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Mitteilungsvorlage (Mitteilungen Schule)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-800/2007 Sitzungsteil Fachbereich II Az.: 40 Öffentlich Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales Sitzungstermin: Bemerkungen: 13.02.2007 Betreff: Mitteilungen Schule Inhalt der Mitteilung: Anmeldeverhalten im Primarbereich Durch die vorgezogene Abschaffung der Schulbezirke im Primarbereich ist das im November/ Dezember durchgeführte Anmeldeverfahren an den Grundschulen der Stadt Bedburg bereits nach dem geänderten Verfahren des Schulgesetzes durchgeführt worden. Die Verwaltung hat den Eltern und Erziehungsberechtigten einen verbindlichen Anmeldeschein zur Verfügung gestellt, in dem alle vier Grundschulen vorgestellt wurden und somit eine Entscheidungshilfe für die Eltern und Erziehungsberechtigten an die Hand gegeben. Der Anmeldeschein - Vor- und Rückseite von Blatt I - ist als Anlage dieser Beratungsvorlage beigefügt. Die gesamte Abwicklung des Anmeldeverfahrens liegt im Anschluss an die Abgabe eines Anmeldescheins bei der gewünschten Grundschule bei der entsprechenden Schulleitung. Anhand der Anmeldescheine prüft die Verwaltung - als Schulträger - lediglich noch die Einhaltung der Schulpflicht. Personalintensiv für den Schulträger wird mit Beginn des Schuljahres 2007/ 2008 vor allem der Bereich der Schülerfahrtkosten, da nun - unabhängig von den bisherigen Zuschnitten der Schulbezirke - bei jedem Antrag auf Erstattung der Schülerfahrtkosten bzw. der Abgabe eines Schülerjahrestickets für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe zu prüfen ist, ob die nächstgelegene Grundschule besucht wird. Die Übersicht über die Anmeldezahlen für die einzelnen Grundschulen sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Im Ergebnis ist, da der Ausschuss für die Grundschule Kaster eine Zügigkeit über die den im bisherigen Schulbezirk zu erwartenden Schüleraufkommen beschlossen hat, festzuhalten, dass keine Veränderungen in der bisherigen Entwicklung der Schülerlandschaft im Bereich der Primarstufe eingetreten sind. Anmeldeverhalten in der Sekundarstufe I Die Anmeldeverfahren zum Besuch einer weiterführenden Schule der Stadt Bedburg laufen zur Zeit der Erstellung der vorliegenden Beratungsvorlage noch. Über die STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Schülerzahlentwicklung wird die Verwaltung den Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales in seiner nächsten Sitzung unterrichten. Die Verwaltung hat den Eltern und Erziehungsberechtigten einen verbindlichen Anmeldeschein zur Verfügung gestellt. Der Anmeldeschein (Vor- und Rückseite von Blatt I) ist dieser Vorlage ebenfalls als Anlage beigefügt. Ganztagsschule in der Sekundarstufe I/ Gemeinschaftshauptschule Bedburg Mit Drucksache WP7-688/2006 hat die Verwaltung den Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales in seiner Sitzung am 19.09.2006 über die Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 04.07.2006 informiert. Aufgrund der nicht überzeugenden Konzeption der Gemeinschaftshauptschule Bedburg für einen Ganztagsbetrieb, hat die Verwaltung entsprechend der Beschlussfassung im Ausschuss den Schulleiter, Herrn Rektor Murmann, mit Schreiben vom 26.05.2006 angeschrieben und um eine entsprechende Überarbeitung gebeten. Zwischenzeitlich ist - auch wenn zur Zeit der Erstellung dieser Vorlage noch keine neue Erlasslage seitens des Ministeriums für Schule und Weiterbildung besteht und die Informationen, ob für das Schuljahr 2007/ 2008 weitere Hauptschulen in Ganztagsschulen umgewandelt werden können, uneinheitlich sind - auf der Schulkonferenz der Gemeinschaftshauptschule am 15.01.2007 `beschlossen´ worden, dass die Gemeinschaftshauptschule Bedburg nunmehr die Überarbeitung des