Daten
Kommune
Jülich
Größe
20 kB
Datum
06.03.2014
Erstellt
30.01.14, 09:29
Aktualisiert
30.01.14, 09:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Auszug aus der Zuständigkeitsordnung des Stadtrates – Entwurf Neufassung
§ 18
Jugendparlament
(1) Bei der Stadt Jülich wird ein Jugendparlament eingerichtet.
(2) Das Jugendparlament setzt sich aus Mitgliedern der weiterführenden Schulen in der Stadt
Jülich zusammen. Dabei stellt jede Schule 4 Mitglieder.
Die Mitglieder sollen zum Zeitpunkt der Entsendung mindestens 12 und höchstens 17
Jahre alt sein. Darüber hinaus dürfen ältere Schüler und Schülerinnen in beratender Funktion
mitwirken.
(3) Die Amtszeit kann die gesamte Schulzeit ab Eintrittsbeginn betragen, muss aber
mindestens 2 Jahre wahrgenommen werden. Eine erneute Bestätigung erfolgt nach 2 Jahren.
Falls ein Mitglied des Jugendparlaments vorzeitig ausscheidet, wird ein neues Mitglied
aus der Schülervertretung der Schule für die Restzeit entsandt.
(4) Das Jugendparlament vertritt die Interessen von Kindern und Jugendlichen gegenüber
der Stadt Jülich. Das Jugendparlament ist berechtigt, Anträge und Anregungen an den
Rat und die jeweiligen Ausschüsse zu richten. Bei der Beratung der Anträge und Anregungen
muss die Vertretung des Jugendparlaments in den jeweiligen Ausschüssen
gehört werden.