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Sitzungsvorlage (Spielplatzbedarfsplanung Hier: Fortschreibung 2014-2018)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
175 kB
Datum
06.02.2014
Erstellt
30.01.14, 09:29
Aktualisiert
30.01.14, 09:29
Sitzungsvorlage (Spielplatzbedarfsplanung
Hier: Fortschreibung 2014-2018) Sitzungsvorlage (Spielplatzbedarfsplanung
Hier: Fortschreibung 2014-2018) Sitzungsvorlage (Spielplatzbedarfsplanung
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Hier: Fortschreibung 2014-2018)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 56 Az.: Es Fas Jülich, 21.01.2014 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 29/2014 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport Termin 06.02.2014 TOP Ergebnisse Spielplatzbedarfsplanung Hier: Fortschreibung 2014-2018 Anlg.: V 56 SD.Net Beschlussentwurf: 1. Der Ausschuss nimmt die Fortschreibung 2014-2018 zustimmend zur Kenntnis 2. Der Ausschuss schließt sich den Empfehlungen der Spielplatzkommission an, im einzelnen a. Die Bewertungskriterien werden wie vorgeschlagen geändert. b. Der Spielplatz Nr. 25 Kirchberg, Birkenweg wird deaktiviert. Die Spielgeräte werden umgesetzt auf den Spielplatz Nr. 26 Kirchberg Zur Rur. c. Der Spielplatz Nr. 2 Freiherr von Stein Platz wird deaktiviert, sobald die Spielgeräte abgebaut werden müssen. d. Der Spielplatz Nr. 9 Kuhlstraße wird deaktiviert, sobald die Geräte abgespielt sind. e. Folgende Spielplätze stehen in den nächsten Jahren zur Deaktivierung an:  Nr. 1 Am Blauen Stein  Nr. 6 Kleingartenanlage Nordpolder  Nr. 18 Barmen, Steinstraße  Nr. 17 Barmen, Prinzengracht  Nr. 35 Stetternich, Auf der Klause  Nr. 35_1 Stetternich,Kosakenstraße Begründung: Am 2. Dezember 2013 legte die Verwaltung den 1. Entwurf der Spielplatzbedarfsplanung, Fortschreibung 2014–2018 der Spielplatzkommission vor. Am 20.01.2014 traf sich die Spielplatzkommission zur zweiten Beratung. Fast alle öffentlichen Spielplätze in Jülich wurden in den 90er Jahren gründlich ertüchtigt und seitdem nicht mehr grunderneuert. Die Haltbarkeitsdauer insbesondere der größeren Klettergeräte liegt erfahrungsgemäß bei 10 – 15 Jahren. Zahlreiche Geräte auf den Spielplätzen sind aber bereits zwischen 14 und 22 Jahre alt. Daher sind viele Plätze von einem schleichenden Abbau betroffen. Auch wenn nach derzeitigem Inspektionsstand bei den Spielplätzen kein akuter Handlungsbedarf besteht, so muss doch in den nächsten 1 bis 5 Jahren mit einem größeren Investitionsbedarf gerechnet werden. Die Fortschreibung der Spielplatzbedarfsplanung 2014-2018 ist zweiteilig gegliedert:  Der erste Teil führt die Gesetze und Grundlagen für Spielplätze auf. Die Überprüfung der Verordnungen hat keine Änderungen zum Vorbericht ergeben. Sie liegt den Mitgliedern des Ausschusses in der Fortschreibung 2010-2012 vor und ist zur Kenntnis in der Anlage beigefügt.  Im zweiten Teil wird auf Fotos und die Auflistungen der Spielgeräte im Detail verzichtet, da diese seit 2011 über das digitale Bestandskataster 'argos Spielplätze' eingesehen werden können. Dies trägt zur Übersichtlichkeit der Fortschreibung bei. Teil II gibt zunächst einen Überblick über  die Spielplätze der Stadt Jülich mit einer kurzen Beschreibung des Geländes und den aktuellen Kinderzahlen sowie  die abgeschlossenen Maßnahmen seit 2010. In der aktuellen Bewertung der Spielplätze werden die Spielplätze in der Innenstadt und den Ortsteilen aufgelistet, die lt. Beschluss vom 23.11.2006 als erhaltenswert eingestuft wurden. Sie entsprechen den damals festgelegten Bewertungskriterien. Es handelt sich um acht Plätze in der Innenstadt und vierzehn Spielplätzen in den Ortsteilen. Es werden drei Spielplätze aufgeführt, die zur Deaktivierung anstehen. Vier Spielplätze in der Innenstadt sowie sieben Plätze in den Ortsteilen wurden einer Prüfung zur Deaktivierung unterzogen vor dem Hintergrund, dass langfristig pro Ortsteil ein bzw. zwei Spielplätze erhalten werden können und in der Innenstadt nur die, die an strategisch wichtigen Stellen liegen. In der Zusammenfassung werden die Empfehlungen der Spielplatzkommission