Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
146 kB
Datum
13.02.2012
Erstellt
29.12.11, 13:01
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kämmerei - Herr Decker
BE: Herr Decker/Herr Stolz
Kreuzau, 13.10.2011
Vorlagen-Nr.: 53/2011
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rechnungsprüfungs- und
Wahlprüfungsausschuss
Rat
09.02.2012
13.02.2012
Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt des Landes Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) vom
5.4.2011 über die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz (EÖB) der Gemeinde Kreuzau
zum 1.1.2009
I. Sach- und Rechtslage:
In der Zeit vom 24.1. bis 28.1.2011 hat die GPA NRW eine überörtliche Prüfung der
Eröffnungsbilanz der Gemeinde Kreuzau zum 1.1.2009 vorgenommen. Der Bericht vom 5.4.2011
über diese Prüfung ist als Anlage beigefügt.
Die Ergebnisse der Prüfung sind im Bericht als Feststellung bezeichnet, die nach Auffassung der
GPA NRW eine Korrektur oder eine weitergehende Überprüfung beziehungsweise Begründung
durch die Kommune erforderlich machen. Die Feststellungen sind Beanstandungen im Sinne des
§ 105 Abs. 6 GO.
Ergebnisse, zu denen eine Korrektur nicht notwendig, aber aus Sicht der GPA NRW sinnvoll
erscheint, werden im Bericht als Empfehlung ausgewiesen.
Eine Stellungnahme der Gemeinde zu diesem Prüfbericht gegenüber der GPA NRW ist nicht
erforderlich.
Zu den einzelnen Feststellungen bzw. Empfehlungen des Prüfungsberichtes, die einzeln
durchnummeriert wurden, ist folgendes auszuführen:
Nr. 1, Seite 11,Erbbaurechtsgrundstücke
Die Bewertung der Erbbaurechtsgrundstücke für das Freizeitbad, die Gebäude in der Kreuzauer
Str. und die Thum-Arena wurden korrigiert und führen letztlich zu einem höheren Anlagevermögen
von 1.287.222,67 €.
Nr. 2, Seite 12, Gebäudebewertung
Bei der Gebäudebewertung hat die Verwaltung keine Änderungen vorgenommen, weil sie davon
ausgegangen ist, dass die beauftragten Sachverständigen ein geeignetes Verfahren zur
Ermittlung des Sachzeitwertes als Wertansatz wählen. Eine Änderungsverpflichtung ist seitens der
Kommunalaufsicht nicht zu erwarten.
Nr. 3, Seite 13, Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
Die Gemeinde hat eine Neubewertung des Grund und Bodens nach dem „gebietstypischen Wert“
vorgenommen. Hierdurch ergibt sich ein geringerer Bodenwertanteil von rd. 1,45 Mio. €.
Nr. 4, Seite 14, Brücken und Tunnel
Anstelle unterschiedlicher Nutzungsdauern für den Ober- und Unterbau wird künftig für jede
Brücke eine einheitliche Abschreibungsdauer zu Grunde gelegt.
Nr. 5, Seite 14, Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen – Ermittlung der
Normalherstellungskosten
Die geforderte Überprüfung der Normalherstellungskosten ist erfolgt. Das Ingenieurbüro Dr.
Jochims & Burtscheidt hat mit Schreiben vom 27.01.2011 umfassend Stellung genommen und die
gebildeten Einheitspreise erläutert. Grundlage der gebildeten Einheitspreise waren submittierte
Kosten anderer vergleichbarer Maßnahmen. Es besteht keine Veranlassung, die vorgenommene
Bewertung zu korrigieren.
Nr. 6, Seite 15, Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen Festlegung der
Gesamt- u. Restnutzungsdauer
15 von 297 Straßen sind mit einer Restnutzungsdauer von 0 Jahren versehen und mit 0 €
bewertet. Da alle 15 Straßen noch uneingeschränkt genutzt werden, müssen diese Straßen noch
eine Nutzungsdauer und einen Restwert haben. Die Verwaltung hat eine Überarbeitung der
betreffenden Straßen vorgenommen, die im Ergebnis zu einem höheren Anlagevermögen von
385.643 € führt. Aus der Neubewertung ergibt sich auch die Bildung neuer Sonderposten auf der
Passivseite von 333.251 €.
Nr. 7, Seite 16, Anteile an verbundenen Unternehmen
Nach Ansicht der GPA ist die Wasserwerk Concordia GmbH in den Gesamtabschluss
einzubeziehen und nach dem Substanz- oder Ertragswertverfahren zu bewerten. Ein von den
Wirtschaftsprüfern durchgeführtes vereinfachtes Ertragswertverfahren kommt zu einer
Größenordnung von 523.600 € und damit nur zu einer Abweichung gegenüber dem bisherigen
Bilanzwert (510.000 €) von 13.600 €. Nach Ansicht der Verwaltung ist die Abweichung nicht
wesentlich, so dass es beim bisherigen Ansatz verbleiben sollte.
