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Allgemeine Vorlage (Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt des Landes Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) vom 5.4.2011 über die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz (EÖB) der Gemeinde Kreuzau zum 1.1.2009)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
146 kB
Datum
13.02.2012
Erstellt
29.12.11, 13:01
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt des Landes Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) vom 5.4.2011 über die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz (EÖB) der Gemeinde Kreuzau zum 1.1.2009) Allgemeine Vorlage (Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt des Landes Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) vom 5.4.2011 über die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz (EÖB) der Gemeinde Kreuzau zum 1.1.2009) Allgemeine Vorlage (Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt des Landes Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) vom 5.4.2011 über die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz (EÖB) der Gemeinde Kreuzau zum 1.1.2009)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kämmerei - Herr Decker BE: Herr Decker/Herr Stolz Kreuzau, 13.10.2011 Vorlagen-Nr.: 53/2011 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss Rat 09.02.2012 13.02.2012 Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt des Landes Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) vom 5.4.2011 über die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz (EÖB) der Gemeinde Kreuzau zum 1.1.2009 I. Sach- und Rechtslage: In der Zeit vom 24.1. bis 28.1.2011 hat die GPA NRW eine überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Kreuzau zum 1.1.2009 vorgenommen. Der Bericht vom 5.4.2011 über diese Prüfung ist als Anlage beigefügt. Die Ergebnisse der Prüfung sind im Bericht als Feststellung bezeichnet, die nach Auffassung der GPA NRW eine Korrektur oder eine weitergehende Überprüfung beziehungsweise Begründung durch die Kommune erforderlich machen. Die Feststellungen sind Beanstandungen im Sinne des § 105 Abs. 6 GO. Ergebnisse, zu denen eine Korrektur nicht notwendig, aber aus Sicht der GPA NRW sinnvoll erscheint, werden im Bericht als Empfehlung ausgewiesen. Eine Stellungnahme der Gemeinde zu diesem Prüfbericht gegenüber der GPA NRW ist nicht erforderlich. Zu den einzelnen Feststellungen bzw. Empfehlungen des Prüfungsberichtes, die einzeln durchnummeriert wurden, ist folgendes auszuführen: Nr. 1, Seite 11,Erbbaurechtsgrundstücke Die Bewertung der Erbbaurechtsgrundstücke für das Freizeitbad, die Gebäude in der Kreuzauer Str. und die Thum-Arena wurden korrigiert und führen letztlich zu einem höheren Anlagevermögen von 1.287.222,67 €. Nr. 2, Seite 12, Gebäudebewertung Bei der Gebäudebewertung hat die Verwaltung keine Änderungen vorgenommen, weil sie davon ausgegangen ist, dass die beauftragten Sachverständigen ein geeignetes Verfahren zur Ermittlung des Sachzeitwertes als Wertansatz wählen. Eine Änderungsverpflichtung ist seitens der Kommunalaufsicht nicht zu erwarten. Nr. 3, Seite 13, Grund und Boden des Infrastrukturvermögens Die Gemeinde hat eine Neubewertung des Grund und Bodens nach dem „gebietstypischen Wert“ vorgenommen. Hierdurch ergibt sich ein geringerer Bodenwertanteil von rd. 1,45 Mio. €. Nr. 4, Seite 14, Brücken und Tunnel Anstelle unterschiedlicher Nutzungsdauern für den Ober- und Unterbau wird künftig für jede Brücke eine einheitliche Abschreibungsdauer zu Grunde gelegt. Nr. 5, Seite 14, Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen – Ermittlung der Normalherstellungskosten Die geforderte Überprüfung der Normalherstellungskosten ist erfolgt. Das Ingenieurbüro Dr. Jochims & Burtscheidt hat mit Schreiben vom 27.01.2011 umfassend Stellung genommen und die gebildeten Einheitspreise erläutert. Grundlage der gebildeten Einheitspreise waren submittierte Kosten anderer vergleichbarer Maßnahmen. Es besteht keine Veranlassung, die vorgenommene Bewertung zu korrigieren. Nr. 6, Seite 15, Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen Festlegung der Gesamt- u. Restnutzungsdauer 15 von 297 Straßen sind mit einer Restnutzungsdauer von 0 Jahren versehen und mit 0 € bewertet. Da alle 15 Straßen noch uneingeschränkt genutzt werden, müssen diese Straßen noch eine Nutzungsdauer und einen Restwert haben. Die Verwaltung hat eine Überarbeitung der betreffenden Straßen vorgenommen, die