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Beschlussvorlage (Sachstandsbericht Kehrmaschine Zur Kenntnisnahme)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
105 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
28.08.14, 15:08
Aktualisiert
12.11.14, 14:31
Beschlussvorlage (Sachstandsbericht Kehrmaschine
Zur Kenntnisnahme) Beschlussvorlage (Sachstandsbericht Kehrmaschine
Zur Kenntnisnahme) Beschlussvorlage (Sachstandsbericht Kehrmaschine
Zur Kenntnisnahme) Beschlussvorlage (Sachstandsbericht Kehrmaschine
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 305/2014 Az.: - 65 - Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 30.07.2014 Kämmerer gez. Böcking Amtsleiter Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM Datum Freigabe -100- RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 10.09.2014 vorberatend Rat 30.09.2014 beschließend Betrifft: 02.10.2014 Bemerkungen Sachstandsbericht Kehrmaschine Zur Kenntnisnahme Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird beauftragt die Straßenreinigung in der Stadt Erftstadt auch zukünftig in Eigenregie durchzuführen. Begründung: Nachdem seit Januar 2014 die Straßenreinigung in Eigenregie der Stadt Erftstadt durchgeführt wird, möchte ich über unsere Erfahrungen in den ersten sechs Monaten informieren. Erfahrungsbericht Die 14-tägige Reinigung wird mit einer Kehrmaschine und einem Mitarbeiter (Vollzeit) durchgeführt. Die ursprüngliche Annahmen zur technischen Durchführung stützten sich auf Angaben des bisherigen externen Dienstleisters. Bezüglich der Personalkosten muss der Ansatz nach dem jetzigen Kenntnisstand korrigiert werden. Die Ausgangskalkulation von 2013 basierte auf der Grundlage des wöchentlichen Reinigungsturnus bis zum 31.12.2013. Der externe Dienstleister hat lt. Vertag für die 235,00 km zu reinigenden Straßen vier Arbeitstage benötigt. Der wöchentliche Rhythmus der externen Kehrmaschine hat auf Feiertage keine Rücksicht genommen. Es erfolgte keine Ersatzreinigung an dem folgenden Werktag. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Beschwerden über die mangelhafte Straßenreinigung,. Die Bürger bemängelten häufig die zu hohe Geschwindigkeit mit der die Kehrmaschine gefahren wurde. Immer wieder wurde von Anliegern beobachtet, dass die Besen beim Durchfahren hoch gefahren waren. Weiterhin wurde ein großer Teil der Straßen so unregelmäßig gereinigt, dass der Dienstleister immer wieder nachbessern musste. Aufgrund der Erkenntnis, dass ein Teil der Straßen bereits zu Beginn des Jahres einen relativ hohen Bewuchs in den Fugen der Gossen aufwiesen, deutete darauf hin , dass hier lange Zeit nicht oder nur schlecht gereinigt worden ist. Die erforderlichen Nachbesserungen in den ersten Monaten der Reinigung in Eigenregie erforderte daher einen höheren Zeitaufwand als zunächst eingeplant war. Erwartungsgemäß war der Zeitaufwand in den ersten Wochen aufgrund der zusätzlichen Einarbeitungszeit mit der Kehrmaschine (z.B. mit der Elektronik) sowie wegen des „Kennenlernens“ der Kehrstrecke größer als erwartet. Nach einer Eingewöhnungsphase von ca. drei Monaten hat sich der 14-tägige Rhythmus jedoch bereits optimal eingestellt. Trotz einer anfänglichen Unzufriedenheit bei den Anwohnern (Umstellung von einer wöchentlicher auf die zweiwöchige Reinigung) wurde von der Bürgerschaft sehr bald gewürdigt, dass die Reinigung im Stadtgebiet deutlich an Qualität gewonnen hat. Seit dem Jahresbeginn 2014 haben zahlreiche Anrufe aus der Bevölkerung die gute Kehrleistung immer wieder bestätigt. Die Resonanz der Bürger ist in der Tendenz eindeutig positiv. Von einigen Straßenanliegern wurde bemängelt, dass die Reinigungstage (noch) nicht festgelegt und bekanntgemacht wurden. Einzelne Anwohner gaben an, dass sie bisher ihre Fahrzeuge an den Kehrtagen vom Straßenrand wegsetzt haben damit vor Ihrem Grundstück ungehindert gekehrt werden konnte. Somit ist natürlich der Wunsch nach festen Reinigungstagen vorgegeben. Der Eigenbetrieb Straßen wird daher die Kehrtermine für die unterschiedlichen Bezirke im Abfallkalender zukünftig festzulegen bzw. bekanntgeben. (s. Anlage Kehrplan 2015). Nach meinem heutigen Kenntnisstand ist eine ordnungsgemäße Reinigung der Straßen im Stadtgebiet an nur vier Arbeitstagen mit einer Kehrmaschine und einem Mitarbeiter ohne eine erhebliche Qualitätsminderung nicht durchführbar. Für eine gründlichen Straßenreinigung werden innerhalb von 14 Tagen ca. 60,00 bis 65,00 Arbeitsstunden benötigt (empfohlene Fahrgeschwindigkeit beim Reinigungsvorgang 8 – 12 km/h). Die Dauer des Reinigungsvorgangs ist z.B. auch abhängig vom Verschmutzungsgrad (nach Regenfällen, Sturm oder einem hohen Anteil von Blütenblättern und Laub). Je mehr Schmutz aufgesammelt werden muss, umso häufiger muss zwangsläufig auch der Kehricht abgeladen werden. Und je mehr Regenwasser auf den Straßen ist, umso häufiger muss