Daten
Kommune
Bedburg
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Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-800/2007
Sitzungsteil
Fachbereich II
Az.: 40
Öffentlich
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit
und Soziales
Sitzungstermin:
Bemerkungen:
13.02.2007
Betreff:
Mitteilungen Schule
Inhalt der Mitteilung:
Anmeldeverhalten im Primarbereich
Durch die vorgezogene Abschaffung der Schulbezirke im Primarbereich ist das im
November/ Dezember durchgeführte Anmeldeverfahren an den Grundschulen der Stadt
Bedburg bereits nach dem geänderten Verfahren des Schulgesetzes durchgeführt worden.
Die Verwaltung hat den Eltern und Erziehungsberechtigten einen verbindlichen
Anmeldeschein zur Verfügung gestellt, in dem alle vier Grundschulen vorgestellt wurden
und somit eine Entscheidungshilfe für die Eltern und Erziehungsberechtigten an die Hand
gegeben. Der Anmeldeschein - Vor- und Rückseite von Blatt I - ist als Anlage dieser
Beratungsvorlage beigefügt. Die gesamte Abwicklung des Anmeldeverfahrens liegt im
Anschluss an die Abgabe eines Anmeldescheins bei der gewünschten Grundschule bei
der entsprechenden Schulleitung. Anhand der Anmeldescheine prüft die Verwaltung - als
Schulträger - lediglich noch die Einhaltung der Schulpflicht. Personalintensiv für den
Schulträger wird mit Beginn des Schuljahres 2007/ 2008 vor allem der Bereich der
Schülerfahrtkosten, da nun - unabhängig von den bisherigen Zuschnitten der Schulbezirke
- bei jedem Antrag auf Erstattung der Schülerfahrtkosten bzw. der Abgabe eines
Schülerjahrestickets für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe zu prüfen ist, ob die
nächstgelegene Grundschule besucht wird. Die Übersicht über die Anmeldezahlen für die
einzelnen Grundschulen sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Im Ergebnis ist, da der
Ausschuss für die Grundschule Kaster eine Zügigkeit über die den im bisherigen
Schulbezirk zu erwartenden Schüleraufkommen beschlossen hat, festzuhalten, dass keine
Veränderungen in der bisherigen Entwicklung der Schülerlandschaft im Bereich der
Primarstufe eingetreten sind.
Anmeldeverhalten in der Sekundarstufe I
Die Anmeldeverfahren zum Besuch einer weiterführenden Schule der Stadt Bedburg
laufen zur Zeit der Erstellung der vorliegenden Beratungsvorlage noch. Über die
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Schülerzahlentwicklung wird die Verwaltung den Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit
und Soziales in seiner nächsten Sitzung unterrichten. Die Verwaltung hat den Eltern und
Erziehungsberechtigten einen verbindlichen Anmeldeschein zur Verfügung gestellt. Der
Anmeldeschein (Vor- und Rückseite von Blatt I) ist dieser Vorlage ebenfalls als Anlage
beigefügt.
Ganztagsschule in der Sekundarstufe I/ Gemeinschaftshauptschule Bedburg
Mit Drucksache WP7-688/2006 hat die Verwaltung den Ausschuss für Schule, Jugend,
Freizeit und Soziales in seiner Sitzung am 19.09.2006 über die Verfügung der
Bezirksregierung Köln vom 04.07.2006 informiert. Aufgrund der nicht überzeugenden
Konzeption der Gemeinschaftshauptschule Bedburg für einen Ganztagsbetrieb, hat die
Verwaltung entsprechend der Beschlussfassung im Ausschuss den Schulleiter, Herrn
Rektor Murmann, mit Schreiben vom 26.05.2006 angeschrieben und um eine
entsprechende Überarbeitung gebeten. Zwischenzeitlich ist - auch wenn zur Zeit der
Erstellung dieser Vorlage noch keine neue Erlasslage seitens des Ministeriums für Schule
und Weiterbildung besteht und die Informationen, ob für das Schuljahr 2007/ 2008 weitere
Hauptschulen in Ganztagsschulen umgewandelt werden können, uneinheitlich sind - auf
der Schulkonferenz der Gemeinschaftshauptschule am 15.01.2007 `beschlossen´ worden,
dass die Gemeinschaftshauptschule Bedburg nunmehr die Überarbeitung des
pädagogischen Konzepts bis Ende Februar vornimmt. Leider ist immer noch eine stark
ablehnende Haltung von Teilen der Lehrerschaft festzustellen; über mögliche
Erfolgsaussichten
eines
erneuten
Antrags
auf
Umwandlung
der
Gemeinschaftshauptschule in eine Ganztagshauptschule kann keine Prognose erstellt
werden. Die Verwaltung wird den Ausschuss über den Fortgang der Angelegenheit zeitnah
unterrichten.