Nr. 8, Seite 18, Beteiligungen
Die Gemeinde Kreuzau hält die gewählte Bewertung (nach der Eigenkapitalspiegelbildmethode)
für zulässig, weil die Beteiligungen in ihrer Gesamtheit von untergeordneter Bedeutung sind. Siehe
auch hierzu die separate Sitzungsvorlage 52/2011 über den Verzicht auf die Aufstellung eines
Gesamtabschlusses.
Nr. 9, Seite 18, Zweckverbände
Die Bilanzansätze für den Schulverband Kreuzau-Nideggen und die KDVZ Rhein-Erft-Rur wurden
zwischenzeitig berichtigt (Schulverband) bzw. erstmals (KDVZ) festgesetzt.
Nr. 10, Seite 19, Ausgleichsrücklage
Der Anteil der Feuerschutzpauschale wurde herausgenommen und die Ausgleichsrücklage neu
berechnet.
Nr. 11, Seite 20, Sonderposten pauschale Zuwendungen und Passivierung rechtlich
unselbstständiger Stiftungen
Die Investitionspauschalen der Haushaltsjahre 1979 bis 1994 wurden überprüft und soweit
möglich als Sonderposten berücksichtigt und passiviert.
Den auf der Aktivseite bilanzierten Stiftungen „Künster´sche Stiftung“ und „Müller´sche Stiftung“
wurden nunmehr auf der Passivseite entsprechende Sonderposten gegenübergestellt.
Nr. 12, Seite 21, Beiträge für Straßen
Es trifft zu, dass die Beitragsquoten nicht stichprobenartig ermittelt wurden, sondern pauschal mit
90 % bei den Erschließungsbeiträgen und 50 % bei den Beiträgen nach § 8 KAG angesetzt
worden sind. Es müssten insgesamt 165 Maßnahmen geprüft werden, wobei 80 % der
Maßnahmen gar nicht mehr geprüft werden können, da sie vor 1990 durchgeführt worden sind
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und hierüber keine Archivunterlagen mehr vorhanden sind. Nach Rücksprache mit anderen
Kommunen sind auch dort diese stichprobenartigen Berechnungen nicht erstellt worden. Die
Kommunalaufsicht wird dies auch nicht fordern. Im Übrigen könnte dies nur in Einzelfällen zu
geringfügigen Veränderungen führen. Gestatten Sie mir hierzu ein Beispiel für eine
Erschließungsmaßnahme:
Ursprüngliche Baukosten:
100.000,00 €
Pauschal 90 % Erschließungsbeiträge:
90.000,00 € Sonderposten
Abschreibungszeitraum:
50 Jahre
Hieraus ergibt sich ein Sonderposten von jährlich (90.000 €: 50) 1.800 €.
Würde bei dieser Maßnahme ein konkrete Überprüfung ergeben, dass das Beitragsaufkommen
nur bei 85 % gelegen hätte, ergäbe sich hieraus folgender jährlicher Sonderposten: 85.000 €: 50
Jahre = 1.700 €. Dadurch würde sich nur eine jährliche geringere Ertragsauflösung von 100 €
ergeben.
Nr. 13, Seite 22, Pensionsrückstellungen
Die Fälle des Versorgungssplittings nach VLVG wurden zwischenzeitig vollständig bilanziert.
Nr. 14, Seite 23, Instandhaltungsrückstellungen
Bei den Instandhaltungsrückstellungen wurden entsprechende Berichtigungen durchgeführt. Für
die verbleibenden Rückstellungen kann die Unterlassung von Instandhaltungsmaßnahmen konkret
bestimmt werden.
Nr. 15, Seite 24, Sonstige Rückstellungen
Die bisher gebildeten Rückstellungen für die Prüfung der Eröffnungsbilanz wurden zurückgebucht
und damit korrigiert.
Nr. 16, Seite 24, Bilanzgliederung, Ausweisfehler
Die Geschäftsanteile an der Volksbank Euskirchen eG wurden umgebucht auf „sonstige
Ausleihungen“.
Die Erstattungsverpflichtung nach 107b BeamtVG bleibt bei den Pensionsrückstellungen
bilanziert, weil das IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) in „HFA Rechnungslegungsstandard 23,
Tz.31 (Satz 2) die § 107 b-Rückstellung unter die Pensionsrückstellungen bilanziert und die
Wirtschaftsprüfer sich an diese Regel gebunden fühlen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
III. Beschlussvorschlag:
„Der Prüfbericht der GPA NRW vom 5.4.2011 über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der
Gemeinde Kreuzau zum 1.1.2009 und die Ausführungen der Verwaltung hierzu werden zur
Kenntnis genommen.“
Der Bürgermeister
- Ramm IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlage
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