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Antrag (Antrag bzgl. Sanierung der Straße L 181 durch Straßen.NRW und Schaffung eines Rad- und Fußweges entlang der Zülpicher Straße )

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
02.12.2014
Erstellt
20.11.14, 12:50
Aktualisiert
20.11.14, 12:50
Antrag (Antrag bzgl. Sanierung der Straße L 181 durch Straßen.NRW und Schaffung eines Rad- und Fußweges entlang der Zülpicher Straße ) Antrag (Antrag bzgl. Sanierung der Straße L 181 durch Straßen.NRW und Schaffung eines Rad- und Fußweges entlang der Zülpicher Straße )

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 389/2014 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 04.09.2014 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 14.11.2014 Datum Freigabe -100- gez. Böcking Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin 02.12.2014 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Sanierung der Straße L 181 durch Straßen.NRW und Schaffung eines Rad- und Fußweges entlang der Zülpicher Straße Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 300.000 € Folgekosten in €: ca. 9.000,00 € Kostenträger: Sachkonto: Eigenbetrieb Straßen Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2016 Ja X Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: 9.000,00 € / a X Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Für den beantragten Geh- und Radweg entlang der Zülpicher Straße habe ich vorsorglich im Entwurf des Wirtschaftsplans 2015 für das Jahr 2016 (analog einer VE) 300.000,00 € eingestellt. Ich beabsichtige im kommenden Jahr den Bedarf eines Geh – und Radweges sowie die Kfz – Belastung auf der Zülpicher Straße zu ermitteln. Die Anzahl der Radfahrer ist wegen der kürzeren Tageslichtzeiten und den tieferen Außentemperaturen derzeit nicht mehr so hoch wie im Frühjahr/ Sommer. Um repräsentative Entscheidungsgrundlagen zu erarbeiten ist es daher ratsam erst ab Ende April eine entsprechende Zählung durchführen zu lassen.. Im Antrag 389/2014 wurde die Stadtverwaltung beauftragt, eine Sanierung der L 181 beim zuständigen Straßenbaulastträger einzufordern. 2013 hatte ich bereits aufgrund des Antrags 405/2013 schon einmal den Landesbetrieb Straßenbau NRW gebeten den maroden Straßenabschnitt zu sanieren. Auch zu diesem Zeitpunkt konnte der Landesbetrieb meiner Aufforderung aufgrund fehlender Mittel nicht nachkommen. In einem erneuten Schreiben des Landesbetriebes vom 24.09.2014 (s. Anlage 1) hat dieser noch einmal darauf hingewiesen, dass „keine belastbare Aussage zum Zeitpunkt einer grundlegenden Sanierung möglich ist“.. Auf dieses Schreiben bezieht sich auch das nachfolgende Schreiben des Landesbetriebes vom 29.09.2014 (siehe Anlage 2). Bezüglich der Straßensanierung wird auch in diesem Schreiben keine konkrete Aussage hinsichtlich einer Deckensanierung etc. getroffen. Zu der Frage des Radweges entlang der Landstraße L181 wird in den o.g. Schreiben vom 29.09.2014 ausgesagt, dass „keine zeitliche Perspektive für die Realisierung in Aussicht gestellt werden“ kann. Es stehen 56 andere Projekte in Konkurrenz zu dem beantragten Geh- und Radweg. Allgemein gibt der Landesbetrieb zu Bedenken, dass die Verkehrsbelastung dieses Straßenabschnittes relativ (sehr) gering ist (464 Kfz/ Tag, davon 30 Lkws/ Tag), so dass die Dringlichkeit einer Vollsanierung und der Errichtung eines neuen Geh- und Radweges im Verhältnis zu anderen Maßnahmen als sehr gering anzusehen ist. Der Ausbau eines Geh- und Radweges entlang der Zülpicher Straße zu Lasten der Stadt Erftstadt wird nach einer groben Schätzung ca. 300.000,00 € kosten. Aufgrund der geringen Fahrzeugbewegungen auf der L181 ist auf der Zülpicher Straße eher mit einem noch geringerem Fahrzeugaufkommen zu rechnen. Den beantragte Ausbau des Geh- und Radweges ist sicherlich wünschenswert, aufgrund der schwierigen finanziellen Lage des Eigenbetriebes Straßen (und auch der Stadt) empfehle ich diese Investition vorerst zurückzustellen. Diesbezüglich möchte ich darauf hinweisen, dass an der Landesstraße L 162 bereits ein Geh- und Radweg parallel verläuft. Der Ausbau eines Geh- und Radweges an der Zülpicher Straße erfordert einen nicht unerheblichen Grunderwerb, der das Projekt erheblich verzögern kann. Zukünftig wird es sicherlich erforderlich werden, die Zülpicher Straße in dem bebauten Bereich zu sanieren bzw. auszubauen. Auch hierzu beabsichtige ich im kommenden Jahr Voruntersuchungen (z.B. Kernbohrungen, etc.) durchzuführen. In Vertretung (Hallstein) -2-