Sprachstandsfeststellung
Die Landesregierung hat im
Rahmen des zweiten Schulrechtsänderungsgesetzes
entschieden, den Sprachstand der Kinder verpflichtend zwei Jahre vor der Einschulung zu
erfassen. Da derzeit kein Verfahren im deutschen Sprachraum angeboten wird, das
messmethodischen und elementarpädagogischen Standards gleichermaßen genügt,
wurde „Delfin 4“ - Verfahren zur Diagnostik, Elternarbeit und Förderung der
Sprachkompetenz Vierjähriger in Nordrhein-Westfalen - entwickelt. Delfin 4 besteht aus
zwei Teilen - Kurzscreening und differenziertes Screeningverfahren - welches ohne
großen Fortbildungsbedarf von Grundschullehrkräften durchgeführt werden soll. Die
Organisation der Sprachstandsfeststellung liegt für die Kinder der Stadt Bedburg beim
Schulamt für den Rhein-Erft-Kreis. Zum Stand der Umsetzung kann die Verwaltung zur
Zeit keine näheren Angaben machen. Eine seitens des Ausschussvorsitzenden
gewünschte Präsentation durch die für die Grundschulen im Stadtgebiet Bedburg
zuständige Schulrätin kann urlaubsbedingt leider nicht erfolgen; eine Vertretung durch
eine/n Kollegin/en war leider ebenfalls nicht möglich. In der Sitzung des Ausschusses für
Schule, Jugend, Freizeit und Soziales besteht die ggf. die Möglichkeit, dass die
Schulleitungen der Bedburger Grundschulen, über das Verfahren berichten.
Regionales Übergangsmanagement
Im Rahmen des Projekts „Regionales Übergangsmanagement“ arbeiten - bezogen auf den
Rhein-Erft-Kreis - die verschiedenen Partner (Schule, Schulamt für den Rhein-Erft-Kreis,
Unternehmen und Verbände) zusammen, um Schülerinnen und Schüler beim Übergang
von Schule zur beruflichen Ausbildung oder Berufstätigkeit zu unterstützen und zu fördern.
Diesbezüglich
wird
auf
eine
Berichterstattung
in
der
Sitzung
des
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Sitzungsvorlage
Seite: 3
Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am 23.05.2006 verwiesen. Zur Zeit
prüft die Landesregierung, ob das regionale Übergangsmanagement fortgesetzt werden
kann. Da sich Hinweise mehren, dass das Projekt eventuell bereits jetzt eingestellt werden
soll, hat Herr Landrat Stump in einem Brief davor gewarnt, dem Projekt nicht eine
angemessene Fortentwicklung etc. pp. zu ermöglichen. Der Brief von Herrn Landrat ist
dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Die Verwaltung schließt sich den Argumenten des
Rhein-Erft-Kreises vollinhaltlich an.
Offene Ganztagsschule im Primarbereich
a) Baumaßnahmen
In den Sitzungen der Ausschüsse für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales sowie für
Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen am 14.11.2006 wurde
insbesondere über die geplanten Baumaßnahmen an den jeweiligen Standorten
beraten und beschlossen. Laut Aussage des Fachbereiches III ist mit der Fertigstellung
der geplanten Baumaßnahmen an der Grundschule Bedburg Anfang März 2007, sowie
an der Grundschule Kirchherten Ende April 2007 zu rechnen. Für die Baumaßnahmen
an der Grundschule Kirdorf ist die Baugenehmigung erteilt, die Ausschreibung erfolgt im
Februar 2007; der Abschluss der Baumaßnahmen ist für Ende Juli 2007 avisiert. In der
Grundschule Kaster wird mit einem Abschluss der Maßnahme Anfang August 2007
gerechnet.
b) Rechtliche Situation
Auch in diesem Jahr wurden die Erlasslage zur Offenen Ganztagsschule im
Primarbereich und - damit einhergehend - auch die Fördermaßnahmen aktualisiert. In
einzelnen kann auf folgende Punkte hingewiesen werden:
- Mittel für laufende Zuschüsse zur offenen Ganztagsschule im Primarbereich sind ab
2007 bereits zum 31.03. statt zum 30.04. eines Jahres zu beantragen.
