der weiterführenden Schuleninder Stadt Jülich
zusammen. Dabei stellt jede Schule 4 Mitglieder. Die Mitglieder sollen zum Zeitpunkt der Entsendung mindestens 12 und höchstens 17 Jahre alt sein.
Sitzungsvorlage 28/2014
Seite 2
Absatz 3
Alt: Die Amtszeit beträgt 2 Schuljahre.
Falls ein Mitglied des Jugendparlaments vorzeitig ausscheidet, wird ein neues Mitglied
aus der Schülervertretung der Schule für die Restzeit entsandt.
Eine erneute Entsendung eines Mitglieds nach Beendigung der Amtszeit ist möglich.
Neu: Die Amtszeit kann die gesamte Schulzeit ab Eintrittsbeginn betragen, muss aber mindestens 2
Jahre wahrgenommen werden. Eine erneute Bestätigung erfolgt nach 2 Jahren.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 28/2014
x
nein
nein
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