Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Antrag 01/2014 (SPD) - Geplante Einrichtung einer Lichtsignalanlage am Königshäuschen)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
119 kB
Datum
13.02.2014
Erstellt
06.02.14, 17:05
Aktualisiert
06.02.14, 17:05
Sitzungsvorlage (Antrag 01/2014 (SPD) - Geplante Einrichtung einer Lichtsignalanlage am Königshäuschen) Sitzungsvorlage (Antrag 01/2014 (SPD) - Geplante Einrichtung einer Lichtsignalanlage am Königshäuschen)

öffnen download melden Dateigröße: 119 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt 32 Pi. Jülich, 27.01.2014 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 45/2014 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 13.02.2014 TOP Ergebnisse Antrag 01/2014 (SPD) - Geplante Einrichtung einer Lichtsignalanlage am Königshäuschen Anlg.: - 2 I 32 SD.Net Beschlussentwurf: entfällt Begründung: Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Stellungnahme der Verwaltung: In Kenntnisnahme des v.g. Antrages schlug der Leiter der überörtlichen Unfallkommission vor, den Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Unfallkommission zu setzen (Termin steht noch nicht fest) und dort zu behandeln. Vorab sollte Straßen NRW um Stellungnahme zu diesem Antrag gebeten werden. Mit Email vom 16.01.2014 erfolgte eine entsprechende Beteiligung von Straßen NRW sowie der Polizei und des Straßenverkehrsamtes des Kreises Düren. Die Stellungnahme von Straßen NRW liegt mittlerweile vor und ist als Anlage beigefügt. Laut Aussage des Leiters der überörtlichen Unfallkommission sei die Installation der vorgesehenen Ampel kurzfristig realisierbar; ein Kreisverkehr kann nur langfristig gesehen gebaut werden, wobei hier dann auch die Prioritätenliste bei Straßen NRW eine entscheidende Rolle spielen wird. Bei der in Auftrag gegebenen Planung für die Ampelanlage würde auch die sog. Leistungsfähigkeit geprüft, was u.a. auch einen möglichen Rückstau in den Kreisverkehr berücksichtigt. Bei der heutigen Technik sei es ohne weiteres möglich, entstehende Rückstaus (mittels Rückstau-Schleifen) frühzeitig zu erkennen und kurzfristig darauf zu reagieren, z.B. mit einer entsprechend längeren Grünphase für den in Richtung Aldenhoven fahrenden Verkehr. Gem. § 45 Abs. 1 und 3 der StVO ordnen die Straßenverkehrsbehörden u.a. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen an. Da gemäß § 43 StVO ein Kreisverkehr im Gegensatz zu einer Lichtsignalanlage nicht zu den Verkehrseinrichtungen gehört, kann dieser somit auch nicht von der Stra- ßenverkehrsbehörde angeordnet werden. Über die Einrichtung eines Kreisverkehrs entscheidet der jeweilige Straßenbaulastträger (im vorliegenden Fall Straßen NRW). Im Übrigen wird auf die Mitteilung aus der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 21.11.2013 (Sitzungsvorlage 484/2013) verwiesen. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): entfällt ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 45/2014 x nein nein Seite 2