- 20 v. H. der 2005 zur Verfügung stehenden Landesmittel für Hortplätze sollen
künftig grundsätzlich weiter zur Verfügung stehen; bei in Bedburg bestehenden 40
Hortplätzen hat dies keine Auswirkung, da sich eine nicht darstellbare
Gruppengröße von nur 8 Plätzen ergäbe.
- Die Landesmittel für `13+´ im Primarbereich werden grundsätzlich bis zum
31.07.2007 in die Finanzierung der offenen Ganztagsschule im Primarbereich
überführt.
- Betreuungsangebote von `8 - 1´ gibt es ab dem Schuljahr 2007/ 2008 nur noch für
Schulen, die nicht in Offene Ganztagsschulen im Primarbereich umgewandelt
wurden. Für umgewandelte Schulen können Betreuungspauschalen in Höhe von
5.500 je Ganztagsgrundschule beantragt werden, wenn damit eine zusätzliche
Betreuung und/ oder Förderung erfolgt. Ausdrücklich soll hierbei darauf hingewiesen
werden, dass eine Betreuung der Schulkinder in der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr
eine originäre Aufgabe der Schule und nicht eines Trägers der Offene
Ganztagsschule ist.
-
Der Mittelverwendungsnachweis für die investiven Mittel ist für alle bis zum Jahr 2006
beantragten Schulen zum 30.07.2007 vorzulegen. Bei einer Unterschreitung der Zahl der
betreuten Kinder - Gesamtzahl an allen Schulen des Schulträgers; unabhängig von der Zahl
der Zuwendungsbescheide - um weniger als 10 v. H., ist die Frist bis zum 30.07.2008
verlängert. Bei einer höheren Unterschreitung ist die Fristverlängerung schriftlich mit
Begründung zu beantragen.
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Sitzungsvorlage
c) Anmeldezahlen und Prognosen
Die Anmeldezahlen zur offenen Ganztagsschule in Bedburg stellen sich im Schuljahr
2006/ 2007 wie folgt dar:
Klasse
1
2
3
4
Gesamt
GS Bedburg*
4
4
5
0
13
GS Kaster
15
10
1
4
30
GS Kirchherten
8
4
8
2
22
GS Kirdorf
9
5
6
5
25
Gesamt
36
23
20
11
90
* Offene Eingangsphase: Eine Zuordnung zur Klasse 1 oder 2 ist nur statistisch erfolgt.
Die erheblichen Unterschiede zwischen den Anmeldezahlen in der 1. und 4. Klasse
begründen sich aus Sicht der Verwaltung dadurch, dass die Mehrheit der älteren Kinder
den bereits vorhandenen Hortplatz weiter nutzen, die Mehrheit der Schulanfänger
jedoch unmittelbar in der offenen Ganztagsschule angemeldet werden. Unter
Berücksichtigung des Wegfalls der Hortplätze - 40 - und der Anmeldezahlen der Kinder
der 1. Klasse - 36 - geht die Verwaltung, wie bereits in der letzten Ausschusssietzung
dargestellt, von 6 Gruppen – 150 Kindern im Offenen Ganztagsbetrieb - aus. Die
Entwicklung kann selbstverständlich erst nach Abschluss dsr Anmeldeverfahrens zum
Schuljahr 2007/2008 im Oktober diesen Jahres konkret dargestellt werden.
c) Beitragsverfahren
Das Jugendamt des Rhein-Erft-Kreises hat zum Kindergartenjahr 2006/2007 die
Software zur Erhebung der Beiträge umgestellt. Da es hierbei zu erheblichen
technischen Problemen seitens der KDVZ Frechen gekommen ist, konnten bislang erst
rund 65 von 90 in der offenen Ganztagsschule angemeldeten Kinder erfasst und die
Beitragsrechnungen bearbeitet werden. Das durchschnittliche Beitragssoll je Kind liegt
zur Zeit bei rund 500,- € p. a.; erfahrungsgemäß muss jedoch davon ausgegangen
werden, dass nicht alle Forderungen durchgesetzt werden können. Sobald
abschließende Zahlen zum Beitragssoll und zu den tatsächlich Einnahmen vorliegen,
wird die Verwaltung - entsprechend der Beschlusslage - eine Übersicht über die
Einnahmen, durchschnittliche Beiträge etc. pp. dem Ausschuss für Schule, Jugend,
Freizeit und Soziales vorlegen.
50181 Bedburg, den 1. Februar 2007
----------------------------------Stolzenberger
Sachbearbeiter
----------------------------------Kramer
Fachbereichsleiter
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister