Daten
Kommune
Jülich
Größe
26 kB
Datum
06.03.2014
Erstellt
30.01.14, 09:29
Aktualisiert
30.01.14, 09:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Amt 56 / Gö / ctc
Januar 2014
Satzung des Jugendparlaments Jülich
Vorwort
Jugendliche sind gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft.
Das Jülicher Jugendparlament (JuPaJü) soll:
-
Die Interessen sämtlicher Jülicher Jugendlicher vertreten und öffentlich machen
-
Die Beteiligung Jugendlicher an Planungs- und Entscheidungsprozessen in Jülich
ermöglichen
-
Zur politischen Aufklärung der Jülicher Jugend beitragen
-
und die vielen unterschiedlichen Ansichten und Absichten der Mitglieder
demokratisch behandeln.
Dadurch bildet das Jugendparlament eine handlungsstarke Einheit, welche die Interessen der
Jugendlichen der Stadt Jülich in der Öffentlichkeit und in Institutionen vertritt.
§ 1 Ziele, Aufgaben und Rechte des Jülicher Jugendparlaments
Das Jugendparlament entwickelt Lösungsvorschläge für Themen und Probleme der Stadt aus
Sicht der Jugendlichen.
Die Aufgabe des Jugendparlaments ist, Jugendliche zu motivieren, sich für eigene Belange
einzusetzen.
Die Auswahl der Themen des Jugendparlaments erfolgt eigenständig und eigenverantwortlich
durch das Parlament.
§ 2 Zusammensetzung
Das Jugendparlament setzt sich aus Mitgliedern der weiterführenden Schulen in der Stadt
Jülich zusammen. Dabei stellt jede Schule 4 Mitglieder.
Die Mitglieder sollen zum Zeitpunkt der Entsendung mindestens 12 und höchstens 17 Jahre
alt sein.
Darüber hinaus dürfen ältere Schüler und Schülerinnen in beratender Funktion mitwirken.
§ 3 Amtszeit
Die Amtszeit kann die gesamte Schulzeit ab Eintrittsbeginn betragen, muss aber mindestens 2
Jahre wahrgenommen werden. Eine erneute Bestätigung erfolgt nach 2 Jahren.
Falls ein Mitglied des JuPaJü vorzeitig ausscheidet, wird ein neues Mitglied der Schule für die
Restzeit entsandt.
Amt 56 / Gö / ctc
Januar 2014
§ 4 Ausschluss und Ausscheiden
Ein Grund für einen Ausschluss aus dem Jugendparlament ist ein ständiges Fehlverhalten im
Parlament.
Fehlverhalten im Parlament bedeutet unter anderem das ständige Nichteinhalten folgender
Gesprächsregeln:
-
Zuhören
-
Jeden ausreden lassen, immer leise und ruhig bleiben
-
Teamwork – Keiner lacht jemanden aus, für das, was er sagt
-
Klar und deutlich abstimmen
-
Gepflegte Wortwahl, keine asozialen Bemerkungen
-
Melden, wenn man etwas sagen will
-
Jedes Mitglied darf sagen, was es will
-
Handys sind mindestens auf lautlos zu stellen
Ein Ausschluss darf nur nach dreimaliger Verwarnung und intensiver Beratung in
Anwesenheit von mindestens 16 Mitgliedern des Parlaments durch Mehrheitsbeschluss
erfolgen.
Zudem scheidet ein Mitglied aus dem Jugendparlament aus, wenn er/sie die Schule verlässt
oder freiwillig zurücktritt.
§ 5 Sitzungen
Alle Sitzungen des JuPaJü sind grundsätzlich öffentlich. Ausnahmen sind bei einzelnen
Tagesordnungspunkten wie z.B. Ausschlussberatungen- und Entscheidungen möglich.
Die Sitzungen finden ¼ jährlich statt.
Mögliche Sondersitzungen können nach Bedarf kurzfristig anberaumt werden.
Die Sitzungstermine finden außerhalb der Schulzeit, aber nicht in den Schulferien statt.
Die Teilnahme an den Sitzungen ist verpflichtend.
Amt 56 / Gö / ctc
Januar 2014
§ 6 Projektgruppen
Die Teilnahme an mindestens einem Projekt pro Schuljahr ist verpflichtend.
Die Themen, die bearbeitet werden sollen, kann das Parlament entweder über eine Umfrage
pro Jahr, die in den Schulen stattfinden soll, oder aus den eigenen Reihen erhalten.
Das JuPaJü beschließt, welche Themen davon bearbeitet werden.
Die Leitung der Foren übernimmt eine Person aus dem JuPaJü.
Für die Zusammensetzung der Projektgruppen gibt es keine Einschränkungen.
Bei Bedarf sollten Fachleute eingeladen werden.
Die Projektgruppen setzen sich mit den Themen auseinander und erarbeiten Vorschläge für
das Parlament.
Nur das Jugendparlament ist berechtigt, Beschlüsse zu fassen.
§ 7 Posten
Die Leitung der Sitzungen des Parlaments wird abwechselnd übernommen. Sie hat die
Aufgabe, die Sitzungen mit der Fachkraft des Amtes Familie, Generationen und Integration
der Stadt Jülich vorzubereiten. Außerdem vertritt die Leitung des Parlaments nach außen.
Das Protokoll soll von Parlamentsmitgliedern oder der Fachkraft der Stadt Jülich geschrieben
werden.
Eine mögliche Vertretung im Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport wird von
einem berechtigten Parlamentsmitglied übernommen.
Die Werbung für die Arbeit des Jugendparlaments ist Aufgabe aller Mitglieder.
§ 8 Sitzungssaal
Die öffentlichen Sitzungen finden in der Regel im Sitzungssaal des Neuen Rathauses statt.