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Mitteilung (Schulversuch Abitur an Gymnasien nach 12 oder 13 Jahren)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
46 kB
Datum
29.09.2011
Erstellt
20.09.11, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Mitteilung (Schulversuch Abitur an Gymnasien nach 12 oder 13 Jahren)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Hauptamt - Herr Steg BE: Herr Stolz Kreuzau, 08.08.2011 - öffentlicher Teil Mitteilung für den Schulausschuss 29.09.2011 Schulversuch Abitur an Gymnasien nach 12 oder 13 Jahren In der Sitzung des Rates am 07.12.2010 wurde unter anderem beschlossen, dass die Gemeinde Kreuzau keinen Antrag stellt, am „Schulversuch Abitur nach 12 oder 13 Jahren“ teilzunehmen. Damit verbunden war der Auftrag an die Verwaltung, beim Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW einen Antrag zu stellen, die Antragsfristen bezüglich des Schulversuches um ein Jahr zu verlängern, damit sachorientiert, besonnen und ergebnisoffen diskutiert werden kann, welche Vorteile und welche Nachteile das neue G9 hat. Das entsprechende Antwortschreiben des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW liegt nun vor und ist als Anlage beigefügt. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Anlage Der Bürgermeister - Ramm -