aufgeführt. Die Spielplatzkommission schlägt folgendes Vorgehen bezüglich der Spielplätze vor: 1. Änderung der Bewertungskriterien Die Bewertungskriterien bieten eine gute Grundlage zur Einschätzung, ob ein Spielplatz erhaltenswert oder entbehrlich ist. Bei der vorliegenden Spielplatzbedarfsplanung stellte sich heraus, dass lediglich drei der Kriterien zur Bewertung der Spielplätze in den letzten Jahren Anwendung fanden: a. Versorgungslage mit Spielplätzen im Stadtteil Der Spielplatz ist der einzige Spielplatz im Stadtteil oder bietet aufgrund seiner Größe einer Vielzahl an Spielmöglichkeiten Platz. b. Kinderzahlen im Einzugsgebiet Im Einzugsbereich des Spielplatzes leben im Vergleich viele Kinder. c. Bestand an Spielgeräten und Umfang des Abbaus Der Spielplatz ist stark durch Abbau von Spielgeräten betroffen. Sitzungsvorlage 29/2014 Seite 2 d. Elterninitiative Der Spielplatz wird durch die Mithilfe einer Elterninitiative verbessert. Neu: d. Wohnumfeld/Verkehrslage Unterscheidung nach Eigenheim- oder Mehrfamilien-Siedlung, Siedlungen mit geringen Spielmöglichkeiten, verkehrsberuhigte oder verkehrsreiche Lage Sollten sich in Zukunft neue Elterninitiativen für Spielplätze bilden, so werden diese von der Verwaltung begrüßt und wohlwollend begleitet. 2. Erneuerungsbedarf der Spielplätze in der Innenstadt Die erhaltenswerten Spielplätze werden hier aufgeführt. In den kommenden 1-5 Jahren steht hier ein Erneuerungsbedarf an, abhängig von der tatsächlichen Lebensdauer der Spielgeräte. Für drei Plätze in der Innenstadt steht eine Ertüchtigung an  Nr. 14 Schlossplatz 50.000,- €  Nr. 15 Schweitzer Str. 50.000,- €  Nr. 11 Marie-Juchacz-Straße 30.000,- € Bei sieben Plätzen in den Stadtteilen ist eine Ertüchtigung notwendig  Nr. 23 Güsten, Sandweg 5.000,- €  Nr. 36 Welldorf, Kreuzplatz 10.000,- €  Nr. 30 Lich-Steinstraß, Gewährhau 30.000,- €  Nr. 24 Mersch, Agathenstraße 50.000,- €  Nr. 19 Bourheim, Rosenstraße 20.000,- €  Nr. 22 Daubenrath, Kasterstraße 10.000,- €  Nr. 16 Altenburg, Dohrer Weg 20.000,- € Im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel und auf der Grundlage der Ergebnisse der Hauptinspektion erarbeitet die Spielplatzkommission jährlich Vorschläge, welche Spielplätze in der Innenstadt und den Ortsteilen vorrangig erneuert werden soll. 3. Deaktivierung Zwei Spielplätze stehen kurz vor der Deaktivierung, der Grundsatzbeschluss erfolgte am 23.11.2006  Nr. 25 Kirchberg, Birkenweg, Deaktivierung in 2014. Die vorhandenen Geräte werden nach eingehender Prüfung umgesetzt auf den 2. Spielplatz des Dorfes Nr. 26 Zur Rur  Nr. 2 Freiherr von Stein-Platz, Deaktivierung, wenn die Geräte abgebaut werden müssen. Der Spielplatz Nr. 9 Kuhlstraße kann aus wirtschaftlichen Gründen deaktiviert werden, sobald das Spielgerät abgebaut werden muss. Die Spielplatzkommission schlägt die Deaktivierung der Kuhlstraße vor. 4. Einstufung der Spielplätze Es gibt in der Innenstadt vier Spielplätze, die bisher noch keiner Kategorie zugeordnet waren. Die Spielplatzkommission schlägt folgendes Vorgehen vor: Nr. 1 Am Blauen Stein soll deaktiviert werden, wenn die Geräte Sitzungsvorlage 29/2014 Seite 3 abgebaut werden müssen soll erhalten bleiben wird noch einmal geprüft hinsichtlich der Nutzungsfrequenz, eine Entscheidung wird später getroffen soll deaktiviert werden, wenn die Geräte abgebaut werden müssen Nr. 4 Im Rurhof Nr. 13 Meyburginsel Nr. 6 Kleingartenanlage Nordpolder In den Stadtteilen sind fünf Spielplätze noch nicht kategorisiert. Die Spielplatzkommission schlägt dazu vor: Nr. 18 Barmen Steinstraße soll deaktiviert werden, wenn die Geräte abgebaut werden müssen Nr. 20 Bourheim, St- Mauri-Str. sollte dem Kindergarten zugeschlagen werden Nr. 17 Barmen, Prinzengracht soll deaktiviert werden, wenn die Geräte abgebaut werden müssen Nr. 35 Stetternich, Auf der Klause soll deaktiviert werden, wenn die Geräte abgebaut werden müssen Nr. 35_1 Stetternich, Kosakenstraße soll deaktiviert werden, wenn die Geräte abgebaut werden müssen Die nächste Hauptinspektion steht im März 2014 an. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 29/2014 x nein nein Seite 4