im Ergebnis zu einem höheren Anlagevermögen von 385.643 € führt. Aus der Neubewertung ergibt sich auch die Bildung neuer Sonderposten auf der Passivseite von 333.251 €. Nr. 7, Seite 16, Anteile an verbundenen Unternehmen Nach Ansicht der GPA ist die Wasserwerk Concordia GmbH in den Gesamtabschluss einzubeziehen und nach dem Substanz- oder Ertragswertverfahren zu bewerten. Ein von den Wirtschaftsprüfern durchgeführtes vereinfachtes Ertragswertverfahren kommt zu einer Größenordnung von 523.600 € und damit nur zu einer Abweichung gegenüber dem bisherigen Bilanzwert (510.000 €) von 13.600 €. Nach Ansicht der Verwaltung ist die Abweichung nicht wesentlich, so dass es beim bisherigen Ansatz verbleiben sollte. Nr. 8, Seite 18, Beteiligungen Die Gemeinde Kreuzau hält die gewählte Bewertung (nach der Eigenkapitalspiegelbildmethode) für zulässig, weil die Beteiligungen in ihrer Gesamtheit von untergeordneter Bedeutung sind. Siehe auch hierzu die separate Sitzungsvorlage 52/2011 über den Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses. Nr. 9, Seite 18, Zweckverbände Die Bilanzansätze für den Schulverband Kreuzau-Nideggen und die KDVZ Rhein-Erft-Rur wurden zwischenzeitig berichtigt (Schulverband) bzw. erstmals (KDVZ) festgesetzt. Nr. 10, Seite 19, Ausgleichsrücklage Der Anteil der Feuerschutzpauschale wurde herausgenommen und die Ausgleichsrücklage neu berechnet. Nr. 11, Seite 20, Sonderposten pauschale Zuwendungen und Passivierung rechtlich unselbstständiger Stiftungen Die Investitionspauschalen der Haushaltsjahre 1979 bis 1994 wurden überprüft und soweit möglich als Sonderposten berücksichtigt und passiviert. Den auf der Aktivseite bilanzierten Stiftungen „Künster´sche Stiftung“ und „Müller´sche Stiftung“ wurden nunmehr auf der Passivseite entsprechende Sonderposten gegenübergestellt. Nr. 12, Seite 21, Beiträge für Straßen Es trifft zu, dass die Beitragsquoten nicht stichprobenartig ermittelt wurden, sondern pauschal mit 90 % bei den Erschließungsbeiträgen und 50 % bei den Beiträgen nach § 8 KAG angesetzt worden sind. Es müssten insgesamt 165 Maßnahmen geprüft werden, wobei 80 % der Maßnahmen gar nicht mehr geprüft werden können, da sie vor 1990 durchgeführt worden sind -2- und hierüber keine Archivunterlagen mehr vorhanden sind. Nach Rücksprache mit anderen Kommunen sind auch dort diese stichprobenartigen Berechnungen nicht erstellt worden. Die Kommunalaufsicht wird dies auch nicht fordern. Im Übrigen könnte dies nur in Einzelfällen zu geringfügigen Veränderungen führen. Gestatten Sie mir hierzu ein Beispiel für eine Erschließungsmaßnahme: Ursprüngliche Baukosten: 100.000,00 € Pauschal 90 % Erschließungsbeiträge: 90.000,00 € Sonderposten Abschreibungszeitraum: 50 Jahre Hieraus ergibt sich ein Sonderposten von jährlich (90.000 €: 50) 1.800 €. Würde bei dieser Maßnahme ein konkrete Überprüfung ergeben, dass das Beitragsaufkommen nur bei 85 % gelegen hätte, ergäbe sich hieraus folgender jährlicher Sonderposten: 85.000 €: 50 Jahre = 1.700 €. Dadurch würde sich nur eine jährliche geringere Ertragsauflösung von 100 € ergeben. Nr. 13, Seite 22, Pensionsrückstellungen Die Fälle des Versorgungssplittings nach VLVG wurden zwischenzeitig vollständig bilanziert. Nr. 14, Seite 23, Instandhaltungsrückstellungen Bei den Instandhaltungsrückstellungen wurden entsprechende Berichtigungen durchgeführt. Für die verbleibenden Rückstellungen kann die Unterlassung von Instandhaltungsmaßnahmen konkret bestimmt werden. Nr. 15, Seite 24, Sonstige Rückstellungen Die bisher gebildeten Rückstellungen für die Prüfung der Eröffnungsbilanz wurden zurückgebucht und damit korrigiert. Nr. 16, Seite 24, Bilanzgliederung, Ausweisfehler Die Geschäftsanteile an der Volksbank Euskirchen eG wurden umgebucht auf „sonstige Ausleihungen“. Die Erstattungsverpflichtung nach 107b BeamtVG bleibt bei den Pensionsrückstellungen bilanziert, weil das IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) in „HFA Rechnungslegungsstandard 23, Tz.31 (Satz 2) die § 107 b-Rückstellung unter die Pensionsrückstellungen bilanziert und die Wirtschaftsprüfer sich an diese Regel gebunden fühlen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: III. Beschlussvorschlag: „Der Prüfbericht der GPA NRW vom 5.4.2011 über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Kreuzau zum 1.1.2009 und die Ausführungen der Verwaltung hierzu werden zur Kenntnis genommen.“ Der Bürgermeister - Ramm IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlage -3-