pädagogischen Konzepts bis Ende Februar vornimmt. Leider ist immer noch eine stark ablehnende Haltung von Teilen der Lehrerschaft festzustellen; über mögliche Erfolgsaussichten eines erneuten Antrags auf Umwandlung der Gemeinschaftshauptschule in eine Ganztagshauptschule kann keine Prognose erstellt werden. Die Verwaltung wird den Ausschuss über den Fortgang der Angelegenheit zeitnah unterrichten. Sprachstandsfeststellung Die Landesregierung hat im Rahmen des zweiten Schulrechtsänderungsgesetzes entschieden, den Sprachstand der Kinder verpflichtend zwei Jahre vor der Einschulung zu erfassen. Da derzeit kein Verfahren im deutschen Sprachraum angeboten wird, das messmethodischen und elementarpädagogischen Standards gleichermaßen genügt, wurde „Delfin 4“ - Verfahren zur Diagnostik, Elternarbeit und Förderung der Sprachkompetenz Vierjähriger in Nordrhein-Westfalen - entwickelt. Delfin 4 besteht aus zwei Teilen - Kurzscreening und differenziertes Screeningverfahren - welches ohne großen Fortbildungsbedarf von Grundschullehrkräften durchgeführt werden soll. Die Organisation der Sprachstandsfeststellung liegt für die Kinder der Stadt Bedburg beim Schulamt für den Rhein-Erft-Kreis. Zum Stand der Umsetzung kann die Verwaltung zur Zeit keine näheren Angaben machen. Eine seitens des Ausschussvorsitzenden gewünschte Präsentation durch die für die Grundschulen im Stadtgebiet Bedburg zuständige Schulrätin kann urlaubsbedingt leider nicht erfolgen; eine Vertretung durch eine/n Kollegin/en war leider ebenfalls nicht möglich. In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales besteht die ggf. die Möglichkeit, dass die Schulleitungen der Bedburger Grundschulen, über das Verfahren berichten. Regionales Übergangsmanagement Im Rahmen des Projekts „Regionales Übergangsmanagement“ arbeiten - bezogen auf den Rhein-Erft-Kreis - die verschiedenen Partner (Schule, Schulamt für den Rhein-Erft-Kreis, Unternehmen und Verbände) zusammen, um Schülerinnen und Schüler beim Übergang von Schule zur beruflichen Ausbildung oder Berufstätigkeit zu unterstützen und zu fördern. Diesbezüglich wird auf eine Berichterstattung in der Sitzung des STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am 23.05.2006 verwiesen. Zur Zeit prüft die Landesregierung, ob das regionale Übergangsmanagement fortgesetzt werden kann. Da sich Hinweise mehren, dass das Projekt eventuell bereits jetzt eingestellt werden soll, hat Herr Landrat Stump in einem Brief davor gewarnt, dem Projekt nicht eine angemessene Fortentwicklung etc. pp. zu ermöglichen. Der Brief von Herrn Landrat ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Die Verwaltung schließt sich den Argumenten des Rhein-Erft-Kreises vollinhaltlich an. Offene Ganztagsschule im Primarbereich a) Baumaßnahmen In den Sitzungen der Ausschüsse für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales sowie für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen am 14.11.2006 wurde insbesondere über die geplanten Baumaßnahmen an den jeweiligen Standorten beraten und beschlossen. Laut Aussage des Fachbereiches III ist mit der Fertigstellung der geplanten Baumaßnahmen an der Grundschule Bedburg Anfang März 2007, sowie an der Grundschule Kirchherten Ende April 2007 zu rechnen. Für die Baumaßnahmen an der Grundschule Kirdorf ist die Baugenehmigung erteilt, die Ausschreibung erfolgt im Februar 2007; der Abschluss der Baumaßnahmen ist für Ende Juli 2007 avisiert. In der Grundschule Kaster wird mit einem Abschluss der Maßnahme Anfang August 2007 gerechnet. b) Rechtliche Situation Auch in diesem Jahr wurden die Erlasslage zur Offenen Ganztagsschule im Primarbereich und - damit einhergehend - auch die Fördermaßnahmen aktualisiert. In einzelnen kann auf folgende Punkte hingewiesen werden: - Mittel für laufende Zuschüsse zur offenen