Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
105 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
28.08.14, 15:08
Aktualisiert
12.11.14, 14:31
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 305/2014
Az.: - 65 -
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 30.07.2014
Kämmerer
gez. Böcking
Amtsleiter
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
Datum Freigabe -100-
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
10.09.2014
vorberatend
Rat
30.09.2014
beschließend
Betrifft:
02.10.2014
Bemerkungen
Sachstandsbericht Kehrmaschine
Zur Kenntnisnahme
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt die Straßenreinigung in der Stadt Erftstadt auch zukünftig in
Eigenregie durchzuführen.
Begründung:
Nachdem seit Januar 2014 die Straßenreinigung in Eigenregie der Stadt Erftstadt durchgeführt
wird, möchte ich über unsere Erfahrungen in den ersten sechs Monaten informieren.
Erfahrungsbericht
Die 14-tägige Reinigung wird mit einer Kehrmaschine und einem Mitarbeiter (Vollzeit)
durchgeführt. Die ursprüngliche Annahmen zur technischen Durchführung stützten sich auf
Angaben des bisherigen externen Dienstleisters. Bezüglich der Personalkosten muss der Ansatz
nach dem jetzigen Kenntnisstand korrigiert werden.
Die Ausgangskalkulation von 2013 basierte auf der Grundlage des wöchentlichen
Reinigungsturnus bis zum 31.12.2013. Der externe Dienstleister hat lt. Vertag für die 235,00 km
zu reinigenden Straßen vier Arbeitstage benötigt. Der wöchentliche Rhythmus der externen
Kehrmaschine hat auf Feiertage keine Rücksicht genommen. Es erfolgte keine Ersatzreinigung an
dem folgenden Werktag.
In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Beschwerden über die mangelhafte
Straßenreinigung,. Die Bürger bemängelten häufig die zu hohe Geschwindigkeit mit der die
Kehrmaschine gefahren wurde. Immer wieder wurde von Anliegern beobachtet, dass die Besen
beim Durchfahren hoch gefahren waren. Weiterhin wurde ein großer Teil der Straßen so
unregelmäßig gereinigt, dass der Dienstleister immer wieder nachbessern musste.
Aufgrund der Erkenntnis, dass ein Teil der Straßen bereits zu Beginn des Jahres einen relativ
hohen Bewuchs in den Fugen der Gossen aufwiesen, deutete darauf hin , dass hier lange Zeit
nicht oder nur schlecht gereinigt worden ist. Die erforderlichen Nachbesserungen in den ersten
Monaten der Reinigung in Eigenregie erforderte daher einen höheren Zeitaufwand als zunächst
eingeplant war.
Erwartungsgemäß war der Zeitaufwand in den ersten Wochen aufgrund der zusätzlichen
Einarbeitungszeit mit der Kehrmaschine (z.B. mit der Elektronik) sowie wegen des
„Kennenlernens“ der Kehrstrecke größer als erwartet. Nach einer Eingewöhnungsphase von ca.
drei Monaten hat sich der 14-tägige Rhythmus jedoch bereits optimal eingestellt. Trotz einer
anfänglichen Unzufriedenheit bei den Anwohnern (Umstellung von einer wöchentlicher auf die
zweiwöchige Reinigung) wurde von der Bürgerschaft sehr bald gewürdigt, dass die Reinigung im
Stadtgebiet deutlich an Qualität gewonnen hat. Seit dem Jahresbeginn 2014 haben zahlreiche
Anrufe aus der Bevölkerung die gute Kehrleistung immer wieder bestätigt. Die Resonanz der
Bürger ist in der Tendenz eindeutig positiv.
Von einigen Straßenanliegern wurde bemängelt, dass die Reinigungstage (noch) nicht festgelegt
und bekanntgemacht wurden. Einzelne Anwohner gaben an, dass sie bisher ihre Fahrzeuge an
den Kehrtagen vom Straßenrand wegsetzt haben damit vor Ihrem Grundstück ungehindert
gekehrt werden konnte. Somit ist natürlich der Wunsch nach festen Reinigungstagen vorgegeben.
Der Eigenbetrieb Straßen wird daher die Kehrtermine für die unterschiedlichen Bezirke im
Abfallkalender zukünftig festzulegen bzw. bekanntgeben. (s. Anlage Kehrplan 2015).
Nach meinem heutigen Kenntnisstand ist eine ordnungsgemäße Reinigung der Straßen im
Stadtgebiet an nur vier Arbeitstagen mit einer Kehrmaschine und einem Mitarbeiter ohne eine
erhebliche Qualitätsminderung nicht durchführbar. Für eine gründlichen Straßenreinigung werden
innerhalb von 14 Tagen ca. 60,00 bis 65,00 Arbeitsstunden benötigt (empfohlene
Fahrgeschwindigkeit beim Reinigungsvorgang 8 – 12 km/h). Die Dauer des Reinigungsvorgangs
ist z.B. auch abhängig vom Verschmutzungsgrad (nach Regenfällen, Sturm oder einem hohen
Anteil von Blütenblättern und Laub). Je mehr Schmutz aufgesammelt werden muss, umso
häufiger muss zwangsläufig auch der Kehricht abgeladen werden. Und je mehr Regenwasser auf
den Straßen ist, umso häufiger muss das aufgenommene Wasser (alleine schon aus
Gewichtsgründen) abgelassen werden.
Die v.g. benötigte Kehrdauer für das zu reinigende 235,00 km lange Straßennetz von Erftstadt, ist
im Vergleich zu zwei anderen Kommunen im Rhein-Erft-Kreis angemessenen und realistisch.
