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Sitzungsvorlage (Künftige organisatorische Zuordnung der Musikschule)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
221 kB
Datum
06.03.2014
Erstellt
14.02.14, 17:04
Aktualisiert
21.02.14, 17:04
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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 10/11 Az.: Amt 10/11 Orga Jülich, 13.02.2014 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 47/2014 1. Ergänzung Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 17.02.2014 Haupt- und Finanzausschuss 20.02.2014 Stadtrat 06.03.2014 TOP Ergebnisse zur Kenntnis für die Haushaltsberatungen wurde abgesetzt Künftige organisatorische Zuordnung der Musikschule Anlg.: ./. V Es. 13.02. IV Vo. 13.02. SD.Net Mu. 14.02. Beschlussentwurf: a) Es wird Benehmen bzgl. der Verlagerung der Musikschule vom Dezernat IV zum Dezernat V bei gleichzeitiger Schaffung der dargestellten personellen Kapazitäten hergestellt. b) Es wird für die Dauer von zunächst 2 Jahren eine zusätzliche 0,5 Stelle (Stellenwertigkeit voraussichtlich Entgeltgruppe 10, Stufe 2) zur Erarbeitung der Reorganisation der Musikschule eingerichtet. Begründung: Die Vorlage Nr. 47/2014 wurde vorberatend im Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport diskutiert. Der Ausschuss kam dabei zu dem einstimmigen Votum, der Verwaltungsvorlage zum Beschlussentwurf b) nicht zu folgen. Der Ausschuss begründete seinen Empfehlungsbeschluss damit, dass es originäre Aufgabe des Leitungspersonals sei, in Verbindung mit dem Umzug der Musikschule ins Schulzentrum eine Konzeption für die Einrichtung zu entwickeln und vorzulegen. Das bereits zu einem früheren Zeitpunkt formulierte Ziel lautet: a) die Arbeit der Musikschule mit den Schulen zu intensivieren und so eine Verzahnung in der musikalischen Erziehung der beiden Institutionen voranzutreiben, und b) gleichzeitig die Musikschule als Einrichtung im freiwilligen Bereich so aufzustellen, dass die jährlichen Zuschussbedarfe deutlich spürbar (wie im HSK bis 2023 vorgesehen) sinken. Die Verwaltung hält am Beschlussentwurf der Vorlage 47/2014 fest: Es geht nicht „nur“ um eine organisatorische Zusammenarbeit bislang getrennt arbeitender Einheiten wie seinerzeit beim Verbund aus VHS und Musikschule, sondern um eine vollständige Reorganisation der Einrichtung Musikschule auf allen Ebenen. Von diesen ist die inhaltliche Neuausrichtung mit dem Fokus auf eine Zusammenarbeit mit Jülicher Schulen eine Ebene. Die grundsätzliche Neuausrichtung geht über die bisherige Aufgabenstellung der Musikschule so weit hinaus, dass sich dadurch erhebliche Auswirkungen auf das gesamtorganisatorische Gefüge der Einrichtung abzeichnen. Insofern übersteigt die Aufgabenstellung die vorhandenen und einsetzbaren personellen Ressourcen: Prozessentwicklung und -begleitung der Reorganisation in der verlangten Intensität bedürfen eines Inputs in der dargestellten Größenordnung, insbesondere unter dem Aspekt finanzieller Konsolidierung. Gerade ein Blick auf einen Hinweis des Ausschusses in der Sitzung vom 6.2. 2014 verstärkt diese Einschätzung: Der Ausschuss verwies in seinen Diskussionsbeiträgen auf die Stadt Monheim (kreisangehörige Stadt im Kreis Mettmann mit ca.40.000 Einwohner/innen und somit - auch hinsichtlich der ortsansässigen Schulen - annähernd vergleichbar mit der Stadt Jülich), in der im Rahmen von „MoMo = Monheimer Modell Musikschule für alle“ die Arbeit der örtlichen Musikschule mit dem Musikunterricht der Schulen intensiv verbunden wurde. Dieses Modell könne nach Einschätzung des Ausschusses Vorbild für die Neukonzeptionierung in Jülich sein, was auch dadurch bestärkt wurde, dass sich der Ausschuss das Modell in seiner nächsten Sitzung vorstellen lassen möchte. Eine erste (vorläufiger) Recherche mit Hilfe von Unterlagen zum Modell, die im Internet zugänglich sind, zeigt folgendes: Das MoMo zielt konzeptionell