Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Datum
28.08.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 30.09.2008
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 30. Sitzung des Strukturförderungsausschusses
vom Donnerstag, den 28.08.2008
Zu Punkt 13. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 1347
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 d"Südliche Vorstadt' im beschleunigten
Verfahren gem. § 13 a BauGB
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
Beschluss:
Empfehlungsbeschluss bei 1 Enthaltung zu den Punkten 01.1,03.3, 03.4, 03.5 und 2 Enthaltungen
zu den Punkten 02 und 03.2:
Über die anlässlich der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und der Beteiligung der
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zur 4.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 d „Südliche Vorstadt“ eingegangenen Stellungnahmen
werden die in der Anlage aufgeführten Abwägungsbeschlüsse gefasst.
Empfehlungsbeschluss bei 4 Enthaltungen:
Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBL I S. 2415) in der z.Zt. gültigen Fassung i.V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen in der z.Zt. gültigen Fassung, wird die 4. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 29 d „Südliche Vorstadt“ in der vorliegenden Form nebst Textteil und
Begründung als Satzung beschlossen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft der Bebauungsplan-Änderung herbeizuführen.
Beratungsergebnis:
12 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 4 Stimmenthaltung(en)