Daten
Kommune
Jülich
Größe
175 kB
Datum
06.02.2014
Erstellt
30.01.14, 09:29
Aktualisiert
30.01.14, 09:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 56 Az.: Es Fas
Jülich, 21.01.2014
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 29/2014
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Ausschuss für Jugend, Familie,
Schule und Sport
Termin
06.02.2014
TOP
Ergebnisse
Spielplatzbedarfsplanung
Hier: Fortschreibung 2014-2018
Anlg.:
V
56
SD.Net
Beschlussentwurf:
1. Der Ausschuss nimmt die Fortschreibung 2014-2018 zustimmend zur Kenntnis
2. Der Ausschuss schließt sich den Empfehlungen der Spielplatzkommission an, im einzelnen
a. Die Bewertungskriterien werden wie vorgeschlagen geändert.
b. Der Spielplatz Nr. 25 Kirchberg, Birkenweg wird deaktiviert. Die Spielgeräte werden
umgesetzt auf den Spielplatz Nr. 26 Kirchberg Zur Rur.
c. Der Spielplatz Nr. 2 Freiherr von Stein Platz wird deaktiviert, sobald die Spielgeräte
abgebaut werden müssen.
d. Der Spielplatz Nr. 9 Kuhlstraße wird deaktiviert, sobald die Geräte abgespielt sind.
e. Folgende Spielplätze stehen in den nächsten Jahren zur Deaktivierung an:
Nr. 1 Am Blauen Stein
Nr. 6 Kleingartenanlage Nordpolder
Nr. 18 Barmen, Steinstraße
Nr. 17 Barmen, Prinzengracht
Nr. 35 Stetternich, Auf der Klause
Nr. 35_1 Stetternich,Kosakenstraße
Begründung:
Am 2. Dezember 2013 legte die Verwaltung den 1. Entwurf der Spielplatzbedarfsplanung, Fortschreibung 2014–2018 der Spielplatzkommission vor. Am 20.01.2014 traf sich die Spielplatzkommission zur zweiten Beratung.
Fast alle öffentlichen Spielplätze in Jülich wurden in den 90er Jahren gründlich ertüchtigt und seitdem nicht mehr grunderneuert. Die Haltbarkeitsdauer insbesondere der größeren Klettergeräte liegt
erfahrungsgemäß bei 10 – 15 Jahren. Zahlreiche Geräte auf den Spielplätzen sind aber bereits zwischen 14 und 22 Jahre alt. Daher sind viele Plätze von einem schleichenden Abbau betroffen.
Auch wenn nach derzeitigem Inspektionsstand bei den Spielplätzen kein akuter Handlungsbedarf
besteht, so muss doch in den nächsten 1 bis 5 Jahren mit einem größeren Investitionsbedarf gerechnet werden.
Die Fortschreibung der Spielplatzbedarfsplanung 2014-2018 ist zweiteilig gegliedert:
Der erste Teil führt die Gesetze und Grundlagen für Spielplätze auf. Die Überprüfung der
Verordnungen hat keine Änderungen zum Vorbericht ergeben. Sie liegt den Mitgliedern des
Ausschusses in der Fortschreibung 2010-2012 vor und ist zur Kenntnis in der Anlage beigefügt.
Im zweiten Teil wird auf Fotos und die Auflistungen der Spielgeräte im Detail verzichtet, da
diese seit 2011 über das digitale Bestandskataster 'argos Spielplätze' eingesehen werden
können. Dies trägt zur Übersichtlichkeit der Fortschreibung bei.
Teil II gibt zunächst einen Überblick über
die Spielplätze der Stadt Jülich mit einer kurzen Beschreibung des Geländes und den
aktuellen Kinderzahlen sowie
die abgeschlossenen Maßnahmen seit 2010.
In der aktuellen Bewertung der Spielplätze werden die Spielplätze in der Innenstadt und den
Ortsteilen aufgelistet, die lt. Beschluss vom 23.11.2006 als erhaltenswert eingestuft wurden.
Sie entsprechen den damals festgelegten Bewertungskriterien. Es handelt sich um acht Plätze in der Innenstadt und vierzehn Spielplätzen in den Ortsteilen.
Es werden drei Spielplätze aufgeführt, die zur Deaktivierung anstehen.
Vier Spielplätze in der Innenstadt sowie sieben Plätze in den Ortsteilen wurden einer Prüfung zur Deaktivierung unterzogen vor dem Hintergrund, dass langfristig pro Ortsteil ein
bzw. zwei Spielplätze erhalten werden können und in der Innenstadt nur die, die an strategisch wichtigen Stellen liegen.
In der Zusammenfassung werden die Empfehlungen der Spielplatzkommission aufgeführt.
Die Spielplatzkommission schlägt folgendes Vorgehen bezüglich der Spielplätze vor:
1.