Ganztagsschule im Primarbereich sind ab 2007 bereits zum 31.03. statt zum 30.04. eines Jahres zu beantragen. - 20 v. H. der 2005 zur Verfügung stehenden Landesmittel für Hortplätze sollen künftig grundsätzlich weiter zur Verfügung stehen; bei in Bedburg bestehenden 40 Hortplätzen hat dies keine Auswirkung, da sich eine nicht darstellbare Gruppengröße von nur 8 Plätzen ergäbe. - Die Landesmittel für `13+´ im Primarbereich werden grundsätzlich bis zum 31.07.2007 in die Finanzierung der offenen Ganztagsschule im Primarbereich überführt. - Betreuungsangebote von `8 - 1´ gibt es ab dem Schuljahr 2007/ 2008 nur noch für Schulen, die nicht in Offene Ganztagsschulen im Primarbereich umgewandelt wurden. Für umgewandelte Schulen können Betreuungspauschalen in Höhe von 5.500 je Ganztagsgrundschule beantragt werden, wenn damit eine zusätzliche Betreuung und/ oder Förderung erfolgt. Ausdrücklich soll hierbei darauf hingewiesen werden, dass eine Betreuung der Schulkinder in der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr eine originäre Aufgabe der Schule und nicht eines Trägers der Offene Ganztagsschule ist. - Der Mittelverwendungsnachweis für die investiven Mittel ist für alle bis zum Jahr 2006 beantragten Schulen zum 30.07.2007 vorzulegen. Bei einer Unterschreitung der Zahl der betreuten Kinder - Gesamtzahl an allen Schulen des Schulträgers; unabhängig von der Zahl der Zuwendungsbescheide - um weniger als 10 v. H., ist die Frist bis zum 30.07.2008 verlängert. Bei einer höheren Unterschreitung ist die Fristverlängerung schriftlich mit Begründung zu beantragen. STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage c) Anmeldezahlen und Prognosen Die Anmeldezahlen zur offenen Ganztagsschule in Bedburg stellen sich im Schuljahr 2006/ 2007 wie folgt dar: Klasse 1 2 3 4 Gesamt GS Bedburg* 4 4 5 0 13 GS Kaster 15 10 1 4 30 GS Kirchherten 8 4 8 2 22 GS Kirdorf 9 5 6 5 25 Gesamt 36 23 20 11 90 * Offene Eingangsphase: Eine Zuordnung zur Klasse 1 oder 2 ist nur statistisch erfolgt. Die erheblichen Unterschiede zwischen den Anmeldezahlen in der 1. und 4. Klasse begründen sich aus Sicht der Verwaltung dadurch, dass die Mehrheit der älteren Kinder den bereits vorhandenen Hortplatz weiter nutzen, die Mehrheit der Schulanfänger jedoch unmittelbar in der offenen Ganztagsschule angemeldet werden. Unter Berücksichtigung des Wegfalls der Hortplätze - 40 - und der Anmeldezahlen der Kinder der 1. Klasse - 36 - geht die Verwaltung, wie bereits in der letzten Ausschusssietzung dargestellt, von 6 Gruppen – 150 Kindern im Offenen Ganztagsbetrieb - aus. Die Entwicklung kann selbstverständlich erst nach Abschluss dsr Anmeldeverfahrens zum Schuljahr 2007/2008 im Oktober diesen Jahres konkret dargestellt werden. c) Beitragsverfahren Das Jugendamt des Rhein-Erft-Kreises hat zum Kindergartenjahr 2006/2007 die Software zur Erhebung der Beiträge umgestellt. Da es hierbei zu erheblichen technischen Problemen seitens der KDVZ Frechen gekommen ist, konnten bislang erst rund 65 von 90 in der offenen Ganztagsschule angemeldeten Kinder erfasst und die Beitragsrechnungen bearbeitet werden. Das durchschnittliche Beitragssoll je Kind liegt zur Zeit bei rund 500,- € p. a.; erfahrungsgemäß muss jedoch davon ausgegangen werden, dass nicht alle Forderungen durchgesetzt werden können. Sobald abschließende Zahlen zum Beitragssoll und zu den tatsächlich Einnahmen vorliegen, wird die Verwaltung - entsprechend der Beschlusslage - eine Übersicht über die Einnahmen, durchschnittliche Beiträge etc. pp. dem Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales vorlegen. 50181 Bedburg, den 1. Februar 2007 ----------------------------------Stolzenberger Sachbearbeiter ----------------------------------Kramer Fachbereichsleiter ----------------------------------Koerdt Bürgermeister