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Beschlusstext (Integrierte Gesamtverkehrsplanung des Kreises Euskirchen hier: u.a. Abstufung von Kreisstraßen)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Datum
28.08.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlusstext (Integrierte Gesamtverkehrsplanung des Kreises Euskirchen
hier: u.a. Abstufung von Kreisstraßen)

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Inhalt der Datei

Bad Münstereifel, 30.09.2008 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 30. Sitzung des Strukturförderungsausschusses vom Donnerstag, den 28.08.2008 Zu Punkt 20. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 658 Z-4 Integrierte Gesamtverkehrsplanung des Kreises Euskirchen hier: u.a. Abstufung von Kreisstraßen Es wird die Notwendigkeit gesehen, mit dem Kreis noch die Frage der Beitragsfreiheit für innerörtliche kombinierte Rad- und Fußwege verbindlich abzuklären; des weiteren soll die schriftliche Zusicherung zur Durchführung der noch erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen insbesondere zum Straßenabschnitt Willerscheid-Reckerscheid erwirkt werden. Beschluss: Einstimmiger Empfehlungsbeschluss: Der Strukturförderungsausschuss empfiehlt dem Rat, der Übernahme der K 48 von Reckerscheid bis zur L 165 sowie der K 52 von Houverath bis zur K 4 (ca. 3,1 km) als Gemeindestraße abgestufte Kreisstraße zuzustimmen, wenn der Kreis diese vorher in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt. Die K 47 wird nach wie vor als Kreisstraße gesehen, da sie insbesondere die überörtliche Verbindung zwischen dem touristischen Zentrum Bad Münstereifel und dem Freizeit- und Erholungsbereich Steinbachtalsperre darstellt, aber auch sonstigen überörtlichen Verkehr auf sich zieht. Beratungsergebnis: