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Beschlusstext (10. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umnutzung ehemalige Willi-Eichler-Bildungsstätte" in Rodert Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 69 "Rodert Radberg" hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschlüsse zu beiden Verfahren)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Datum
28.08.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlusstext (10. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umnutzung ehemalige Willi-Eichler-Bildungsstätte" in Rodert
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 69 "Rodert Radberg"
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschlüsse zu beiden Verfahren)

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Bad Münstereifel, 30.09.2008 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 30. Sitzung des Strukturförderungsausschusses vom Donnerstag, den 28.08.2008 Zu Punkt 19. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1334 10. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umnutzung ehemalige Willi-EichlerBildungsstätte" in Rodert Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 69 "Rodert Radberg" hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschlüsse zu beiden Verfahren Beschluss: Einstimmiger Beschluss: 1. Der Feststellungsbeschluss zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 09.05.2007 und der Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 69 „Rodert-Radberg“ vom 09.05.2007 werden aufgehoben. 2. Unter Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom01.02.2007 wird beschlossen, die neue 10. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Umnutzung der ehemaligen Willi-EichlerBildungsstätte in Rodert aufzustellen. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung umfasst die Grundstücke Gemarkung Münstereifel, Flur 4, Flurstücke 86 und 133 (teilweise). Der beigefügte Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. 3. Unter Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 06.02.2007 wird beschlossen, den neuen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 69 „Rodert-Radberg“ aufzustellen. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 69 „Rodert-Radberg“ umfasst die Grundstücke Gemarkung Münstereifel, Flur 4, Nr 86 und 133 (teilweise). Der beigefügte Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. 4. Der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden beschlossen. 5. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Entwürfe mit Anlagen gem.§ 3 Abs.2 BauGB für die Dauer eines Monats offentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Beratungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)