das aufgenommene Wasser (alleine schon aus Gewichtsgründen) abgelassen werden. Die v.g. benötigte Kehrdauer für das zu reinigende 235,00 km lange Straßennetz von Erftstadt, ist im Vergleich zu zwei anderen Kommunen im Rhein-Erft-Kreis angemessenen und realistisch. (Beispiele: Kerpen, Hürth). Das Ergebnis der ermittelten Werte hat ergeben, dass der zeitliche Rahmen unserer Straßenreinigung im Verhältnis zum Streckennetz in etwa identisch ist mit dem Zeitaufwand der beiden Nachbarkommunen. Die erforderlichen Reinigungsarbeiten, das Betanken des Fahrzeugs mit Wasser und Treibstoff, sowie die tägliche Entsorgung des Kehrgutes sind mit in dem v.g. erforderlichen Zeitaufwand berücksichtigt. Durch die Einrichtung einer Abkippmöglichkeit für den Straßenkehricht auf dem -2- Gelände des Bauhofs kann der Zeitaufwand deutlich reduziert werden (ca. 8 Stunden). Sollte die Straßenreinigung in Eigenregie zu einer dauerhaften Einrichtung werden, ist diese Baumaßnahme sinnvoll um die Gesamtkosten weiter zu reduzieren. Die tägliche Fahrt zum Entsorger erfordert einen Zeitaufwand von etwa einer Stunde. Hinzu kommt, dass der aufgesammelte Unrat beim Abkippen nass und somit auch sehr schwer ist (durch das beim Reinigen zugeführte Wasser, bzw. Regenwasser). Das Abkippen in einer Mulde (mit Kanalanschluss, Öl – und Benzinabscheider, Emulsionsspaltanlage) auf dem Bauhofgelände hat den Vorteil, dass auch das Volumen des Entsorgungsgutes sich durch Konsolidierung der Festmasse verringert bzw. das Wasser zusätzlich absetzt (Verringerung des Gewichts durch den Wasserentzug führt zwangsläufig auch zu niedrigeren Entsorgungskosten). Die anfallenden Kosten für die Reinigung in Eigenregie belaufen sich bei einer 14 tätigen Reinigung derzeit auf ca. 14.000,00 €/Monat (Mietkosten, Personal, Treibstoff, Verbrauchsmaterialien). Der externe Dienstleister hat in der Vergangenheit 10.000,00 € im Monat für seine wöchentliche Reinigungsleistung erhalten. Hierzu kamen noch Kosten für Sonderreinigungen (zusätzliche Laubreinigung im Herbst, Veranstaltungen, Parkplatzreinigungen, Gymnicher Ritt). Kosten für Sonderreinigungen fallen nicht dem Gebührenhaushalt zur Last. Sie sind in einer getrennten, zusätzlichen Aufstellung dargestellt. Die interne Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen Kehrmaschinenfahrer und Reinigungskolonne gestaltet sich sehr gut. Dies fördert die Arbeitsleistung und erhöht somit auch die Qualität der Straßenreinigung. Eine geringe Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren ist zur Kostendeckung unumgänglich. Es jedoch ist davon auszugehen, dass auch bei einer Rückübertragung der Straßenreinigung wieder in externe Hände gleichfalls höhere Gebühren anfallen würden. Ein externer Dienstleister kann unter Beibehaltung des derzeitigen, städtischen Qualitätsstandards nicht günstiger arbeiten als die städt. Dienste. In der freien Wirtschaft sind über die reine Kostendeckung hinaus grundsätzlich sowohl eine Gewinnerzielung als auch die Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Dies erhöht den Herstellungsaufwand um etwa 25 %. Vorausschauend ist anzumerken, dass die Straßenreinigungsgebühren aufgrund der Kostensteigerungen immer wieder nachkalkuliert und angepasst werden müssen. Eine neue Berechnung des Gebührensatzes habe ich für das Jahr 2016 vorgesehen. Hierzu wird mir dann eine neue Kostenaufstellung bezüglich der Straßenkehrmaschine vorliegen, welche verlässlich über einen längeren Beobachtungszeitraum zurückzuverfolgen ist. Zusätzlich möchte ich anregen, dass das Streckennetz der Straßenreinigung bezüglich der Umsetzbarkeit regelmäßig beobachtet wird. In engen Stichwegen und Straßen, wo z.B. durch das Parkaufkommen die Kehrzeit überdurchschnittlich hoch bzw. das Kehren eigentlich gänzlich unmöglich ist, könnten bei selbstverständlicher gleichzeitiger Gebührenabsetzung diese Straßen aus der Anlage 2 der Straßenreinigungssatzung herausgenommen werden. In diesen Fällen, wo für die maschinelle Straßenreinigung überdurchschnittlich Zeit benötigt wird und dennoch das Ergebnis nicht befriedigend sein kann, ist die Reinigung durch die Anlieger sicherlich am sinnvollsten. Eine Rückübertragung der Straßenreinigung auf einen externen Dienstleister sollte wegen der bisherigen negativen Erfahrungen bezüglich der Qualität nicht in Betracht kommen. Die -3- inzwischen erfolgte Qualitätssteigerung durch die Reinigung in Eigenregie lässt sich nicht mit den ursprünglichen Preisen einer Fremdleistung aufrechterhalten. Die Kosten für die Straßenreinigung eines Dienstleisters würden sich unter gleichzeitiger Beibehaltung des derzeitigen Qualitätsstandards auf einem höheren Niveau einpendeln. Die Erfahrung hat gezeigt, dass für eine qualitativ verbesserte Straßenreinigung die Straßenanlieger auch bereit sind eine entsprechende Anpassung der Gebühren hinzunehmen.. In Vertretung (Hallstein) -4-