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Sitzungsvorlage (Stellungnahme Straßen NRW)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
139 kB
Datum
13.02.2014
Erstellt
06.02.14, 17:05
Aktualisiert
06.02.14, 17:05
Sitzungsvorlage (Stellungnahme Straßen NRW) Sitzungsvorlage (Stellungnahme Straßen NRW)

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Von: Athanasios.Mpasios@strassen.nrw.de [mailto:Athanasios.Mpasios@strassen.nrw.de] Gesendet: Montag, 27. Januar 2014 15:01 An: Pinell, Hans Cc: Matthias.Baechler@strassen.nrw.de; Alfred.Sebastian@strassen.nrw.de; Bernd.Egenter@strassen.nrw.de; Karl-Josef.Reinartz@strassen.nrw.de; Bernhard.Loorm@strassen.nrw.de Betreff: B56 /L 14 Kreuzungspunkt Königshäuschen bei Jülich Sehr geehrter Herr Pinel, als zuständiger Projektleiter Planung möchte ich zum Antrag der SPD Fraktion der Stadt Jülich vom 14.01.2014 antworten und die Bitte äußern dieses an die zuständigen Stellen und Gremien ihrer Stadt weiterzuleiten. Sicherlich würde der in der Diskussion gewünschte Kreisverkehrsplatz am betreffenden Knotenpunkt die Unfalllage entschärfen und könnte zu einer Harmonisierung des Verkehrs führen. Dem stehen aber folgende Kriterien entgegen: 1.) Realisierungszeitraum Beim Umbau dieses Knotenpunktes zu einem Kreisverkehrsplatz ist gem. Kreuzungsregelung im FStrG auch der Landesstraßenast kostenmäßig zu beteiligen. Um dem hierfür anstehenden UAIIa Haushalt freizuschalten, müsste eine Anmeldung beim Regionalrat der Bezirkregierung Köln erfolgen. Aufgrund der vielen gemeldeten Maßnahmen in dieser Regionalratsliste dürfte sich die Realisierung zeitmäßig weit nach hinten verschieben. Ich spreche hier von Realisierungszeiträumen weit über fünf Jahren und gebe zusätzlich zu bedenken, dass sich in den Prioritäten dieser Liste auch viele Unfallhäufungstellen befinden. Es wäre also nicht zu erwarten, dass bei einer Anmeldung die Prio. von Königshäuschen ganz oben in dieser Liste zu finden wäre. Im allgemeinen öffentlichen Interesse der schnellen Beseitigung der Unfallhäufungsstelle wäre dieses schon ein Ausscheidekriterium und meiner Ansicht nach die Verfolgung eines solchen Zieles an dieser Stelle eher kontraproduktiv. 2.) Bahnanlagen Ein zu realisierender Kreisverkehr müsste aufgrund der Lage des Knotenpunktes über die Bahnanlagen gehen, was sicherlich allen bekannt ist. Die Entwidmung der Gleisanlagen an dieser Stelle ist verfahrenstechnisch nur unter höchstem Aufwand durchzuführen und würde nicht nur mehrere Jahre Planfeststellung nach AEG bedeuten, sondern wahrscheinlich auch am Widerspruch der Rurtalbahn scheitern. Sollte ungeachtet der Widmung einfach auf den gewidmeten Flächen ein Kreisverkehr gebaut werden, müsste dieser bei einer Reaktivierung der Bahnstrecke vollständig signalisiert werden, was neue Kosten für die Signalisierung eines Kreisverkehrs ergeben würde. Ironischer weise würden wir dann anstelle eines LSAKnotens einen mit Büstraanlagen vollsignalisierten Kreisverkehr haben, der weitere geschätzte Mehrkosten im sechsstelligen Bereich mit sich bringt. Zudem wäre die gewünschte Harmonisierung des Verkehrs ohne Rückstaus damit obsolet. 3.) L14n OU Koslar Im aktuellen Haushalt 2014 will das Land für die L14n nun Mittel bereitstellen, um die Maßnahme zu realisieren. Unter anderem ist dieses auch als Investition des Landes auf die unzureichenden Verkehrsverhältnisse der heutigen L14 zu sehen. Demzufolge wird die heutige L14 nach Realisierung der Ortsumgehung deutlich entlastet werden, so dass auch die zukünftige Entwicklung abzuwarten bleibt. Unter den Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit muss somit am diskutierten Knotenpunkt von weiteren Landesinvestitionen, die weder einer Sicherheitsverbesserung noch einer Leistungsfähigkeitsertüchtigung dienen, sondern nur einer Komfortverbesserung, abgesehen werden. Da somit weder der Sicherheitsaspekt noch der Leistungsaspekt für den Bau eines Kreisverkehrs an dieser Stelle spricht, sind auch die Einsatzkriterien hierfür nicht erfüllt. Unter Berücksichtigung der vorangegangenen Punkte überwiegen die Vorteile der signaltechnischen Lösung. Auch wenn der Wunsch zum Bau eines Kreisverkehrs an dieser Stelle verständlich ist, wird dieser seitens der hiesigen Regionalniederlassung Ville-Eifel abgelehnt.. Sollte von Seiten der Stadt oder des Kreises dennoch und unbedingt (!) ein Kreisverkehr gewünscht sein, besteht sicherlich die Möglichkeit die Mehrkosten der Anlage sowie der Planung (incl. der erforderlichen Genehmigungen) zu übernehmen. Allerdings müssten dann auch Folgekosten des allgemeinen Bahnrisikos, wie in Punkt 2 beschrieben, vom Veranlasser getragen werden. Grundsätzlich würde ich würde mich aber freuen, wenn Sie sich an dieser Stelle für die Realisierung der LSA - Lösung stark machen, um die Unfallhäufungstelle nun kurzfristig und allen Diskussionen zum Trotz zu beseitigen. Mit freundlichen Grüßen Athanasios Mpasios Landesbetrieb Straßenbau NRW Regionalniederlassung Ville-Eifel Abteilung Planung