Änderung der Bewertungskriterien
Die Bewertungskriterien bieten eine gute Grundlage zur Einschätzung, ob ein Spielplatz erhaltenswert oder entbehrlich ist. Bei der vorliegenden Spielplatzbedarfsplanung stellte sich heraus, dass
lediglich drei der Kriterien zur Bewertung der Spielplätze in den letzten Jahren Anwendung fanden:
a. Versorgungslage mit Spielplätzen im Stadtteil
Der Spielplatz ist der einzige Spielplatz im Stadtteil oder bietet aufgrund seiner Größe einer
Vielzahl an Spielmöglichkeiten Platz.
b. Kinderzahlen im Einzugsgebiet
Im Einzugsbereich des Spielplatzes leben im Vergleich viele Kinder.
c. Bestand an Spielgeräten und Umfang des Abbaus
Der Spielplatz ist stark durch Abbau von Spielgeräten betroffen.
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d. Elterninitiative
Der Spielplatz wird durch die Mithilfe einer Elterninitiative verbessert.
Neu: d. Wohnumfeld/Verkehrslage
Unterscheidung nach Eigenheim- oder Mehrfamilien-Siedlung, Siedlungen mit geringen
Spielmöglichkeiten, verkehrsberuhigte oder verkehrsreiche Lage
Sollten sich in Zukunft neue Elterninitiativen für Spielplätze bilden, so werden diese von der Verwaltung begrüßt und wohlwollend begleitet.
2.
Erneuerungsbedarf der Spielplätze in der Innenstadt
Die erhaltenswerten Spielplätze werden hier aufgeführt. In den kommenden 1-5 Jahren steht hier ein
Erneuerungsbedarf an, abhängig von der tatsächlichen Lebensdauer der Spielgeräte.
Für drei Plätze in der Innenstadt steht eine Ertüchtigung an
Nr. 14 Schlossplatz
50.000,- €
Nr. 15 Schweitzer Str.
50.000,- €
Nr. 11 Marie-Juchacz-Straße
30.000,- €
Bei sieben Plätzen in den Stadtteilen ist eine Ertüchtigung notwendig
Nr. 23 Güsten, Sandweg
5.000,- €
Nr. 36 Welldorf, Kreuzplatz
10.000,- €
Nr. 30 Lich-Steinstraß, Gewährhau
30.000,- €
Nr. 24 Mersch, Agathenstraße
50.000,- €
Nr. 19 Bourheim, Rosenstraße
20.000,- €
Nr. 22 Daubenrath, Kasterstraße
10.000,- €
Nr. 16 Altenburg, Dohrer Weg
20.000,- €
Im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel und auf der Grundlage der Ergebnisse der Hauptinspektion
erarbeitet die Spielplatzkommission jährlich Vorschläge, welche Spielplätze in der Innenstadt und
den Ortsteilen vorrangig erneuert werden soll.
3.
Deaktivierung
Zwei Spielplätze stehen kurz vor der Deaktivierung, der Grundsatzbeschluss erfolgte am 23.11.2006
Nr. 25 Kirchberg, Birkenweg, Deaktivierung in 2014. Die vorhandenen Geräte werden nach
eingehender Prüfung umgesetzt auf den 2. Spielplatz des Dorfes Nr. 26 Zur Rur
Nr. 2 Freiherr von Stein-Platz, Deaktivierung, wenn die Geräte abgebaut werden müssen.
Der Spielplatz Nr. 9 Kuhlstraße kann aus wirtschaftlichen Gründen deaktiviert werden, sobald das
Spielgerät abgebaut werden muss. Die Spielplatzkommission schlägt die Deaktivierung der Kuhlstraße vor.
4. Einstufung der Spielplätze
Es gibt in der Innenstadt vier Spielplätze, die bisher noch keiner Kategorie zugeordnet waren.
Die Spielplatzkommission schlägt folgendes Vorgehen vor:
Nr. 1 Am Blauen Stein
soll deaktiviert werden, wenn die Geräte
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abgebaut werden müssen
soll erhalten bleiben
wird noch einmal geprüft hinsichtlich der
Nutzungsfrequenz, eine Entscheidung wird
später getroffen
soll deaktiviert werden, wenn die Geräte
abgebaut werden müssen
Nr. 4 Im Rurhof
Nr. 13 Meyburginsel
Nr. 6
Kleingartenanlage Nordpolder
In den Stadtteilen sind fünf Spielplätze noch nicht kategorisiert. Die Spielplatzkommission schlägt
dazu vor:
Nr. 18 Barmen Steinstraße
soll deaktiviert werden, wenn die Geräte
abgebaut werden müssen
Nr. 20 Bourheim, St- Mauri-Str.
sollte dem Kindergarten zugeschlagen
werden
Nr. 17 Barmen, Prinzengracht
soll deaktiviert werden, wenn die Geräte
abgebaut werden müssen
Nr. 35 Stetternich, Auf der Klause
soll deaktiviert werden, wenn die Geräte
abgebaut werden müssen
Nr. 35_1 Stetternich, Kosakenstraße
soll deaktiviert werden, wenn die Geräte
abgebaut werden müssen
Die nächste Hauptinspektion steht im März 2014 an.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
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x
nein
nein
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