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Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. D 15, Ortsteil Drove, "Nordwestlicher Ortsrand"; hier: Festlegung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
71 kB
Datum
17.10.2011
Erstellt
06.09.11, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. D 15, Ortsteil Drove, "Nordwestlicher Ortsrand";
hier: Festlegung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen) Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. D 15, Ortsteil Drove, "Nordwestlicher Ortsrand";
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Her Schmühl BE: Herr Schmühl Kreuzau, 29.08.2011 Vorlagen-Nr.: 40/2011 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Umweltausschuss Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 14.09.2011 27.09.2011 06.10.2011 17.10.2011 Bebauungsplan Nr. D 15, Ortsteil Drove, "Nordwestlicher Ortsrand"; hier: Festlegung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen I. Sach- und Rechtslage: Der im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes vom Büro für Ökologie und Landschaftsplanung Hartmut Fehr erstellte Umweltbericht beinhaltet selbstverständlich auch das Thema „Eingriff und Ausgleich“. Es wurde das Bewertungsverfahren „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“ zugrunde gelegt. Hiernach ergibt sich folgende Bilanz: 1. Es ergibt sich ein Bestandswert von 65.369 Punkten. 2. Gemäß Zustand des Bebauungsplanes ergibt sich ein künftiger Wert von 40.060 Punkten. Hierin enthalten ist als Ausgleich bereits der Gehölzstreifen, der auf dem Lärmschutzwall angelegt wird (10.870 Punkte). 3. Hieraus resultiert ein erforderlicher Ausgleichswert wie folgt: Ausgangszustand: Zustand gem. Festsetzungen B-Plan: Gesamtbilanz: 65.369 Punkte 40.060 Punkte - 25.309 Punkte Das Defizit von 25.309 Punkten ist durch externe Kompensationsmaßnahmen auszugleichen. Da die Gemeinde Kreuzau nicht über ein eigenes Öko-Konto verfügt, bestände theoretisch die Möglichkeit, Öko-Konten anderer Kommunen in Anspruch zu nehmen, z.B. der Stadt Jülich. Hier müsste sich die Gemeinde allerdings einkaufen und die Kompensationsmaßnahmen würden sich nicht auf unserem Gemeindegebiet befinden. Da es für viele Jahre der letzte Bebauungsplan sein wird, habe ich auch bisher auf die Einrichtung eines eigenen Öko-Kontos verzichtet. Als Ausgleichmaßnahmen wären denkbar: Entwicklung einer Brache, Anlegung von Ufergehölzen, z.B. entlang des Drover Baches, Anlegung von Wald. Entsprechend der unterschiedlichen Wertigkeit ergibt sich automatisch auch eine unterschiedliche Flächeninanspruchnahme. Basierend auf der auszugleichenden Wertzahl von 25.309 Punkten stellt sich dies wie folgt dar: Entwicklung einer Brache: Anlegung von Ufergehölzen: Anlegung von Wald: 25.309 Punkte : 2 = 12.654 qm 25.309 Punkte : 3 = 8.436 qm 25.309 Punkte : 4 = 6.327 qm Da im Rahmen des Bebauungsplanes F 14, Ortsteil Stockheim, rund 92.000 qm Ersatzwald angelegt werden, stehen keine geeigneten Gemeindegrundstücke zur Verfügung, die in Waldnähe liegen. Auch für die Anlegung von Ufergehölzen entlang des Drover Baches stehen derzeit keine gemeindeeigenen Grundstücke zur Verfügung. Es müsste also entsprechender Grunderwerb getätigt werden. Außerdem entstehen durch derartige Ausgleichsmaßnahmen Kosten für die Bepflanzung. Keine Kosten entstehen bei der Entwicklung einer Brache auf einem gemeindeeigenen Ackergrundstück. Hier entfällt lediglich die jährliche Pachteinnahme. Ich schlage Ihnen auf jeden Fall vor, als Ausgleich die Entwicklung einer Brache durchzuführen. Hierzu bieten sich die beiden nachstehend aufgeführten Grundstücke an: 1. 2. Grundstück Gemarkung Kreuzau, Flur 20, Nr. 50, groß: 15.763 qm, Grundstück Gemarkung Kreuzau, Flur 20, Nr. 10, groß: 21.755 qm Die Lage der Grundstücke ist in den beigefügten Übersichtskarten gekennzeichnet. Bei der Fläche Nr. 1 handelt es sich um eine Ackerparzelle der „Künster’schen Stiftung“, die unmittelbar am Ortsrand von Kreuzau liegt und an den neu angelegten Radweg Kreuzau-Drove angrenzt. Bei der Fläche Nr. 2 handelt es sich um eine gemeindeeigene Ackerfläche unmittelbar neben dem Hochbehälter der Wasserwerk Concordia GmbH. Da das Grundstück auch in der Wasserschutzzone liegt, beabsichtigt das Wasserwerk Concordia ohnehin, dieses Grundstück zu erwerben, um es einer landwirtschaftlichen Nutzung (insbesondere Düngung) zu entziehen. Aus meiner Sicht der Idealfall für die Durchführung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahme. Selbst wenn das Wasserwerk auf diesem Grundstück möglicherweise in naher Zukunft einen neuen Hochbehälter bauen müsste, reicht die Fläche auf jeden Fall aus. Es bliebe sogar derzeit noch eine Reserve von rund 9.000 qm. Ich bin mir bewusst, dass durch die Inanspruchnahme der Landwirtschaft eine weitere Ackerfläche entzogen wird; dies würde aber auf jeden Fall geschehen, wenn das Wasserwerk Concordia das Grundstück erwirbt und nicht mehr für eine landwirtschaftliche Nutzung zur Verfügung stellt. Die Kosten für den Ausgleich würden sich auf 0,00 € belaufen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen Sofern Sie meinem Beschlussvorschlag folgen, entstehen keine Kosten. III. Beschlussvorschlag: Das im Baugebiet D 15 entstandene Punktdefizit von 25.309 Punkten wird durch externe Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen. Auf dem Grundstück Gemarkung Kreuzau, Flur 20, Parz. Nr. 10, wird eine Brachfläche in einer Größenordnung von 12.654 qm entwickelt. -2- Der Bürgermeister - Ramm Anlagen IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -3-