(Beispiele: Kerpen, Hürth). Das Ergebnis der ermittelten Werte hat ergeben, dass der zeitliche
Rahmen unserer Straßenreinigung im Verhältnis zum Streckennetz in etwa identisch ist mit dem
Zeitaufwand der beiden Nachbarkommunen.
Die erforderlichen Reinigungsarbeiten, das Betanken des Fahrzeugs mit Wasser und Treibstoff,
sowie die tägliche Entsorgung des Kehrgutes sind mit in dem v.g. erforderlichen Zeitaufwand
berücksichtigt. Durch die Einrichtung einer Abkippmöglichkeit für den Straßenkehricht auf dem
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Gelände des Bauhofs kann der Zeitaufwand deutlich reduziert werden (ca. 8 Stunden). Sollte die
Straßenreinigung in Eigenregie zu einer dauerhaften Einrichtung werden, ist diese Baumaßnahme
sinnvoll um die Gesamtkosten weiter zu reduzieren. Die tägliche Fahrt zum Entsorger erfordert
einen Zeitaufwand von etwa einer Stunde. Hinzu kommt, dass der aufgesammelte Unrat beim
Abkippen nass und somit auch sehr schwer ist (durch das beim Reinigen zugeführte Wasser, bzw.
Regenwasser). Das Abkippen in einer Mulde (mit Kanalanschluss, Öl – und Benzinabscheider,
Emulsionsspaltanlage) auf dem Bauhofgelände hat den Vorteil, dass auch das Volumen des
Entsorgungsgutes sich durch Konsolidierung der Festmasse verringert bzw. das Wasser
zusätzlich absetzt (Verringerung des Gewichts durch den Wasserentzug führt zwangsläufig auch
zu niedrigeren Entsorgungskosten).
Die anfallenden Kosten für die Reinigung in Eigenregie belaufen sich bei einer 14 tätigen
Reinigung derzeit auf ca. 14.000,00 €/Monat (Mietkosten, Personal, Treibstoff,
Verbrauchsmaterialien). Der externe Dienstleister hat in der Vergangenheit 10.000,00 € im Monat
für seine wöchentliche Reinigungsleistung erhalten. Hierzu kamen noch Kosten für
Sonderreinigungen (zusätzliche Laubreinigung im Herbst, Veranstaltungen, Parkplatzreinigungen,
Gymnicher Ritt).
Kosten für Sonderreinigungen fallen nicht dem Gebührenhaushalt zur Last. Sie sind in einer
getrennten, zusätzlichen Aufstellung dargestellt.
Die interne Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen Kehrmaschinenfahrer und
Reinigungskolonne gestaltet sich sehr gut. Dies fördert die Arbeitsleistung und erhöht somit auch
die Qualität der Straßenreinigung.
Eine geringe Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren ist zur Kostendeckung unumgänglich.
Es jedoch ist davon auszugehen, dass auch bei einer Rückübertragung der Straßenreinigung
wieder in externe Hände gleichfalls höhere Gebühren anfallen würden. Ein externer Dienstleister
kann unter Beibehaltung des derzeitigen, städtischen Qualitätsstandards nicht günstiger arbeiten
als die städt. Dienste.
In der freien Wirtschaft sind über die reine Kostendeckung hinaus grundsätzlich sowohl eine
Gewinnerzielung als auch die Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Dies erhöht den
Herstellungsaufwand um etwa 25 %.
Vorausschauend ist anzumerken, dass die Straßenreinigungsgebühren aufgrund der
Kostensteigerungen immer wieder nachkalkuliert und angepasst werden müssen. Eine neue
Berechnung des Gebührensatzes habe ich für das Jahr 2016 vorgesehen. Hierzu wird mir dann
eine neue Kostenaufstellung bezüglich der Straßenkehrmaschine vorliegen, welche verlässlich
über einen längeren Beobachtungszeitraum zurückzuverfolgen ist. Zusätzlich möchte ich anregen,
dass das Streckennetz der Straßenreinigung bezüglich der Umsetzbarkeit regelmäßig beobachtet
wird. In engen Stichwegen und Straßen, wo z.B. durch das Parkaufkommen die Kehrzeit
überdurchschnittlich hoch bzw. das Kehren eigentlich gänzlich unmöglich ist, könnten bei
selbstverständlicher gleichzeitiger Gebührenabsetzung diese Straßen aus der Anlage 2 der
Straßenreinigungssatzung herausgenommen werden. In diesen Fällen, wo für die maschinelle
Straßenreinigung überdurchschnittlich Zeit benötigt wird und dennoch das Ergebnis nicht
befriedigend sein kann, ist die Reinigung durch die Anlieger sicherlich am sinnvollsten.
Eine Rückübertragung der Straßenreinigung auf einen externen Dienstleister sollte wegen der
bisherigen negativen Erfahrungen bezüglich der Qualität nicht in Betracht kommen. Die
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inzwischen erfolgte Qualitätssteigerung durch die Reinigung in Eigenregie lässt sich nicht mit den
ursprünglichen Preisen einer Fremdleistung aufrechterhalten. Die Kosten für die Straßenreinigung
eines Dienstleisters würden sich unter gleichzeitiger Beibehaltung des derzeitigen
Qualitätsstandards auf einem höheren Niveau einpendeln.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass für eine qualitativ verbesserte Straßenreinigung die
Straßenanlieger auch bereit sind eine entsprechende Anpassung der Gebühren hinzunehmen..
In Vertretung
(Hallstein)
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