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Sitzungsvorlage (Zuständigkeit des Rates)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
20 kB
Datum
06.03.2014
Erstellt
30.01.14, 09:29
Aktualisiert
30.01.14, 09:29
Sitzungsvorlage (Zuständigkeit des Rates)

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Inhalt der Datei

Auszug aus der Zuständigkeitsordnung des Stadtrates – Entwurf Neufassung § 18 Jugendparlament (1) Bei der Stadt Jülich wird ein Jugendparlament eingerichtet. (2) Das Jugendparlament setzt sich aus Mitgliedern der weiterführenden Schulen in der Stadt Jülich zusammen. Dabei stellt jede Schule 4 Mitglieder. Die Mitglieder sollen zum Zeitpunkt der Entsendung mindestens 12 und höchstens 17 Jahre alt sein. Darüber hinaus dürfen ältere Schüler und Schülerinnen in beratender Funktion mitwirken. (3) Die Amtszeit kann die gesamte Schulzeit ab Eintrittsbeginn betragen, muss aber mindestens 2 Jahre wahrgenommen werden. Eine erneute Bestätigung erfolgt nach 2 Jahren. Falls ein Mitglied des Jugendparlaments vorzeitig ausscheidet, wird ein neues Mitglied aus der Schülervertretung der Schule für die Restzeit entsandt. (4) Das Jugendparlament vertritt die Interessen von Kindern und Jugendlichen gegenüber der Stadt Jülich. Das Jugendparlament ist berechtigt, Anträge und Anregungen an den Rat und die jeweiligen Ausschüsse zu richten. Bei der Beratung der Anträge und Anregungen muss die Vertretung des Jugendparlaments in den jeweiligen Ausschüssen gehört werden.