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Sitzungsvorlage (Satzung)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
26 kB
Datum
06.03.2014
Erstellt
30.01.14, 09:29
Aktualisiert
30.01.14, 09:29
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Inhalt der Datei

Amt 56 / Gö / ctc Januar 2014 Satzung des Jugendparlaments Jülich Vorwort Jugendliche sind gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft. Das Jülicher Jugendparlament (JuPaJü) soll: - Die Interessen sämtlicher Jülicher Jugendlicher vertreten und öffentlich machen - Die Beteiligung Jugendlicher an Planungs- und Entscheidungsprozessen in Jülich ermöglichen - Zur politischen Aufklärung der Jülicher Jugend beitragen - und die vielen unterschiedlichen Ansichten und Absichten der Mitglieder demokratisch behandeln. Dadurch bildet das Jugendparlament eine handlungsstarke Einheit, welche die Interessen der Jugendlichen der Stadt Jülich in der Öffentlichkeit und in Institutionen vertritt. § 1 Ziele, Aufgaben und Rechte des Jülicher Jugendparlaments Das Jugendparlament entwickelt Lösungsvorschläge für Themen und Probleme der Stadt aus Sicht der Jugendlichen. Die Aufgabe des Jugendparlaments ist, Jugendliche zu motivieren, sich für eigene Belange einzusetzen. Die Auswahl der Themen des Jugendparlaments erfolgt eigenständig und eigenverantwortlich durch das Parlament. § 2 Zusammensetzung Das Jugendparlament setzt sich aus Mitgliedern der weiterführenden Schulen in der Stadt Jülich zusammen. Dabei stellt jede Schule 4 Mitglieder. Die Mitglieder sollen zum Zeitpunkt der Entsendung mindestens 12 und höchstens 17 Jahre alt sein. Darüber hinaus dürfen ältere Schüler und Schülerinnen in beratender Funktion mitwirken. § 3 Amtszeit Die Amtszeit kann die gesamte Schulzeit ab Eintrittsbeginn betragen, muss aber mindestens 2 Jahre wahrgenommen werden. Eine erneute Bestätigung erfolgt nach 2 Jahren. Falls ein Mitglied des JuPaJü vorzeitig ausscheidet, wird ein neues Mitglied der Schule für die Restzeit entsandt. Amt 56 / Gö / ctc Januar 2014 § 4 Ausschluss und Ausscheiden Ein Grund für einen Ausschluss aus dem Jugendparlament ist ein ständiges Fehlverhalten im Parlament. Fehlverhalten im Parlament bedeutet unter anderem das ständige Nichteinhalten folgender Gesprächsregeln: - Zuhören - Jeden ausreden lassen, immer leise und ruhig bleiben - Teamwork – Keiner lacht jemanden aus, für das, was er sagt - Klar und deutlich abstimmen - Gepflegte Wortwahl, keine asozialen Bemerkungen - Melden, wenn man etwas sagen will - Jedes Mitglied darf sagen, was es will - Handys sind mindestens auf lautlos zu stellen Ein Ausschluss darf nur nach dreimaliger Verwarnung und intensiver Beratung in Anwesenheit von mindestens 16 Mitgliedern des Parlaments durch Mehrheitsbeschluss erfolgen. Zudem scheidet ein Mitglied aus dem Jugendparlament aus, wenn er/sie die Schule verlässt oder freiwillig zurücktritt. § 5 Sitzungen Alle Sitzungen des JuPaJü sind grundsätzlich öffentlich. Ausnahmen sind bei einzelnen Tagesordnungspunkten wie z.B. Ausschlussberatungen- und Entscheidungen möglich. Die Sitzungen finden ¼ jährlich statt. Mögliche Sondersitzungen können nach Bedarf kurzfristig anberaumt werden. Die Sitzungstermine finden außerhalb der Schulzeit, aber nicht in den Schulferien statt. Die Teilnahme an den Sitzungen ist verpflichtend. Amt 56 / Gö / ctc Januar 2014 § 6 Projektgruppen Die Teilnahme an mindestens einem Projekt pro Schuljahr ist verpflichtend. Die Themen, die bearbeitet werden sollen, kann das Parlament entweder über eine Umfrage pro Jahr, die in den Schulen stattfinden soll, oder aus den eigenen Reihen erhalten. Das JuPaJü beschließt, welche Themen davon bearbeitet werden. Die Leitung der Foren übernimmt eine Person aus dem JuPaJü. Für die Zusammensetzung der Projektgruppen gibt es keine Einschränkungen. Bei Bedarf sollten Fachleute eingeladen werden. Die Projektgruppen setzen sich mit den Themen auseinander und erarbeiten Vorschläge für das Parlament. Nur das Jugendparlament ist berechtigt, Beschlüsse zu fassen. § 7 Posten Die Leitung der Sitzungen des Parlaments wird abwechselnd übernommen. Sie hat die Aufgabe, die Sitzungen mit der Fachkraft des Amtes Familie, Generationen und Integration der Stadt Jülich vorzubereiten. Außerdem vertritt die Leitung des Parlaments nach außen. Das Protokoll soll von Parlamentsmitgliedern oder der Fachkraft der Stadt Jülich geschrieben werden. Eine mögliche Vertretung im Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport wird von einem berechtigten Parlamentsmitglied übernommen. Die Werbung für die Arbeit des Jugendparlaments ist Aufgabe aller Mitglieder. § 8 Sitzungssaal Die öffentlichen Sitzungen finden in der Regel im Sitzungssaal des Neuen Rathauses statt.