darauf ab, ausnahmslos allen Kindern der ersten Schuljahre eine musikalische Grundbildung zu Gute kommen zu lassen und sie in einem speziellen „Instrumentenkarussell“ mit den Instrumentalbereichen der Musikschule bekannt zu machen. Dieser Unterricht ist kostenlos. Für alle interessierten Kinder schließt sich vom zweiten bis zum vierten Schuljahr ein Instrumental- und Ensembleunterricht an der eigenen Schule an. Dieser Unterricht ist nicht kostenlos, aber wird als kostengünstig erwähnt. Auf jeden Fall ist die konzeptionelle Verknüpfung von Musikschule und allgemeinbildenden Schulen personalintensiv: aus der Chronik der Musikschule Monheim geht hervor, dass im Gründungsjahr 2006/2007 17 Lehrkräfte einmal wöchentlich ca. 400 Schülerinnen und Schülern Unterricht erteilten (1 Stunde je Woche). Die gegenwärtige Personalsituation ist aus den Unterlagen nicht ablesbar. Nähere Informationen zum Monheimer Modell sind der folgenden Internet-Seite zu entnehmen: http://www.musikschule.monheim.de/monheimer-modell/ Einer ersten Einschätzung zufolge ist das Modell kostenintensiv. Im Bereich „Bildung und Kultur“ (VHS, Musikschule, Jugendkunstschule, kulturelle Bildung) weist der Haushalt der Stadt Monheim für die Musikschule in 2011 im Ertrags- und Aufwandshaushalt einen Ist-Zuschussbedarf von ca. 465.000.- € auf. Der Ansatz für 2013 wird bereits mit ca. 544.000.-€ angegeben (Steigerung zu 2012 um 60.000.-€), die Planungsdaten enden 2016 mit einem avisierten Zuschuss von ca. 621.000.-€ (allein die Personalaufwendungen liegen dabei in allen Jahren um die 1.000.000.-€). Sitzungsvorlage 47/2014 1. Ergänzung Seite 2 Der bereichsinterne Overhead, zu dem auch der Bereichs-und Musikschulleiter gehört, ist separat ausgewiesen und offensichtlich nicht in o.g. Zuschussbedarf enthalten. Auch ist nicht erkennbar, ob und inwieweit Kosten für Gebäude und für ein neues zentrales Gebäude (Fertigstellung 2015) zur Unterbringung von Musik- und Kunstschule (Baukosten 3,5 Millionen € zuzügl. 190.000.-€ für die Einrichtung, gegenfinanziert durch Abriss einer Hauptschule) in den Finanzdaten institutionenscharf eingepreist sind. Hier besteht näherer Aufklärungsbedarf. Auch der Blick auf die VHS, die wie die Musikschule zum o.g. Bereich gehört, ergibt ein ähnlich kostenintensives Bild: bei einem vergleichbaren Output (quantitativ und qualitativ mit der VHS Jülicher Land) erwirtschaftet die VHS Monheim einen Zuschussbedarf, der 2013 gemäß Ansatz bei ca. 283.000.-€ liegt. Zum Vergleich: die VHS Jülicher Land weist für 2013 einen Zuschussbedarf aus, der sich für die Stadt Jülich auf knapp 90.000.-€ beläuft. Nähere Einzelheiten zu den Finanzdaten ist folgendem Link zu entnehmen: http://www.monheim.de/rathaus/finanzen/haushalt-2013/ Insgesamt gesehen zieht die Verwaltung aus den vorliegenden Daten den Schluss, dass das Modell Monheim zumindest hinsichtlich der beabsichtigten Zielsetzung „finanzielle Konsolidierung der Musikschule“ kritisch zu betrachten ist. Insofern kann eine Orientierung an Modellen, die andernorts praktiziert werden, hilfreich sein. Aber sie lassen sich nicht - ohne Berücksichtigung aller Aspekte, insbesondere der finanziellen - 1:1 auf Jülich übertragen: Eine ortsspezifische Analyse (unter Einbeziehung von anderen Modellen) ist deshalb aus Sicht der Verwaltung unabdingbar, um angemessene Entscheidungen über Konzepte für die Zukunft fällen zu können. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): entfällt 1.Finanzielle Auswirkungen: x Gesamtkosten: ja nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: x nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: x Mitbestimmung x Mitwirkung ja nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein ja nein ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: Sitzungsvorlage 47/2014 1. Ergänzung x Die Beteiligungsrechte sind noch zu wahren und die Genehmigung der Kommunalaufsicht noch einzuholen. Seite 3