Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
71 kB
Datum
17.10.2011
Erstellt
06.09.11, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Her Schmühl
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 29.08.2011
Vorlagen-Nr.: 40/2011
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuss
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
14.09.2011
27.09.2011
06.10.2011
17.10.2011
Bebauungsplan Nr. D 15, Ortsteil Drove, "Nordwestlicher Ortsrand";
hier: Festlegung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen
I. Sach- und Rechtslage:
Der im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes vom Büro für Ökologie und
Landschaftsplanung Hartmut Fehr erstellte Umweltbericht beinhaltet selbstverständlich auch das
Thema „Eingriff und Ausgleich“. Es wurde das Bewertungsverfahren „Numerische Bewertung von
Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“ zugrunde gelegt. Hiernach ergibt sich folgende Bilanz:
1.
Es ergibt sich ein Bestandswert von 65.369 Punkten.
2.
Gemäß Zustand des Bebauungsplanes ergibt sich ein künftiger Wert von 40.060 Punkten.
Hierin enthalten ist als Ausgleich bereits der Gehölzstreifen, der auf dem Lärmschutzwall
angelegt wird (10.870 Punkte).
3.
Hieraus resultiert ein erforderlicher Ausgleichswert wie folgt:
Ausgangszustand:
Zustand gem. Festsetzungen B-Plan:
Gesamtbilanz:
65.369 Punkte
40.060 Punkte
- 25.309 Punkte
Das Defizit von 25.309 Punkten ist durch externe Kompensationsmaßnahmen auszugleichen. Da
die Gemeinde Kreuzau nicht über ein eigenes Öko-Konto verfügt, bestände theoretisch die
Möglichkeit, Öko-Konten anderer Kommunen in Anspruch zu nehmen, z.B. der Stadt Jülich. Hier
müsste sich die Gemeinde allerdings einkaufen und die Kompensationsmaßnahmen würden sich
nicht auf unserem Gemeindegebiet befinden.
Da es für viele Jahre der letzte Bebauungsplan sein wird, habe ich auch bisher auf die Einrichtung
eines eigenen Öko-Kontos verzichtet.
Als Ausgleichmaßnahmen wären denkbar:
Entwicklung einer Brache,
Anlegung von Ufergehölzen, z.B. entlang des Drover Baches,
Anlegung von Wald.
Entsprechend der unterschiedlichen Wertigkeit ergibt sich automatisch auch eine unterschiedliche
Flächeninanspruchnahme. Basierend auf der auszugleichenden Wertzahl von 25.309 Punkten
stellt sich dies wie folgt dar:
Entwicklung einer Brache:
Anlegung von Ufergehölzen:
Anlegung von Wald:
25.309 Punkte : 2 = 12.654 qm
25.309 Punkte : 3 = 8.436 qm
25.309 Punkte : 4 = 6.327 qm
Da im Rahmen des Bebauungsplanes F 14, Ortsteil Stockheim, rund 92.000 qm Ersatzwald
angelegt werden, stehen keine geeigneten Gemeindegrundstücke zur Verfügung, die in Waldnähe
liegen.
Auch für die Anlegung von Ufergehölzen entlang des Drover Baches stehen derzeit keine
gemeindeeigenen Grundstücke zur Verfügung. Es müsste also entsprechender Grunderwerb
getätigt werden.
Außerdem entstehen durch derartige Ausgleichsmaßnahmen Kosten für die Bepflanzung.
Keine Kosten entstehen bei der Entwicklung einer Brache auf einem gemeindeeigenen
Ackergrundstück. Hier entfällt lediglich die jährliche Pachteinnahme.
Ich schlage Ihnen auf jeden Fall vor, als Ausgleich die Entwicklung einer Brache durchzuführen.
Hierzu bieten sich die beiden nachstehend aufgeführten Grundstücke an:
1.
2.
Grundstück Gemarkung Kreuzau, Flur 20, Nr. 50, groß: 15.763 qm,
Grundstück Gemarkung Kreuzau, Flur 20, Nr. 10, groß: 21.755 qm
Die Lage der Grundstücke ist in den beigefügten Übersichtskarten gekennzeichnet. Bei der Fläche
Nr. 1 handelt es sich um eine Ackerparzelle der „Künster’schen Stiftung“, die unmittelbar am
Ortsrand von Kreuzau liegt und an den neu angelegten Radweg Kreuzau-Drove angrenzt.
Bei der Fläche Nr. 2 handelt es sich um eine gemeindeeigene Ackerfläche unmittelbar neben dem
Hochbehälter der Wasserwerk Concordia GmbH. Da das Grundstück auch in der
Wasserschutzzone liegt, beabsichtigt das Wasserwerk Concordia ohnehin, dieses Grundstück zu
erwerben, um es einer landwirtschaftlichen Nutzung (insbesondere Düngung) zu entziehen. Aus
meiner Sicht der Idealfall für die Durchführung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahme. Selbst
wenn das Wasserwerk auf diesem Grundstück möglicherweise in naher Zukunft einen neuen
Hochbehälter bauen müsste, reicht die Fläche auf jeden Fall aus. Es bliebe sogar derzeit noch
eine Reserve von rund 9.000 qm.
Ich bin mir bewusst, dass durch die Inanspruchnahme der Landwirtschaft eine weitere Ackerfläche
entzogen wird; dies würde aber auf jeden Fall geschehen, wenn das Wasserwerk Concordia das
Grundstück erwirbt und nicht mehr für eine landwirtschaftliche Nutzung zur Verfügung stellt.
Die Kosten für den Ausgleich würden sich auf 0,00 € belaufen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen
Sofern Sie meinem Beschlussvorschlag folgen, entstehen keine Kosten.
III. Beschlussvorschlag:
Das im Baugebiet D 15 entstandene Punktdefizit von 25.309 Punkten wird durch externe
Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen. Auf dem Grundstück Gemarkung Kreuzau, Flur 20,
Parz. Nr. 10, wird eine Brachfläche in einer Größenordnung von 12.654 qm entwickelt.
-2-
Der Bürgermeister
- Ramm Anlagen
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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