Daten
Kommune
Jülich
Größe
139 kB
Datum
13.02.2014
Erstellt
06.02.14, 17:05
Aktualisiert
06.02.14, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Von: Athanasios.Mpasios@strassen.nrw.de [mailto:Athanasios.Mpasios@strassen.nrw.de]
Gesendet: Montag, 27. Januar 2014 15:01
An: Pinell, Hans
Cc: Matthias.Baechler@strassen.nrw.de; Alfred.Sebastian@strassen.nrw.de;
Bernd.Egenter@strassen.nrw.de; Karl-Josef.Reinartz@strassen.nrw.de;
Bernhard.Loorm@strassen.nrw.de
Betreff: B56 /L 14 Kreuzungspunkt Königshäuschen bei Jülich
Sehr geehrter Herr Pinel,
als zuständiger Projektleiter Planung möchte ich zum Antrag der SPD Fraktion der
Stadt Jülich vom 14.01.2014 antworten und die Bitte äußern dieses an die
zuständigen Stellen und Gremien ihrer Stadt weiterzuleiten.
Sicherlich würde der in der Diskussion gewünschte Kreisverkehrsplatz am
betreffenden Knotenpunkt die Unfalllage entschärfen und könnte zu einer
Harmonisierung des Verkehrs führen.
Dem stehen aber folgende Kriterien entgegen:
1.) Realisierungszeitraum
Beim Umbau dieses Knotenpunktes zu einem Kreisverkehrsplatz ist gem.
Kreuzungsregelung im FStrG auch der Landesstraßenast kostenmäßig zu
beteiligen. Um dem hierfür anstehenden UAIIa Haushalt freizuschalten, müsste eine
Anmeldung beim Regionalrat der Bezirkregierung Köln erfolgen. Aufgrund der vielen
gemeldeten Maßnahmen in dieser Regionalratsliste dürfte sich die
Realisierung zeitmäßig weit nach hinten verschieben.
Ich spreche hier von Realisierungszeiträumen weit über fünf Jahren und gebe
zusätzlich zu bedenken, dass sich in den Prioritäten dieser Liste auch viele
Unfallhäufungstellen befinden.
Es wäre also nicht zu erwarten, dass bei einer Anmeldung die Prio. von
Königshäuschen ganz oben in dieser Liste zu finden wäre.
Im allgemeinen öffentlichen Interesse der schnellen Beseitigung der
Unfallhäufungsstelle wäre dieses schon ein Ausscheidekriterium und meiner Ansicht
nach die Verfolgung eines solchen Zieles an dieser Stelle eher kontraproduktiv.
2.) Bahnanlagen
Ein zu realisierender Kreisverkehr müsste aufgrund der Lage des Knotenpunktes
über die Bahnanlagen gehen, was sicherlich allen bekannt ist.
Die Entwidmung der Gleisanlagen an dieser Stelle ist verfahrenstechnisch nur unter
höchstem Aufwand durchzuführen und würde nicht nur mehrere Jahre
Planfeststellung nach AEG bedeuten, sondern wahrscheinlich auch am Widerspruch
der Rurtalbahn scheitern.
Sollte ungeachtet der Widmung einfach auf den gewidmeten Flächen ein
Kreisverkehr gebaut werden, müsste dieser bei einer Reaktivierung der Bahnstrecke
vollständig signalisiert werden, was neue Kosten für die Signalisierung eines
Kreisverkehrs ergeben würde. Ironischer weise würden wir dann anstelle eines LSAKnotens einen mit Büstraanlagen vollsignalisierten Kreisverkehr haben, der weitere
geschätzte Mehrkosten im sechsstelligen Bereich mit sich bringt. Zudem wäre
die gewünschte Harmonisierung des Verkehrs ohne Rückstaus damit obsolet.
3.) L14n OU Koslar
Im aktuellen Haushalt 2014 will das Land für die L14n nun Mittel bereitstellen, um die
Maßnahme zu realisieren.
Unter anderem ist dieses auch als Investition des Landes auf die unzureichenden
Verkehrsverhältnisse der heutigen L14 zu sehen.
Demzufolge wird die heutige L14 nach Realisierung der Ortsumgehung deutlich
entlastet werden, so dass auch die zukünftige Entwicklung abzuwarten bleibt.
Unter den Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit muss somit am diskutierten
Knotenpunkt von weiteren Landesinvestitionen, die weder einer
Sicherheitsverbesserung noch einer Leistungsfähigkeitsertüchtigung dienen, sondern
nur einer Komfortverbesserung, abgesehen werden. Da somit weder der
Sicherheitsaspekt noch der Leistungsaspekt für den Bau eines Kreisverkehrs an
dieser Stelle spricht, sind auch die Einsatzkriterien hierfür nicht erfüllt.
Unter Berücksichtigung der vorangegangenen Punkte überwiegen die Vorteile der
signaltechnischen Lösung.
Auch wenn der Wunsch zum Bau eines Kreisverkehrs an dieser Stelle verständlich
ist, wird dieser seitens der hiesigen Regionalniederlassung Ville-Eifel abgelehnt..
Sollte von Seiten der Stadt oder des Kreises dennoch und unbedingt (!) ein
Kreisverkehr gewünscht sein, besteht sicherlich die Möglichkeit die Mehrkosten der
Anlage sowie der Planung (incl. der erforderlichen Genehmigungen) zu übernehmen.
Allerdings müssten dann auch Folgekosten des allgemeinen Bahnrisikos, wie in
Punkt 2 beschrieben, vom Veranlasser getragen werden.
Grundsätzlich würde ich würde mich aber freuen, wenn Sie sich an dieser Stelle für
die Realisierung der LSA - Lösung stark machen, um die Unfallhäufungstelle nun
kurzfristig und allen Diskussionen zum Trotz zu beseitigen.
Mit freundlichen Grüßen
Athanasios Mpasios
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Regionalniederlassung Ville-Eifel
Abteilung Planung