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Beschlusstext (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 d"Südliche Vorstadt' im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Datum
28.08.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlusstext (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 d"Südliche Vorstadt' im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss)

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Bad Münstereifel, 30.09.2008 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 30. Sitzung des Strukturförderungsausschusses vom Donnerstag, den 28.08.2008 Zu Punkt 13. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1347 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 d"Südliche Vorstadt' im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss Beschluss: Empfehlungsbeschluss bei 1 Enthaltung zu den Punkten 01.1,03.3, 03.4, 03.5 und 2 Enthaltungen zu den Punkten 02 und 03.2: Über die anlässlich der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 d „Südliche Vorstadt“ eingegangenen Stellungnahmen werden die in der Anlage aufgeführten Abwägungsbeschlüsse gefasst. Empfehlungsbeschluss bei 4 Enthaltungen: Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I S. 2415) in der z.Zt. gültigen Fassung i.V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der z.Zt. gültigen Fassung, wird die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 d „Südliche Vorstadt“ in der vorliegenden Form nebst Textteil und Begründung als Satzung beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft der Bebauungsplan-Änderung herbeizuführen. Beratungsergebnis: 12 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 4 Stimmenthaltung(en)