Daten
Kommune
Jülich
Größe
119 kB
Datum
13.02.2014
Erstellt
06.02.14, 17:05
Aktualisiert
06.02.14, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt 32 Pi.
Jülich, 27.01.2014
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 45/2014
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
13.02.2014
TOP
Ergebnisse
Antrag 01/2014 (SPD) - Geplante Einrichtung einer Lichtsignalanlage am Königshäuschen
Anlg.: - 2 I
32
SD.Net
Beschlussentwurf:
entfällt
Begründung:
Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Stellungnahme der Verwaltung:
In Kenntnisnahme des v.g. Antrages schlug der Leiter der überörtlichen Unfallkommission vor, den
Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Unfallkommission zu setzen (Termin steht
noch nicht fest) und dort zu behandeln. Vorab sollte Straßen NRW um Stellungnahme zu diesem
Antrag gebeten werden.
Mit Email vom 16.01.2014 erfolgte eine entsprechende Beteiligung von Straßen NRW sowie der
Polizei und des Straßenverkehrsamtes des Kreises Düren. Die Stellungnahme von Straßen NRW
liegt mittlerweile vor und ist als Anlage beigefügt.
Laut Aussage des Leiters der überörtlichen Unfallkommission sei die Installation der vorgesehenen
Ampel kurzfristig realisierbar; ein Kreisverkehr kann nur langfristig gesehen gebaut werden, wobei
hier dann auch die Prioritätenliste bei Straßen NRW eine entscheidende Rolle spielen wird.
Bei der in Auftrag gegebenen Planung für die Ampelanlage würde auch die sog. Leistungsfähigkeit
geprüft, was u.a. auch einen möglichen Rückstau in den Kreisverkehr berücksichtigt. Bei der heutigen Technik sei es ohne weiteres möglich, entstehende Rückstaus (mittels Rückstau-Schleifen)
frühzeitig zu erkennen und kurzfristig darauf zu reagieren, z.B. mit einer entsprechend längeren
Grünphase für den in Richtung Aldenhoven fahrenden Verkehr.
Gem. § 45 Abs. 1 und 3 der StVO ordnen die Straßenverkehrsbehörden u.a. Verkehrszeichen und
Verkehrseinrichtungen an. Da gemäß § 43 StVO ein Kreisverkehr im Gegensatz zu einer Lichtsignalanlage nicht zu den Verkehrseinrichtungen gehört, kann dieser somit auch nicht von der Stra-
ßenverkehrsbehörde angeordnet werden. Über die Einrichtung eines Kreisverkehrs entscheidet der
jeweilige Straßenbaulastträger (im vorliegenden Fall Straßen NRW).
Im Übrigen wird auf die Mitteilung aus der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau
vom 21.11.2013 (Sitzungsvorlage 484/2013) verwiesen.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
entfällt
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 45/2014
x
nein
nein
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